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Werksabholung für in der USA gekaufte BMW´s

Themenstarteram 12. Mai 2008 um 18:53

Hallo Zusammen,

BMW bietet in Amerika Werksabholungen für amerikanische Staatsbürger an. Es werden s.g. Tourist plates ausgegeben, mit denen man bis zum 1/2 Jahr in der EU fahren darf. Danach müssen die Wagen zum Hafen gebracht und nach USA verschift werden. Was ist wenn der US Bürger sich "anders überlegt" und den Wagen an einen Europaer verkauft?

Hat jemand Erfahrung damit? Mit welchen Papieren kommt der Wagen? Kann man mit diesen Papieren den Wagen in D zulassen? TÜV Vollabnahme? Märchensteuer?

Gruss

AB

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16 Antworten

Ist es bei BMW nicht so, dass man seinen Wagen innerhalb kurzer Zeit seit der EZ nicht verkaufen darf?

Und ich denke nicht, dass die Amis länger als 4 Wochen hier in D urlaub machen.

Eins vorweg: ich kann keine definitive Antwort geben, da ich genau diesen Fall noch nicht betrachtet habe.

Ich würde aber mal tippen, dass die Teilnehmer des "European Delivery" Programms im BMW Kaufvertrag eine Klausel unterschreiben, dass sie ihr Auto nicht in der EU weiterverkaufen dürfen.

Gibt es diese Klausel nicht oder hält sich ein Käufer nicht daran, dürfte der deutsche Zoll wohl die Hand aufhalten, da der Verkauf eines US Autos wohl streng genommen ein Import ist, auch wenn das Auto noch nicht in den USA war. So scheint es auch zu sein, wenn man sich ein gebrauchtes Auto von einem US Militärangehörigen kauft, das hatte ich vor Jahren mal bei in Wiesbaden stationierten amerikanischen Freunden in Betracht gezogen. In jedem Fall müsste das Auto wieder auf die deutschen Normen umgerüstet werden, das übliche eben, je nach Modell Scheinwerfer, Nebelschlussleuchten, etc.

am 13. Mai 2008 um 8:10

Man kann das Auto selbstverständlich weiterverkaufen, nur werden dann eben die deutschen Zölle und die Mehrwertsteuer fällig. Der neue Besitzer muß den Wagen auf die Deutsche Norm umrüsten.

Des weiteren sei gesagt, daß sich die Modelle nicht nur von der Ausstattung von unseren unterscheiden, sondern auch technisch. Wir haben einen A3 aus Kanada mit 2 Liter ( 200 Ps ), der Regelt bei 210 Km/h ab, das macht der deutsche nicht, wie es bei BMW ist weiss ich aber nicht.

Themenstarteram 13. Mai 2008 um 8:45

Danke für die Antwort.

Ich lasse meinen Schwager in SF beim Händler erkundigen, ob es die "Verkaufsklauseln" gibt. In Kalifornien wird

der 128i ( hat 12 PS mehr als der 125i in D, keine Ahnung warum?) für 28.600 $ angeboten. Die Basisversion ist schon sehr gut bestückt. Also mit der Ausstatung die ich will würde er hier ca 35.000€ kosten (Übers Internet könnte man 14,4% runter kriegen, also 30.000€), mit european delivery würde der Wagen in USA ca 28.000 $ (ca. 18.000€) kosten. Würde man die 10% Zoll und 19% MwSt dazu rechnen, kostet es immer noch 23.000 €. Frage ist natürlich was die Umrüstung kostet und ob die überhaupt nötig wäre (Der Wagen wird von Fa. Harms verzollt und verschifft, könnte sein das die es für den US Markt umbauen, muss ich noch klären)? Na ja, wenn man umrüsten muss, wird´s bestimmt ein Paar Tausender kosten. Dann ist die Grosse Frage, lohnt sich der ganze Ärger wegen ein Paar Tausend €? Gruss AB

Bei einem deutschen Auto sollte das Umrüsten nicht so teuer sein. Musst aber z.B. aufpassen, dass die Scheinwerferwaschanlage bei Xenon verbaut ist....die ist in USA nämlich ein extra. Ich würde für das Umrüsten mit allen Papieren auf ca. 700-1000€ schätzen.

Achja die Idee ist nicht schlecht (hatte auch schon drüber nachgedacht) aber den Wagen muss der Besteller abholen bzw ein Amerikaner. Dir werden sie das Auto in München nicht geben...selbst mit Vollmacht o.ä. vom Schwager. Also vom Aufwand recht hoch. Der Abschuss ist natürlich, dass die Amis bei "European Delivery" sogar noch einen Rabatt von ca. 7 Prozent bekommen. (den gibts bei BMW USA idR nicht...da wird/muss oft zum Listenpreis gekauft).

Also falls das alles klappen sollte, dann müsste man doch nur die 19% Mwst zahlen....Zoll dürfte nicht anfallen. Das Auto hat ja nie das Land verlassen....warum sollte man da 10% zahlen?

Edit: Damit der Wagen nicht nur 210 km/h läuft, musst du das Sportpaket bestellen (ist nicht das M-Paket...das gibts dort nicht). Dann läuft er anstatt nur 130 Meilen nämlich 150 Meilen (ca. 240 km/h)...das ist schon besser ;)

Themenstarteram 13. Mai 2008 um 11:40

Hi,

der Schwager kommt sowieso zum Oktoberfest:-) Sportpaket ist auch dabei. Mein Schwager wird die nächsten Tage den Dealer besuchen, dann weiss ich mehr. Ich werde auch versuchen bei Harms ein Paar Info´s rauszukriegen. Ich meine auch das man eigentlich kein Zoll zahlen muss. Muss aber vielleicht beim TÜV eine Vollabnahme kriegen. Nicht´s genaues weiss man nicht:-) Ich werde berichten. Gruss AB

am 13. Mai 2008 um 13:28

ja, bin sehr gespannt :-)

Es kann sich auch lohnen, verschiedene TÜV Stellen anzulaufen, die Prüfer haben dort z.T. unterschiedliche Meinungen, was alles nötig ist. Ist zumindest meine Erfahrung. Am Ende sagte man mir, da es den Ford Focus auch in Deutschland gibt (oder zu diesem Zeitpunkt gab), sei eine Vollabnahme nicht nötig, nur die modifizierten Teile (4 Scheinwerfer plus nachträglich einzubauende Nebelschlussleuchte) sollten geprüft werden.

Ein Umbau ist in jedem Fall nötig, da das Auto definitiv nicht erst bei der Transportfirma umgebaut wird. Kennzeichen der US Modelle sind von außen die anderen Kofferraumdeckel (wg. Kennzeichen) sowie die gelben Reflektoren in den seitlichen Radhäusern.

Was du in deine Kalkulation mit einbeziehen solltest, ist der höhere Wertverlust des US Modells sowie ev. ein nötiges Abgasgutachten für 800-1000 Euro. An diesem Gutachten ist es bei mir im Endeffekt gescheitert, da es den 130 PS Ford Focus zwar mit identischem Motorcode (!) und ebenfalls 130 PS auch hier in Deutschland gab, die Herren beim TÜV aber trotzdem meinten, man könne ja trotzdem nicht wissen, was der so unten rausbläst.

am 14. Mai 2008 um 14:29

Bedenke auch, das die BMW Garantie für Nordamerika ist bei diesem Wagen und nicht für Europa! Es ist keine Weltweite Garantie! Erwarte also keine Kulanz von deinem Händler! Ansonsten ist wahrscheinlich eine komplette Abnahme beim TÜV notwendig.

Gruss, Mathis

am 22. September 2008 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von mhaas

Bedenke auch, das die BMW Garantie für Nordamerika ist bei diesem Wagen und nicht für Europa! Es ist keine Weltweite Garantie! Erwarte also keine Kulanz von deinem Händler!

Gruss, Mathis

Bin gerade irgendwie über das Thema gestolpert. Ich fahre einen amerikanischen 328ci Baujahr 2001 und ich kann sagen, dass es mit Garantie überhaupt keine Probleme in Deutschland gibt. Ich habe z.B. in 2005 meine komplette Motorhaube (wegen Roststellen Innenseiten) ausgetauscht und lackiert bekommen, Querlenker ebenfalls, alles kostenfrei.

 

hast ma news brabus31 ?

Hi...

Ich finde den Denkansatz hier im thread sehr interessant - und bin mal gespannt, was am Ende für Infos rauskommen!

Eine Verkaufsklausel haben wir in unserem dt. Kaufvertrag auch, ist halt die Frage, ob sowas juristisch überhaupt zulässig ist: ich habe bei BMW als Privatperson ein Auto erworben, bezahlt und ich bin Halter, Eigentümer und Besitzer! Daher halte ich dieses "eingeschränkte" Verkaufsverbot für juristisch nicht zulässig...

Themenstarteram 22. September 2008 um 16:06

Hi,

 

Zudem allen was schon erwähnt wurde kommt, der BMW wäre definitiv abgeriegelt, es käme noch die kalifornische Märchensteuer dazu. Der erste Händler in SF hat sofort abgewunken. Die kriegen wohl tierischen Ärger, wenn ein für Amerika bestimmter Wagen innerhalb des ersten halben Jahres wieder in Europa auftaucht. Der zweite war nicht so richtig sicher welche Papiere man auf die Hand kriegt in D. Wäre möglich, dass das Brief direkt zum Harms geht.

Also habe ich dann meinen inneren "Geizistgeilschweinehund" überwunden und hier einen bestellt.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von stahlratte.

Eine Verkaufsklausel haben wir in unserem dt. Kaufvertrag auch, ist halt die Frage, ob sowas juristisch überhaupt zulässig ist: ich habe bei BMW als Privatperson ein Auto erworben, bezahlt und ich bin Halter, Eigentümer und Besitzer! Daher halte ich dieses "eingeschränkte" Verkaufsverbot für juristisch nicht zulässig...

Das ist eine sehr kurzsichtige Sicht. Der besondere Kaufpreis ist eben auch an Bedingungen geknüpft, es ist rechtlich sicher absolut einwandfrei, einen besonderen Vorteil (der durch die European Delivery Rabatte auf jeden Fall gegeben ist) auch mit einigen Einschränkungen zu verbinden. Wer das nicht eingehen möchte, wird ja auch nicht gezwungen, das Auto zu kaufen.

BMW bietet den eigenen Mitarbeitern auch gute Rabatte an, mit der Verpflichtung, das Auto sechs Monate nicht zu verkaufen. Wo ist da das juristische Problem?

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