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Wie hoch würde meine Strafe sein?

Themenstarteram 18. Juli 2009 um 13:05

Hallo,

bevor 1 Monat wurde ich von Polizisten gestoppt mit meinem Roller Peugeot JetForce C-Tech. Die Polizisten haben bestetigt, dass der Roller geht über 80km-h und ich darf mit meinem Auto Führerschein das Ding nicht fahren. Ich habe selbst den Roller nicht verbasstelt, der Voresitzer hat es wahrscheinlich schneller gemacht. Ich habe ein MengelBericht bkommen, dass ich muss den Roller bis auf 45km-h drosseln. Das habe ich schon gemacht. Nun warte ich auf meine Strafe....Weißt jemand was für Strafe vermutlich bekomme ich...Ich bin in Deutschland seit 9 Monaten und ich hatte keine Probleme mit den Polizisten ausser diese Geschichte.

Beste Antwort im Thema
am 21. Juli 2009 um 10:26

Unwissenheit (Dummheit) schützt vor Strafe nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von ujcmd

Hallo,

bevor 1 Monat wurde ich von Polizisten gestoppt mit meinem Roller Peugeot JetForce C-Tech. Die Polizisten haben bestetigt, dass der Roller geht über 80km-h und ich darf mit meinem Auto Führerschein das Ding nicht fahren. Ich habe selbst den Roller nicht verbasstelt, der Voresitzer hat es wahrscheinlich schneller gemacht. Ich habe ein MengelBericht bkommen, dass ich muss den Roller bis auf 45km-h drosseln. Das habe ich schon gemacht. Nun warte ich auf meine Strafe....Weißt jemand was für Strafe vermutlich bekomme ich...Ich bin in Deutschland seit 9 Monaten und ich hatte keine Probleme mit den Polizisten ausser diese Geschichte.

das kann den umständen entsprechend nicht viel sein

am 18. Juli 2009 um 14:19

also um es so zu sagen:

wenn du freundlich bist und vorallem:

sei einsichtig!

dann wird dir vermutlich nichts passieren.

Themenstarteram 18. Juli 2009 um 19:34

Aber was schätzt ihr? Wie viel Geld/Stunden Sozialdienst muss ich vermutlich geben/machen.

am 18. Juli 2009 um 19:39

Hängt im großen und ganzen von deinem Verhalten und der Laune des Staatanwalt/Richters ab.

Den Kopf wird man dir nicht abreißen

Abwarten und nicht verrückt machen(lassen)

Wenn du arbeitest rechne mal mit einer Geldstrafe die ungefähr einem Netto Monatslohn entspricht. Dazu lockere 6 Punkte die in Flensburg 5 Jahre lang dein Konto belasten.

Das ist für die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis das übliche. Plus - Minus ein bißchen.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Wenn du arbeitest rechne mal mit einer Geldstrafe die ungefähr einem Netto Monatslohn entspricht. Dazu lockere 6 Punkte die in Flensburg 5 Jahre lang dein Konto belasten.

Das ist für die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis das übliche. Plus - Minus ein bißchen.

Gruß Frank

alta übertreibs mal net ....xD

das wird zwar immer in diesen scheiß tv sendungen gelabert von wegen ja 6 punkte bla aber das is schwachsinn.

n bekannter polizist, der mich selber angehalten hat mit meinem roller und mich auch überführt hat (xD) hat es noch nie erlebt das das verfahren bei erstmaligem auffallen NICHT eingestellt wird.

und er is schon seit einigen jahren polizist.

ich wurde auch mit 70 klamotten und einer prüfbescheinigung für mofa angehalten, und es wurde eingestellt.

also kein stress machen, zu 90 % kann ich dir eig versichern das da nichts kommen wird.

aber dann würde ich aufpassen, da es dann vermerkt is und wenn du wieder auffällst wirds teuer, entweder an geld oder an stunden.

meld dich mal wie das verfahren ausgegangen is, würde mich interessiern.

mfg

am 18. Juli 2009 um 22:31

gut nee das seh ich anders ich bin ja auch erst aufgehalten worden mein roller lief 75 ja war beim gericht des ham die nicht eingestellt obwohl der polizist gesagt hat "ja bei so nem kleinen falle machen die kein verfahren also halt gericht"... naja was aber dann doch der fall war ich hab 12 sozialstunden und 7punkte in flensburg bekommen... und das beim 1. mal alle meine freunde ham gsagt ja da bekommt man bloß 20 sozi-std. aber das stimmt ned ... ich hab ghört die sin jetz wieder strenger... naja lass dich aber ned verrückt machen....bin froh dass ich meinen m-schein oder ach auto machen darf weil sonst hätt er was gesagt von führerscheinsperre

Hi raptile1111,

aufgrund deiner Sprache und deiner Mofa-Prüfbescheinigung würde ich dich ins Alter der Jugendlichen stecken. Insofern dürfte dein Bekanntenkreis ähnlich aussehen. Zu meinem Leidwesen ist es bei Jugendlichen oft so, dass das Verfahren , manchmal gegen auflagen eingestellt wird.

Anders sieht es aus, wenn der Straftäter die 18 Jahre überschritten hat. Und umso mehr, wenn der Täter die Fahrerlaubnis Klasse B hat. Da wird dann einfach einfach vor Gericht angenommen dass der Erwachsene aufgrunfd seines Alters mehr Unrechtbewusstsein hat und auch weis dass er eine Straftat begeht. Deshalb fallen die Strafen dann härter aus.

Insofern geniese dein jugendliches Dasein und erfreue dich der Vorteile die dieses mitbringt.

 

Gruß Frank

am 18. Juli 2009 um 23:01

Also er hat einen Autoführerschein, dann sollte er ab 17J jung sein!

Wenn Du noch in der Probezeit bist, ist das Fahren eines unzulässigen KFZ mit fehlender Prüfbescheinigung und könnte eine MPU nach sich ziehen die ja bekanntlich nicht billig ist, Fahrverbot könnte evtl. auch drin sein und eine Geldstrafe kommt auf jeden Fall, die Kassen sind ja bekanntlich leer!

Sozialstunfden könnten auch dabei sein, es kommt halt auch drauf an, ob Du schon mal was ähnliches in Deiner Akte hast und wie schon gesagt, auf die Laune des Richters!

Und wie Du das Gefährt gekauft hast, ob frisiert, oder nicht ist in der Rechtsprechung irrrelevant, denn Du bist für den ordentlichen StVo vorgeschriebenen Zustand Deines Rollers verantwortlich, da schützt bekanntlich "Unwissenheit vor Strafe nicht"!

Ich bin selber vorgestern in eine teilgesperrte (roter Kreis mit weißem Balken) Straße eingebogen, bin diese Straße schon seit ca. 1 1/2 Jahre nicht mehr gefahren und damals war es noch eine ganz normale Durchfahrtsstrasse, habe halt beim Einbiegen auf Radfahrer und Fussgänger geachtet, aber nicht auf ein Schild das mir da nicht bekannt war, dann kam eine schöne Ansage hinter mir..."Sie da in dem roten Wagen, mal bitte recht's ran Fahren", das tat ich dann auch!

Dann kam der nette uniformierte Herr an mein Fenster und fragte mich "sie wissen warum wir sie angehalten haben?"...da ich mir keinerlei Schuld, oder einer Tat bewusst war sagte ich.."das einzigste was ich gemacht habe ist hier in diese Strasse einzubiegen, war das verkehrt?"...ja sagte er, die ist bis zur Hälfte gesperrt...ich "ah; ha seit wann denn das?", da sagte er "seit ca. 1 Jahr, ob ich das Schild nicht beachtet habe", da sagte ich, ich war das letzte mal vor 1 1/2 jahren hier, da stand da noch kein Schild und da ich mehr mit dem beachten der Verkehrslage beschäftigt war, muß ich das wohl übersehen haben!

Die haben auch kein Auge zu gedrückt, das kommt mich dann auch mal 20€!

Was ich damit sagen will ist, das sie wirklich so gut wie kaum noch mündlich Verwarnen, es wird gnadenlos einkassiert!

Gruß und viel Glück...

 

Der Sisko

Zitat:

Original geschrieben von DA_PASSI

...bin froh dass ich meinen m-schein oder ach auto machen darf weil sonst hätt er was gesagt von führerscheinsperre...

Das ist nicht zwingend so.

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf Grund der Eintragungen im Flensburger Zentralregister der Ansicht ist, daß bei der Beantragung der Fahrerlaubnis Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bestehen, kann sie in eigenem Ermessen die Vorlage eine positiven MPU zur Antragsannahme verlangen.

am 19. Juli 2009 um 21:08

echt? des is ja dann schlecht wenn das passiert...naja ich kann nur mal hoffen dass es gut aus geht :)

am 19. Juli 2009 um 21:12

Ach,

wenn es ernst wird, ist er doch ganz leise.

Wärste das man vorher gewesen.

am 20. Juli 2009 um 15:30

sag mas mal so ich bin zurzeit optimistisch was anderes bleibt mir mal nicht mein roller ist jetzt gedrosselt morgen tüv und dann fahr ich rum hab ihn ja eig. nur zum zeitungaustragen gek. und anmelden dann morgen auch gibt mir ein gutes gefühl...:D

am 21. Juli 2009 um 10:26

Unwissenheit (Dummheit) schützt vor Strafe nicht.

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