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Welchen Schadenfreiheitsrabatt habe ich? (11 Monate ohne Vertrag)

Hallo,

habe am 04.05.2015 meinen Erstvertrag mit SF0 - 95% abgeschlossen (Führerschein 2014).

Am 17.12.2016 habe ich den Vertrag wegen Verkauf des PKW gekündigt.

Mit welchem Schadenfreiheitsrabatt muss ich nun rechnen? Es hat ja eine Unterbrechung stattgefunden.

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22 Antworten

Was sagt die Versicherung?

Da in 2015 und 2016 jeweils min. sechs Monate eine Versicherung bestand, wurdest du in 2016 bessergestuft und wirst jetzt ebenfalls bessergestuft. In welche Stufe du kommst, kannst du den AKB entnehmen, ich denke Stufe 2 mit 55% in der KH und 50% in der VK aber die AKB ändern sich in 2019, es kommt als auch darauf an, wann der Versicherungsbeginn ist und wann die Hauptfälligkeit.

Wenn Hauptfälligkeit der 01.01. war, dann schaut es so aus:

2015 SF 0

2016 SF 1/2

Beendigung im Dez. 2016 mit diesen SF 1/2. Da jetzt eine Unterbrechung von mehr als einem Jahr folgte, bleibt die Einstufung in 2018 auf SF 1/2.

Wie kommt der TE eigtl. auf 11 Monate Unterbrechung? Es sind m. M. nach ja 23 Monate?

In diesem Jahr beginnst du mit SF1/2 und wenn du den Ablauf 01.01. wählst, kommst du am 01.01.2019 die SF1

Wenn du die Versicherung wechselst, kommt es auch immer darauf an, was die neue Versicherung aus der bestätigten schadensfreien Versicherungszeit macht

Zitat:

Wie kommt der TE eigtl. auf 11 Monate Unterbrechung? Es sind m. M. nach ja 23 Monate?

Sorry meinte 17.12.2017

 

Die Versicherung sagt SF1

Danke für die Antworten

Zitat:

@Taias schrieb am 5. November 2018 um 14:55:06 Uhr:

Zitat:

Wie kommt der TE eigtl. auf 11 Monate Unterbrechung? Es sind m. M. nach ja 23 Monate?

Sorry meinte 17.12.2017

 

Die Versicherung sagt SF1

Danke für die Antworten

Hallo, dann war meine Rechnung ja als einzige die Richtige... nur das Jahr 2017 fehlte, in dem du auf SF 1 gekommen bist. Jetzt biite aufpassen: so wie es dir deine Versicherung gesagt hat, ist es fast bei allen Gesellschaften. Würdest du das neue Auto bei der Württembergischen versichern, würdest du in 2017 in SF 2 eingestuft und ab 1.1.19 in SF3! Grund hierfür ist, dass dort in den Bedingungen stdht, dass bei einer Unterbrechung von unter 1 Jahr, der Vertrag so behandelt wird, als wenn keine Unterbrechung vorgelegen hätte!

okay, stehe ich jetzt auf dem Schlauch?

04.05.15-31.12.15 (Stufung in SFR1)

01.01.16-31.12.16 (Stufung in SFR2)

01.01.17-17.12.17 (Stufung bei Neuanmeldung SFR3)

In 2019 bleibt die Stufung SF3, da keine 6 Monate versichert in 2018

 

Du müsstest doch eine Beitragsrechnung bekommen haben in 2016 und 2017 mit der jeweiligen Schadensfreiheitsklasse die letzte Beitragsrechnung müsste somit SF2 drauf stehen, dann Stilllegung.

Ich gehe davon aus, dass kein Schaden zu einer Hochstufung führte.

Der TE ist aber nicht mit SF1, sondern mit SF0 angefangen.

Je nach Versicherung folgt dann die erste Steigerung von SF0 nach SF1/2 oder SF1.

Außerdem bestanden die Verträge nur in 2015 und 2016 und jeweils weniger als ein volles Jahr, aber mehr als sechs Monate.

Zitat:

@27239 schrieb am 5. November 2018 um 22:41:58 Uhr:

okay, stehe ich jetzt auf dem Schlauch?

04.05.15-31.12.15 (Stufung in SFR1)

01.01.16-31.12.16 (Stufung in SFR2)

01.01.17-17.12.17 (Stufung bei Neuanmeldung SFR3)

In 2019 bleibt die Stufung SF3, da keine 6 Monate versichert in 2018

Der TE schrieb doch, dass er 2015 in SF0 eingestuft wurde. Wieso machst du da eine SF1 draus? Also nochmal:

2015 SF 0

2016 SF 1/2

2017 SF 1 mit Stilllegung 17.12.2017

Wenn jetzt im Nov. 2018 wieder ein Fahrzeug angemeldet wird, dann werden bei den meisten Versicherungen die SF 1 aus 2017 verwendet und da in 2018 kein halbes Jahr versichert wurde, bleiben diese auch in 2019! Außer bei der zuvor genannten Versicherung!

hupos

In 2017 bestand keine Versicherung.

Hallo Oetteken,

schau die doch bitte Post #6 an!

hupos

Zitat:

 

Der TE schrieb doch, dass er 2015 in SF0 eingestuft wurde. Wieso machst du da eine SF1 draus? Also nochmal:

2015 SF 0

2016 SF 1/2

2017 SF 1 mit Stilllegung 17.12.2017

Wenn jetzt im Nov. 2018 wieder ein Fahrzeug angemeldet wird, dann werden bei den meisten Versicherungen die SF 1 aus 2017 verwendet und da in 2018 kein halbes Jahr versichert wurde, bleiben diese auch in 2019! Außer bei der zuvor genannten Versicherung!

hupos

Ende 2015 bestand der Vertrag 6 Monate, somit zum Jahreswechsel die Stufung in SF1. (in 2016, sollte dann auch auf der Beitragsrechnung stehen)

Keine Versicherung stuft von 0 in 1/2,

SF 1/2 ist eine Sondereinstufung.

Zitat:

@hupos schrieb am 5. November 2018 um 23:02:04 Uhr:

Hallo Oetteken,

schau die doch bitte Post #6 an!

hupos

Danke, dass hätte ich nicht auf dem Schirm.

Ist aber auch Mist, wenn die Daten nicht von Anfang an korrekt angegeben werden.

Ich lese nicht immer wieder alle Beiträge.

Zitat:

@27239 schrieb am 5. November 2018 um 23:11:50 Uhr:

Zitat:

 

Der TE schrieb doch, dass er 2015 in SF0 eingestuft wurde. Wieso machst du da eine SF1 draus? Also nochmal:

2015 SF 0

2016 SF 1/2

2017 SF 1 mit Stilllegung 17.12.2017

Wenn jetzt im Nov. 2018 wieder ein Fahrzeug angemeldet wird, dann werden bei den meisten Versicherungen die SF 1 aus 2017 verwendet und da in 2018 kein halbes Jahr versichert wurde, bleiben diese auch in 2019! Außer bei der zuvor genannten Versicherung!

hupos

Ende 2015 bestand der Vertrag 6 Monate, somit zum Jahreswechsel die Stufung in SF1. (in 2016, sollte dann auch auf der Beitragsrechnung stehen)

Keine Versicherung stuft von 0 in 1/2,

SF 1/2 ist eine Sondereinstufung.

Das ist bei den meisten Versicherungen doch so, denn die verlangen ein volles Jahr, um die SF1/2 zu überspringen.

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