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Wie lange TÜV überziehen

Themenstarteram 8. April 2015 um 17:57

Wie lange kann man den TÜV und AU überziehen, ohne eine Strafe zu erhalten, oder man erhöte TÜV gebühren zahlen muß. 1 Monat oder 2 Monat.

Hatte im März 2015 TÜV und AU.

Muß ich spätestens im April oder erst im Mai zum TÜV?

Beste Antwort im Thema

Ich schreibe es gerne auch hier nochmal, so wie in all den anderen Threads (die sich nebenbei gesagt ganz toll über die Suche finden lassen...), ein Verwarngeld ist schon ab dem ersten Tag des Fristablaufs möglich. Wenn auf der Plakette März drauf steht, dann muss man auch im März hin, spätestens halt am 31. März. Ich weiß auch nicht, wo da das Problem ist, der Termin kommt genauso wenig überraschend wie Weihnachten, Silvester oder der eigene Geburtstag... Wer nicht die Kohle hat für so eine lächerliche Prüfung zum richtigen Zeitpunkt, der gibt das Auto besser ganz ab...und wer die Zeit nicht hat, kauft sich entweder nen Kalender oder stellt nen Lebensberater ein :rolleyes:

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Erstens muss es korrekterweise HU und AU heißen, nicht TÜV, da auch Dekra, GTÜ, etc. die HU und AU durchführen.

 

Und zweitens stand klar in der alten BKatV von 2014:

- bis 2 Monate: 15 Euro

- 2 bis 4 Monate: 25 Euro

 

In der aktuellen BKatV steht jetzt:

- 2 bis 4 Monate: 15 Euro

- 4 bis 8 Monate: 25 Euro

Danke, dann ist ja alles klar.

Zitat:

@hydrou schrieb am 6. Dezember 2018 um 10:36:13 Uhr:

In der aktuellen BKatV steht jetzt:

- 2 bis 4 Monate: 15 Euro

- 4 bis 8 Monate: 25 Euro

Ups, ich war bei LKW. :o

Zitat:

@hydrou schrieb am 6. Dezember 2018 um 10:36:13 Uhr:

Erstens muss es korrekterweise HU und AU heißen

Korrekterweise HU.

Eine AU gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch eine UMA als Bestandteil der HU. Untersuchungspunkt Motormanagement/Abgasreinigungssystem.

 

Zitat:

@Moers75 schrieb am 6. Dezember 2018 um 10:10:19 Uhr:

[.....]

Überziehen bis 2 Monate sind nach aktueller BKatV 15€. Kostet also nicht keine sondern kleine Strafe ;)

[.....]

Diese Aussage ist falsch!

Das dachte ich mir...

LKW,Mietwagen,Taxis usw.werden strenger behandelt.

PS: Das mit Versicherungen, Regress usw. kann ich nicht belegen.

Weiss es nur vom Hörensagen dass es so sein KÖNNTE, (darum auch nicht "wird,kann" geschrieben. ) :)

am 6. Dezember 2018 um 10:55

Zitat:

@hydrou schrieb am 6. Dezember 2018 um 10:36:13 Uhr:

Erstens muss es korrekterweise HU und AU heißen, nicht TÜV, da auch Dekra, GTÜ, etc. die HU und AU durchführen.

Und zweitens stand klar in der alten BKatV von 2014:

- bis 2 Monate: 15 Euro

- 2 bis 4 Monate: 25 Euro

In der aktuellen BKatV steht jetzt:

- 2 bis 4 Monate: 15 Euro

- 4 bis 8 Monate: 25 Euro

Das stimmt natürlich. Aber erstens lautet das Thema "Wie lange TÜV überziehen" und zweitens hat sich TÜV als Begriff für die HU nun mal eingebürgert, so wie Tempo für Papiertaschentücher. Deshalb habe ich das auch so verwndet. Es weiß jedenfalls jeder, was gemeint ist.

Werner-Peter

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. Dezember 2018 um 23:28:08 Uhr:

Zitat:

@lemonshark schrieb am 5. Dezember 2018 um 23:25:15 Uhr:

Ich frage nochmal: auf welcher Grundlage?

Aufgrund von Obliegenheitsverletzungen aus dem Versicherungsvertrag.

Eine derartige Obliegenheit gibt es nicht. Jedenfalls nicht in den mir bekannten Versicherungsbedingungen, die ich - im Gegensatz zu den meisten Leuten - durchlese.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 6. Dezember 2018 um 08:49:27 Uhr:

Zitiert aus dem Netz.

Das ist natürlich die zuverlässigste Quelle überhaupt! Ich ziehe alles zurück und behaupte das Gegenteil....

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 6. Dezember 2018 um 08:49:27 Uhr:

Es ist doch völlig klar, daß bei Benutzung eines zum Unfallzeitpunkt nicht für den Straßenverkehr geeigneten Fahrzeug Probleme bekommen KANN. Versichert ist nicht das Fahren, sondern die Teilnahme am Straßenverkehr unter Beachtung von STVO und STVZO.

Und das ist kompletter Unsinn. Die Obliegenheiten von Halter und Fahrer sind abschließend in den Versicherungsbedingungen aufgeführt. Ein solches Konstrukt kommt da nicht vor.

Natürlich. Der Versicherungsnehmer erklärt jeweils mit Unterschrift das Fahrzeug nur für Zwecke, die im Vertrag aufgeführt sind, zu nutzen. Dies umfasst regelhaft die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, womit der Vertrag den Bestimmung der STVZO unterliegt. Hiergegen wird durch einen überschrittenen HU - Termin verstoßen.

Du erwartest nicht ernsthaft, das der Begriff STVZO, HU oder TÜV in den Bedingungen steht?

Quatsch mit Soße.....

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 6. Dezember 2018 um 14:04:38 Uhr:

Natürlich. Der Versicherungsnehmer erklärt jeweils mit Unterschrift das Fahrzeug nur für Zwecke, die im Vertrag aufgeführt sind, zu nutzen. Dies umfasst regelhaft die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, womit der Vertrag den Bestimmung der STVZO unterliegt. Hiergegen wird durch einen überschrittenen HU - Termin verstoßen.

Mag sein, in den gängigen AKBs steht aber auch:

"Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder

für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich

ist."

Und nur das Überziehen der HU-Laufzeit ohne technische Mängel am Fahrzeug ist nunmal keine Unfallursache. Es sei denn der Hinterherfahrende regt sich so über die abgelaufene HU-Plakette auf dass er vorsätzlich dem Vordermann ins Auto oder so :p

Hab schon viele Verträge gesehen, aber noch keinen in dem eine überzogene HU die Versicherung von der Leistung freistellt.

Selbstredend. Ich gehe davon aus, das die grundsätzliche Gefahr einer Haftungsübernahme durch die Versicherung gegen Null tendiert. Ändert ab nichts daran, das diese gegeben ist.

Zudem gibt es bei den Versicherungen immer einen Kulanzbereich. Der wird recht oft angewandt.

Wie gesagt: ist eine Abwägung. Ich hole mir auch immer einen Monat HU heraus, gehe also am ersten Werktag nach Ablauf hin. Aber warum soll man mit Absicht zwei Monate überziehen?

Die Frage müsste eher lauten, warum überzieht man absichtlich einen Monat und nicht zwei?

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 7. Dezember 2018 um 10:26:32 Uhr:

Die Frage müsste eher lauten, warum überzieht man absichtlich einen Monat und nicht zwei?

Dürfte jeder seine Gründe haben. Ich mache es so lange bis der HU - Termin in einem für mich günstigen Monat liegt. Habe einen Mist - Termin im Sommer (gehabt), an dem dann alle Kosten zusammen kamen (Sommerurlaub, Open Air, HU, Inspektion, ADAC, KFZ-Steuer, etc.). Jetzt bin ich im November angelangt, und fahre demnächst pünktlich hin:-)

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