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Hagelschaden(Dienstfahrt): Was reguliert Kasko?

Themenstarteram 23. August 2008 um 17:58

Hi,

unser Mini-Van (aus Bj. Ende 04; ca. 60 tkm gelaufen) hat vor ein paar Wochen einen Hagelschaden abbekommen (war auf einer Dienstfahrt). Ich habe da ein paar Fragen bzgl. der Regulierung bzw. weiß nicht wirklich, welche Optionen ich überhaupt habe.

Lt. unserer bisherigen Info käme zunächst die normale Kasko auf, der Arbeitgeber trage nur ggf. sich ergebende Differenzen, bzw. Lücken.

Frage 1: Stimmt das so, und was wäre im u.g. Fall eine Lücke, zu deren Regulierung wir den AG auffordern könnten? (Nur) die Selbstbeteiligung? (Soweit ich weiß, hat unser AG noch keine Dienstreisenhaftpflicht)...

 

Gutachter der Versicherung kalkuliert wie folgt:

Beurteilung: reparaturwürdig

Rep. kosten netto 6300

Rep. kosten brutto 7500

Wiederbeschaffungswert brutto 8500

Wiederbesch. differenzbesteuert 8300

Wiederbeschaffg. netto 7150

Restwert 3900 (Angebot Restwertbörse liegt vor)

(Alle Werte gerundet)

Reparaturgrenze sei der Wiederbeschaffungswert.

Falls Verzicht auf Reparatur, würde auf Basis eines wirtsch. Totalschadens abgerechnet.

Bei fikt. Abrechnung: Mwst. Erstattung nur soweit angefallen.

 

Frage 2: Was müsste uns die Versicherung korrekterweise auszahlen, wenn wir fiktiv abrechnen? Ich denke, WBW minus Restwert minus Selbstbeteiligung, aber gilt WBW netto, brutto oder diff.besteuert (bin Privatperson)?

Frage 3: Wären wir eigentlich verpflichtet, das Auto im Fall eines Verkaufs für 3900 an den Anbieter zu verkaufen, den der Gutachter da an Land gezogen hat?

Vielen Dank!!

spike

Beste Antwort im Thema

Nachtrag zu Sinn und Zweck der beschriebenen Haftung des Arbeitgebers.

 

Für Besorgungs- und andere Dienstfahrten müsste sich der Arbeitgeber eigene Fahrzeuge zulegen und auch das Beschädigungsrisiko hierfür tragen.

 

Tut er das nicht bzw. spart er sich diesen Aufwand, indem die Dienstfahrten mit den Fahrzeugen der Mitarbeiter durchgeführt werden (müssen), so haftet der Arbeitgeber trotzdem.

Alles andere wäre eine Verschiebung eines unternehmerischen Risikos auf die Arbeitnehmer - und damit lt. BAG unzulässig.

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Zitat:

Original geschrieben von spike008

 

Lt. unserer bisherigen Info käme zunächst die normale Kasko auf, der Arbeitgeber trage nur ggf. sich ergebende Differenzen, bzw. Lücken.

Unfug!

Der Arbeitgeber hat Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers zu ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt war (also z.B. bei einer Dienstreise).

Dabei ist es unerheblich, ob für den Einsatz des Privatfahrzeuges eine Kilometerpauschale gezahlt wird, oder nicht.

Ein solcher Betätigungsbereich liegt immer dann vor, wenn der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug hätte einsetzen müssen und somit die Beschädigungsgefahr zu tragen gehabt hätte - das wurde ein halbes Dutzend Mal von diversen Arbeitsgerichten entschieden, zuletzt vom Bundes Arbeits Gericht (BAG).

 

Zitat:

Original geschrieben von spike008

 

(Nur) die Selbstbeteiligung? (Soweit ich weiß, hat unser AG noch keine Dienstreisenhaftpflicht)...

Siehe oben, es geht sogar noch weiter: Du hast gegen den Arbeitgeber sogar einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung während der Reparaturdauer (sofern eine Reparatur erfolgt und nachgewiesen wird) - auch das wurde bereits vom BAG so bestätigt.

Für diese Ansprüche kann der Arbeitgeber einen DienstreiseKASKOvertrag (nicht Haftpflicht) abschliessen.

Tut er es nicht, hat er im Schadenfall eben Pech gehabt: Die Ansprüche (siehe oben) sind hiervon natürlich absolut unberührt und der Arbeitgeber wird es aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.

 

Zitat:

Original geschrieben von spike008

 

Reparaturgrenze sei der Wiederbeschaffungswert.

Falls Verzicht auf Reparatur, würde auf Basis eines wirtsch. Totalschadens abgerechnet.

Bei fikt. Abrechnung: Mwst. Erstattung nur soweit angefallen.

Richitig soweit.

Zitat:

Original geschrieben von spike008

 

Wären wir eigentlich verpflichtet, das Auto im Fall eines Verkaufs für 3900 an den Anbieter zu verkaufen, den der Gutachter da an Land gezogen hat?

Nö, kannst verkaufen, an wen immer du willst.

Es werden halt die EUR 3900 für den Restwert in Anrechnung gebracht.

Kannst du für 4000 EUR verkaufen (unwahrscheinlich da Restwertbörse) hast du EUR 100 gut gemacht.

 

 

Nachtrag zu Sinn und Zweck der beschriebenen Haftung des Arbeitgebers.

 

Für Besorgungs- und andere Dienstfahrten müsste sich der Arbeitgeber eigene Fahrzeuge zulegen und auch das Beschädigungsrisiko hierfür tragen.

 

Tut er das nicht bzw. spart er sich diesen Aufwand, indem die Dienstfahrten mit den Fahrzeugen der Mitarbeiter durchgeführt werden (müssen), so haftet der Arbeitgeber trotzdem.

Alles andere wäre eine Verschiebung eines unternehmerischen Risikos auf die Arbeitnehmer - und damit lt. BAG unzulässig.

Themenstarteram 26. August 2008 um 9:08

Hi twelferider,

vielen Dank für die Infos; ich glaube, Kilometerpauschale haben wir noch nichtmal bekommen bzw. wollten sie nicht beantragen, weil es nicht so eine Riesenstrecke war. Aber, gut das zu wissen ;o)

Ich denke, wir werden aber abgeben, aber nicht an den Händler.

Liebe Grüße,

spike

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Nachtrag zu Sinn und Zweck der beschriebenen Haftung des Arbeitgebers.

 

Für Besorgungs- und andere Dienstfahrten müsste sich der Arbeitgeber eigene Fahrzeuge zulegen und auch das Beschädigungsrisiko hierfür tragen.

 

Tut er das nicht bzw. spart er sich diesen Aufwand, indem die Dienstfahrten mit den Fahrzeugen der Mitarbeiter durchgeführt werden (müssen), so haftet der Arbeitgeber trotzdem.

Alles andere wäre eine Verschiebung eines unternehmerischen Risikos auf die Arbeitnehmer - und damit lt. BAG unzulässig.

Hallo,

Entschuldigt bitte, dass ich diesen Tread für meine Frage missbrauche.

Mit Verwunderung lese ich, dass der Arbeitgeber für einen Schaden am Privatfahrzeug bei Dienstfahrten aufkommen muß.

Zumindest in Österreich wäre mir so eine Regelung neu.

Ins (österreichische) amtliche Kilometergeld ist laut Finanzamt auch eine Vollkasko eingerechnet (Kilometergeld ist derzeit 0,42 € / Km)

Daher zahlt mir der Arbeitgeber keinerlei Schäden.

Ich hatte erst im März das Vergnügen (Scheibe bei Dienstfahrt durch eine Schraube!!! eingeschlagen - Kosten mangels Kasko selber bezahlt).

Wieviel wird eigentlich in DE an Kilometergeld bezahlt?

Grüsse, stromengl

Themenstarteram 28. August 2008 um 18:21

Hallo stromengl,

wir bekommen zZt. 0,30 EUR für jeden gefahrenen Kilometer, wenn wir unser Auto auf Dienstfahrten einsetzen. Unseres Wissens ist dieser Wert auch soetwas wie gesetzlich vorgeschrieben/ gestattet (aber frag mich bitte nicht nach Details ;o)

lieben Gruß,

spike

 

Zitat:

Original geschrieben von stromengl

 

Mit Verwunderung lese ich, dass der Arbeitgeber für einen Schaden am Privatfahrzeug bei Dienstfahrten aufkommen muß.

Zumindest in Österreich wäre mir so eine Regelung neu.

Tja, nun wissen wir also, wie es sich in Deutschland und in Österreich verhält.

Vielleicht könnte uns ja noch ein User aus der Schweiz mitteilen, welche Regelungen dort gelten.

 

Zitat:

Original geschrieben von stromengl

Ins (österreichische) amtliche Kilometergeld ist laut Finanzamt auch eine Vollkasko eingerechnet (Kilometergeld ist derzeit 0,42 € / Km)

Daher zahlt mir der Arbeitgeber keinerlei Schäden.

Ein schönes Beispiel für abweichende Rechtslage innerhalb der EU (sollten sich mal einige Leute hier durchlesen, die in anderen Threads meinen, unbedingt ihren Senf dazugeben zu müssen, ohne den Anflug einer Ahnung von der Rechtslage im dortigen Land zu haben.

 

 

am 30. August 2008 um 5:40

Zitat:

Original geschrieben von stromengl

 

(Kilometergeld ist derzeit 0,42 € / Km)

Soviel würde ich gerne mal bekommen :eek: Im Moment bekomme ich bis 1000km 0,21 Euro/km, ab 1001 km 0,20 Euro/km und ab 2001 km 0,15 Euro/km. Aber mein Bezirksleiter hat mir schon angedroht dass das Kilometergeld auf 0,14 Euro/km gesengt wird :eek::eek::eek: da unsere Firma ja soooooooo arm ist (hat nur einen Gewinn!!! von ca. 5 Millionen Euro im letzten Jahr gemacht :eek: ) Dienstlich fahre ich im Moment für meinen Arbeitgeber ca. 30.000 Tkm im Jahr, also nicht gerade wenig.

Ich hatte mal wegen einem Dienstwagen gefragt, da kam nur die Antwort "Wir habe doch keine Geld!" :mad: Aber die "Führungsetage" hat sich erstmal 2 neue 7er BMW, ein paar 5er BMW und noch ein paar Audi´s geleistet :mad::mad::mad::mad:

MfG

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