weiteres Vorgehen, Anwalt?
Hallo Community,
Folgender Fall.
Bei Schnee ist mir einer auf mein Auto aufgefahren. Ich stand am ende des Staus. Wir beide hatten sommerreifen. Es war im Oktober.
Polizei wurde nicht geholt, aber alles in so einen Vordruck eeingetragen.
Ich habe einen Kostenvoranschlag bei Audi machen lassen.
Die gegnerische Versicherung hat mir die nettosumme für die fiktive Abwicklung von 850 auf 450 gekürzt.
U.a. Fallen verbringungskosten oder upe Aufschläge weg. Der Stundenlohn wurde auch gekürzt.
Meiner Recherche nach sind das Positionen die gezahlt werden müssen. Einzig die Lohnkürzungen wäre strittig.
Sehe ich das richtig?
Frage zwei.
Da ich ja der geschädigte bin, mit wohl 100% nicht schuld.
, muss die gegnerische Versicherung meinen Anwalt zahlen wenn ich mir jetzt einen nehme um zu meinem recht und Geld zu kommen?
Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Frank128 schrieb am 25. November 2015 um 08:38:50 Uhr:
Dann warte ich jetzt einmal auf die Quelle eines entsprechenden Urteils.Gruß Frank,
der sich gerne eine eigene Meinung bildet.
Lies Dir bitte mal
dieses Urteileines klugen Richters aufmerksam durch.
54 Antworten
Auch wir hatten für unseren CLIO nach dem einsparen des Anwalts, man will ja nicht asozial sein u. unnötige Kosten verursachen, deftige Kürzungen bei der fiktiven Abrechnung erläutert bekommen bei Stundensätzen u. Verbringungskosten, Material weiß ich nicht mehr.
Dann zum Anwalt, er hat das durchgängig RENAULT-gestempelte Serviceheft kopiert usw., kurze Zeit später war auch der noch ausstehende komplette Differenzbetrag von der Versich. überwiesen, inkl. Verbringungskosten.
Also ich kann nicht raten keinen Anwalt zu beauftragen, ... und dessen Honorar war auch schon drin ...
Danke Herr Anwalt.
Das bringt aber nur etwas, wenn das Scheckheft wirklich lückenlos in der Markenwerkstatt gepflegt wurde. Und da bei uns der Opel Händler nach mehreren Jahren kein Opel Händler mehr war bzw. die Opel Rechte verloren hatte, uns das aber nicht mitgeteilt bzw. er immer noch das gelbe Opel-Layout und nur den Blitz entfernte hatte, kam ich da erst später darauf, als ich das Scheckheft für die Versicherung kopieren wollte und mich wunderte, dass der Stempel im Scheckheft anders war.
Einfach als Frage: Ich denke, die Bagatellgrenze gilt für den Gutachter, nicht für den Anwalt...
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Hallo michmich321.
nachdem hier, wie leider üblich, jede Menge Unsinn geschrieben wurde, mein Rat zu Deinem weiteren Vorgehen: Beauftrage unverzüglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Schadensregulierung.
Lass von einem unabhängigen Sachverständigen ein Beweissicherungsgutachten erstellen, ein Kostenvoranschlag ist zur Schadensregulierung ungeeignet. Die Kosten für RA und SV muss der Schädiger tragen.
Im Übrigen sind alle Kürzungen rechtswidrig.
Nach geltendem Recht kann der Geschädigte nun einmal das fiktiv abrechnen, was er bei konkreter Ausführung der Reparatur in einer Markenwerkstatt aufwenden müsste - denn bei tatsächlicher Ausführung der Reparatur dürfte der Schädiger ihn nicht auf eine "freie" Werkstatt verweisen.
Dann kann er es auch nicht bei fiktiver Abrechnung.
RRwraith meint wohl, es gibt hin und wieder Richter, die so entscheiden. Leider weißt du vorher nicht, an was für einen du gerätst.
Und immer daran denken: Wer verliert, bezahlt.
Das ist halt so in Foren - wie willst du rausfinden, wer Unsinn svhreibt.
Zitat:
@situ schrieb am 24. November 2015 um 22:13:34 Uhr:
RRwraith meint wohl, es gibt hin und wieder Richter, die so entscheiden. Leider weißt du vorher nicht, an was für einen du gerätst.
Nein, das meint er nicht.
Es ist, schlicht und einfach, Gesetz.
Warum Du einer Mehrzahl der Richterinnen und Richter Rechtsbeugung unterstellst, kannst Du sicher begründen?
Dann warte ich jetzt einmal auf die Quelle eines entsprechenden Urteils.
Gruß Frank,
der sich gerne eine eigene Meinung bildet.
Es hilft dir nicht, wenn jemand hier aus einer "Positivliste" (eine "Negativliste" müsste das dann auch geben - habe ich aber nicht gefunden) zitiert. Wende dich an einen erfahrenen FACHAnwalt, welcher die aktuelle Rechtssprechung der Rechtspraxis (!!!!!!!!!) kennt und verfolgt und weiß. was bundesweit rechtsbindend geurteilt ist und was nicht und was Einzelfall bezogen und was allgemein gültig ist.
RRwraith als ein solcher hat sicher ein aktuelles, rechtsgültiges Urteil eines obersten Gerichtes zur Hand, welches seine Meinung eindeutig, allgemein gültig und nicht interpretierbar belegt und wird uns das nicht vorenthalten.
Also z. B. 20 Jahre alter Opel oder Ford oder Lada, nie Fachwerkstatt gesehen und immer selbst abgeschmiert, wenn überhaupt: Überhöhte fiktive Stundensätze der Vertragswerkstatt anzuerkennen, Verbringungskosten zu erstatten, obschon die Karosseriewerkstatt, die das ohnehin erledigen würde, nebenan liegt und alle Teile mit dem kräftigen Werkstatt-UPE Aufschlag zu erstatten, obschon das andere Werkstätten nicht verlangen.
Zitat:
@Frank128 schrieb am 25. November 2015 um 08:38:50 Uhr:
Dann warte ich jetzt einmal auf die Quelle eines entsprechenden Urteils.Gruß Frank,
der sich gerne eine eigene Meinung bildet.
Lies Dir bitte mal
dieses Urteileines klugen Richters aufmerksam durch.
Zitat:
Lies Dir bitte mal dieses Urteil eines klugen Richters aufmerksam durch.
Würde ich gerne, nur öffnet sich der Link nicht bei mir. :-(
Gruß Frank,
bei den sich nicht alles öffnet.
Zitat:
@Frank128 schrieb am 25. November 2015 um 09:32:52 Uhr:
Würde ich gerne, nur öffnet sich der Link nicht bei mir. :-(Gruß Frank,
bei den sich nicht alles öffnet.
Bei mir funzt der Link einwandfrei!
Gruß Elk_EN,
die sich gerade fragt, mit welch untauglichen Mitteln Frank Dinge zu öffnen versucht. 😁
Bei mir war auch das PdF ohne Probleme zu öffnen und das Urteil war sehr spannend zu lesen.
Zitat:
@Frank128 schrieb am 25. November 2015 um 09:32:52 Uhr:
Würde ich gerne, nur öffnet sich der Link nicht bei mir. :-(Zitat:
Lies Dir bitte mal dieses Urteil eines klugen Richters aufmerksam durch.
Gruß Frank,
bei den sich nicht alles öffnet.
Hier das Aktenzeichen: AG Berlin-Mitte, 28.08.2012 - 111 C 3172/10
Zitat:
Bei mir funzt der Link einwandfrei!
Gruß Elk_EN,
die sich gerade fragt, mit welch untauglichen Mitteln Frank Dinge zu öffnen versucht. 😁
Gut da sollst du nicht dumm sterben. :-) Mozilla Firefox.
Aber zum Glück gibt es ja auch andere Browser und da geht es auf. :-)
Gruß Frank,
der sich das Ganze jetzt ansehen wird. ;-)