ForumT1, T2 & T3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T1, T2 & T3
  7. vw t3 multivan als lkw ummelden was tun?

vw t3 multivan als lkw ummelden was tun?

Themenstarteram 26. März 2009 um 12:40

hey leute,

ich fahre vw t3 multivan 90. baujahr und will ihn als lkw ummelden was muss ich tun:sitze raus? scheiben abdichten?

kann mir jemand sagen was ich genau für richtlinien einhalten muss und was ich dann ungefair weniger an steuern bezahl?

bitte um antwort

thx thomas

Ähnliche Themen
33 Antworten

Mahlzeit!Da es da von FA zu Fa verschiedene Ansichten gibt:Ruf bei deinem an.Sicherste und kürzeste Weg.

grob:Sitze,Gurte raus.Verschraubungen unbrauchbar machen.

Trennwand ist kein Verweigerungsgrund laut BFH-Urteil.

Genauso wie Scheiben kein Hinderungsgrund für LKW-Besteuerung sind.

Also klär das mit deinem FA.Die Vorgaben haste dann schonmal und dann ab zum Tüv.Der Prüfer wird gegebenenfalls auch noch Wünsche haben.

ZB:Wiegen im Leerzustand.

Dann achte falls du eine Schadstoffklasse eingetragen hast das diese übernommen wird.

Für die Steuer uninteressant aber evtl. für ne Plakette wichtig.

Steuer je nach Gg-z ca. zw. 130€ und 172€.

Gruß Frank!

moin,

zu hamburg kann ich dir näheres sagen.

aber nur per pn.

 

greeetz, m.

kleiner hinweis am rande: viele vergessen beim ummelden auf lkw, dass sie dann z.b. am sonntag ihr boot oder ihren motorradanhaenger nicht mehr ziehen duerfen: SONNTAGSFAHRVERBOT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Themenstarteram 26. März 2009 um 13:24

ne leide rnet hamburg

kann ich ich denn wenn ich den als lkw angemeldet habe trotzdem zb. ein bett oder schränke einbauen weil ich damit viel auf reisen bin.

am 26. März 2009 um 13:25

moin,

hinten sitze raus, gurtbefestigung unbrauchbar machen reicht normalerweise,

mancher tüv möchte ne trennwand, halbhoch sollte reichen,

fenster gibts auch bei lkw, wär bei meinem tüv egal.

das hauptkriterium ist länge, größe des laderaums, plus zuladung, das ist ja beim t3 eindeutig...

frag mal beim tüv nach, ...

außerdem wurde eine doppelschikane eingeführt...was der tüv sagt ist zwar irgendwie amtlich, aber nicht amtlich genug...

und weil in D alles seine ordnung haben muß, und die behörden gern papier bearbeiten, mißtraut die eine behörde der anderen,

d.h. wenns der tüv einträgt, heißt das nicht, daß das automatisch vom finanzamt akzeptiert wird...wo kämen wir denn da hin...

kann sein, daß das Finanzamt den wagen auch sehen will, in machen bundesländern wird ja sogar noch ein golf als lkw akzeptiert,

dorthin solltest du dann umziehen, wenns bei dir z.b. nicht klappt...

also finanzamt auch anrufen...weil der t3 ja wahlweise als pkw oder lkw zu haben war, sollten sie keine zicken machen...

es gibt sogar n paar lkw mit sondergenehmigung personenbeförderung...meist von behörden...

hier z.b. bei ibäh ne innenausstattung für 6 personen:

Artikelnummer: 110367599584

 

 

gruß, paul

Themenstarteram 26. März 2009 um 13:30

ja hab gerade mit dem FA telefoniert die wollen trennwand, sitze raus und alles unbrauchbar machen, aber da ich wie gesagt da drin auch pennen will z.b. urlaub oder festivals muss ich ne (liegefläche)

haben. was ist den erlaubt, klappbett oder schrank etc. kann mir da jemand weiterhelfen?

Ladefläche bedeutet, keinen Einbau von Bett oder Schrank. Also leer. Wäre sonst ja Steuerhinterziehung. Wenn Du dir für die Fahrt zum Festival jedesmal neu eine Matratze reinlegst, wirst Du sie sicher irgendwo unterwegs abliefern wollen.

Gruss

Themenstarteram 26. März 2009 um 13:59

oder weiss jemand zufällig wo ich ein hubdach herbekomme dann kann ich ihn als womo anmelden :)

n hubdach hab ich noch, aber das bringt dir nix, bleibt dann ein pkw zumindest fuer die steuer

Themenstarteram 26. März 2009 um 14:16

achso ich dachte wenn ich ein hubdach einbaue hab ich ja stehhöhe und kann es dann als womo anmelden.

klar haste dann stehhoehe, aber womos werden steuerlich wie pkws behandelt...

Mahlzeit!@maxlwella:

klar haste dann stehhoehe, aber womos werden steuerlich wie pkws behandelt...

Wie kommste denn auf den Trichter?

@thomas.Das Hubdach alleine reicht dir nicht zur Womo Eintragung/Anerkennung.Da musste schon das volle Programm fahren.

nachzulesen überall in den Foren,Auf Tüv-Seiten und natürlich bei der FA-Behörde.

Gruß Frank!

bin schon lange aus dem thema raus, hat sich was geaendert, oder hab ich erinnerungsluecken?

gruss

frank

Salü!

wenn das alles mit dem Tüv über die bühne gegangen ist, und du dein Bulli

umschreiben lässt auf Lkw!!!!!!!!!  Achte auf die Anzahl der eingetragen Sitzplätze!!!!!!!

Sowohl unter S.1   und unten der Text in der Zulassung das da nicht noch die Alte Anzahl der Sitzplätze auftaucht.

Dieser Text wird dem FA. auch übermittelt,deswegen konnte ich bei denen an tanzen!

 

Grüße aus dem Saarland!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T1, T2 & T3
  7. vw t3 multivan als lkw ummelden was tun?