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  7. Was wird aus meinen eingelagerten Sommerreifen/Felgen bei Insolvenz der Werkstatt ??

Was wird aus meinen eingelagerten Sommerreifen/Felgen bei Insolvenz der Werkstatt ??

Themenstarteram 13. Dezember 2008 um 8:48

Hallo,

habe mal eine etwas andere Frage und die Suche hat mir leider keine Ergebnisse gebracht.

Was passiert eigentlich mit meinen eingelagerten Sommerreifen mit sehr teuren Felgen, wenn die Werkstatt Pleite geht. Sind die weg??

Kann jemand was Verbindliches dazu sagen??

Es gehen da nämlich ein paar Gerüchte und ich möchte nicht der Dumme sein, der hinterher seine eigen Räder wieder ersteigern muss.

Beste Antwort im Thema

Die Rechtslage ist überhaupt nicht kompliziert. Die Felgen gehören nach wie vor Dir, niemand, auch der Insolvenzverwalter nicht, kann sie Dir wegnehmen.

Wenn sich die Werkstatt allerdings nicht korrekt verhält- wie es bei mir vor einem Jahr der Fall war - dann muss man halt schnell sein. Ich hatte meine Winterreifen eingelagert und hörte, dass die Werkstatt pleite sein soll. Da ich ein komisches Gefühlt hatte, bin ich gleich am Abend dort hin gefahren. Und...siehe da: Es stand ein Container auf dem Hof, der von der gesamten Verwandschaft des Inhabers mit eingelagerten Felgen wahllos gefüllt wurde. Ich hab denen meinen Einlagerungsschein gezeigt und gesagt, dass ich auf der Stelle die Polizei rufe und Anzeige wegen Unterschlagung stellen werde, sollte ich die Felgen nicht auf der Stelle ausgehändigt bekommen.

Die haben ganz schön geflucht, als sie meine Reifen unter den dort mittlerweile draußen liegenden Felgenstapeln heraussuchen mussten.

Von anderen Kunden hab ich gehört, dass sie vor Gericht zwar Recht bekommen haben, aber nicht ihre Felgen incl. Reifen zurück. Klar, sie haben einen vollstreckbaren Titel, aber pack mal 'nem nackten Mann in die Tasche. Weg ist weg.... (Das Strafverfahren läuft noch)

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am 14. Dezember 2008 um 5:53

So etwas bestimmt nie ein Insolvenzverwalter ... das wäre Selbstjustiz ... allerhöchstens ein Gericht.

Aber wenn Reifen die einer Dritten Person bei einer Firma die insolvent geworden sit eingelagert sind oder wenn diese Firma ein Auto von einer Drittperson in Reperatur hat, dann gehören diese Gegenstände dem eingetragenen Besitzer und können NICHT zurückbehalten werden. Eventuelle Forderungen der Insolventen Firma an den rechtmässigen Besitzer der Sachen sind Teil der Konkursmasse. Im Falle von Reperaturkosten, kann der Beitzer des Fahrzeuges geltend machen, dass die Reperatur nicht mit der vom Gesetz her dazugehörenden Garantie verbunden ist und sich weigern, sie zu bezahlen. Unter diesen Umständen ist es einem Insolvenzverwalter nur sehr schwer möglich das Fahrzeug bis zur Zahlung der Reperatur festzuhalten, da er ja über keine Mittel verfügt, eine eventuelle Schadensersatzforderung des Fahrzeughalters zu bezahlen.

Hi

Ich würde die Reifen schnellstmöglich wieder abholen, denn das Sie dein Eigentum sind kannst Du ja beweisen und der Insolvenzfewalter würde Sie Dir bestimmt wiedergeben wenn Sie noch da sind.

Leider sind bei Insolvenzen auch noch andere Menschen die von einer Werkstadt Geld bekommen z.B. Mitarbeiter und es kommt oft vor das Werkzeug und anderes Material schon verschwunden sind bevor einer denn Restbestand des Betriebes erfassen kann.

Denk immer daran eine Insolvenz ist wie ein Sinkendes Schiff jeder ist sich selbst der Nächste und nimmt was Er noch bekommen kann!!

MFG

Denis

Die Rechtslage ist überhaupt nicht kompliziert. Die Felgen gehören nach wie vor Dir, niemand, auch der Insolvenzverwalter nicht, kann sie Dir wegnehmen.

Wenn sich die Werkstatt allerdings nicht korrekt verhält- wie es bei mir vor einem Jahr der Fall war - dann muss man halt schnell sein. Ich hatte meine Winterreifen eingelagert und hörte, dass die Werkstatt pleite sein soll. Da ich ein komisches Gefühlt hatte, bin ich gleich am Abend dort hin gefahren. Und...siehe da: Es stand ein Container auf dem Hof, der von der gesamten Verwandschaft des Inhabers mit eingelagerten Felgen wahllos gefüllt wurde. Ich hab denen meinen Einlagerungsschein gezeigt und gesagt, dass ich auf der Stelle die Polizei rufe und Anzeige wegen Unterschlagung stellen werde, sollte ich die Felgen nicht auf der Stelle ausgehändigt bekommen.

Die haben ganz schön geflucht, als sie meine Reifen unter den dort mittlerweile draußen liegenden Felgenstapeln heraussuchen mussten.

Von anderen Kunden hab ich gehört, dass sie vor Gericht zwar Recht bekommen haben, aber nicht ihre Felgen incl. Reifen zurück. Klar, sie haben einen vollstreckbaren Titel, aber pack mal 'nem nackten Mann in die Tasche. Weg ist weg.... (Das Strafverfahren läuft noch)

am 14. Dezember 2008 um 18:59

Hallo Pappen,

genauso ist es .. die Reifen gehören dem Eigner. Wenn die jemand wegschmeisst, dann ist das Unterschlagung. Dafür ist die Person, die die Sache wegschmeisst haftbar (nicht die insolvente Firma alleine) ... aber das ist dann extrem schwer nachzuweisen. Deshalb hast Du ganz recht, man sollte, wenn eine Garage insolvent geworden sit, solche deponierten Sachen, so schnell wie möglich, abholen bzw. mindestens einen Einschreibebrief, an den Insolvenzverwalter schicken, damit der dann nicht behauptet, er habe davon nichts gewusst.

Jetzt mal Butter bei die Fische:

Du bist Eigentümer der Räder. Wenn Sie an Deinem Fahrzeug sind, hast Du auch tatsächliche Gewalt über Deine Räder, bist also Besitzer.

Fährst Du zu der Werkstatt Deines (Miss/)Vertrauens und lagerst sie dort ein, passiert juristisch Folgendes: Du schließt ein Besitzmittlungsverhältnis mit der Werkstatt ab (einen Vertrag), der besagt, dass sie für Dich die Räder verwahren sollen. Daraufhin übergibst Du der Werkstatt die Räder. Sie wird unmittelbarer Besitzer. Sie besitzt jedoch für Dich auf Grundlage des Vertrags - Du bleibst weiterhin Eigentümer und mittelbarer Besitzer (Besitzmittlungsverhältnis).

Geht die Werkstatt jetzt insolvent hasst Du aus § 47 InsO einen direkten dinglichen Anspruch auf die Räder. Die Werkstatt hatte nie Eigentum an den Rädern, das hast Du. Mithin gehören die Räder nicht zur Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter hat sie sofort herauszugeben. Sie werden auch nicht Teil der Versteigerung.

P.S.: Vor strafrechtlichem Fehlverhalten der ehemaligen Angestellten und Inhaber ist man natürlich nie sicher. Allgemeines Lebensrisiko.

Zitat:

Original geschrieben von KONSTANTIN OPEL

Hi,

vermutlich werde ich sie abholen. Das Risiko ist mir doch zu gross. Natürlich habe ich einen Einlagerungsschein, aber .....

 

Genaues weiss wohl nur der, dem es schon mal passiert ist.

Stell dir doch mal vor, was da die Depot-Inhaber und Schließfach -Leiher sagen würden, dass die darin enthaltenen Werte in die Bank-Konkursmasse einfließen würden. Das tun sie nämlich nicht- Das Ganze ist eine Treuhänderschaft die dem Eigentümer zurückgegeben werden muss ohne weitere Kosten.

Also - don't panic

am 15. Dezember 2008 um 19:08

Ja .. dont Panik ... aber man muss selbst bei Banken vorsichtig sein, damit da nicht irgendjemand was klaut. Und vor allem müssen die Leute wissen, dass, wenn das einem gehörende Objekt verschwunden ist, der Insolvenzverwalter haftet, sofern er bei seinem Amts Antritt kein Inventar gemacht hat.

brainstuff

Hallo,

will mal dieses alte Thema mal ausgraben.

Lieder ist dies mir nun passiert.

Wollte heute Winterreifen aufziehen, da ich Montag in den Süden wollte.

Nun war die Werkstatt zu. Leider Insolvenz angemeldet und leer.

Meine Reifen mit Alufelgen weg.

Nach einem Telefonat habe ich dann auch heraus gefunden, das man ein Schreiben bekommen sollte, das man seine Ware abholen sollte.

Dies ist aber icht geschehen.

Der Insolvenz Verwalter meinte zwar, das er schaut, ob sich noch was findet, doch konnte mir auch keine genauen angaben machen.

Wie soll ich mich nun verhalten. Meine fahrt am Montag kann ich abwinken.

mfg

am 16. Oktober 2009 um 21:35

Schau mal 2 Beiträge über deinem. Du hast dein Eigentum für geringes Entgeld zur Einlagerung deinem nun insolventen :) anvertraut.

Quasi ist es immer noch dein Eigentum, schließlich hast du ja auch einen Einlagerungs-Schein bekommen.

Gruß....Andi

am 17. Oktober 2009 um 8:34

Interessante Konstellation, die so schon bei BGH, Urt. v. 02.12.2004, BGHZ 161, 236 = ZIP 2005, 131 = WM 2005, 180, 181 = NZI 2005, 155, 166 mit Anm. Vallender; zur KO: BGH, Urt. v. 01.12.2005, ZIP 2006, 194 = ZinsO 2006, 100; BGH, Urt. v. 26.06.2001, BGHZ 148, 175 = ZIP 2001, 1376 = WM 2001, 1478 = ZinsO 2001, 703 = DStR 2001, 1490 = NJW 2001, 3187 durchgezogen worden ist.

Du hast zunächst ein Aussonderungsrecht aus der Insolvenzmasse. Kommt der Insolvenzverwalter dem nicht nach, so hat er Dir Schadensersatz aus der Insolvenzmasse zu leisten. Gibt die Insolvenzmasse dies nicht mehr her, so haftet er nach § 60 InsO persönlich, d.h. seine Versicherung zahlt DIr die Räder.

Mache den Insolvenzverwalter auf die Rechtslage aufmerksam und konsultiere einen Anwalt, sollte er nicht zeitnah pflichtgemäß reagieren.

am 17. Oktober 2009 um 13:36

Zitat:

Original geschrieben von KONSTANTIN OPEL

Tja, da gibt´s aber noch einen Fall, der überall im Fernsehen zu sehen war. Ein Ehepaar kauft ein Auto, bezahlt, aber bevor das Auto geliefert wird, geht das Autohaus pleite. Was glaubt ihr ? Richtig, kein Auto, aber auch kein Geld mehr.

Das eingezahlte Geld ist in die Konkursmasse gegangen.

Ich hab meinen gebrauchten Vectra im vergangenen Winter gekauft (22.11.), am 1.12. bezahlt und am 20.12. abgeholt. Am 29.12. ging das Autohaus in die Insolvenz. Hätte ich mein Auto da noch nicht geholt gehabt, wäre alles Geld weg gewesen (anderen ging es so).

Das einzige was mir fehlte: Das Autohaus hat das Geld für die Gebrauchtwagengarantie nicht weiterüberwiesen. Die CarGarantie hat mich daraufhin informiert, dass ich keinen Gebrachtwagenschutz habe. Ich musste das Geld also NOCHMAL zahlen, diesmal aber direkt an die Versicherung, um ein Jahr Gebrauchtwagengarantie zu haben. Meine Ansprüche für das vom Autohaus nicht weitergeleitete Geld (immerhin pber 300 EUR) liegen nun seit April beim Insolvenzverwalter...

Zitat:

Original geschrieben von der_ofi

Zitat:

Original geschrieben von KONSTANTIN OPEL

Tja, da gibt´s aber noch einen Fall, der überall im Fernsehen zu sehen war. Ein Ehepaar kauft ein Auto, bezahlt, aber bevor das Auto geliefert wird, geht das Autohaus pleite. Was glaubt ihr ? Richtig, kein Auto, aber auch kein Geld mehr.

Das eingezahlte Geld ist in die Konkursmasse gegangen.

Ich hab meinen gebrauchten Vectra im vergangenen Winter gekauft (22.11.), am 1.12. bezahlt und am 20.12. abgeholt. Am 29.12. ging das Autohaus in die Insolvenz. Hätte ich mein Auto da noch nicht geholt gehabt, wäre alles Geld weg gewesen (anderen ging es so).

Das einzige was mir fehlte: Das Autohaus hat das Geld für die Gebrauchtwagengarantie nicht weiterüberwiesen. Die CarGarantie hat mich daraufhin informiert, dass ich keinen Gebrachtwagenschutz habe. Ich musste das Geld also NOCHMAL zahlen, diesmal aber direkt an die Versicherung, um ein Jahr Gebrauchtwagengarantie zu haben. Meine Ansprüche für das vom Autohaus nicht weitergeleitete Geld (immerhin pber 300 EUR) liegen nun seit April beim Insolvenzverwalter...

Hier liegt ein eklatanter Unterschied vor.

Mit Unterzeichnen des Kaufvertrags "erwirbt" man lediglich die VERPFLICHTUNG des Verkäufers einem Eigentum an der Sache zu verschaffen, nicht aber Eigentum selbst!

Eigentum erwirbt man erst durch Einigung und Übergabe der Sache selbst.

Zu gut Deutsch: Wer am 22.11. einen Vertrag unterzeichnet, verpflichtet sich die Sache dem Verkäufer abzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen. Der Verkäufer verpflichtet sich die Sache zu übergeben und Eigentum an selbiger Rechts- und Sachmangelfrei zu verschaffen.

Durch die Überweisung am 1.12. hat sich der Käufer zudem mit dem Verkäufer geeinigt das Geld zu übergeben, mithin dem Verkäufer Eigentum an der Sache verschaft.

Was dem Käufer bleibt ist eine Forderung aus Vertrag gegen den Verkäufer auf Übergabe des Fahrzeuges und Eigentumsverschaffung. Geht das Autohaus jetzt pleite, so wird man aus der Insolvenzmasse befriedigt - das ist ein himmelweiter Unterschied zum vorliegenden Fall. Nach der Insolvenzordnung gibt es nämlich ein Aussonderungsrecht für die Sachen, die einem DINGLICHEN Recht unterliegen. Heißt: Wer bereits Eigentum geltend machen kann und nicht nur eine vertragliche Forderung, der bekommt seine Sache direkt.

Nicht vergleichbar mit dem vorliegenden Fall.

P.S.: Daher: Immer Barzahlen und nie per Überweisung.

Schön zu lesen"Du bist der Eigentümer"...

Klar, was sonst, aber ich habe schon Pferde k... sehen!

Nach dem dritten Abschuß durch blöde Opeldödels glaube ich an gar nichts mehr, habe schließlich geräumige Keller.

Hier auf dem Land oder im kleineren Ort kennt jeder jeden, da ist die Gefahr wohl geringer.

Aber würde mir die Verkehrsrechtsschutzversicherung in diesem Falle helfen?

Eine Anwaltskanzlei hätte ich schon, möchte aber nicht sinnlos Geld investieren.

Ich habe eine Kaufvereinbarung mit einer Anzahlung erhalten, dazu die kompletten Fahrzeugpapiere.

Also bin ICH der Besitzer.

Geht der Autohändler jetzt pleite, ist das MEIN Auto, das ich einfach mit Polizei herausholen kann.

Oder ist jemand anderer Ansicht?

am 24. März 2012 um 19:28

Ja, ich. Die Fahrzeugpapiere sind kein Eigentumsnachweis. Das steht sogar auf den Papieren drauf!

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