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Was wird zur Vollabnahme gebraucht?

Husqvarna
Themenstarteram 30. Dezember 2023 um 10:20

Moin,

ich hab mal ne Frage.

Ich bin am hin und her überlegen, ob ich mir nicht ein weiteres Militärmotorrad hole. Das ding ist, es handelt sich hierbei um ein Schwedisches Fabrikat.

Im Gegensatz zu den Deutschen Motorrädern, sind diese sehr minimalistisch. Also keine Hupe, Blinker... ich weiß nicht mal, ob die ein Bremslicht haben.

Wie gestaltet sich das bei der Vollabnahme? Das eine Motorrad ist von 1980 und der andere Kandidat von 1968. Nachrüsten ist glaube ich auch keine Option, da die Fahrzeuge nicht mal ne Batterie besitzen.

Kann man sowas in DE überhaupt zulassen?

Mit freundlichen Grüßen

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24 Antworten

Frag den Herrn vom TÜV, zeig ihm das Maschinchen, dann weißt du alles.

Themenstarteram 30. Dezember 2023 um 10:37

Zitat:

@hwuedo schrieb am 30. Dezember 2023 um 11:36:11 Uhr:

Frag den Herrn vom TÜV, zeig ihm das Maschinchen, dann weißt du alles.

Aber ich hab sie ja nicht... Und das wäre die Entscheidung, ob ich sie nehme oder nicht :D

Trotzdem fragen....

Themenstarteram 30. Dezember 2023 um 10:40

okay

Du müsstest alles nachrüsten.

Je nach Erstzulassung ist die Vorschriftenlage anzuwenden.

 

Handelt es sich um ein Kraftrad (> 125cm³) müssen Fahrtrichtungsanzeiger usw. Nachgerüstet werden.

 

Ausnahmen gibt es nur bei Motorsport Fahrzeugen bspw. Enduro.

Dafür gibt es im §70 StVZO Ausnahmen. Diese gelten dann aber nur für solche Veranstaltungen.

Ich denke das willst du nicht.

Moin Moin !

Du solltest mindestens die schwedischen Papiere haben, möglicherweise sind die aber nicht vollständig in unserem Sinne. ZGG sollte drin sein, oder auf dem Typschild. Motorleistung bei Drehzahl, Höchstgeschwindigkeit, Leergewicht kann man wiegen. Reifengrösse kann man auch logisch zuordnen.

Problematisch und teuer wird es , wenn keine Angaben über das Fahrgeräusch vorhanden sind.

Hupe und Blinker brauchst du , Bremslicht ist witzigerweise erst ab EZ 88 vorgeschrieben. (aber mehr als sinnvoll) Blinker können bei der EZ noch als Lenkerendenblinker ausgeführt sein.

Alle Vorschriften beziehen sich immer auf die EZ!!!!! Nicht etwa Baujahr, du musst die EZ nachweisen, wenn das also noch nie zugelassene Depotfzge sind, sind diese nicht mehr zulassungsfähig.

Mfg Volker

Themenstarteram 30. Dezember 2023 um 16:40

Danke für eure Antworten.

Dann hat sich das (leider) erledigt.

Die Fahrzeuge haben keinerlei Papiere :/

 

Aber danke auf jeden Fall!

Ein "Scheunenfund" hat auch keine Papiere.

Wenn nachvollziehbar ist, dass sie nicht seit der Produktion in einem Lager stand, so wird meist der 1.7. des BJ als Erstzulassung in die neuen Papiere eingetragen. Und du muss nachweisen, dass sie legal in deinen Besitz kekommen ist.

LED-Blinker haben keine nennenswerte Stomaufnahme, ohne Batterie benötigst du evtl noch einen kleinen Kondensator zu Glättung. Lima wir sie hoffentlich haben.

Und sie muss (in der zivilen Version) auch in Deutschland mal zulassungsfähig gewesen sein und somit in der TÜV Datenbank vorhanden sein, sonst wird es teuer ! Einzelabnahme - kotz

Was ist es denn für eine Maschine ? 250iger Husqvarna ?

Ja wat is es denn.

Dat fragen wir uns alle. Hätte man bekannte Datenbanken abklopfen können...

Das wird wohl um dieses Angebot gegangen sein: https://www.kleinanzeigen.de/.../2586142996-305-2118

Gruß

Naja, nachrüsten wäre sicher kein Problem. Die haben ja schon Scheinwerfer usw. dran.

Problem, wie schon geschrieben, werden fehlende Daten sein.

Fahrgeräusch und Standgeräuschermittlung, Vmax usw.

Das wird ein teures unterfangen.

Moin Moin !

Da hat schon mal jemand aufgegeben, obwohl die veranschlagten Kosten mir viel zu niedrig erscheinen:

https://www.husqvarna-forum.de/forum/viewtopic.php?t=49398

nebenbei , so einfach wirds mit der Umrüstung nicht, da wird eine Schwunglichtanlage drin sein, da benötigt es idealerweise eine gesonderte Ladespule, auf jeden Fall einen Gleichrichter und eine Batterie, um Bremslicht, Hupe und Blinker betreiben zu können. Den Gleichrichter an die Lichtspule anzuschliessen , ist eher eine Notlösung. Wenn es mit 6 Volt arbeitet, sollten diese Teile billig aus DDR-shops zu beziehen sein.

MfG Volker

Servus! Die 250er (Vollcross), die ich mal in der Kur hatte, hatte eine Motoplat-Zündung. Die gibt es ja auch mit und ohne Lichtanker.

Trotzdem haben wir damals auf Vape (ohne Lichtanker) umgerüstet. Siehe Bilder.

Mindestens einer der gezeigten Motoren sieht dem unseren sehr ähnlich.

mfg

20191116
20191116
20201125
+1

Die militärische Husqvarna 250 ist cool, hat ein Automatkgetriebe und einen Kufensatz für den Winter.

Für eine Abnahme der Maschinen durch den TÜV benötigst Du - um die Kosten gering zu halten - die Kopie einer deutschen Maschine des jeweils gleichen Modells und Jahrgangs, dann ist dem TÜV Prüfer auch bekannt nach welchen Kriterien er Deine Motorräder prüfen soll.

Grundsätzlich müssen Motorräder in D ab 1961 Blinker besitzen, ebenso ein Stopplicht und seit etwa den 70'ern muss der Ständer automatisch einklappen, da das beides 250'er sind wirst Du nicht darum herumkommen, Blinker Stopplicht (nur Hinterradbremse) und Setenständer bzw. Ständer Rückholung nachhzurüsten, ebenso einen Spiegel und einen Tacho.

Für die Zulassung benötigst Du ein Schreiben der schwedischen Polizei bzw. Straßenverkehrsamt, dass das Motorrad nicht in Schweden als gestohlen gemeldet ist, dass ist in der EU Pflicht wenn keine Papiere vorliegen, das Straßenverkehrsamt kann Dir ggf. sogar mitteilen ob das Motorrad zugelassen wurde, in Schweden bekommt jedes Fahrzeug sein eigenes Nummernschild bei der Erstzulassung welches es bis zur Abmeldung aus dem Verkehr behält.

Vorsicht in der Kommunikation mit der Zulassungsstelle, es kann sein dass die Abmeldung in Schweden ggf. (wie in Italien aus steuerlichen Gründen zwingend der Fall) endgültig ist, dann ist eine Wiederzulassung NICHT mehr möglich.

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