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wie nutze ich die Tachoscheibe

Themenstarteram 23. April 2011 um 7:40

Hallo Ihr hier,

habe immer LKW gefahren sogar Muldenkipper Cat bis gesamt Gew. 100 t. Bin aber seit mehr als 25 Jahren nicht mehr im öffendlichen Verkehr gefahren. Einiges hat sich seit dem geändert. Nun bin ich Rentner und möchte (muss) noch etwas dazu verdienen. Mit 50 Jahren habe ich den Schein Klasse II nicht mehr verlängert. So dass ich nur noch den Klasse III habe. Ich habe also einen PKW Anhängerverleih aufgemacht, und biete mich auch als Aushilfsfahrer für LKW`s bis 7,5 t an. Kann ja mal in einem Kleinbetrieb Jemand krank werden.

Aber besonders auf dem Sektor Tachoscheibe hat sich vieles geändert. Wir mussten damals 3 Tachoscheiben im Wagen haben, und die Aufbewahrungspflicht war ein Jahr. Fand die Polizei mehr als 3 Scheiben im Wagen so wurden die zur Überprüfung mit herangezogen.

Führte man kein Fahrtenbuch, mussten die Scheiben für eine Woche mitgeführt werden. Da ja der Km- Stand eingetragen werden musste sowie das Datum wie auch der Fahrername war die lückenlose Fahrzeugbewegung zu sehen.

Habe aber zur Orintierung was sich geändert hätte, hier mal gestöbert. Viele Antworten waren hier, aber die passen nicht zu mir.

Ich fahre ja nur als Selbständiger für ein Unternehmen ein oder zwei Tage, gegen Rechnung. Wenn ich also erstmals auf das Gerät komme, kann ich doch nur die Scheiben vorlegen die ich selbst gefahren habe. Nicht aber die 15 - 20 Scheiben der Bewegung des LKW´s.

Hier wurde ich aufmerksam besonders zu einer Frage eines Abschleppers, der sich das Auto mit weiteren Kollegen teilte und die Östreicher dann von Ihm 20 Scheiben haben wollten. Ich kann doch immer nur meine Scheiben zeigen. Schon aus Datenschutzgründen.

Ihr merkt also ich muss einiges nachholen, wer kann da helfen oder wie kann ich was in Erfahrung bringen, ohne extra wieder auf Schule zu gehen.

Beste Antwort im Thema

Hallo und willkommen bei MT :)

Du musst nur für dich die Nachweise der letzten 28 Tage dabei haben.

Nachweise sind: Tachoscheiben, Ausdrucke von Digitalen Kontrollgerät (bei besonderen Vorkommnisse), die Fahrerkarte (alle 28 Tage spätestens auslesen) und die Bescheinigungen über Zeiten in denen du nicht gefahren bist (Urlaubsschein, Vordruck beim BAG)

Du musst nicht die Bewegungen des LKW belegen können, sondern nur deine Tätigkeiten.

Was mir jetzt beim lesen sorgen macht ist die Frage der Genehmigung :confused: Wenn du dich "verleihst" dann ist das, soweit mir bekannt, auch Arbeitnehmerüberlassung und bedarf einer Genehmigung welche nicht günstig zu haben ist. Fährst du den Transport als Subunternehmer brauchst du auch eine Genehmigung für den Güterkraftverkehr, hast du nix von beiden bist du Angestellter und nicht selbstständig. Das dürfte dann als Scheinselbstständig gewertet werden was die Finanzbehörden nicht witzig finden.......

Grüße

Steini

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

desweiteren solltest du bedenken, das ab 2014 für den gewerblichen güterverkehr die erfolgreiche teilnahme an den weiterbildungen des berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes nachgewiesen werden muss...

Und nochmal Vorsicht: Die Weiterbildungen braucht man schon ab 3,5 Tonnen (und das wissen von den betroffenen Fahrern bis jetzt vermutlich die wenigsten) ...

Themenstarteram 23. April 2011 um 20:21

2014? bin ich auf meinem balkon und überlasse euch die arbeit. dann dürft ihr für mich sorgen. nur im moment mag ich noch nicht auf den balkon, und da ich seit meinem 14 lebensjahr gearbeitet habe und mit 60 in rente ging, bei nur 870 € rente muss ich noch was verdienen. denn im moment möchte ich noch was ausgeben da mag ich noch kein schauckelstuhl. wenn der laden gut eingefahren sein sollte gibts eventuell was dafür. dann schlürf ich was feines und habe rechts ne blonde aufen schoß und links ne schwarze. spass muss sein. ha ha ha.

Zitat:

Original geschrieben von 4450

2014?

Ja ... um genau zu sein bis zum 10.09.

http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/__5.html

am 24. April 2011 um 7:36

Zitat:

Original geschrieben von 4450

2014? bin ich auf meinem balkon und überlasse euch die arbeit. dann dürft ihr für mich sorgen. nur im moment mag ich noch nicht auf den balkon, und da ich seit meinem 14 lebensjahr gearbeitet habe und mit 60 in rente ging, bei nur 870 € rente muss ich noch was verdienen. denn im moment möchte ich noch was ausgeben da mag ich noch kein schauckelstuhl. wenn der laden gut eingefahren sein sollte gibts eventuell was dafür. dann schlürf ich was feines und habe rechts ne blonde aufen schoß und links ne schwarze. spass muss sein. ha ha ha.

armes deutschland

ich habe mit 15 jahren angefangen zu arbeiten 27 jahre als lkw fahrer,seit einem monat in rente mit 57 jahren und habe 44 jahre beitage bezahlt ja früher galten hier noch die überstunden und bekomme 2700€ rente

vive le luxembourg

ok , sorry

Themenstarteram 24. April 2011 um 8:03

florent, ich habe auch nur überstunden gekannt. alles was kam nahm ich mit. oft musste die stunden auf den anderen monat geschrieben werden. die rente von dir ist echt schön. auch von der lva? wie kann es zu solchen unterschieden kommen. 125 € bekommt meine ehmalige aus der rente. also wären es bei mir ca 1000,00 € hinzu kommen 95 € werksrente. aber mein alter herr hat auch so um 1200 € + 125 werksrente als ehmaliger angestellter auch er hat volle pulle gearbeitet. ebenfalls hat meine mutter volle pulle gearbeitet hat ca 850 € und 270 € werksrente. übrigens ich habe auch soviel jahre wie du. wie du so viel haben kannst ist schleierhaft, aber ich freu mich für dich.

am 24. April 2011 um 8:08

Will hier etwa jemand für sich WERBEN

Themenstarteram 24. April 2011 um 8:47

hi kawasaki,

kann tatsächlich bald so anmuten. ich wollte eigentlich nur wissen was sich auf dem sektor tachoscheiben gändert hat. da ich schon lange nicht mehr aufen bock gesessen habe.

aber auf einmal musste ich mich hier rechtfertigen. z.b. die ihk prüfung im lotto gewonnen zu haben.

oder scheinselbständigkeit, oder es geht dahin das ich langzeitjobs suche. dafür dann bestimmte genehmigungen benötige. so das ich als anhang bilder angehängt habe um zu zeigen " he hab ich" ja sogar in die rentenfrage geht es. ich wollte eigentlich nur noch 2-3 jahre in meiner rentenzeit was tun, und hab hier infos zu der tachoscheibe gesucht. denn ich mach nicht gern etwas unerlaubtes. könnte sein das ich hier falsch bin. frage besser noch mal in düsseldorf beim verband des verkehrsgewerbes an. hier schein ich nur in eine ecke gedrückt zu werden.

am 24. April 2011 um 9:06

Ich glaube du interpretierst das ein wenig falsch.

Niemand hier möchte dir etwas böses, lediglich möchten wir dich auf ein paar veränderungen hinweisen. Du hattest ja erwähnt, das du über den momentanen Stand der Sache nicht im bilde bist. Da sich nicht nur bei den Tachoscheiben etwas geändert hat, sondern auch in allen anderen bereichen, bekommst du natürlich auch diese genannt.

am 25. April 2011 um 6:37

Zitat:

Original geschrieben von 4450

florent, ich habe auch nur überstunden gekannt. alles was kam nahm ich mit. oft musste die stunden auf den anderen monat geschrieben werden. die rente von dir ist echt schön. auch von der lva? wie kann es zu solchen unterschieden kommen. 125 € bekommt meine ehmalige aus der rente. also wären es bei mir ca 1000,00 € hinzu kommen 95 € werksrente. aber mein alter herr hat auch so um 1200 € + 125 werksrente als ehmaliger angestellter auch er hat volle pulle gearbeitet. ebenfalls hat meine mutter volle pulle gearbeitet hat ca 850 € und 270 € werksrente. übrigens ich habe auch soviel jahre wie du. wie du so viel haben kannst ist schleierhaft, aber ich freu mich für dich.

ist nix schleierhaft, ich habe mein ganzes leben in luxemburg gearbeitet und beziehe auch meine rente in luxemburg,so wie ich lese ein grosser unterschied zu deutschland

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