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Wertverlust Neuwagen nach einem Jahr

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 21:51

Es wird ja immer suggeriert, dass ein Neuwagen im ersten Jahr ca. 20% an Wert verliert.

Am Beispiel eines A4 würde ich derzeit einen Online Rabatt für den Neuwagen von ca 21% erhalten.

Wenn ich die Einjährigen Jahreswagen anhand der Preise vergleiche, werden diese nach einem Jahr und ca 20' km der günstigste für 30% unter Listenpreis angeboten.

Moment mal. Heißt das, die Audis verlieren im ersten Jahr maximal nur 8% an Wert?

Denn wenn ich den Wagen für 22% unter Listenpreis als Neuwagen kaufe und nach einem Jahr für 28-30% unter Listenpreis VERkaufe, dann hätte ich ja rechnerisch nur einen Verlust von 6-8% im ersten Jahr.

Ist der niedrige Wertverlust für Neuwagen wirklich realistisch oder habe ich einen Denk- und Rechenfehler?

Beste Antwort im Thema
am 7. Oktober 2015 um 14:10

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 7. Oktober 2015 um 16:03:14 Uhr:

Irgendwie ist das voll am Thema vorbei und davon hat keiner hier gesprochen.

Denn hier ging es ausschließlich um den monetären Bereich, es ging ums rechnen.

Ich hatte auf den Beitrag von meepmeep geantwortet. Dieser hat zwar nicht gesprochen, allerdings geschrieben und da ging es um Neuwagen und warum er keinen Neuwagen mehr kauft.

In der Regel ist aus meinen Beiträgen klar ersichtlich, auf welche Posts ich antworte, da ich diese für gewöhnlich auszugsweise zitiere.

Vorschlag: Wenn Dich meine Posts nicht interessieren, dann lies sie einfach nicht mehr.

Gruß

Der Chaosmanager

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wie schon erwähnt, kann man diese Frage kaum beantworten. Erstens ist die Antwort für alle Fragen, deren Klärung erst in der Zukunft stattfindet, schwierig und zweitens sind auch die Verhältnisse nicht immer gleich...;)

Zu deinem Beispiel: der Audi A4 ist an sich ein gut nachgefragtes Auto, für das sich als Gebrauchtmodell auch viele Leute interessieren. Falls du also nicht gerade eine völlig ungewöhnliche Motorisierung oder eine ausgefallene Farbe gewählt haben solltest, stehen die Chancen nicht schlecht für dich.

ABER:

dein Zahlenbeispiel ist nicht ganz zutreffend. Erstens kriegst du nicht automatisch 22% Rabatt, das ist oft gestaffelt nach Modell und Motorisierung. Nach einem Jahr dann 8 oder 10% weniger ist zwar oft geübte Praxis und gängiger Verkäufer-Wunsch, aber das heißt noch lange nicht, dass das Ding für den Preis dann auch wirklich vom Hof rollt. Beim Händler mit ganz viel Glück vielleicht, bei dir privat darfst du erst nochmal weitere 15 bis 25% nachlassen, damit sich überhaupt jemand für dein Angebot interessiert. Da du als privater Wiederverkäufer nämlich weder eine Mehrwertsteuer ausweist, noch eine Garantie geben wirst, ist dein Angebot nicht mit dem eines Autohauses vergleichbar. Und auch nicht interessant. Zumindest für die Klientel, welche üblicherweise Jahreswagen im Autohaus kauft. Diese Klientel will nämlich den Mehrwertsteuer-Ausweis, damit sie die Vorsteuer ziehen kann und eine Garantie, damit man unbesorgt herum gurken kann.

PS: den tatsächlichen Wertverlust deines Autos weißt du immer erst, NACHDEM du den Kaufpreis bezahlt und den Wiederverkaufspreis erlöst hast. Alles andere ist angewandte Glaskugel-Guckerei. Und oft genug Schaumschlägerei.

Wenn man eh davon ausgeht, dass man den Wagen nach 1-2 Jahren wieder verkauft und sich nun den Wertverlust (also im Endeffekt die Kosten für den Wagen) ausrechnen will, kann man auch gleich zu Leasing oder Ballonfinanzierung mit Rückkaufgarantie greifen. Da weiß man wenigstens vorher genau wie viel man für 1-2 Jahre zahlen muss und hat keine Risiken wie sich der Markt entwickelt und ob man dann einen Abnehmer für den gewünschten Preis findet.

Ich denke es kommt sehr aufs Model an, aber klar deine ursprüngliche Aussage mit den 20-30% Wertverlust beziehen sich immer auf den LP - den in der Realität aber auch niemand zahlt. Trotzdem wirst du kaum mit +/- 0 rauskommen

Kurzes Bsp eines A4 mit Nachweis des Wertverlustes:

Inserat meines VW/Audi Händlers im lokalen Anzeigeblatt: A4 Avant 2,0 TDI, EZ 10/2015, 1500km, Listenpreis 47500 Euro, Angebotspreis 33900 Euro ... macht knapp 30% Wertverlust (in Relation zum LP) innerhalb weniger Tage:D

Zitat:

@cfellerei schrieb am 6. Oktober 2015 um 23:51:40 Uhr:

Es wird ja immer suggeriert, dass ein Neuwagen im ersten Jahr ca. 20% an Wert verliert.

Am Beispiel eines A4 würde ich derzeit einen Online Rabatt für den Neuwagen von ca 21% erhalten.

Wenn ich die Einjährigen Jahreswagen anhand der Preise vergleiche, werden diese nach einem Jahr und ca 20' km der günstigste für 30% unter Listenpreis angeboten.

Moment mal. Heißt das, die Audis verlieren im ersten Jahr maximal nur 8% an Wert?

Denn wenn ich den Wagen für 22% unter Listenpreis als Neuwagen kaufe und nach einem Jahr für 28-30% unter Listenpreis VERkaufe, dann hätte ich ja rechnerisch nur einen Verlust von 6-8% im ersten Jahr.

Ist der niedrige Wertverlust für Neuwagen wirklich realistisch oder habe ich einen Denk- und Rechenfehler?

Ich denke schon, dass die 20% korrekt sind (vom Verkauspreis), evtl. sogar ein bisschen mehr Richtung 35% (vom Listenpreis). Aber nicht wie Du Dir das vorstellst von 100% des Listenpreises, sondern ausgehend vom Verkaufspreis, in Deinem Beispiel also 78% des Listenpreises, d. h. der "neue" Verkaufswert wäre dann bei ca 62% zu finden. Was grosszügig gerechnet den 35% entspricht (genauer natürlich 38% vom Listenpreis).

Zitat:

@gttom schrieb am 8. Oktober 2015 um 09:48:37 Uhr:

Kurzes Bsp eines A4 mit Nachweis des Wertverlustes:

Inserat meines VW/Audi Händlers im lokalen Anzeigeblatt: A4 Avant 2,0 TDI, EZ 10/2015, 1500km, Listenpreis 47500 Euro, Angebotspreis 33900 Euro ... macht knapp 30% Wertverlust (in Relation zum LP) innerhalb weniger Tage:D

So ist es bei fast jedem Fahrzeug in Relation betrachtet.

Man hat einfach, um realistisch zu sein, in den ersten 2-3 Jahren einen Wertverlust von 50%.

Diese 50% belaufen sich zum größten Teil auf ca. 30% Wertverlust im ersten Jahr.

Alles danach macht sich in Geld ausgedrückt deutlich bemerkbar, da der Wagen dann quasi deutlich "günstiger" wird, da der schlimmste Wertverlust vorbei ist.

Es heißt nicht umsonst, dass man nach 1-2 Jahreswagen schauen soll, wenn man günstig an aktuelle Fahrzeuge rankommen will ;) Wie sonst bekommt man ohne großes Verhandeln ein Fahrzeug zu 50% des Listenpreises?

am 8. Oktober 2015 um 12:17

Zitat:

@gttom schrieb am 8. Oktober 2015 um 09:48:37 Uhr:

Kurzes Bsp eines A4 mit Nachweis des Wertverlustes:

Inserat meines VW/Audi Händlers im lokalen Anzeigeblatt: A4 Avant 2,0 TDI, EZ 10/2015, 1500km, Listenpreis 47500 Euro, Angebotspreis 33900 Euro ... macht knapp 30% Wertverlust (in Relation zum LP) innerhalb weniger Tage:D

Dieses Beispiel eignet sich wohl kaum als Exempel für Wertverlust. Unter Wertverlust verstehe ich den Verlust, den ein Autokäufer nach dem Erwerb eines Fahrzeugs erleidet.

Wenn jedoch ein Händler einen sog. Vorführwagen auf sich zulässt, bekommt er i. d. R. einen zusätzlichen Nachlass vom Hersteller. Der Händler hat bei einem solchen Angebot keinerlei Wertverlust, höchstens eine kleinere Marge.

Zudem schätze ich, dass wir solche Angebote künftig häufiger sehen werden - der Abgasskandal des VW-Konzerns lässt grüßen. Irgendwie müssen die Händler die betroffenen Autos vom Hof kriegen ...

 

Gruß

Der Chaosmanager

 

 

Ich wollte gerade auch den VAG Abgasskandal in die Runde werfen. Hier sieht man deutlich, dass immer etwas passieren kann, was die eigene Rechnung total durcheinander bringt. Man denkt schließlich, mit Audi macht man nichts falsch. So ein Auto geht immer zum guten Preis weg...

Wer jetzt einen TDI verkaufen will oder muss, weil bspw. der Neue vor der Tür steht, wird wohl kräftig im Preis nachlassen müssen. ICH würde z.Zt. keinen TDI kaufen und denke das viele es so handhaben. ICH würde warten, bis alles geklärt ist.

BEN

am 8. Oktober 2015 um 14:46

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:17:08 Uhr:

Dieses Beispiel eignet sich wohl kaum als Exempel für Wertverlust. Unter Wertverlust verstehe ich den Verlust, den ein Autokäufer nach dem Erwerb eines Fahrzeugs erleidet.

Warum nicht?

Meinst du, dass es dem TE mit einem Fahrzeug, für das er 22% Rabatt auf den Listenpreis bekommt, besser ergeht?

Auch dessen Fahrzeug wird wenige Tage nach Auslieferung nur noch max. 70% gemessen am Listenpreis wert sein.

Das zeigt eigentlich sehr deutlich, dass er keine 70% Listenpreis nach einem Jahr mehr bekommen wird.

Zitat:

@benprettig schrieb am 8. Oktober 2015 um 16:36:52 Uhr:

Ich wollte gerade auch den VAG Abgasskandal in die Runde werfen. Hier sieht man deutlich, dass immer etwas passieren kann, was die eigene Rechnung total durcheinander bringt. Man denkt schließlich, mit Audi macht man nichts falsch. So ein Auto geht immer zum guten Preis weg...

100%ige Sicherheit gibt es im Leben nie.

Das ist aber keine Rechtfertigung dafür, jegliche Planungen, Abschätzungen und Prognosen einzustellen.

Davon abgesehen, selbst dieser Skandal würde eine Rechnung sicher nicht "total durcheinander bringen".

am 8. Oktober 2015 um 18:33

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 8. Oktober 2015 um 16:46:03 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:17:08 Uhr:

Dieses Beispiel eignet sich wohl kaum als Exempel für Wertverlust. Unter Wertverlust verstehe ich den Verlust, den ein Autokäufer nach dem Erwerb eines Fahrzeugs erleidet.

Warum nicht?

Ich kann leider nicht nachvollziehen, was an meiner Begründung nicht verständlich war.

Zitat:

Meinst du, dass es dem TE mit einem Fahrzeug, für das er 22% Rabatt auf den Listenpreis bekommt, besser ergeht?

Sicher nicht, aber das hatte ich auch nicht behauptet. Es ist keineswegs eine neue Erkenntnis, dass der Wertverlust eines Neuwagens einen degressiven Verlauf nimmt. Und genau so klar ist es, dass es sich auf den Wiederverkauf negativ auswirkt, wenn eine Marke bekannt für hohe Preisnachlässe bei Neuwagen ist.

Zitat:

Davon abgesehen, selbst dieser Skandal würde eine Rechnung sicher nicht "total durcheinander bringen".

Wenn ich allerdings höre (heute Morgen in den News), dass VW für bestimmte Motoren erst in einem Jahr eine technische Lösung präsentieren kann, wäre ich - zumindest für solche Fälle - nicht so überzeugt wie Du. Zumal, wie hier auf MT immer wieder zu lesen ist, die Leute ihr finanzielles Korsett oft sehr knapp schnüren.

Grüße

Der Chaosmanager

am 8. Oktober 2015 um 19:04

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Oktober 2015 um 20:33:52 Uhr:

Ich kann leider nicht nachvollziehen, was an meiner Begründung nicht verständlich war.

Die Begründung, warum das erwähnte Beispiel kein Beispiel für Wertverlust ist.

Natürlich ist die Basis bei einem Händler und dem TE beim Kauf unterschiedlich, aber es geht hier ja nicht um den Kaufpreis, sondern vor allem um den Verkaufspreis (der Kaufpreis ist beim TE praktisch gesetzt).

Ich habe dem TE ein Beispiel gebracht, was ein A4 nach einem Jahr wert ist, jetzt gibt es einen A4 nach ein paar Tagen und beides widerlegt seine Theorien ... natürlich nur zum finanziellen.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Oktober 2015 um 20:33:52 Uhr:

Sicher nicht, aber das hatte ich auch nicht behauptet. Es ist keineswegs eine neue Erkenntnis, dass der Wertverlust eines Neuwagens einen degressiven Verlauf nimmt. Und genau so klar ist es, dass es sich auf den Wiederverkauf negativ auswirkt, wenn eine Marke bekannt für hohe Preisnachlässe bei Neuwagen ist.

Erzähl das doch dem TE, belege das mit Fakten und dann hilfst du.

Mir das selbe beibringen zu wollen, was ich längst geschrieben habe, ist eher Nonsens.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Oktober 2015 um 20:33:52 Uhr:

Wenn ich allerdings höre (heute Morgen in den News), dass VW für bestimmte Motoren erst in einem Jahr eine technische Lösung präsentieren kann, wäre ich - zumindest für solche Fälle - nicht so überzeugt wie Du. Zumal, wie hier auf MT immer wieder zu lesen ist, die Leute ihr finanzielles Korsett oft sehr knapp schnüren.

Ich wollte nur sagen, dass eine Rechnung nun nicht total durcheinander gebracht wird. Natürlich gibt es einen gewissen Einfluss und wenn das finanzielle Korsett zu eng ist, dann kann das durchaus eng werden. Darum bin ich auch einer derjenigen, der kein Freund von zu großzügigen Finanzierungen ist.

am 8. Oktober 2015 um 19:18

NjN

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 8. Oktober 2015 um 21:04:04 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Oktober 2015 um 20:33:52 Uhr:

Ich kann leider nicht nachvollziehen, was an meiner Begründung nicht verständlich war.

Die Begründung, warum das erwähnte Beispiel kein Beispiel für Wertverlust ist.

Es handelt sich bei dem Verkauf eines Vorführwagens durch einen Händler eben nicht um einen Wertverlust. Tut mir leid, wenn Du das nicht verstehst. Man kann nicht alles verstehen - für jeden gibt es Grenzen. Ich verstehe auch nicht alles ;)

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 8. Oktober 2015 um 21:04:04 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Oktober 2015 um 20:33:52 Uhr:

Sicher nicht, aber das hatte ich auch nicht behauptet. Es ist keineswegs eine neue Erkenntnis, dass der Wertverlust eines Neuwagens einen degressiven Verlauf nimmt. Und genau so klar ist es, dass es sich auf den Wiederverkauf negativ auswirkt, wenn eine Marke bekannt für hohe Preisnachlässe bei Neuwagen ist.

Erzähl das doch dem TE, belege das mit Fakten und dann hilfst du.

Mir das selbe beibringen zu wollen, was ich längst geschrieben habe, ist eher Nonsens.

Du wirst Deinem Ruf wirklich gerecht, dass Du den Leuten das Wort im Mund umdrehst ...

Ich wollte Dir nichts beibringen, sondern habe lediglich auf eine Unterstellung Deinerseits geantwortet.

Aber lassen wir das, es führt zu nichts.

Gruß

Der Chaosmanager

 

am 8. Oktober 2015 um 19:52

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Oktober 2015 um 21:18:05 Uhr:

Es handelt sich bei dem Verkauf eines Vorführwagens durch einen Händler eben nicht um einen Wertverlust. Tut mir leid, wenn Du das nicht verstehst. Man kann nicht alles verstehen - für jeden gibt es Grenzen. Ich verstehe auch nicht alles ;)

Nein es ist kein Wertverlust, aber es ist ein Vergleich.

Wenn der TE das gleiche treibt, bekommt er dafür ähnlich bzw. sogar wohl weniger Geld.

Und dann realisiert er den Wertverlust für sich.

Aus Marktpreisen kann man tatsächlich Wertverluste errechnen, auch wenn diejenigen die konkret kaufen und verkaufen nicht genau in der selben Wertverlustsituation sind.

Und ja, das versteht nicht jeder.

am 9. Oktober 2015 um 4:21

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 8. Oktober 2015 um 21:52:26 Uhr:

 

Nein es ist kein Wertverlust, aber es ist ein Vergleich.

Wenn der TE das gleiche treibt, bekommt er dafür ähnlich bzw. sogar wohl weniger Geld.

Und dann realisiert er den Wertverlust für sich.

Wie repräsentativ ein solcher Vergleich ist, kann jeder Leser für sich entscheiden. Es dürfte wohl kaum Käufer geben, die ein Auto kaufen und zulassen und es noch im selben Monat wieder verkaufen.

Ich spreche nur von diesem konkreten Vergleich. Dass ein Auto im ersten Jahr einen überproportionalen Wertverlust hat, ist unbestritten.

Gruß

Der Chaosmanager

am 9. Oktober 2015 um 7:59

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 9. Oktober 2015 um 06:21:54 Uhr:

 

Wie repräsentativ ein solcher Vergleich ist, kann jeder Leser für sich entscheiden. Es dürfte wohl kaum Käufer geben, die ein Auto kaufen und zulassen und es noch im selben Monat wieder verkaufen.

Da es aber Händler gibt die das tun, lässt sich darüber der Marktpreis eines solchen Fahrzeugs halbwegs gut abschätzen. Und das eine solches Händlerfahrzeug einen eindeutig höheren Marktpreis hat, als ein Privatangebot, welches ein Jahr alt ist (wie der TE es beschrieben hat), das dürfte auch keine Schlussfolgerung sein, die schwer nachzuvollziehen ist.

Sprich wenn der TE annimmt, für ein 1 Jahr altes Privatfahrzeug das gleiche Geld zu bekommen, wie ein Händler für eine Tageszulassung verlangt, dann dürfte der TE mit seiner Annahme wohl daneben liegen.

ich bin immer wieder erstaunt, was zum Thema Wertverlust hier für ein Stuss abgelassen wird. Wenn ein Dreijähriger bestenfalls 50% des Listenneupreises kostet, bedeutet das doch nichts anderes, als dass der Vorbesitzer z.B. 20% Rabatt bekommen hat und für jedes Jahr Nutzung nochmals 10% verliert. Das ist doch nur fair - oder an welche Nutzungsdauer habt ihr gedacht? Laut Finanzamt wird ein Neu-Wagen in 6 Jahren abgeschrieben, das bedeutet 16% im Jahr. Beim gebrauchten sind es 5 jahre, also 20% p.a.

Kann ja verstehen, dass viele hier vom Schnäppchen ihres Lebens träumen, aber wollen wir doch bitteschön die Kirche im Dorf lassen. Davon einmal abgesehen, sind höherpreisige, also junge Gebrauchte meist nur mit MWSt.-Ausweis zu verkaufen, weil sie bevorzugt gewerblich eingesetzt werden sollen und die neuen Eigner die Vorsteuer ziehen möchten.

Einjährige Privatfahrzeuge sind so gut wie nicht verkäuflich, jedenfalls nicht in dem erwähnten Preissegment, da stimme ich jupp78 voll zu. Aber nach dem Motto "jeden Tag steht ein Dummer auf" träumen halt viele, sehr viele vom warmen Eislutscher.

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