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Wiederbeschaffungswert im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens

Volvo 850 LS/LW
Themenstarteram 27. März 2023 um 9:25

Schon länger überlege ich mir, was passiert, wenn mein 8er im Falle eines unverschuldeten Unfalls einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet. Aktuell ist der 8er trotz seiner 630.000 km in einem sehr guten Zustand. So gut wie kein Reparaturstau, Innen wie außen in einem sehr guten Zustand.

Wie würde ein Gutachter den Wert aktuell ermitteln? Über die Preise in den gängigen Autobörsen dürfte wohl kein realer Preis zu ermitteln sein. Listenpreise gibt es wohl auch nicht.

Bei einem Unfall (2012) wollte mir die gegnerische Versicherung 600€ überweisen, da dies der übliche Preis bei eBay zu dem Zeitpunkt war. Erst mit Anwalt und anstehenden Gerichtstermin knickte die Versicherung ein und zahlte 2000€.

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15 Antworten

Moin,

lass ein Wertgutachten erstellen . z.B. beim Tüv / Dekra usw

Zitat:

@asterix1962 schrieb am 27. März 2023 um 11:47:52 Uhr:

Moin,

lass ein Wertgutachten erstellen . z.B. beim Tüv / Dekra usw

Nicht böse gemeint,aber welchen Wert soll denn ein solches Fahrzeug außer dem ideellen Wert noch haben?

Alt,extrem hohe Laufleistung, keine grüne Plakette und aktuell noch am Markt verfügbar.

Dazu in Sammlerkreisen nicht gesucht,schon gar nicht als Diesel.

Ist nicht abwertend gegenüber Holger gemeint,aber man hegt und pflegt so ein Fahrzeug aus ideellen Gründen und nicht,weil er besonders wertvoll ist.

Und diesen Wert versichert einem keine Versicherung.

Als ich meinen als Oldtimer versichert habe wollte die Versicherung ein Gutschten.

Habe ich, von "classic analytics". Die Versicherung sagte die sind aussagefähig.

Und da steht drin das er locker 10k mehr wert ist als ich damals für den bezahlt habe.

Ist aber auch kein Diesel, hat eine grüne Plakette.

Hier hat man nur Chancen, bei Sondermodellen, die kann man durch einen gerichtlich beeidigten Sachverständigen dann für ein Wertgutachten im Wert bestätigen.

Wenn es ein normales Stangenmodell ist, wird man keine Chance haben, auch wenn es seit vielen Jahren ein Familienmitglied geworden ist, das einem immer nach Hause gebracht hat.

Das ist die Kehrseite der Medaille, wenn man ein Fahrzeug hat, das es bis ins hohe Alter geschafft hat.

Ich habe meist Sondermodelle, oft extra gesucht, aber auch oft schlicht Zufall, wo man dies erst Jahre später erfährt, das man eines hat.

Seit unzähligen Jahren, mache ich immer wieder die Wertgutachten bei gerichtlich beeidigten Gutachtern, und genau so lange streite ich immer wieder mit Intelligenzresidenten Sachbearbeitern bei Schäden, die dann alle durch die Gutachten verloren haben.

Die Streitereien sind dennoch mühsam, bringen es aber automatisch mit sich, wenn man eben Fahrzeuge in dem Alter hat.

Man kann aber die Liste der Oldtimer bzw. erhaltenswürdige Fahrzeuge via spezieller Sachverständige erweitern lassen !

Habe ich schon einmal bei einem meiner Fiat machen lassen.

Hier kann man dann dann die Kasko wieder bekommen, billigst noch dazu.

Hatten das nun 9 Jahre bei einem Golf4Cabrio, dachte, es ist halt ein 4erCabrio fertig, bis mich mein Vers.Makler anrief und sagte, das der in Österr. auf der Liste der erhaltbaren Fahrzeuge steht (weil Highline).

Ich hab nur gelacht und gemeint, ja warum nicht, mach.

Fazit: KFZ Steuer & Haftpflicht waren normal zu zahlen, und die Vollkaskos für 140.-/Jahr, das ganze ohne BonusMalussystem und ohne Einschränkungen wie Fahrtenbuchführung, wie es bei reinen Oldtimern der Fall ist, da darf ich auch nicht täglich damit in die Arbeit fahren.

Alles nur, weil es ein Highline war, der in Österreich so gut wie nie verkauft wurde.

Ähnlich bei meinem V70, auch hier kann ich diesen speziell versichern, da seltenes Modell, der C70 ist zwar top (nun) aber ein normaler, hier kann ich nur Haftpflicht machen und mache aber trotzdem ein Wertgutachten, damit ich bei einem Haftplichtschaden durch einen Anderen, nicht so viele Diskussionen habe.

In Österreich haben aber so Wertgutachten ein Verfallsdatum, diese sind nur 24 Monate gültig und müssten dann immer wieder erneuert werden!

Man müsste sich erkundigen, ob es in anderen Ländern auch so etwas gibt ?!

Zitat:

@T5-Power schrieb am 27. März 2023 um 13:40:21 Uhr:

Zitat:

@asterix1962 schrieb am 27. März 2023 um 11:47:52 Uhr:

Moin,

lass ein Wertgutachten erstellen . z.B. beim Tüv / Dekra usw

Nicht böse gemeint,aber welchen Wert soll denn ein solches Fahrzeug außer dem ideellen Wert noch haben?

Alt,extrem hohe Laufleistung, keine grüne Plakette und aktuell noch am Markt verfügbar.

Dazu in Sammlerkreisen nicht gesucht,schon gar nicht als Diesel.

Ist nicht abwertend gegenüber Holger gemeint,aber man hegt und pflegt so ein Fahrzeug aus ideellen Gründen und nicht,weil er besonders wertvoll ist.

Und diesen Wert versichert einem keine Versicherung.

Also wenn einer von Euch mir einen TDI egal ob 850 oder V 70 in wirklich gutem Zustand für ein Äpfel und ein Ei besorgen kann, da nehme ich noch einen.

Meinen Manta wollte die Versicherung auch erst nicht versichern, mit der Begründung zu alt und wertlos. Nachdem ein Wiederherstellungswert von 15000€ im Raum stand, hieß es dann Liebhaberstücke versichern sie auch nicht.

LVM und Itzehoer zum Beispiel haben Oldtimerversicherungen. Die funktionieren ab 25 Jahren.

Die HUK24 bietet keine Oldtimerversicherungen an.

Ich schließe mich dem ersten Kommentator an. TE, frag bei den Prüfstellen nach einem Wertgutachten.

@T5-Power: Deine Argumentation hinkt, und ich denke, das weißt du selbst. In den Augen von Haftpflichtversicherungen mag mein Fahrzeug 1:1 durch einen beliebigen gebrauchten Volvo 850 Kombi mit dem gleichen Motor ersetzbar sein, in der Realität nicht, denn es gibt gewaltige Unterschiede im Reparaturzustand. Es mag die VS nicht interessieren, wieviel ich in den letzten jahren in den Elch gesteckt habe, aber meinen Geldbeutel interessiert es durchaus, ob ich mit einem gebrauchten Ersatzelch wieder von vorne anfangen muss.

Die Frage des TE kann ich deshalb sehr gut verstehen.

Ich hatte 2017 mit Elch III einen unverschuldeten Unfall, der nur deshalb mit einer (fast) ausreichenden Zahlung der gegnerischen Versicherung abgegolten wurde, weil meine Autogasanlage den Wiederbeschaffungswert erheblich erhöht hat. Ohne diese hätte ich ganz gewaltig in die Röhre geguckt.

Kenne ich, Jahralang Streit mit einer Versicherung in Ffm....

Fahrzeug "der besonderen Vorliebe" hieß es im Gutachten, die Versicherung gab eine schriftliche Zusage zum Wert (48.000.-) & zur Kasko, und dann meinten diese, nach dem der Versicherer dies selbst zugelassen hat, wir machen nur Haftpflicht....

Nun, dauerte 3 Jahre, dann mussten die die Ausfallzeit für Ausstellungen, Messen uvm. bezahlen :-)

Sprich es ist leichter mit Sondergeschichten (aber auch mühsame Arbeit) als mit Wagen die in Massen produziert wurden.

Auch ich kann den Gedanken durchaus nachvollziehen und beschäftige mich auch schon länger damit.

Sinnvolle Stichworte hierzu:

- In D zeitlich ungebrenzt, sinnvoll alle 2-3 Jahre zwecks Veränderungen, z.B. bei grösseren Reparaturen, neuer Motor etc.

- Kosten 80-150 bei TÜV, DEKRA, GTÜ etc. - im Zuge des TÜVs günstiger

- Je originaler, desto wertvoller

- Unbedingt Rechnungen mitschleppen, sei es von den Werkstätten oder auch "nur" Teile

Anbei eine PDF, an welcher ich mich auch langhangle :)

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 27. März 2023 um 14:58:26 Uhr:

Ich schließe mich dem ersten Kommentator an. TE, frag bei den Prüfstellen nach einem Wertgutachten.

@T5-Power: Deine Argumentation hinkt, und ich denke, das weißt du selbst. In den Augen von Haftpflichtversicherungen mag mein Fahrzeug 1:1 durch einen beliebigen gebrauchten Volvo 850 Kombi mit dem gleichen Motor ersetzbar sein, in der Realität nicht, denn es gibt gewaltige Unterschiede im Reparaturzustand.

Richtig,das interessiert die Versicherung nicht,weder Deine eigene noch die Gegnerische.

Das ist der ideelle Wert,wie ich bereits schrieb.

Und es ist immer der "Ist-Zustand" relevant, die dafür investierte Geldmenge interessiert leider Niemanden.

Und nochmal:

Es geht hier nicht um einen seltenen Sportwagen,sondern um ein Brot&Butterfahrzeug aus den Neunzigern.

Zitat:

@T5-Power schrieb am 27. März 2023 um 16:00:19 Uhr:

 

Und nochmal:

Es geht hier nicht um einen seltenen Sportwagen,sondern um ein Brot&Butterfahrzeug aus den Neunzigern.

Es ist natürlich auch eine Frage der Erwartung. Ein Gutachten kann auf jeden Fall unterstützend sein. Und es ist schon ein Unterschied, ob der Wagen z.B. als 5000,6000€ Fahrzeug bewertet ist oder als Referenz die billigste Ebay Rostlaube für 500€ herangezogen wird.

 

Ich selber habe das auch schon überlegt. Standard V70 B5244s2 Schalter aber sehr viel Arbeit, Zeit, Geld investiert und ziemlich viel nachgerüstet. Der Wagen steht völlig anders dar, als bei Kauf. Man bekommt nie oder schwer das raus, was man investiert hat, aber man hat dennoch wenigstens etwas in der Hand, um den guten Zustand zu belegen. Bei guter Vorarbeit und einem ehrlichem Auto, sollte ein Gutachter schon sehen was ein Fahrzeug wert ist, bzw. dass es ein Liebhaberfahrzeug ist, was anders klassifiziert gehört, wie eine Ranzbude zum Resttüv abfahren.

Zitat:

@T5-Power schrieb am 27. März 2023 um 16:00:19 Uhr:

Und nochmal:

Es geht hier nicht um einen seltenen Sportwagen,sondern um ein Brot&Butterfahrzeug aus den Neunzigern.

Bei dir triggert der Begriff "Wertgutachten" gleich eine Vorstellung von seltenen Sportwagen, worauf du - in sich korrekt und logisch - argumentierst, dass das hier ja wohl nicht der Fall sei.

Stimmt. Darum geht's aber nicht. Es geht nicht darum, den Wert eines 250 GTO bescheinigt zu kriegen. Sondern zum Beispiel die 5.000 Euro, die man einem durchreparierten stinknormalen 96er Volvo durchaus zubilligen kann.

Du argumentierst wieder mit dem "durchrepariert".

Das ist bei keinem Wertgutachten relevant.

Entscheidend ist der IST-ZUSTAND,wie dieser erlangt worden ist,ist nicht wertrelavant.

Das Thema ist bei den Fahrzeughaltern zu emotional,da jeder meint,speziell SEIN Auto sei ja wertvoll und deutlich mehr wert,als die viel zitierte billige Ebay-Rostlaube.

Ein Gutachten KANN bei einem uverschuldeten Unfall helfen,dazu sollte es aber möglichst aktuell sein und nicht irgendwann mal in grauer Vorzeit vom Vorvorbesitzer erstellt worden sein.

Bei einem Kaskoschaden wird eh ein Gutachter der eigenen Versicherung kommen und das Fahrzeug kalkulieren,da spielt dann der emotionale Wert noch weniger eine Rolle.

Hatte ich bei meinem 850 AWD erlebt,von dem in D garantiert nur noch eine handvoll Fahrzeuge in dem Zustand unterwegs sind.

Beim Kasko-Schaden am Blech ist der quasi automatisch ein Totalschaden.

Und ob z.B. ein Blechschaden an einem abgefuckten 850 2.0 repariert werden muss oder an einem neuwertigsten 850 T5-R spielt auch keine Rolle,da die Reparaturkosten die Gleichen sind.

Das ist anstrengend mit dir. Du liest Behauptungen in fremde Texte rein, die gar nicht da stehen. Um diese Behauptungen dann zu widerlegen.

Schon der erste Satz. Beim fliegenden Spaghettimonster, es hat doch gar niemand gesagt, ein Durchrepariert-Zustand wäre Kriterium beim Wertgutachten.

Aber weißt du was, wir lassen das jetzt. Gleich gibt's hier selbstgemachte Reisrollen mit Fisch und Gemüse drin.

Denke auch, die Frage des TE wurde beantwortet.

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