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weiteres Vorgehen, Anwalt?

Themenstarteram 24. November 2015 um 17:17

Hallo Community,

Folgender Fall.

Bei Schnee ist mir einer auf mein Auto aufgefahren. Ich stand am ende des Staus. Wir beide hatten sommerreifen. Es war im Oktober.

Polizei wurde nicht geholt, aber alles in so einen Vordruck eeingetragen.

Ich habe einen Kostenvoranschlag bei Audi machen lassen.

Die gegnerische Versicherung hat mir die nettosumme für die fiktive Abwicklung von 850 auf 450 gekürzt.

U.a. Fallen verbringungskosten oder upe Aufschläge weg. Der Stundenlohn wurde auch gekürzt.

Meiner Recherche nach sind das Positionen die gezahlt werden müssen. Einzig die Lohnkürzungen wäre strittig.

Sehe ich das richtig?

Frage zwei.

Da ich ja der geschädigte bin, mit wohl 100% nicht schuld.

, muss die gegnerische Versicherung meinen Anwalt zahlen wenn ich mir jetzt einen nehme um zu meinem recht und Geld zu kommen?

Vielen Dank.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Frank128 schrieb am 25. November 2015 um 08:38:50 Uhr:

Dann warte ich jetzt einmal auf die Quelle eines entsprechenden Urteils.

Gruß Frank,

der sich gerne eine eigene Meinung bildet.

Lies Dir bitte mal dieses Urteil eines klugen Richters aufmerksam durch.

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Wie alt ist dein Auto und ist es vollständig Scheckheft gepflegt nur bei Audi?

Ich nehme mal an das du dein Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lassen willst.

Dann übernimmt der Betrieb die gesamte Abwicklung, vom Gutachter bestellen, Reparatur und Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.

Warum willst du dich damit belasten?

Bring dein Auto in die Werkstatt deiner Wahl und hole ihn nach der Reparatur ab.

Mehr brauchst du nicht machen.

Zur Not kannst du auch zusätzlich noch einen Rechtsanwalt mit deinen Interessen beauftragen.

Themenstarteram 24. November 2015 um 18:09

Auto ist 2009.

Checkheftgepflegt

Abwicklung soll fiktive sein.

Km hat er ca.160000 drauf.

Danke für eure mühe

Ist es nur bei Audi gewesen oder auch in einer freien Werkstatt?

Themenstarteram 24. November 2015 um 18:34

Nur Audi.

Spielt die sache mit dem checkheft eine grundlegende Rolle?

Oder nur der Stundenlohnarbeiten wegen?

Wie sieht es mit anwalt wegen schuldfrei bzw. Schuldfrage aus?

Ja, da du den Anspruch nachweisen und i.d.R. eine Kopie an die Versicherung schicken musst, sonst sind die Kürzungen auf freie Werkstätten zulässig (Lohn und Aufschläge auf UPE).

Themenstarteram 24. November 2015 um 18:40

Und was ist mit immerhin 99€ verbringungskosten?

Was mit unkostenpauschale?

Wenn du mit Unkostenpauschale die 25 bis 30 € meinst, die sind natürlich zu erstatten. Verbringungskosten sind strittig, bei meinem Haftpflichtschaden damals war es mir zu blöd, nur wegen der Verbringungskosten einen Anwalt zu beauftragen.

Themenstarteram 24. November 2015 um 18:49

Naja, iCh habe natürlich der kostengeringhaltung wegen nur nen kva machen lassen.

Aber da hier meiner Meinung nach einfach frech gekürzt wurde. Und das auf meine Kosten, habe ich eigentlich keine Lust jetzt was herzugeben. Zumal es sich um mehrere 100 Euro handelt.

Ich will nur nicht nicht nen anwalt nehmen und dann bezahlen müssen.

Aber ich bin der geschädigte der mal nix dafür kann und dann noch die rennerrei hat. Nervt gewaltig.

Naja, bei der Summe bist du gerade an der Grenze zur Bagatelle, wo evtl. kein Gutachter übernommen wird. Und den Stress hast du so oder so, weil keine Versicherung etwas verschenkt und erst mal kürzt, wo es geht.

Themenstarteram 24. November 2015 um 19:17

Daher ja eben der Ansatz da nen anwalt den Mist zu übergeben.

Ist halt doch ein Markt zum feilschen die schadensregulierung

Das macht die Sache aber nicht einfacher, da sich das Ganze dann entsprechend in die Länge zieht und man ggf. sein Geld erst nach Monaten bekommt.

Themenstarteram 24. November 2015 um 19:26

Der Zeitpunkt ist mir weniger wichtig als eine angemessene schadensregulierung.

Also wäre der Anwalt eine zeitaufwendig aber reelle Möglichkeit?

Und dieser müsste bei schuldfreiheit von dem Gegner gezahlt werden?

Ja, wobei ich aus deinen Beiträgen lese, dass du selber an deinen Wagen (Bremsen, etc.) Hand angelegt hast. Da bleibt dann wohl nur die Kürzung der Verbringungskosten, die strittig wären. Und wenn diese in der von der Versicherung angegebenen Vergleichswerkstatt nicht anfallen würden, dann könnte es wie bei mir sein, dass selbst diese Kürzung zulässig ist.

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