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Was sagt der TÜV zu meinem Tagfahrlicht ?

Themenstarteram 9. Januar 2008 um 6:05

Guten Morgen Leute,

ich hab ja bei meinem 2003er GTS noch die Möglichkeit gehabt, mir als Tagfahrlicht die Nebelleuchten mit 50% Leuchtkraft freischalten zu lassen. Ich finde immer noch, dass dieses die Beste Variante ist.

Da das ja aber eigentlich nicht erlaubt ist, stellt sich mir langsam die Frage, was denn der TÜV im März dazu sagen wird (Meine Güte, mein Dicker wird dann schon 5 Jahre alt).

Fällt das denen überhaupt auf, oder werden die meiner Meinung sein; "besser so, als gar nicht", oder schicken die Herren mich gleich wieder nach Hause ?

Fragen über Fragen ... was meint Ihr dazu ?

Gruß

V2

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17 Antworten
am 9. Januar 2008 um 6:51

Gehst Du direkt zum TÜV schicken die dich nach Hause...

Immerhin wird die Beleuchtung ja auch gecheckt... und das fällt dann auf, es sei denn der Lichschalter steht schon auf Ablendlicht, bevor die Zündung aktiviert wird...

Aber das Risiko...

Selbst über eine Werkstatt kannst du Pech haben und nen pingligen Prüfer haben....

Ich war dummerweise bei der DEKRA und der Prüfer hat als "Schweren Magel" die Funktion der dritten Bremsleuchte angegeben (30% der LED`s waren ausgefallen...) Obwohl die (noch) nicht Pflicht ist.

Laß die Funktion doch sperren und später wieder freischalten... so sparst du dir die 11€ für die Wiedervorstellung..

Oder du rufts dein TÜV vorher an und fragst nach...

Zitat:

Original geschrieben von mavFG

 

Ich war dummerweise bei der DEKRA und der Prüfer hat als "Schweren Magel" die Funktion der dritten Bremsleuchte angegeben (30% der LED`s waren ausgefallen...) Obwohl die (noch) nicht Pflicht ist.

Das ist so nur teilweise richtig. Alles, was an einm Auto dran ist, muss auch funktionieren. Du darfst ohne Nebelscheinwerfer rumfahern aber nicht mit nicht funktionierenden :(

 

Ich bin im Juni dran und hab auch das Tagfahrlicht über NSW.

Ich werde es drauf ankommen lassen.

Aber schreib, was Du gemacht hast.

MfG Thomas

Laut TÜV ist es nun mal nicht zulässig. Und wenn die die Beleuchtung testen, werden sie darüber stolpern und als Mangel aufführen.

Vielleicht kann man da ja handeln, da die Einbauposition stimmt und die Leuchtkraft reduziert ist. Aber das glaube ich nicht.

selbst handeln funktioniert nicht...

Da die Nebler nicht in Deutschland als Tagfahrlicht bestimmt sind.....

@ saharaman

das weiß ich auch... daher war auch meine Antwort zum Prüfer, dass ich die halt ab mach...

naja egal hat sich eh erledigt.... der Astra hat sein Dienst getan... der neue ist schon gekauft... allerdings kommt er erst in 2 Wochen.. )-;

Seit wann kostet die Wiedervorstellung 11 Euro? Als ich ltztes mal beim TÜV war und mein Scheinwerfer 0,5cm zu hoch war, da wurde mir gesagt ich kann das innerhalt 24h beheben und dann kostet die Wiedervorstellung nix. Hab ich dann auch gemacht.

Ich denke mal, das liegt alles im Ermessen des Prüfers. Letzten Spätsommer hab ich beim TÜV nen ausserplanmäßigen Stoßdämpfertest machen lassen. Der Prüfer fragte, ob ich nicht auch gleich die Bremsen und die Beleuchtung mit prüfen lassen wolle, da ich ja ADAC Mitglied bin und mich das nichts kostet. Was soll ich sagen? Alles Paletti, trotz Tagfahrlicht Variante 4 ;)

 

Ach ja, der Prüfer auf der Nachbarhebebühne wusste nicht einmal, was das für ein Auto ist :rolleyes:

die Nebelscheinwerfer sind nur als Nebelscheinwerfer geprüft, den verwendungszweck von leuchten erkennt man an den Buchstaben die aufgedruckt sind.

ergo rein rechtlich nicht zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von x world one

Seit wann kostet die Wiedervorstellung 11 Euro? Als ich ltztes mal beim TÜV war und mein Scheinwerfer 0,5cm zu hoch war, da wurde mir gesagt ich kann das innerhalt 24h beheben und dann kostet die Wiedervorstellung nix. Hab ich dann auch gemacht.

Und meiner hat das letzte mal den Schaubenzieher selbst in die Hnad genommen und etwas höher gedreht :)

Zitat:

Original geschrieben von saharaman

Zitat:

Original geschrieben von x world one

Seit wann kostet die Wiedervorstellung 11 Euro? Als ich ltztes mal beim TÜV war und mein Scheinwerfer 0,5cm zu hoch war, da wurde mir gesagt ich kann das innerhalt 24h beheben und dann kostet die Wiedervorstellung nix. Hab ich dann auch gemacht.

Und meiner hat das letzte mal den Schaubenzieher selbst in die Hnad genommen und etwas höher gedreht :)

Hatte meiner auch, aber die Verstellung war ausgehakt. Den Scheinwefer ausbauen wollte er nicht :)

Also hab ichs zu Hause selber erledigt.

am 9. Januar 2008 um 16:30

Zitat:

Original geschrieben von V2-Power

Guten Morgen Leute,

ich hab ja bei meinem 2003er GTS noch die Möglichkeit gehabt, mir als Tagfahrlicht die Nebelleuchten mit 50% Leuchtkraft freischalten zu lassen. Ich finde immer noch, dass dieses die Beste Variante ist.

Da das ja aber eigentlich nicht erlaubt ist, stellt sich mir langsam die Frage, was denn der TÜV im März dazu sagen wird (Meine Güte, mein Dicker wird dann schon 5 Jahre alt).

Fällt das denen überhaupt auf, oder werden die meiner Meinung sein; "besser so, als gar nicht", oder schicken die Herren mich gleich wieder nach Hause ?

Fragen über Fragen ... was meint Ihr dazu ?

Gruß

V2

Hi,

weiß nicht wie es bei dir programmiert ist, aber bei mir geht das Tagfahrlicht mit dem Lichtschalter auch wieder aus (und an):

einfach Licht schnell an und wieder aus schalten.

Probiers mal aus, es gibt da spezialisten die denken beim programmieren auch an das ;)

Gruß

RH

am 9. Januar 2008 um 18:10

habe auch schon mal bei Opel nachgefragt wegen tagfahrlich ( nur Nebelscheinwerfer, denke Variante 4), die haben nur geagt das in Deutschland nicht alle Varianten zulässig sind , aber welche zulässig sind wußte er auch nicht.

Ich finde es nur komisch das jeder Prüfer so viel Spielraum hat. Entweder es ist in Deutschland verboten oder nicht.

Muß kurz eine Zwischenfrage loswerden. Ich will auch bei mir das Tagfahrlicht mit der NSW-Variante programmieren lassen. Meiner ist EZ 08/04. Ist das definitiv die Variante 4? War schon man bei meinem FOH. Der wußte nicht das es die NSW Variante überhaupt gibt um meinte, wir müssen alle Varianten durchprobieren und gucken was das Auto jeweils macht. Nun habe ich aber keine Lust eine Stunde alle Varianten durchgehen zu lassen, wenn ich im Vorfeld sagen könnte, es ist Variante 4. Dann wäre es sicher in paar Minuten erledigt und sicher auch billiger.

Zitat:

Original geschrieben von RH_GTSV6

 

Hi,

weiß nicht wie es bei dir programmiert ist, aber bei mir geht das Tagfahrlicht mit dem Lichtschalter auch wieder aus (und an): einfach Licht schnell an und wieder aus schalten.

 

 

Mein Tagfahrlicht (gedimmte Nebelscheinwerfer) ist ebenfalls so schaltbar.

 

Natürlich habe ich es abgestellt, bevor ich meinen Vectra vorgeführt habe. Die nachgerüste Duplex-Auspuffanlage und das "falsche" Fahrwerk mußten jedoch drin bleiben. Ergebnis: ohne Mängel. :)

 

In der Praxis nutze ich das TFL gar nicht, bin eigentlich immer in Stellung "AUTO" unterwegs mit getuntem (inzwischen ist eine gelbe Einlegemappe einlagig drin) Lichtsensor.

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