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Unfallverursacher meldet den Schaden nicht!!!

Themenstarteram 29. Oktober 2012 um 15:37

Hallo Leute,

am 1.8 ist mir einer leicht hinten drauf gefahren wobei meine Stoßstange hinten von meinem Seat Leon 1P kaputt gegangen ist.

Wir haben Adressen und Versicherungsnummer ausgetauscht und er wollte den Schaden seiner Versicherung melden.

Am nächsten Tag hab ich einen Kostenvoranschlag machen lassen den er auch gleich bei mir abgeholt hat.

Nach ein paar Wochen hab ich nochmal gefragt wie der Stand mit der Versicherung ist und er meint er hat seine Versicherun angerufen und ist alles in arbeit...

2 Wochen später habe ich selber bei seiner Versicherung angerufen und mir wurde gesagt es wurde nie ein Schaden gemeldet. Ich hab den Schaden dann selber gemelder und den KVA rüber gemailt. Die Versicherung hat dann die Schadensmeldung fertig gemacht und zu ihm geschickt. Das war vor gut 2 Wochen, aber bis heute ist nichts bei der Versicherung eingegangen....

Bleib ich jetzt auf meinem Schaden sitzen wenn er die Schadensmeldung nicht abgibt oder was kann ich jetzt machen???

Beste Antwort im Thema
am 11. August 2014 um 11:09

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Wenn der VN die Mahnung nicht beachtet, wird das Folgen für ihn haben.

Die welche wären?

Das steht in jedem Versicherungsvertrag unter "Obliegenheiten" bzw. deren Verletzung. In meinem z. B. auf S. 5 unter §7 V. (1) ff.

Selber nachlesen oder Schwiegereltern fragen.

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Zitat:

Original geschrieben von MrCool

 

Bleib ich jetzt auf meinem Schaden sitzen wenn er die Schadensmeldung nicht abgibt oder was kann ich jetzt machen???

In der Regel werden die Ihren Versicherungsnehmer ein bis zwei mal erinnern. Ist der Unfall polizeilich aufgenommen? Dann kann die Ermittlungsakte von der Versicherung dort angefordert werden. Dauert aber mindestens vier Wochen, bis diese dann dort vorliegt (Behörden...)

Sofern du Zeugen für den Unfall hast wäre dies von Vorteil, selbige mit Name + Anschrift der Versicherung bekannt zu geben. Diese kann die Versicherung anschreiben und hat dann ggf. genug um schon in die Regulierung zu treten.

Zusätzlich zu dem Kostenvoranschlag solltest du vllt. ein paar Fotos hinterher schicken, sofern nicht bereits geschehen.

Themenstarteram 29. Oktober 2012 um 15:53

Polizeilich aufgenommen wurde das leider nicht weil ich mal gehört hab das brauch bei so kleinen Sachen nicht, was wohl ein Fehler war.

Fotos habe ich Selbstverständlich auch direkt zur Versicherung geschickt.

Polizei braucht man auch nicht zwingend, ist aber meistens von Vorteil, wenn man an so einen (mit Verlaub) Penner gerät, der den Schaden nicht meldet.

Wenn du nen Beifahrer hast, würde ich den als Zeugen nennen. Du kannst dich aber auch direkt noch mal bei dem Schadenverursacher melden und ihn nerven...

Moin,

 

der VN ist verpflichtet den Sachverhalt seiner Vers. zu melden, ggf mahnt sie dann auch den VN.

Wenn der VN die Mahnung nicht beachtet, wird das Folgen für ihn haben.

 

Nur zur Regulierung muß die Vers. natürlich beide Seiten des Vorfalles hören, um zu prüfen, ob ein regulierungspflichtiger Schaden vorliegt (sonst könnte ja jeder Ansprüche gegen einen Unbeteiligten stellen).

 

am 29. Oktober 2012 um 21:01

Du wirst bestimmt dein Geld bekommen, nur leider wird es ein wenig länger dauern.

Genau wie auch du, wird der Verursacher Post von seiner Versicherung erhalten, wenn er sich dann ein Paar Tage Zeit lässt bis er antwortet, kann sich alles in die Länge ziehen.

Bin eigentlich keiner, der wegen jeder Sch..e direkt zum Anwalt geht, aber da bei dir jetzt fast 3 Monate vergangen sind würde ich mal bei einem vorbeischauen.

Wie hoch ist denn der Schaden????

Mit der Beauftragung eines RAW wird sich die Regulierung nicht schneller werden.

 

am 30. Oktober 2012 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Mit der Beauftragung eines RAW wird sich die Regulierung nicht schneller werden.

Eher LAAAAANGSAMER, da ja dann alles über den RA geht!

Oder sind jetzt die Anwälde schneller geworden?!?

am 30. Oktober 2012 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von capri one

Polizei braucht man auch nicht zwingend, ist aber meistens von Vorteil, wenn man an so einen (mit Verlaub) Penner gerät, der den Schaden nicht meldet.

Erklär mir mal bitte den Vorteil!!!

Ich seh da keinen:

der VN meldet den Schaden auch bei ner pol. Aufnahme des Unfalls nicht, wo ist dann der Vorteil???

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von capri one

Polizei braucht man auch nicht zwingend, ist aber meistens von Vorteil, wenn man an so einen (mit Verlaub) Penner gerät, der den Schaden nicht meldet.

Erklär mir mal bitte den Vorteil!!!

Ich seh da keinen:

der VN meldet den Schaden auch bei ner pol. Aufnahme des Unfalls nicht, wo ist dann der Vorteil???

ich sehe den Vorteil darin, dass die "Beweissicherung" vorgenommen wurde durch die Rennleitung.

Aufgrund der Aktenlage kann man einiges sagen, wer z.B. Verursacher war usw....

am 30. Oktober 2012 um 13:19

Zitat:

Original geschrieben von Wolle86

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Erklär mir mal bitte den Vorteil!!!

Ich seh da keinen:

der VN meldet den Schaden auch bei ner pol. Aufnahme des Unfalls nicht, wo ist dann der Vorteil???

ich sehe den Vorteil darin, dass die "Beweissicherung" vorgenommen wurde durch die Rennleitung.

Aufgrund der Aktenlage kann man einiges sagen, wer z.B. Verursacher war usw....

Da sind wir wieder beim Thema "Überschätzen" des tatsächlich geleisteten durch die Polizei:

- Beweissicherung erfolgt beim Auffahrunfall nicht (keine Fotos...)

lediglich die Erfassung der Daten der Beteiligten

- vermeintl. Unfallverursacher bei der Polizei muss nicht zwingend der

späterer Zahler des Unfalls sein

...

am 30. Oktober 2012 um 17:41

Klar wird es mit einem Anwalt nicht schneller, aber ich könnte es mir schon vorstellen das sich die Versicherung dann wenigstens intensiver drum kümmert das sich der Versicherungsnehmer wenigstens meldet und sich äußert. Es sind schon 3 Monate vergangen.....

Posteingang ist Posteingang, Rückstand ist Rückstand, der Absender interssiert den Schadensachbearbeiter da nicht ;)

Telefonhörer in die Hand nehmen und nochmals bei der Versicherung anrufen.

Regulierungspraxis ist, wenn der Schädiger sich nicht meldet und seine Obliegenheit erfüllt wird nach gewisser Frist nach Aktenlage entschieden.

Meine Erfahrung:

 

Polizei macht bei einem einfachen Unfall nur einen Unfallbericht, der nicht aussagekräftig ist. Beweissicherung wird nicht vorgenommen, eventuell sogar verhindert.

(Anweisung: räumen Sie die Kreuzung!)

Eventuell wird Unfallgegner sogar zu einer Falschaussage überredet!

 

(Unfallgegner sagt, er sei bei Rot gefahren. Polizei: Sie meinen doch grün! Unfallgegner ja ja : grün. Mit Vermerk auf Unfallbericht: unklare Rechtslage!)

 

Mein Unfall liegt jetzt drei Monate zurück. Der mit der Regulierung beauftragte Sachbearbeiter tönte zuerst großspurig: Reihenfolge seiner Ermittlungen: Deckung, Haftung, Schadenshöhe. Nach 2.5 Monaten hat er den Polizeibericht (siehe oben) vorliegen, seit dem ruht dir Regulierung.

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