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Welche Versicherung nimmt für begleitetes Fahren keinen Zuschlag ?
Hallo,
diese Woche melden wir unseren neuen Wagen an.
Da unsere große demnächst 17 wird, möchte sie natürlich auch mit dem Auto fahren dürfen. Welche Versicherung nimmt KEINEN Zuschlag wenn begleitetes Fahren mit beantragt wird ? (Habe bisher nur die Debeka gefunden)
Weiter ist das Problem, das wir einen abweichenden Halter haben.
Viele Grüße
Grisu
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
I.D.r wird immer ein Zuschlag erhoben
Stimmt nicht.
AachenMünchener
Allianz
Asstel
D.A.S.
DA Direkt
Ergo
Gothaer
Hanse Merkur
HDI-Gerling
LVM
Nürnberger
Württenbergische
Zürich.
Alle keinen Zuschlag.
Das ist aber nur eine kleine Auswahl.
Sind bestimmt noch mehr mit dabei.
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45 Antworten
Hallo all,
ich habe heute mit mehreren Versicherungen telefoniert. Die Aussage aller war , dass dieses Jahr noch irgendeine Sonderregelung ist, wo der Versicherer selbstständig sagen kann ob er zusätzliche Beiträge verlangt oder auch nicht. Ab nächsten Jahr macht es dann jeder. Ich habe das herausgehört als die Kundenberaterin sagte: "hat die HUK die Erhöhung etwa schon vorgezogen?" Da hab ich genauer nachgefragt und genau dieses Wissen dann auch beim nächsten Anruf genutzt.
Mich interessiert dann eigentlich nur 2018, da meine Tochter da auch 17 wird und von diesem Tag dann auch den Tarif benötigt.
Obwohl wir ausschließlich alle Versicherungen bei der HUK haben und auch die Fahrzeuge dort versichert sind, war man nicht bereit mir entgegen zu kommen.
Eine Kündigung beider Fahrzeuge nimmt man in Kauf, wenn ich eine bessere Lösung finde. Tja....und jetzt geht's vergleichen los...
Europa Go (Früher deutsche Internetversicherung) "wir bewerten das begleitende Fahren leider kostenpflichtig"
Kündigung ist unterwegs...
Moin,
hab von der ADAC Autoversering die Info bekommen, das BF17 kostenlos ist. Man muss es nur anmelden.
Gruß
Metalldrache
Versicherer gewechselt
Dann bin ich ja mal auf den ersten Post gespannt, wenn das Kind 18 ist und der Beitrag erhöht wird.
Versicherewechsel wäre dann allerdings eine Möglichkeit sein :D.
in der Zwischenzeit habe ich 706,48 Euro/Jhr gespart.
Ab dem 18. Lebensjahr wird ein neuer Vertrag abgeschlossen, zur Not bei einen anderen Anbieter.
Zitat:
@WalkersAstra schrieb am 19. September 2017 um 17:38:48 Uhr:
Hallo all,
....
Mich interessiert dann eigentlich nur 2018, da meine Tochter da auch 17 wird und von diesem Tag dann auch den Tarif benötigt.
Obwohl wir ausschließlich alle Versicherungen bei der HUK haben und auch die Fahrzeuge dort versichert sind, war man nicht bereit mir entgegen zu kommen.
Eine Kündigung beider Fahrzeuge nimmt man in Kauf, wenn ich eine bessere Lösung finde. Tja....und jetzt geht's vergleichen los...
Hallo, bin bei der HUK24 und 2018 geht dann auch begeitetes Fahren los. Bei HUk24 würde der Beitrag von €842 auf 1.337€ p.a.. steigen oder 495 € mehr bzw. fast 60 %!! Selbst die DEVK wäre dann billiger als die HUK 24!
Hab dann bei Cosmos Direkt geschaut: Kein Aufschlag! Muss das Kind nur melden!
Cosmos Direkt € 872, da wechsle ich doch gerne.
Bin sonst kein Freund von Direktversicherern, aber bei KFZ ist bei Wahl des richtigen Tarifs des Versicherers die Gefahr einer Lücke aus meiner Sicht sehr gering.
Viel Erfolg!
Ebenso war's seinerzeit bei der Signal- Iduna. Kind nur per Kopie der erteilten Erlaubnis melden, Beitrag blieb gleich.
Ist es nicht völlig egal wie sich der Versicherungsbeitrag zusammensetzt? Wichtig ist doch was du unterm Strich zahlst.
Versicherung A 60€/Monat ohne Zuschlag
Versicherung B 40€/Monat mit 15€/Monat Zuschlag
Da würdest ja auch die Versicherung mit dem Zuschlag nehmen oder :D?
Hallo ich bin für die ERGO tätig hier gilt folgendes:
Auf einen Blick: Alle Vorteile des beitragsfreien Einschlusses begleitendes Fahren
•Voller Versicherungsschutz - ohne Mehrbeitrag.
•Kein Mehrbeitrag ab Volljährigkeit, wenn der Fahranfänger die Fahrzeuge der Begleitpersonen weiterhin nutzt.
•SFR-Sondereinstufung für den ersten eigenen Vertrag des Fahranfängers, wenn kein Schaden (KH+VK) angefallen ist. Max SF3
•Bei einem Fahrzeugwechsel bleibt der Einschluss weiterhin beitragsfrei, auch wenn der Fahranfänger inzwischen 18 Jahre alt ist.
Norman Uhl
Zitat:
@BerndMeier72 schrieb am 15. September 2013 um 09:03:46 Uhr:
Du hast seine Frage aber auch nicht richtig beantwortet.
Es geht ihm darum, dass seine Tochter mit 17 begleitendes Fahren machen will.
Wenn sie dann 18 ist und alleine mit dem Fahrzeug fahren will, wird natürlich ein Zuschlag erhoben. Das wird man nicht vermeiden können.
Aber für das eine Jahr begleitendes Fahren wird bei den von mir aufgezählten Versicherungen kein Zuschlag erhoben.
Und das war auch seine Frage.
Auszug aus den AKBs der Gothaer z.B:
Zitat:
@BerndMeier72 schrieb am 15. September 2013 um 09:03:46 Uhr:
Zitat:
Personen, die das versicherte Fahrzeug gemäß § 48 a Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung nur in
Begleitung einer entsprechend geeigneten Person fahren dürfen, berücksichtigen wir bei der Berech-
nung des Beitrags gemäß Absatz 1 oder 2 nicht. Sie sind aber verpflichtet, uns das Geburtsdatum des
begleiteten Fahrers und das Ausstellungsdatum der Prüfbescheinigung, die zum Nachweis seiner Fah-
rerlaubnis dient, mitzuteilen.
Die begleitende Person müssen Sie bei der Festlegung des Nutzerkreises gemäß Absatz 1 oder 2 be -
rücksichtigen.
Hallo ich arbeite für die ERGO und dort wird, wenn das Kind beim begleitenden Fahren versichert war, mit 18 kein Zuschlag genommen.
Freundliche Grüße
Norman Uhl
Zitat:
@Grisu1977 schrieb am 14. September 2013 um 18:51:53 Uhr:
Hallo,
diese Woche melden wir unseren neuen Wagen an.
Da unsere große demnächst 17 wird, möchte sie natürlich auch mit dem Auto fahren dürfen. Welche Versicherung nimmt KEINEN Zuschlag wenn begleitetes Fahren mit beantragt wird ? (Habe bisher nur die Debeka gefunden)
Weiter ist das Problem, das wir einen abweichenden Halter haben.
Viele Grüße
Grisu
Ich war auch fest davon überzeugt, dass die Debeka keinen Zuschlag für die Zeit des begleiteten Fahrens nimmt und ich meine auch, dass mal irgendwann in den Versicherungsbedingungen gelesen zu haben.
Nun habe ich unseren Sohn als Fahrer nachgemeldet und erhalte einen neuen Versicherungsschein, aus dem hervorgeht, dass Haftpflicht und Vollkasko zusammen um ca. 530,- € pro Jahr erhöht werden.
Super! Wo war das nur, wo ich das gelesen habe? Bei Haftpflicht und Vollkasko steht (AKB 04/2014) dabei.
Viele Grüße
Zitat:
@BS-13 schrieb am 25. Januar 2018 um 19:25:52 Uhr:
Ich war auch fest davon überzeugt, dass die Debeka keinen Zuschlag für die Zeit des begleiteten Fahrens nimmt und ich meine auch, dass mal irgendwann in den Versicherungsbedingungen gelesen zu haben.
Nun habe ich unseren Sohn als Fahrer nachgemeldet und erhalte einen neuen Versicherungsschein, aus dem hervorgeht, dass Haftpflicht und Vollkasko zusammen um ca. 530,- € pro Jahr erhöht werden.
Super! Wo war das nur, wo ich das gelesen habe? Bei Haftpflicht und Vollkasko steht (AKB 04/2014) dabei.
Viele Grüße
Schon deinen freundlichen Vertreter gefragt, vielleicht hat er vergessen „begleitendes Fahren“ einzutragen
Der freundliche Vertreter hat geantwortet, dass meine Mitteilung falsch bearbeitet wurde und dass es stimmt, dass unser Sohn bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Mehrbeitrag das Auto fahren kann.
Es bleibt also dabei: Debeka = kein Mehrbeitrag für BF17