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Wie Schaden fiktiv abrechnen? - Lackschaden

Themenstarteram 31. Dezember 2010 um 8:18

Ich habe kürzlich einen "netten" Kratzer in die hintere Tür meines Golfs bekommen...etwa 10cm lang, recht kurz unter dem Fenster.

KVA von VW besagt ca. 500€.

Die bauen ein Teil der Tür aus und lakieren das neu...der Sachbearbeiter meinte, nachdem er mich gefragt hat ob es einen "Gegner" gibt, dass man das ja nicht mit Smartrepair machen kann...(tippe, dass er wissen wollte ob es günstig sein soll oder mir egal ist und als ich ihm sagte dass es einen Gegner gibt...)

Meine Überlegung ist nun, den Schaden bei einem Lackdoktor beheben zu lassen.

 

Die Versicherung des Gegners hat mir nun geschrieben, dass sie dem KVA zustimmt und ich nach Erledigung der Arbeiten die Rechnung schicken soll...

Wie bekomme ich nun eine fiktive Abrechnung hin? Fallen dann irgendwelche Sachen außer der MwSt. weg?

Auto-lackschaden
Beste Antwort im Thema

Na das mag ich ganz besonders, den Schaden für rd. 65€ beheben lassen und den Rest schön einstecken. Lass doch den Doofen bezahlen, auf das meine Tasche voll werde.

Ich hatte vor kurzem auch einen Fall, wo ich einer Dame einen kleinen Kratzer in die Stoßstange gefahren habe, auf dem Parkplatz. Ich hab Sie in der Schule aufgesucht /sie war Lehrerin), habs ihr gebeichtet und wir haben uns den Schaden angesehen, einen Tag später war sie beim Lackdoktor und hats richten lassen, ich hab die Rechnung übernommen + 10 € für Sprit gegeben und alle waren zufrieden. Und sie hat selbst mit ihrem Mann danach kritisch alles abgesucht und keinerlei Hinweis auf einen Schaden finden können. Wir haben uns noch ne ganze Weile unterhalten (der Polo war 3 Jahre alt) und waren uns beide einig darüber, dass wenn einen Schaden verursacht, sollte man auch dazu stehen. Und das würden viel mehr Leute tun, wenn man sich darauf verlassen könnte, hinterher nicht ausgenommen zu werden, bzw. die Vers.

Ich will Fahrerflucht absolut nicht gutheißen, dafür gibts keine Entschuldigung. Aber ich hab genauso wenig Verständnis dafür, dass ein Schaden mit mehreren hundert Euro abgerechnet wird, der sich genausogut mit einem Bruchteil dessen richten lässt. Es mag sicher Leute geben, die Smartrepair nicht kennen oder dem nicht über den Weg trauen, gut kann man halt nchts machen. Aber zu sagen, hurra mir ist ein Depp reingefahren, ich kann schön teuer machen und was verdienen und dan fahr ich halt zu Smartrepair und lass es richten. Geht mal gar nicht.

Guten Rutsch und frohes neues Jahr an Alle hier.

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Ach, aber ich darf mir unterstellen Laasen, Geschädigte mit ein paar Euro abzuspeisen, oder wie?

Jetzt heulst du ja doch............:D

Stimmt, ... irgendwie schon:):D

Ich wollte eben nur meine Meinung darstellen zu, dem Thema. Weil ich auch froh war, dass es bei mir damals so ablief und ich die Vers. raushalten konnte, bzw. der Weg der Schadensbeseitigung der Dame egal war und für sie nur das Ergebnis zählte. Hätte der Lackdoktor es nicht hinbekommen hätte ich die Kröte halt schlucken müssen, oder wenn die die Stoßstange defekt wäre. Ich fand das damals einfach fair, von ihr.

Ist ja auch in Ordnung so. Wenn es für beide Seiten so fair zugeht wie in deimem Fall , ist das ja auch Prima.

 

Guten Rutsch (ohne Auto) ;)

 

Gruß

 

Delle

 

@Mondeo-Turnier1.8

Bravo! Ich finde eine solche Haltung vorbildlich. Warum hat den jeder Angst davor seine Fehler zu beichten? Mittlerweile nutzen es ja immer mehr Menschen aus.

Ich bin auch einer Mitschülerin mal in ihr Auto gefahren. Der Wagen hatte schon so einige Kratzer. Im Endeffekt waren es 3 leichte Kratzer, keine Delle nichts. Ich habe es dann ohne Versicherung geregelt, da ich nicht hochgestuft werden wollte. Im Endeffekt habe ich dann 500 Euro an sie bezahlt und heute fährt sie immernoch mit den Kratzern rum.... und ganz ehrlich: Das finde ich einfach nur arm! Die Kohle saß damals nämlich nicht so locker.....

am 31. Dezember 2010 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von Phaetischist

Ich bin auch einer Mitschülerin mal in ihr Auto gefahren. Der Wagen hatte schon so einige Kratzer. Im Endeffekt waren es 3 leichte Kratzer, keine Delle nichts. Ich habe es dann ohne Versicherung geregelt, da ich nicht hochgestuft werden wollte. Im Endeffekt habe ich dann 500 Euro an sie bezahlt und heute fährt sie immernoch mit den Kratzern rum.... und ganz ehrlich: Das finde ich einfach nur arm! Die Kohle saß damals nämlich nicht so locker.....

Was die Geschädigte mit dem Geld macht ist ihre Sache. Und wer andere schädigt muss halt zahlen.

Gruß

Frank, der wenn er nicht zahlen will einfach keinen Schädigen darf. ;)

was mache sich hier so zurechtlegen....:rolleyes:

 

Was bitte ist daran "arm" wenn das Geld für etwas anderes verwendet wird?

 

Fakt ist doch wohl, dass der Schaden auszugleichen ist. Das steht nämlich hier:

 

 

 

§ 249

Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

 

Und wer das nicht will, der hat nur eine Chance das zu umgehen.

 

Er muss halt aufpassen wo er hinfährt mit seinem Auto...:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

Der Gedanke, den MondeoTurnier ursprünglich hatte, und den Delle auch bestätigt hat, ist eigentlich ganz richtig:

 

Der Scahdensersatz ist immer nur auf das erforderliche Maße beschränkt.

 

Wenn es also z.B. um einen Kratzer geht, der so tief ist, dass das ganze Bauteil lackiert werden muss, dann steht dem Geschädigten der Geldbetrag zu, den er aufwenden muss, um das ganze Bauteil lackieren zu lassen.

 

Gibt er davon nur 5 EUR für eine Sprühdose aus und nimmt den verbleibenden Mangel am Fahrzeug in Kauf, ist das seine Sache und ist vom Schädiger nicht zu beanstanden.

Ob das eine gute Regelung ist, wird man mit Recht diskutieren können. In anderen Ländern gibt es sowas nicht und ich wage die Vermutung, dass es dort viele "Probleme" nicht gibt, die es bei uns gibt.

 

Allerdings ist es bei uns nunmal hier anders geregelt und das Heulen über vergossene Milch und verabschiedete Gesetze bringt eben nix.

Eine Gesetzesänderung ist da auch nicht zu erwarten, denn daran haben ganze Branchen kein Interesse...

 

Ganz anders sieht es aus, wenn der Schaden so gering ist, dass eine Lackierung tatsächlich nicht erforderlich wäre, aber dem Geschädigten wird trotzdem das "volle Programm" aufgeschrieben.

 

Hier wird man durchaus über den Umfang des Schadensersatzes streiten dürfen, denn dann ist der überschießende Betrag eine Bereicherung und die sieht das Schadensersatzrecht niemals vor.

 

Hier bestehen nun zweierlei Probleme:

Erstens, dass gerade Smart-Repair noch recht jung ist und bisher -soweit mir bekannt- keine Obergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage der Gleichwertigkeit bei kleinen Schäden vorliegt.

 

Und dann, dass zuviele Leute ein Stück vom Kuchen haben wollen und es besser schmeckt, je fetter der Kuchen ist: Kunde, Werkstatt, SV, Anwalt usw.

 

Und solange es noch immer Einfaltspinsel gibt, die glauben, sie schädigen "nur" eine Versicherung, wenn sie ihren Schaden maximieren und nicht kapieren, dass jede Versicherung am Ende des Jahres Kassensturz macht und das Defizit eines Geschäftszweigs auf die Prämie des nächsten Jahres aufschlägt, wird sich an diesem Kreislauf auch nichts ändern.

 

Hafi

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Hier bestehen nun zweierlei Probleme:

Erstens, dass gerade Smart-Repair noch recht jung ist und bisher -soweit mir bekannt- keine Obergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage der Gleichwertigkeit bei kleinen Schäden vorliegt.

Das dürfte aber nur noch eine Frage der Zeit sein. So ein Urteil wird kommen, denn selbst die Hersteller setzen das ja bereits in ihren Vertragswerkstätten um, damit die Einstufungen atraktiv werden. Ein im übrigen nicht zu verachtendes Verkaufsargument 

 

Gruß

 

Delle

@Frank

Toll. Es geht doch nicht darum, dass ich für meine Fehler nicht gerade stehen will. Im übrigen kannst du dir deine Sätze ala :

Zitat:

"Frank, der wenn er nicht zahlen will einfach keinen Schädigen darf. "

darfst du dir ruhig schenken. Als wenn ich/man da mit Absicht reinfahren würde. Zum Glück sind alle so fehlerfrei wie du....

Es geht darum, dass man in eine VW Werkstatt geht, das volle Programm berechnet mit Arbeitsleistung etc, Bildern etc macht, ich dann die Summe zahle und dann wird das nicht gemacht.

Mir ist schon klar, wie die Lage rechtlich ist. Es ist ja auch gut so, aber ich finde es menschlich nicht ok. Die Wertminderung des Wagen hätte ich natürlich bezahlt. Gerne auch Aufwandsentschädigung etc.

Aber dann hier in ein teures Autohaus gehen und da ordentlich Geld rauspressen mit Berechnung Leihwagen etc. um sich am Ende daran zu bereichern finde ich nicht ok...

Guten Rutsch,

Und nun wundern wir uns alle warum die KFZ Versicherungen so teuer sind?

Ich wäre eher dafür Schäden nur noch Zeitabhängig zu berechnen, zb der beschriebene Kratzer in einem Neuwagen 500 € und bei einem 20 Jahre alten Golf 20 € , wenn dadurch die Versicherungsbeiträge günstiger würden wäre es eine soziale Maßnahme.

"Persönliche Bereicherungen" welche seitens der Versicherung bezahlt werden zahlen ja alle Versicherungsnehmer und dadurch bezahle ich auch am Kratzer der TE mit.

Solch einen ähnlichen Kratzer von einem Kind an einem Altauto von mir habe ich mit einer Kiste Bier  verrechnet und gut wars.

Lackstift genommen ausgebessert und ein schönes Veltins dabei getrunken;)

Den Leihwagen gibt es ja nur, wenn auch wirklich repariert wird. Und dann ist die Rechnung der Nachweis über den entstandenen Schaden.

 

Und wenn man Bedenken hat, dass man hier "ausgepresst" wird steht man doch nicht wirklich schutzlos da.

 

Man meldet den Schaden einfach seiner Versicherung und die prüft berechtigte und unberechtigte Ansprüche und weist diese dann zurück, wenn sie halt nicht berechtigt sind. 

 

Nach der Regulierung kann man dann ja entscheiden, ob es sich lohnt den Schaden zurückzukaufen.

 

Und da geht es nur um den reinen Schaden, die Schadenermittlungskosten

(z.b. SV Gutachten) werden dabei nicht berücksichtigt.

 

So kann man sicher sein, dass man nichts falsch macht und "barbiert" wird :)

 

Gruß und ebefalls guten Rutsch

 

Delle

 

 

 

 

 

 

am 31. Dezember 2010 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von Phaetischist

....... Aber dann hier in ein teures Autohaus gehen und da ordentlich Geld rauspressen mit Berechnung Leihwagen etc. um sich am Ende daran zu bereichern finde ich nicht ok...

Guten Rutsch,

Einige scheinen es einfach nicht zu verstehen, obwohl sie die Rechtsprechung angeblich kennen.

Niemand darf sich an einem Schaden bereichern oder als Geschädigter besser gestellt werden als wenn der Schaden nie entstanden wäre.

Also sind Bemerkungen wie "Bereichern, "Herauspressen" völlig daneben.

Der Geschädigte bekommt das, was ihm nach unserer Rechtsprechung zusteht. Nicht mehr und nicht weniger.

Und das ist völlig in Ordnung.

Gruß

Frank, der keineswegs Fehlerfrei ist. Ganz im Gegenteil. ;)

@Delle

 

So schlau war ich damals nicht. ;)

Ich war froh ohne Versicherung rauszukommen.

Ich hätte meinen 10 Jahre alten Polo sicher auch nicht mehr ausgebessert, aber was solls. ;)

@Frank

Ich kann dich ja teilweise verstehen, ABER der enstandene Schaden ansich, also die Minderung, die der Wagen durch den Kratzer oder so erlitten hat, ist ja etwas anderes als die Kosten, die durch eine Werkstatt verursacht werden. Und wenn man dann immer die Werkstattkosten heranzieht, dann finde ich das naja sagen wir mal.... nicht ok.

Klar ist das so in Ordnung, aber wenn man sich freut, weil in die 7 Jahre alte Schleuder nun einer reingefahren ist, und von dem Geld dann den Urlaub finanziert... ansichtssache.

Wir waren mal selber Geschädigter, da hat die Werkstatt uns empfohlen gleich noch die Kosten zur Kratzerbeseitigung an der Heckklappe miteinzurechnen. Würde sowieso keiner merken. Wir haben die Oma damals jedenfalls nicht "abgezogen". Die 100 Euro mehr wären da nicht mehr aufgefallen...

Gruß,

Zitat:

Original geschrieben von Phaetischist

Wir waren mal selber Geschädigter, da hat die Werkstatt uns empfohlen gleich noch die Kosten zur Kratzerbeseitigung an der Heckklappe miteinzurechnen. Würde sowieso keiner merken. Wir haben die Oma damals jedenfalls nicht "abgezogen". Die 100 Euro mehr wären da nicht mehr aufgefallen...

Finde ich absolut in Ordnung und eine super Einstellung...:)

 

Zumal die Werkstätten an der Reparatur ja wirklich genug verdienen. Normalerweise hätte die

Werkstatt so etwas als Kundenservice mit beseitigen können oder euch anbieten, dass zum Selbstkostenpreis mit zu beseitigen.

 

Bei so etwas schwillt mir echt der Kamm.....:mad:

 

Aber jetzt muss ich noch mal etwas loswerden....:D

 

Nach dem dein Auto, der Phaeton auf den Markt gekommen ist, habe ich bei VW mal eine Schlung für Sachverständige (bieten VW und auch andere Hersteller regelmäßig an, die Seminare sind echt super :)) besucht. 

 

Und da ich eine ziemlich freche Klappe besitze, habe ich dann so am Anfang des Seminar mal so beiläufig erwähnt, das wir hier über ein "Passat Facelift" sprechen.

 

Da hatte ich dann doch etwas verkackt.....:( 

 

Ich war froh, dass ich noch die Mahlzeiten mit einnehmen durfte und nicht in die Tafelecke gestellt wurde....:rolleyes:

 

Aber nach dem Seminar war ich wenigstens nicht mehr der Meinung, dass es sich um einen Passat handelt.

 

Davon hat mich der Trainer im Seminar dann doch eindrucksvoll überzeugt :eek:

 

Gruß

 

Delle :D

 

Kurzes OT:

Haha.... sehr cool! ;)

Normal kennen die VWler ja selber den Unterschied nicht. ;)

Gruß,

Zitat:

Original geschrieben von Phaetischist

Normal kennen die VWler ja selber den Unterschied nicht. ;)

 

:D

 

Aber ist schon ein geiles Teil........:cool:

 

Gruß

 

Delle

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