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Welche Anforderungen an Wartungsplan? (bezüglich KIA Garantie)

Kia Stinger CK
Themenstarteram 28. September 2020 um 16:45

Hallo

Habe ein 40.000km Ölwechsel bei ein Hyundai Vertragshändler gemacht.

Die haben mir aber kein Originaler KIA Wartungsplan dafür gegeben (das wollte ich aber eigentlich).

Aber ein Übersicht/Papier gegeben mit Überschrift "Haynes Pro Serviceplan - gemäß Empfehlungen und Vorgaben des Fahrzeugherstellers"

Drauf steht alle Daten zur FZ, KM, VIN und Kennzeichen, und das Motoröl, Dichtring, Ölfilter getauscht wurde.

Und ein Stempel und Unterschrift vom Werkstatt.

Wird das von KIA Deutschland bezüglich KIA Garantie auch so Akzeptiert? oder MUSS es ein Originaler KIA Wartungsplan sein?

Die haben natürlich auch ein Stempel im Serviceheft gemacht.

Sollte ich wegen etwas nervös sein?

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36 Antworten

Solange alles nach Herstellervorgaben gemacht wurde, sollte es keine Problrme geben. Speziell da Hyundai der Mutterkonzern von Kia ist.

Weiter gab es dazu einen Infobrief von Kia "Missverständliche Formulierung im Service Heft".

@StingTec

gibt es zu dem Kia-Infobrief einen Link?

Was steht in dem Schreiben drinn?

Themenstarteram 29. September 2020 um 9:57

Einfach Googlen "Kia Missverständliche Formulierung im Service Heft" dann das erste Link.

Genau das! Bei Hyundai wird das vermutlich auch sehr großzügig gesehen werden. Teils sind Kia Ersatzteile in Tütchen mit Hyundai Label, weil 1:1 identische Teile.

Für den Stinger GT420 hat Kia sich Support von den Brüdern und Schwestern von Hyundai geholt. So gut ist deren interne Vernetzung.

Bei freien Werkstätten würde ich aber abraten, da dies mit Sicherheit Auswirkungen auf Kulkanzentscheidungen haben wird.

Würde ja bedeuten, dass man auch zu bpsw Toyota gehen kann. Die Frage ist nur, wie dann im Rahmen der Flat die Abrechnung erfolgt

Bei Leasing und Service Flat hat man keine freie Werstattwahl.

In der Zeit wäre es ja auch finanziell egal. Aber danach wäre es ja interessant, wenn man bspw jemanden in einer Toyota Werkstatt kennt

Googel: "Neuwagen-Garantie: Autofahrer können Werkstatt frei wählen ohne Gewährleistungsverlust"

Q: profi-service-werkstatt.de

Referenz: EU Verordnung 461/2010

Das steht das gut verständlich beschrieben. Gibt aber auch etliche Anwälte, die damit im Netzt in ähnlicher Form werben.

Zitat:

@StingTec schrieb am 29. September 2020 um 16:32:28 Uhr:

"Neuwagen-Garantie: Autofahrer können Werkstatt frei wählen ohne Gewährleistungsverlust"

Das ist der Knackpunkt. 2 Jahre gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung wo Du Dein Auto in jede Werkstatt bringen kannst, danach 5 Jahre freiwillige Garantie. Die Bedingungen legt der Hersteller fest. Wenn ihm die freie Werkstattwahl in den ersten beiden Jahren nicht passt, dann ist er zu nichts verpflichtet.

 

Immer dann wenn die Kostenübernahme durch den Händler oder Kia erfolgt, hat man Werkstattbindung. (Gewährleistungsanspruch, Rückrufaktion, Garantieanspruch oder Service Flat)

Die Überschrift hatte mich auch irritiert, darum habe ich das von Anfang bis Ende gelesen.

Wenn man sich das genau durchliest, dann ist von Garantie die Rede.

Allgemein zu Gewährleistung und Garantie:

Die vollen 7 Jahre sind vom 1. Tag an nur eine freiwillige Garantie, welche in den ersten 2 Jahren parallel zur gesetzlichen Gewährleistung läuft. Der Verbraucher hat bei der gesetzlichen Gewährleistung mehr Rechte. Auf Garantie hat man z.B. keine Rechtsanspruch auf Minderung, Wandlung und Rückgabe, lediglich kann man auf die Behebung des Mangels bestehen.

Zum Thema:

Es gab zu Garantie bei einem Gebrauchtwagen auch ein BGH Urteil.

Kia hat das auch nicht von sich aus einfach mal in den Infobrief geschrieben.

Die haben einen Rechtsstreit verloren und Bußgeld bezahlt und hunderttausende von Gerichtskosten.

Soweit meine Recherche.

Ich empfehle auch keinem das nicht bei Kia machen zu lassen. Beim Stinger waren doch 36 Monate Service Flat eh inklusive, daher fraglich warum man den Ölwechsel nicht dort machen sollte.

In diesem speziellen Fall wird es aber meiner Meinung nach keine Probleme geben, da der Ölwechsel nach Herstellervorgaben erfolgt ist.

Hier noch was aus 2002:

Screenshot-20200929-204606-chrome

Zitat:

@MadMax schrieb am 29. September 2020 um 19:26:51 Uhr:

Zitat:

@StingTec schrieb am 29. September 2020 um 16:32:28 Uhr:

"Neuwagen-Garantie: Autofahrer können Werkstatt frei wählen ohne Gewährleistungsverlust"

Das ist der Knackpunkt. 2 Jahre gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung wo Du Dein Auto in jede Werkstatt bringen kannst, danach 5 Jahre freiwillige Garantie. Die Bedingungen legt der Hersteller fest. Wenn ihm die freie Werkstattwahl in den ersten beiden Jahren nicht passt, dann ist er zu nichts verpflichtet.

Nicht ganz richtig. Du hast 2 Jahre Gewährleistung. Für die Gewährleistung ist grundsätzlich der Verkäufer zuständig. Die Gewährleistung hat nichts mit dem Hersteller zu tun.

7 Jahre Garantie, die kommt vom Hersteller und hat nichts mit dem Verkäufer zu tun.

In beiden Fällen kannst du die Wartungen in jeder Werkstatt durchführen lassen, die die Wartung nach Herstellervorgaben durchführt.

Themenstarteram 29. September 2020 um 19:15

Habe ein Stinger (aus 2018) gebraucht gekauft bei ein Händler, und da waren leider keine 36 Monate Service Flat inklusive.

Was ein Abfuck... die ist doch wie die Garantie übertragbar, aber so macht das natürlich Sinn. Frag mal beim Händler was mit der Service Flat Karte vom Vorbesitzer passiert ist.

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