Welche Mindestgeschwindigkeit auf der BAB?
Hallo Leute,
ich hab mich heut mit jemanden darüber diskutiert welche mindestgeschwindigkeit auf der BAB erforderlich ist. ich bin der Meinun dass es 60km/h sind, der andere aber dass es 80km/h sind.
wer hat recht?
mfg
SKY
Beste Antwort im Thema
Es gibt auf der BAB keine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit.
Dies würde ja z.B. im Falle von starkem Schneetreiben jedem Sicherheitsgedanken zuwiderlaufen.
Es gibt lediglich die Bestimmung, daß die BAB nur von solchen Fahrzeugen benutzt werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.
117 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Franzl89
Zitat:
Original geschrieben von Franzl89
Zitat:
Original geschrieben von gungedin
Dann wünsche ich euch allen das ihr nich mich auf der BAB trefft.
Ich fahre einen Berliner Doppeldecker von 1958 (15to, 150PS, 2-Gang-Automatik) und fahre auf gerader Strecke mit Rückenwind 81. Wenn aber die Steigung groß genug ist reduziert sich die Geschwindigkeit auch unter 1 KM/H (in Worten: EIN). Laut Polizei darf ich trotzdem nicht auf die Standspur, da ich ja theoretisch noch fahre. Für einen Berg auf der Autobahn Frankfuhrt-Würzburg habe ich mal 1 Std 10 Min gebraucht und das mit Überholverbot für LKW. Bleiben nur wenige dahinter ...
Ist zwar jetzt OT, aber würd mich echt interessiern.....
Unter 1 km/h bei Vollgas? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Hat das Automatikgetriebe etwa einen dermaßen miesen Wirkungsgrad?
MfG
Franzl
Also, ob es am Automatikgetriebe liegt oder an der extrem abfallenden Motordrehzahl weis ich nicht. Es gibt Berge (ab ca. 12%) wo der Bus stehenbleibt und der Motor weiter dreht. Manchmal kann man dann den Bus per Hand den Berg hochschieben, sieht lächerlich aus und helfen tut auch niemand, da es keiner glauben kann. Wenn der Bus mit dem Vorderrad direkt am Bordsteich (ca. 10cm Höhe) steht, schafft er es nie auf den Bordstein, 10cm Anlauf reichen. Beim Tüv kommt er auch nicht aus eigener Kraft wieder aus dem Bremsenprüfstand. Man braucht viel nerven wenn es bergig wird, aber die hinter mir brauchen noch wesentlich mehr.
MFG
Gunnar
Bei aller Sympathie für alte Berliner Busse finde ich es irgendwie ziemlich verantwortungslos, mit diesem Bus sich auf einer Autobahn mit Steigungen zu bewegen.
Wenn die Sachen mit dem Bus so richtig sind, würde ich das Fahrzeug als nicht oder nur bedingt für den Straßenverkehr tauglich bezeichnen.🙄:
Auf der Autobahn ist das eine rollende Bombe. 😠
Wie lang will Man(n) hier eigentlich noch diskutieren ?
Kann man da nicht mal eine Zusammenfassung machen und gut ist´s ?
Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit (vgl. Stau, Glätte, Platzregen ...) !
Es gibt allerdings eine Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug bauartbedingt mindestens ereichen muss. Diese mögliche Höchstgeschwindigkeit beträgt über 60 km/h. Im Fahrzeugschein muss also 61 km/h stehen.
Es gibt allerdings auch (oder gerade) auf der Autobahn bestimmte Limits :
Mit Nebelschlussleuchte maximal 50 km/h - da die ohnehin nur bei Nebel und erst bei einer Sichtweite von unzter 50 m eingeschaltet werden darf, ganz logisch.
Bei guten Sicht + Straßenverhältnissen mindestens 80 km/h - da man darunter eine Gefahr für andere (die einfach nicht damit rechnen, dass einer "entlangkriecht"😉 darstellt. Dies erübrigt sich allerdings dann, wenn ein Fahrzeug (z.B. bergauf) gar nicht schneller fahren kann.
Richtgeschwindikeit ist 130 km/h - das ist allerdings weder die Mindest- noch die Vernunfts-Geschwindigkeit (manchmal vielleicht - kommt auf die Situation an). Da frage ich mich nur mal wieder, warum man in der Fahrschule genau 130 km/h fahren muss - bei mir war es wenigstens so.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es gibt auf der BAB keine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit.Dies würde ja z.B. im Falle von starkem Schneetreiben jedem Sicherheitsgedanken zuwiderlaufen.
Es gibt lediglich die Bestimmung, daß die BAB nur von solchen Fahrzeugen benutzt werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.
Hmm,
ist das jetzt neu ???
Um nach der Wende auch den Trabbi's Autobahn zu erlauben ?? 😉
Also ich habe in der Fahrschule noch gelernt:
> ...deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 80 km/h beträgt...... < (1964)
wölfle 😉
60 Km/h gilt bis heute unverändert (wie ich 1978 in der Fahrschule gelernt hatte):
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese.
.. auch wenn es tödich enden kann:
www.motor-talk.de/.../...-60-auf-der-autobahn-unfall-tod-t3459504.html
Hallo,
das mit dem Link kann man jetzt nicht direkt vergleichen. Die Ape hätte sowieso nicht auf der Autobahn fahren dürfen.
Warum: Eine Ape hat ein Versicherungskennzeichen und somit kein Kraftfahrzeug.
Ich besitze eine Simson die 60 km/h fährt. Das bedeutet aber nicht, dass ich mit dieser automatisch auf die Autobahn darf. Sogar bei zweispurigen Bundesstraßen (ein Fahrstreifen pro Richtung) muss ich runter, wenn das blaue Schild mit dem weißen Auto am Straßenrand steht. Genauso wie Fußgänger, Fahrräder, Traktoren, Mofas... auch.
Gruß,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Eine Ape hat ein Versicherungskennzeichen und somit kein Kraftfahrzeug.
Die Eigenschaft eines Kraftfahrzeuges definiert sich nicht über die Art des Kennzeichens.
Sofern das Fahrzeug von einem Verbrennungs- oder Elektromotor angetrieben wird und nicht mit Muskelkraft, ist es per Definition ein Kraftfahrzeug.
*nicht dauerhaft an Schienen gebundenes Landfahrzeug - mit in deine Definition einschieb*
§2 Nr.1 FZV oder
§1(2) StVG
mal mit Einwerf um hier wieder 100000,1% korrekt zu werden wie mit den 61km/h und einer Frage die schon mit Post Nr.4 auf Seite 1 geklärt worden ist und 6 Seiten sinnloser Diskussion.
Ich hab damals in der Fahrschule gelernt ">60 km/h ist Voraussetzung", was auch absolut logisch ist, da die schnellsten Mopeds aus der ehemaligen DDR genau 60 km/h schnell sind (für den Sperber braucht man einen Motorradführerschein).
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,
das mit dem Link kann man jetzt nicht direkt vergleichen. Die Ape hätte sowieso nicht auf der Autobahn fahren dürfen.
Warum: Eine Ape hat ein Versicherungskennzeichen und somit kein Kraftfahrzeug.... Gruß, diezge
Hier irrt der gute diezge!
Es gibt auch eine "stärkere" Ape, nicht nur die 50ccm-Version.
www.de.vtl.piaggio.com/de-DE/Vehicle/6809/TM%20Pick-Up/Overview.aspxAber, wie bereits erwähnt, auch die 50ccm-Vesion ist per definitionem ein Kraftfahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von nordlicht
Hier irrt der gute diezge!Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,
das mit dem Link kann man jetzt nicht direkt vergleichen. Die Ape hätte sowieso nicht auf der Autobahn fahren dürfen.
Warum: Eine Ape hat ein Versicherungskennzeichen und somit kein Kraftfahrzeug.... Gruß, diezge
Es gibt auch eine "stärkere" Ape, nicht nur die 50ccm-Version.
www.de.vtl.piaggio.com/de-DE/Vehicle/6809/TM%20Pick-Up/Overview.aspxAber, wie bereits erwähnt, auch die 50ccm-Vesion ist per definitionem ein Kraftfahrzeug.
Aber eine 50 cm³ Ape mit Versicherungskennzeichen darf nicht auf die Autobahn auch wenn sie schneller als 60 km/h fahren würde. Eine größere Ape schon. Die hat dann aber richtige Kennzeichen, der Halter zahlt Steuern und das Ding muss zum TÜV.
Ich möchte damit sagen, auf die Autobahn darf nur, wer ein richtiges Kennzeichen UND schneller als 60 km/h fahren kann.
Gruß,
diezge
So isses! 🙂
Lustiger Gedanke mit ner APE auf die BAB 😁
Ich habe mir mal den Spaß gegönnt und bin so ne APE gefahren. Der Spaßfaktor ist unbeschreiblich hoch aber auf die BAB würde ich mich nicht damit wagen. Es war bereits in der Stadt ein Abenteuer, der Beifahrer hat eine dicke Wampe und den Lenker konnte man in Kurven deshalb nicht voll einschlagen (konnte man schon, aber dann hat man den Lenker in die Wampe des Beifahrers gerammt und dieser hat dann gequiekt wie ein Ferkel). Also musste vor scharfen Kurven der Beifahrer immer aussteigen.
Auf die BAB dürfen nur Kfz deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet, deshalb haben schwere Autokräne auch immer ein 62 km/h-Schild am Heck.
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Auf die BAB dürfen nur Kfz deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet, deshalb haben schwere Autokräne auch immer ein 62 km/h-Schild am Heck.
Haben ja auch mit den Drehleuchten auch noch eine besondere Absicherung.