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Welchen Schadenfreiheitsrabatt habe ich? (11 Monate ohne Vertrag)

Hallo,

habe am 04.05.2015 meinen Erstvertrag mit SF0 - 95% abgeschlossen (Führerschein 2014).

Am 17.12.2016 habe ich den Vertrag wegen Verkauf des PKW gekündigt.

Mit welchem Schadenfreiheitsrabatt muss ich nun rechnen? Es hat ja eine Unterbrechung stattgefunden.

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22 Antworten

okay, kenne ich bei uns nicht so. Wenn bei uns der Vertrag 6 Monate besteht wird im Folgejahr von 0 in SF 1 gestuft.

War mir neu mit SF1/2.

 

SF 1/2 ist bei uns nur die Einstufung Führerschein besteht 3 Jahre oder Zweitwagenregelung, wenn der Erste die Schadensfreiheitsklasse 3 nicht erreicht hat.

Darum ist es auch unbedingt erforderlich, sich die AKB daraufhin anzuschauen.

Bin 2015 mit SF0 eingestiegen. Bei der HUK Coburg damals der bei weitem günstigste Anbieter.

Warum schaust du nicht in den Beitragsrechnngen nach, wie du in den folgenden Jahren eingestuft würdest?

Wenn du die nicht aufgehoben haben solltest, was nicht klug wäre, wende dich an die HUK, die werden dir die richtige und verläßliche Antwort geben,

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. November 2018 um 06:04:32 Uhr:

Warum schaust du nicht in den Beitragsrechnngen nach, wie du in den folgenden Jahren eingestuft würdest?

Wenn du die nicht aufgehoben haben solltest, was nicht klug wäre, wende dich an die HUK, die werden dir die richtige und verläßliche Antwort geben,

genau das meinte ich, in der Beitragsrechnung hätte ich auch zuerst nachgesehen.

Zitat:

@Taias schrieb am 6. November 2018 um 00:03:48 Uhr:

Bin 2015 mit SF0 eingestiegen. Bei der HUK Coburg damals der bei weitem günstigste Anbieter.

Wenn du damals bei der HUK mit SF0 angefangen hast, hattest du wohl keine Eltern mit einem K-Vertrag.

Wenn du jetzt bei der HUK wieder ein Auto anmeldest, beginnst du gem. deinem bisherigen Versicherungsverlauf mit SF 1 und kommst am 01.01.2019 in SF2

Mai 2015 Beginn mit SF 0

01.01.2016 SF 1/2

01.01.2017 SF 1

dann Unterbrechung vom 17.12.2017 bis z.B. Nov 2018

01.01.2019 SF 2

Kannst ja dort anrufen und dir das bestätigen lassen

Celica, bei der HUK ist das nach meinem Verständnis nicht so beschrieben, wie du es darstellst oder es ist zumindest interpretationsbedürftig.

HUK AKB Stand 01.01.2015 http://www.vbed.de/wp-content/uploads/KNB6115IP.pdf

"I.3.4 – entfällt –

I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf

Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat in diesem Kalenderjahr der Versicherungsschutz mindestens 6 Monate bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächstbessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle im Anhang eingestuft."

 

Z. B. beim ADAC hingegen ist es klar und deutlich beschrieben und wäre so wie du schreibst https://www.adac.de/_mmm/pdf/AV_Bed_150415_10349.pdf

ADAC AKB Stand 15.04.2015

I.3.4

"...

Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen SF 4, SF 3, SF 2, SF1/2 oder Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versiche- rungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalen- derjahres

– ein bei Abschluss in Klasse 0 eingestufter Vertrag im folgenden Kalenderjahr in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft;"

...

Die 180 Tage braucht man nur bei Ersteinstufungen. In den AKB der HUK ist dies nicht verständlich genug ausgedrückt. Bei einem unterbrochenen Vertrag würde sogar der 31.12 reichen um am 01.01. Weitergestuft zu werden

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