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Willkür beim Abschleppen - oder müssen alle gleich behandelt werden ?

Themenstarteram 15. April 2011 um 11:34

Hallo Gemeinde,

Ich habe nun eine Weile im Internet nach einem solchen Fall gesucht. Allenfalls das Gesetzt selbst habe ich noch nicht konsultiert, aber ...

Das Grundgesetzt schützt uns ja vor Willkür, oder ?

Also mein Fall:

Ich parkte auf einem Bürgersteig. Dem Knöllchenschreiber offensichtlich nicht mit ausreichend Platz. Man sollte erwähnen, dass das parken da nicht durch ein Schild verboten ist, dass ich keine Feuerwehreinfahrt behindert habe und dass man nicht die Straße verwenden musste um mein Fahrzeug zu passieren.

Aber das ist gar nicht das Problem, denn ich würde die Strafe akzeptieren, dass ich auf dem Gehweg parkte, weil das wohl nicht ganz OK war.

Aber ...

Ich wurde abgeschleppt, gut, soweit das Recht des Amtes.

Nun komme ich öfters an dieser Stelle vorbei von der mein Fahrzeug entfernt wurde und da stehen immer, zu jeder Tages- und Nachtzeit Fahrzeuge auf dem Bordstein. Und mehrere davon haben nun mittlerweile ein Knöllchen am Scheibenwischer gehabt.

Diese Fahrzeuge haben genauso geparkt wie ich standen mind. über den selben Zeitraum unter der Woche an dieser Stelle und offensichtlich ist ja auch jemand vom Ordnungsamt dran vorbeigekommen und hat Knöllchen verteilt. Aber warum wurden die nicht abgeschleppt ? Warum bekamen die nur Knöllchen ?

Der einzige Unterschied zu meinem Fahrzeug war das Kennzeichen.

Ich würde das Knöllchen ja bezahlen, aber diese 190 € fürs abschleppen hauen jedes mal rein und ich park da ja auch nur, weil ich da arbeiten muss. Freiwillig würde ich da nie hinfahren.

Darf das Amt an der selben Stelle Fahrzeuge unterschiedlich behandeln, bei gleichem Vergehen ? Sind denn die Führer dieser Fahrzeuge, oder die Fahrzeuge selbst gleicher als ich, wenn wir alle gleich sind ?

Wer kann helfen und mir evtl. einen Hinweis geben wie ich dem Amt gegenüber bei meinem zweiten Wiederspruch argumentieren kann ?

Ich habe übrigens Fotos gemacht von diesen Fahrzeugen. Aber die zu verwenden, bin ich mir aus Datenschutzrechtlichen Gründen noch nicht sicher.

Beste Antwort im Thema
am 17. April 2011 um 6:20

Hallo!

Es gibt kein Recht im Unrecht. Dein Vergehen ist also für sich zu betrachten und steht nicht im Zusammenhang mit weiteren OWIs / Straftaten anderer.

Somit war es aus juristischer Sicht korrekt, nur Dich abzuschleppen.

Mr. D.

 

P.S.: persönliche Einlassung: Wenn Du wirklich so geparkt hast wie der Audi auf dem Photo, war das Abschleppen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. Nicht nur Menschen mit Kinderwagen, sondern auch Rollstuhlfahrer werden durch solches Parkverhalten stark behindert. Ob es nun in Deinem Kaff ausreichend Parkplätze gibt oder nicht, ist dabei glücklicherweise uninteressant.

Ich bin mit Sicherheit nicht der typische, obrigkeitshörige Regelonanierer, aber manche Dinge tut man einfach allein aus Anstand nicht. Da braucht´s dann auch kein Verbotsschild.

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Parken auf dem Gehweg ist generell untersagt, es sei denn es ist mittels Schildes erlaubt. Abgeschleppt wird nach Unterschreitung eines gewissen Abstandes, meist 80 cm. Was darüber ist wird verwarnt. Ausnahme davon: Starker Fußgängerverkehr, dann geht es auch bei größeren Restbreiten.

Gibt es einen Grund dich bevorzugt zu behandeln ?

Es gibt ja auch noch einen Ermessensspielraum, der eine sieht es so der andere anders.

In jedem Fall sollte man mit einer Sanktion rechnen wenn man auf dem Bürgersteig parkt.

Genauso ist es mit Fußgängern die sich auf die Straße setzen, die einen werden nur der Straße verwiesen die anderen bekommen ein Knöllchen.:D

Themenstarteram 15. April 2011 um 11:48

wie ich geschrieben, habe, habe ich nichts gegen das Knöllchen, das hätte ich bezahlt und wäre in Einsicht und Demut weiter meines Lebens geschritten.

Der Fakt ist halt, das 2 Fahrzeuge exakt an der selben Stelle gleich geparkt haben und beide nur ein Knöllchen hatten (ich habe natürlich nicht ausgemessen, nur der eine hatte wesentlich weniger abstand und der andere ungefähr gleich). Ich wurde aber abgeschleppt.

das mit den 80cm wusste ich so nicht.

am 15. April 2011 um 11:51

Zitat:

Original geschrieben von Sunny_S

exakt an der selben Stelle gleich geparkt haben

Nachgemessen, in alle vier Richtungen? Nein? Dann wird dir gesagt werden, dass die den Mindestabstand freigehalten haben und du eben nicht.

Themenstarteram 15. April 2011 um 11:53

also nicht wehren, gusche halten, bezahlen und aufs nächste mal warten ?

am 15. April 2011 um 11:53

Oder einfach ab jetzt da parken, wo es erlaubt ist.

Themenstarteram 15. April 2011 um 12:01

das sagt sich leicht ...

Wir können ja mal tauschen und dann kannst du den täglichen 30 Minuten Parkplatzsuchmarathon starten.

Frankfurt ist was das angeht keine Großstadt. Hier darf sich jedes Unternehmen aus der Parkplatzpflicht herauskaufen. Und wenn du Berater bist und mehrere Kunden bedienen musst, dann wirst du auch keinen festen Parkplatz haben.

am 15. April 2011 um 12:48

Zurecht abgeschleppt, den Parken auf dem Bürgersteig ist eine ziemlich merkwürdige Einstellung. Autos haben auf den Gehwegen nix zu suchen. Solche Marotten sind nicht tragbar,wenn vor unseren Haus ein Auto auf dem Bürgersteig parkt und den Weg behindert bekomme ich auch immer einen Hals.

 

@ TE

Wieso parkt man denn eigentlich so auf dem Bürgersteig gibt es dafür eine Begründung oder ist das einfach nur eine dumme Marotte ohne sich gedanen darüber zu das man andere Mitmenschen darurch behindert ? Bitte mal meine Frage beantworten.

 

 

So wie hier,siehe Beispiel:

 

http://www.hsk-aktuell.de/wp-content/uploads/2009/091022_gehweg.jpg

 

 

Themenstarteram 15. April 2011 um 13:04

Hallo,

Ich beantworte gerne deine Frage.

Aber vorab möchte ich sagen, das was du da als Bild angehangen hast ist meines erachtens kein Bürgersteig, sondern eher ein kleiner gepflasterter Pfad und da würde ich nicht mal halten.

Ich habe mal ein Bild von einem der Fahrzeuge angehangen, welches nicht abgeschleppt wurde. (Es ist also nicht mein Fahrzeug) Genau an dieser Stelle stand ich, der Abstand sieht auf meinem Foto gleich aus und ich möchte auf den grünen Streifen links neben dem Gehweg hinweisen. Die Straße befindet sich (ausschließlich) rechts.

Es hat durchaus mehrere Gründe warum ich da geparkt habe.

1. Zeitdruck - Wenn man frühs auf Arbeit kommt und mindestens 30 Minuten einen Parkplatz sucht / suchen muss, dann kommt es irgendwann zu Punkt 2

2. kurz bevor ich mich da hinstellte fuhr eine anderer Wagen von dieser Stelle weg. (ich sagte bereits, dass Tag und Nacht da geparkt wird) Also geht man prinzipiell erstmal von einer Erlaubnis aus, da ja andere auch da stehen. Sowohl davor, als auch dahinter ...

3. Es sind alle Gehwege und Parkplätze und Bordsteine und Gullideckel doppelt und dreifach beschildert in dieser Straße. Teilweise so, das meine ich aber nur, dass diese sich gegenseitig Widersprechen. Deshalb bin ich vor dem verlassen des Fahrzeuges nocheinmal an den Anfang der Straße gegangen und habe geschaut, ob da ein Schild steht, dass mir das Parken oder halten verbietet. Fehlanzeige.

 

Habe ich mich genug gerechtfertigt ? Übrigens entschuldigung dass ich noch kein Kind mit Kinderwagen durch die Gegend schieben muss. Deshalb ist mir das etwas fern beim Parken daran zu denken, dass ja da noch einer mit was breiten vorbeifahren will.

Parken-bgs

Zitat:

Original geschrieben von Sunny_S

Also geht man prinzipiell erstmal von einer Erlaubnis aus, da ja andere auch da stehen. Sowohl davor, als auch dahinter ...

wenn "andere" mit 290kmh durch eine 100er-zone über die autobahn jagen, ist das dann auch erlaubt? :confused:

btt: kommt nur mir das so vor, oder wird dieses unterforum in letzter zeit mit "über gehweg fahren" bzw. "auf gehweg parken" threads zugemüllt? :confused:

am 15. April 2011 um 13:38

Zitat:

Original geschrieben von Sunny_S

Hallo,

Ich beantworte gerne deine Frage.

Aber vorab möchte ich sagen, das was du da als Bild angehangen hast ist meines erachtens kein Bürgersteig, sondern eher ein kleiner gepflasterter Pfad und da würde ich nicht mal halten.

Es ist ja auch ein Gehweg oder Fussweg und dieser ist nunmal für Menschen und nicht für Autos da. Die Breite spielt da keine entscheidende Rolle.

 

Zitat:

Original geschrieben von Sunny_S

Habe ich mich genug gerechtfertigt ? Übrigens entschuldigung dass ich noch kein Kind mit Kinderwagen durch die Gegend schieben muss. Deshalb ist mir das etwas fern beim Parken daran zu denken, dass ja da noch einer mit was breiten vorbeifahren will.

Nein musst du nicht, es wäre schön wenn du dir einfach ein paar Gedanken über die Mitbürger machen würdest, das der öffentliche Verkehrsraum ( Strasse und Bürgersteige) nicht nur für Autos da ist, wenn dann ein besseres miteinander stattfindet wäre das schon sehr positiv.

Natürlich ist es gefährlich wenn man mit einem Kinderwagen auf die Strasse ausweichen muss, ebenso dürfen Kinder bis 7 Jahren den Gehweg mit Ihren Fahrrad benutzen, ich möchte nicht das gemeckere hören wenn ein Kind mit dem Lenker an ein Auto kommt, welches auf dem Gehweg parkt.

Themenstarteram 15. April 2011 um 13:41

Geht das nur mir so, oder findet sich in jedem Unterforum auf motor-talk.de jemand, der sofort schreit, dass was zugemüllt wird, der sich über themen und inhalt beschwert, der alles besser weiss, der nicht auf die Fragen eingehen kann, sondern sich aufregen muss ?

Dann verlasst den Motor-talk, ignoriert mich, meldet meine Beiträge, beschwert euch bei den Ops. Oder einfach die finger von der Tastatur und Maus fern halten, und nicht antworten !

Ich habe das Gefühl, dass hier Leute rumspringen die mehr des Beschwerens wegen da sind, als weniger des Helfens. (und selbst wenn die Frage schon tausend mal kam)

Ich für meinen Teil helfe immer noch wenn ich kann, auch wenn es so blöde Fragen sind wie: "meine Batterie ist leer warum" ?

So und nun zu deiner Lehrerhaften, rethorischen Frage:

mein Auto fährt keine 290, weder nach Tacho, noch real, noch im Traum ... Ich hatte auch noch nie eins, das so schnell war. ich rede auch nicht drüber dass ich Sachen nachmache die Andere tun ... Nein, ich wollte eine sachliche einfache, evtl. mit Gesetzestexten untermauerte Hilfe. Selbst wenn ich keine Chance habe mein Problem dem zutiefst gebildeten Publikum dieses Forums näher zu bringen, so gebe ich die Hoffnung doch nicht auf eine Wertfreie aber nützliche Aussage zu bekommen.

Ach ja und eine Notiz an all die jenigen die mir schon beigebracht haben dass man nicht auf dem Gehweg parkt und diejenigen die das vielleicht noch machen wollen:

Wir sprechen uns nochmal wenn es euch passiert ist.

Übrigens hätte ich gerne mal einen deutlichen Gesetzestext der das Parken auf dem Gehweg untersagt. Ich hab noch keinen gefunden. (oder ich war zu faul zum suchen, so wie bei meiner Parkplatzsuche). Es gibt nur so wage interpretationen wie: "Gefahren werden darf nur auf der Straße ..."

am 15. April 2011 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von Sunny_S

Ich habe das Gefühl, dass hier Leute rumspringen die mehr des Beschwerens wegen da sind, als weniger des Helfens. (und selbst wenn die Frage schon tausend mal kam)

Nein, die meisten in diesem Unterforum profilieren sich nur mit ihrer unfehlbaren Über-Korrektheit...

wen man halt in dortmund mit nem schalke 04 aufkleber falsch parkt dann is der karren eben weg.

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