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Wert VW Lupo 1.0

VW Lupo 6X/6E
Themenstarteram 29. September 2013 um 21:25

Hallo,

ich habe eine Frage! Ich bin es gerade leid ständig in die Werkstatt zu fahren und was am Auto machen zu lassen. Jetzt möchte ich es verkaufen. Könnte mir jemand einen Tip geben was man etwa dafür noch verlangen kann?! Schreibe hier mal ein paar Details.

-VW Lupo 1.0

- 50 PS

- EZ 12/98

- Grün

- 126Tkm

- Servo

- Fahrer und Beifahrerairbag

- TÜV bis 09/14

- Grüne Plakette

- Sommerreifen auf Felge

- Winterreifen auf Stahlfelge mit VW Radblenden

 

Das hier wurde 2012 neu gemacht:

- Keilriemen wurde im Oktober erneuert

- Zündkerzen

- Zündverteiler

- Kabelsatz

- Ölwechsel

 

Folgende Sachen müssten gemacht werden:

- Die Drosselklappe müsste neu eingestellt werden ( wurde gereinigt aber nicht richtig neu eingestellt)

- Anlasser müsste neu gemacht werden ( Springt im kühlen zustand super an, aber wenn der Motor warm ist oder es regnet hat er schwierigkeiten zu Zünden).

- Leichte Rostblasen am Dach (angeblich ein Lupo Problem laut VW)

- Links und rechts Kratzer über Radkästen hinten

- Türschloss Beifahrerseite geht nicht mehr muss von Innen aufgemacht werden.

Sonst fährt er noch super. Mein Ding ist nur ich habe keine Lust mehr ständig Geld reinzustecken, weil mir jeder was anderes sagt.

Danke schon mal für Antworten!

 

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13 Antworten

Hi,

hört sich ziemlich nach "Verbrauchtwagen" an. Da bleib ich mal im mittleren dreistelligen Bereich.

Knappes Jahr TÜV, ´n paar Mängel..... Läuft bei Regen nicht? Würd´ ich mir nicht antun.

Is eher was für den Verwerter.

Sorry

Win

am 30. September 2013 um 15:32

Keine Klima? Keine elektrischen Helfer? Ohne die Mängel an Anlasser, Tür und Drosselklappe vielleicht 1000€?

Mach`einmal einige Fotos und zeige sie hier. Insbesondere sollte man die äußeren Macken erkennen.

Welchen MKB hat der Motor?

Wieviele Vorbesitzer?

am 7. Oktober 2013 um 8:55

Mein Rat ist, wenn Du Platz hast, zerlege den Lupo und verkaufe die einzelnen Teile bei eBay oder sonst wo. So machst Du ein vielfaches der hier genannten Summen daraus. Egal ob das Fahrzeug TÜV hat oder nicht.

Den Rest, meist noch Blech, zerlegst Du mit der Flex und Du bekommst noch einen Anteil am Schrott.

Ein wenig Arbeit steckt schon drin. Aber es lohnt sich.

Gruß Hans, der dies schon 3 mal gemacht hat.

am 7. Oktober 2013 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von Hans Audi 200

Mein Rat ist, wenn Du Platz hast, zerlege den Lupo und verkaufe die einzelnen Teile bei eBay oder sonst wo.

dabei gibt es allerdings einiges zu bedenken

1. Autos, die nicht mehr fahrbereit sind und auch nicht mehr fahrbereit gemacht werden können / sollen sind rechtlich Abfall (§3 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)

2. Die Entsorgung von Altautos ist rechtlich in der Altfahrzeug-Verordnung geregelt. Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV) ist der Besitzer eines Altautos, dessen er sich entledigen muß, verpflichtet, es einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle bzw. einem anerkanntem Demontagebetrieb zu überlassen. (altauto.de/docs/Altfahrzeugverordnung.pdf" target="_blank" rel="nofollow">http://www.arge-altauto.de/docs/Altfahrzeugverordnung.pdf)

 

daraus folgt zwingend

3. Das Ausschlachten eines Fahrzeugs, wie auch dessen Veräußerung zum Zweck der Ersatzteilgewinnung sind verboten. Das stellt entsprechend der Altfahrzeug-Verordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und hat bei bekannt werden der Behörde ein Bußgeldverfahren sowohl für den Veräußerer als auch für den Erwerber zur Folge. (http://www.rostock.de/Internet/stadtverwaltung/amt73/abfall.jsp)

 

4. Die Höhe des Bußgeldes kann bis zu 50.000.- Euro betragen, ist jedoch in der Regel vierstellig. Da hat es auch schon entsprechende Verfahren gegeben (war zum Beispiel mal in der Oldtimer-Markt als "dicker Hund").

 

am 7. Oktober 2013 um 14:21

Da ich Dich nicht persönlich anreden kann, schreibe ich einfach: Hallo,

das ist ja interessant. Vorweg, wir befinden uns hier im privaten und nicht im gewerblichen Bereich.

Wollte mal nachlesen, was so Städte an Verordnungen in ihren Satzungeninnerhalb eines Stadtgebietes beschliessen. Leider ist es mir nicht gelungen auch nur einen Link, den Du in Deinem Beitrag angeführt hast, zu öffnen. Vielleicht geht es ja von hier aus nicht.

Da entscheidet ja wohl jede Stadt in ihrer Satzung anders. Ein Bundes- oder Landesgesetz, welches explizit die Entnahme und Verwendung und auch den Verkauf von Gebraucht- und Altteilen aus Kraftfahrzeugen im privaten verbietet, kenne ich ich nicht. Der gewerbliche Umgang mit solchen Teilen steht auf einem anderen Blatt ( Sitz der Firmen in Industrie- und Gewerbegebiete etc. etc. ) Und letztlich die Konzession einen solchen Betrieb fach- und sachgerecht zu führen, weil ja auch Mitarbeiter beschäftigt werden usw. usw.

Da ich, es ist nun mal so, als langjähriger, sachkundiger Bürger in verschiedenen technischen Fachausschüssen in unserer Stadt ( 50.000 EW ) tätig bin, werde ich einfach mal dieses Thema zur Tagesordnung stellen lassen. Vielleicht erschliessen sich so für unsere Gemeinde zusätzliche Einnahmequellen.

Weiterhin habe ich Zugriff auf alle Gesetzes-, Amts-, und Ministerialblätter, welche in der BRD erscheinen. Da werde ich mal einige Suchfunktionen benutzen. Dies interessiert mich nun doch sehr.

Ausser einer Garagenentwässerung mit Ölabscheider habe ich seinerzeit keinerlei Auflagen bekommen. Warum habe ich schriftlich nachgefragt ?, ausdrücklich, weil ich in einem reinen Wohngebiet, wo kein Gewerbe zugelassen ist, mein Eigentum besitze. Sicherlich kann ich mir vorstellen und da gibt es eine Auflage, dass einige umweltbelastende Stoffe, wie Benzin, Diesel , Öle, Kühlflüssigkeiten und noch verschiedene andere Flüssigkeiten, fachgerecht, gegen Nachweis, entsorgt werden müssen. Dies ist einfach Pflicht.

Wenn dem so wäre, dürfte z.B. bei eBay usw. kein einziges Altteil mehr verkauft oder versteigert werden.

Kein Gebrauchtmotor oder Gebrauchtgetriebe und, und, und, angeboten werden. Sie stammen in der Regel, wie auch die Angebote hier im Forum, aus privater Hand. Es geht sicher nicht um die Entsorgung eine Alt-PKWs. Wobei sehr sehr viele Tranporter täglich auf der A2 mit Schrottfahrzeugen, oder auch Altfahrzeuge genannt, Richtung Polen zu sehen sind. Diese hätten bestimmt größere Probleme, weil in der Regel "Schrott" ohne "Papiere" tranportiert wird. Ich habe nicht gemeint .... geklaute Altfahrzeuge.

Gruß Hans

Mein Nickname ist Hans Audi 200

 

 

 

 

 

 

am 7. Oktober 2013 um 15:15

Hallo Hans,

mein Beitrag war ein Auszug aus dem Busforum ,möge jeder selbst Entscheiden ob er sein Fahrzeug ausschlachtet und die Teile weiter verkauft.

Gruß

Lothar

am 7. Oktober 2013 um 15:23

Hallo Lothar,

das ist richtig. Denke ebenfalls das dies jeder mit sich selber ausmachen muss. Die Behörden würden gar nicht das Personal dazu haben dies alles zu überwachen.

Aber Spass macht es trotzdem, ein Fahrzeug bis in kleinste zu zerlegen.

Gruß Hans

am 7. Oktober 2013 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von Hans Audi 200

 

Aber Spass macht es trotzdem, ein Fahrzeug bis in kleinste zu zerlegen.

Gruß Hans

Hallo Hans,

ich hab früher, da gab es diese Verordnung noch nicht, einige zumeist Käfer ausgeschlachtet und auf Treffen die Teile verkauft, aber lang lang ist es her, dito hat Spaß gemacht.

Gruß

Lothar

Bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeuges in Deutschland wird das Fahrzeug registriert und auch eventuelle Ummeldungen registriert.

Beim Verkauf des zugelassenen Kfz, erfährt die Zulassungsstelle auch wer der neue Käufer ist.

Vom Eigentümerwechsel eines NICHTzugelassenen Kfz erfährt die Zulassungsstelle nichts.

Wenn nun der letzte Eigentümer den Wagen ausschlachten u. in Einzelteilen verkaufen will,

stellt sich die Frage, ob er aus freien Stücken einen Entsorgungsnachweis an die Zulassungsstelle schickt, oder ob er die schicken MUSS.

Interessant wäre auch noch zu wissen, wie viel „Restauto“ man beim Schrotthändler abliefern muss, damit der –mit gutem Gewissen- einen Entsorgungsnachweis erstellen kann.

Viele Grüße

quali

 

am 8. Oktober 2013 um 4:49

Hallo quali,

 

Zitat:

Original geschrieben von quali

 

Vom Eigentümerwechsel eines NICHTzugelassenen Kfz erfährt die Zulassungsstelle nichts.

es seiden der Verkäufer informiert die Zulassungsstelle, wäre auch in seinem Interesse, denn spätere Nachfragen über den Verbleib des Fahrzeugs sind nicht ausgeschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von quali

Wenn nun der letzte Eigentümer den Wagen ausschlachten u. in Einzelteilen verkaufen will,

stellt sich die Frage, ob er aus freien Stücken einen Entsorgungsnachweis an die Zulassungsstelle schickt, oder ob er die schicken MUSS.

.

er muss.

Zitat:

Original geschrieben von quali

 

Interessant wäre auch noch zu wissen, wie viel „Restauto“ man beim Schrotthändler abliefern muss, damit der –mit gutem Gewissen- einen Entsorgungsnachweis erstellen kann.

.

Das Auto muss vollständig sein.

 

Viele Grüße

Lothar

quali

am 8. Oktober 2013 um 8:34

Zitat:

Original geschrieben von Boehn84

Hallo,

ich habe eine Frage! Ich bin es gerade leid ständig in die Werkstatt zu fahren und was am Auto machen zu lassen. Jetzt möchte ich es verkaufen.

technisch und optisch instandsetzen > neue HU > Erlös 1300 - 1500 Euro > Monatskarte für ÖNV erwerben > bei bedarf PKW mieten > geschätzte Einsparung 300 EUR mantlich.

MfG

Lothar

am 8. Oktober 2013 um 15:01

Interessantes (Neben)-Thema. Ich würde sagen, dass das Auto ins Ausland verkauft wurde und das Restauto mit der Flex "trennen" und für Altmetall abgeben. Kommt zwar auch ne Menge Müll bei rum, aber das kann man bei uns beim Bauhof kostenlos abgeben. Ein Freund hat das mit seinem Roller gemacht.

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