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Wertminderung nach unrepariertem Hagelschaden - Berechnung?

Themenstarteram 23. Februar 2024 um 13:59

Hallo,

weiß jemand wie man den die Wertminderung nach einem unreparierten Hagelschaden berechnet?

Gruß

 

Vielen Dank!

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12 Antworten

Ja. Derzeit besteht die in der Höhe der Kosten der nicht durchgeführten Reparatur.

Die richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Wenn du das Auto verkaufen willst, biete Ihn im Netz an und warte, was du für Angebote du bekommt. Wenn du Glück hast, bleibt nach der Abrechnung des Versicherungsfalles etwas über beim Verkauf, wenn du Pech hast, dann nicht.

Du solltest den Käufer aber auch drauf hinweisen, das der Schaden über eine Versicherung abgewickelt wurde, der bekommt nämlich beim nächsten Schadenreignis keinen Cent mehr. Machst du das nicht, könnte das ganze ein Bummerang werden.

Mein letzter (und erster hagelschaden) waren 3700€. Ich sehe davon fast nix außer 2 minimal größeren Dellen.

 

Ich denke 80 bis 90% aller Käufer würden das nicht sehen.

 

Wertverlust beim Verkauf daher sicher geringer als 3700€.

 

Aber angeben muss man es natürlich daher würde ich sagen 500 bis 1000€

@Dellenzaehler

D.h. also... wenn ein Vorschaden fiktiv abgerechnet worden ist, man kauft dieses Auto ohne dieses zu wissen, hat einen Unfall und bekommt trotz VK nichts mehr?

Das hängt von den Umständen ab.

Bei einem neuem Hagelschaden ist das definitiv so. Wenn der nicht vollständig -mit Rechnung- repariert wurde, gibt es im nächsten Schadensfall definitiv nichts mehr.

Wenn ein reparierter Unfallschaden nicht angegeben wird und das Fahrzeug steht im HIS, dann kann dir das gleiche Schicksal wiederfahren. Wenn eine fach- und Sachgerechte Reparatur nicht nachgewiesen kann das ein großes Problem werden.

Was das bei einem wirtschaftlichen Totalschaden für Ausmaße annehmen kann, liegt wohl auf der Hand.

Na super........ das wird lustig bei uns.

 

Trotzdem vielen Dank

@yellwork schrieb am 25. Februar 2024 um 17:20:35 Uhr:

Na super........ das wird lustig bei uns.

Trotzdem vielen Dank

Ja, sowas wie bei dir ist absolute Schei....

Viel Glück wird schon.

Überlege nur gut, was du machst und werfe kein gutes Geld dem schlechten hinterher.

Ja danke, ich mach mir da jetzt auch keine grossen Gedanken mehr. Es geht alles seinen juristischen Weg.

Was mich aber Masslos ärgert ist, das sich die damalige Versicherung wirklich Zeit lässt um unserer mitzuteilen, wie damals denn abgerechnet worden ist. Fiktiv oder sach- und fachgerecht repariert. Weil... wie du schon sagtest. Das KFZ steht in der HIS.

Erfahrungsgemäß werden über 80% der Hagelschäden fiktiv abgerechnet.

Wenn das Fahrzeug in der HIS steht, ist das zu fast 100% sicher.

@germania47 schrieb am 25. Februar 2024 um 17:54:30 Uhr:

Erfahrungsgemäß werden über 80% der Hagelschäden fiktiv abgerechnet.

Wenn das Fahrzeug in der HIS steht, ist das zu fast 100% sicher.

Ja. Und dann kommt das böse Erwachen hinterher.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 25. Februar 2024 um 14:55:30 Uhr:

Mein letzter (und erster hagelschaden) waren 3700€. Ich sehe davon fast nix außer 2 minimal größeren Dellen.

Ich denke 80 bis 90% aller Käufer würden das nicht sehen.

Wertverlust beim Verkauf daher sicher geringer als 3700€.

Aber angeben muss man es natürlich daher würde ich sagen 500 bis 1000€

Ok - Du gibst mir an "hat Hagelschaden". Meine erste Frage ist "wie hoch bewertet". Du antwortest mir dann was, damit ich von 3700€+ mich auf 500-1000€ einlasse?

Für mich ist die Wertminderung höher - weil ich nicht weiß, ob ich das für 3700€ repariert bekomme, der Restwert nach HIS-Eintrag mit Vorschaden berechnet wird wenn was Neues ist, und weil ich Aufwand damit habe.

Dann bist du kein Kunde für mich ;)

Ich fahre die Kiste aber eh so lange bis das alles keine Rolle mehr spielt, wenn der wagen wirklich mal verkauft wird ist er so alt das es nur noch nach Zustand geht und der Verkaufspreis garantiert eh deutlich unter 3700€ ist.

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