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VW Herstellerrabatt + Händlerrabatt?

Themenstarteram 23. Juni 2012 um 18:58

Hallo liebe Auto-Freunde,

endlich ist es soweit, ich habe, trotz meiner Behinderung, den verdammten Führerschein bestanden :-):-):-)

Da ich während meiner Fahrausbildung auf einem Polo gelernt habe, soll auch mein erstes eigenes Auto ein Polo werden.

Ich habe mir bisher von zwei VW-Händlern Angebote machen lassen. Beide gewähren mir 15% Behindertenrabatt + 1.000€ "Junge Fahrer" Prämie.

Das wären also in der Addition ungefähr 20 % Herstellerrabatt auf den Listenpreis.

Da dieser Rabatt ausschließlich von VW stammt, habe ich zusätzlich Händlerrabatt eingefordert. Meine Überlegung ist, dass der Händler mir ja auch Rabatt geben "müsste", wenn ich keine Behinderung hätte.

Beide Händler haben mir jedoch gesagt, dass durch die Nutzung des Behindertenrabattes der Vertrag direkt mit VW zustande käme und sie lediglich als Vermittler in Erscheinung treten würden.

Angeblich bekommen beide für diese Vermittlertätigkeit nur eine kleine Provision, so dass kein Nachlass mehr möglich sei.

Nun meine Frage: Ist die Aussage richtig, oder will der Händler damit nur seine Marge schützen, nach dem Motto "20 % sind genug"?

Vielen Dank für eure Antworten :-)

Liebe Grüße

Anastasia (die schon bald die Straßen (un)sicher machen wird.

 

 

Beste Antwort im Thema

Guten Abend!

Ich möchten diesen Thread mal aus der Versenkung holen, um den aktuellen Stand zu erfragen zu diesem Thema.

Gilt diese Auteilung 10% VW / 5% Händler aktuell beim Behindertenrabatt?

Durch die Aufteilung kommt mir nämlich ins Gedächtnis, dass der Verkäufer, mit dem ich letztens sprach, glaube diese Verteilung in seinem Tool eingetippt hat. Hab mir als Laie aber damals nichts dabei gedacht.

Ich hatte nur dieses eine Gespräch letztens, wo der Verkäufer meinte, dass bei 15% in dieser "Sonderzielgruppe" Schluss ist.

Aber beim Lesen dieses Threads jetzt, und wenn man bedenkt, dass der Händler i.d.R. bei jedem Verkauf mehr als 5% gibt ohne dass man fragt, stellt sich mir die Frage, ob nicht auch bei dieser "Sonderzielgruppe" etwas mehr drin sein könnte?!

Man lernt ja dazu und ich werde bei einem nächsten Gespräch bei einem anderen Händler dies einmal ansprechen, jedoch wäre es schon gut zu wissen, ob da wirklich Spielraum für den Händler ist. Ich will ihm ja nichts böses und er soll auch seinen Kühlschrank füllen, aber wenn er eigentlich ohne Bauchschmerzen 3% aus seiner Händlermarge noch abgeben kann zusätzlich zu den 5%, hätten ja alle was davon. :)

Freue mich über Eure Antworten!

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am 2. März 2015 um 22:10

Äh - wo ist der Widerspruch???

Meine Behauptung: Tageszulassung = Höherer Rabatt.

Du schreibst: "Die Hersteller drücken jetzt die Autos in den Markt ,um die "Zulassungszahlen" zu erhöhen" - aber das sind doch dann gerade die (durchaus nicht schlecht ausgestatteten) Tageszulassungen, die später mit hohen Rabatten weggehen. Oder werden die Autos in den Markt gedrückt, indem unschuldige Passanten von der Straße weggefangen und erst nach Bestellung eines Autos wieder freigelassen werden??? ;-)))

Also ich will hier keine endlos Debatte, nimm meine Aussage wie geschrieben und gut!!!!!! Das war nur ein Tipp wegen den Behindertenrabatt zu noch mehr Rabatt (Alternative die Tageszulassung) OK? Alles gut, und Tschüssss!

Einige Forumsteilnehmer sprechen von VW als Vermittler. Das stimmt so nicht. VW bzw. eine VW eigene Firma ist Verkaufsvertragspartner, nicht der VW-Händler wie bei einem "normalen" Kauf eines VW.

Der Händler bekommt deshalb nicht seinen übliche, nach Umsatz und Vertrag gestaffelte Provision, sondern eine "Auslieferungsprovision", die natürlich erheblich geringer ist.

Die Auslieferungsarbeiten wie Fahrzeugreinigung etc. muss er trotzdem ausführen. Insofern ist es schon glaubhaft und nachvollziehbar, wenn er keine weiteren Rabatte gewähren will. Zumal ihm die Autos mit Behindertenrabatt meines Wissens nicht auf seine Umsatzstaffel angerechnet werden.

So, nun möchte ich meine aktuelle Erfahrung bekannt geben.

Ich habe mir einen Audi A6 Avant (gehört ja auch zum VW-Konzern) in einem Audi Zentrum gekauft. Entgegen der Audi-Homepage benötigt man bei Audi kein Merkzeichen aktuell, sondern es genügt der Schwerbehindertenausweis ab 50%. Dann erhält man 15% auf den Listenpreis.

Da mir das “zu wenig“ war, habe ich mir online Angebote von diversen Onlinevermittlern eingeholt. Dort gab es im Schnitt mit Schwerbehindertenausweis ab 50% dann 21,5% auf den Listenpreis. Da mir aber Onlinevermittler irgendwie zu unsicher erscheinen und ich lieber vor Ort beim Händler kaufe wegen eventueller Mängel und einer Wandlung, habe ich diese Angebote meinem Verkaufsberater mit vorgelegt. Nach einigem hin und her haben wir uns dann auf 20% von Listenpreis als Hausbarpreis geeinigt. Also 15% für Schwerbehindert und 5% on Top als „Barzahlungskunde“.

Ich bin zufrieden damit.

Gut ! Ich hatte mir auch vor 3.Monate eine Angebot machen lassen von Audi. Für A6, 3L. 313 PS. NP: 92.000 €.

Angebot : 71.600 €. Habe mich aber dann doch für ein gebrauchtes Laesing Auto von BMW entschieden. Wertverfall ist einfach bei Neufahrzeug zu hoch! Aber dieser Behindertenrabatt ist einfach nur ein Witz und Lockangebot!!!!

Zitat:

@Beateschule schrieb am 14. Mai 2015 um 11:23:21 Uhr:

 

Da mir aber Onlinevermittler irgendwie zu unsicher erscheinen und ich lieber vor Ort beim Händler kaufe wegen eventueller Mängel und einer Wandlung, habe ich diese Angebote meinem Verkaufsberater mit vorgelegt.

Was ist an einem Online-Vermittler unsicher? Du machst doch den Vertrag mit einem Händler. Was die Behebung von Mängeln angeht, ist es völlig egal, ob der nun vor Ort ist oder in einer ganz anderen Ecke der Republik. Wandlung (Du meinst wahrscheinlich Ersatzlieferung) ist eh schwierig.

Den einzigen Vorteil sehe ich darin, dass man vielleicht einige Konditionen aushandeln kann, wie z. B. einen Ersatzwagen bei Reparaturen. Vielleicht hast Du ja auch das hehre Ziel, die Wirtschaft vor Ort anzukurbeln. ;)

Zitat:

@allesgeht schrieb am 14. Mai 2015 um 12:29:56 Uhr:

Gut ! Ich hatte mir auch vor 3.Monate eine Angebot machen lassen von Audi. Für A6, 3L. 313 PS. NP: 92.000 €.

Angebot : 71.600 €. Habe mich aber dann doch für ein gebrauchtes Laesing Auto von BMW entschieden. Wertverfall ist einfach bei Neufahrzeug zu hoch! Aber dieser Behindertenrabatt ist einfach nur ein Witz und Lockangebot!!!!

Warum sind 15 % ohne Merkzeichen ein Witz oder ein Lockangebot? Der Rabatt für Menschen mit Behinderungen soll doch kein Ausgleich für den Wertverlust eines Neuwagens sein. Und meistens kann man noch ein paar Prozentpunkte mehr heraushandeln, wie das obige Beispiel zeigt. Wie viel, hängt halt davon ab, wie neu bzw. wie begehrt das Modell ist. Habe gerade einen Volvo XC90 bestellt und da konnte ich lediglich einen Prozentpunkt mehr (16 %) heraushandeln. War für mich in Ordnung.

Für Menschen mit Behinderungen ab GdB 70 lohnt sich das Leasing weniger, wenn sie die tatsächlichen Fahrtkosten absetzen wollen. Bei einem Kaufpreis von 71.600 EUR kannst Du allein durch Abschreibungen 12.000 EUR jährlich absetzen, sofern Du den Wagen ausschließlich beruflich nutzt. Zusätzlich dann natürlich noch alle weiteren Aufwendungen.

 

Zitat:

@Spartako schrieb am 14. Mai 2015 um 15:13:31 Uhr:

 

Was ist an einem Online-Vermittler unsicher?

Im Falle der Insolvenz zum Bleichstift. Und eine bessere, großzügigere Kulanz im Falle eines Falles beim :) vor Ort. Das Audi Zentrum gehört hier in Berlin Brandenburg zu den größten in der Gegend.

Außerdem erhalten wir zur Abholung in Ing. einen kostenlosen Leihwagen für die Hinfahrt und dann bleibt der in Ing. Außerdem Ersatzwagen während der Servicezeiten für lau und im Sommer mal über's Wochenende ein Cabriolet zum Genießen als kostenlose Probefahrt. Uns gefällt’s so.

Audi-top-partner-2015

Zitat:

@Beateschule schrieb am 14. Mai 2015 um 15:32:01 Uhr:

Zitat:

@Spartako schrieb am 14. Mai 2015 um 15:13:31 Uhr:

 

Was ist an einem Online-Vermittler unsicher?

Im Falle der Insolvenz zum Bleichstift. Und eine bessere, großzügigere Kulanz im Falle eines Falles beim :) vor Ort. Das Audi Zentrum gehört hier in Berlin Brandenburg zu den größten in der Gegend.

Außerdem erhalten wir zur Abholung in Ing. einen kostenlosen Leihwagen für die Hinfahrt und dann bleibt der in Ing. Außerdem Ersatzwagen während der Servicezeiten für lau und im Sommer mal über's Wochenende ein Cabriolet zum Genießen als kostenlose Probefahrt. Uns gefällt’s so.

Leihwagen sind immer kostenlos. :p Ich bin damals nach Nürnberg geflogen und dann weiter mit dem ICC. Im Vergleich zum Kaufpreis waren die Kosten dafür verschwindend gering. Die Kosten für die Taxifahrt zum Werk übernimmt übrigens Audi.

Welchen Vorteil soll man im Falle einer Insolvenz haben? Ist doch völlig egal, bei welchem Händler man gekauft hat. Insolvent ist insolvent. Ich glaube, Du hast das Prinzip der Online-Vermittlung nicht verstanden.

Kulanz läuft übrigens fast immer über die Audi AG, nicht über den Händler. Es gibt natürlich Ausnahmen: Als wegen des erhöhten Ölverbrauchs nach 5 Jahren Reparaturen fällig waren, hat sich die Audi GmbH Adlershof mit ca. 3.000 EUR beteiligt, weil die Audi AG sich geweigert hat, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Und ich hatte den Wagen nicht in Adlershof gekauft, sondern bei einem Händler in Bayern, vermittelt über Carneoo.

Aber wenn Ihr zufrieden seid, dann ist das doch ok.

Zitat:

@Spartako schrieb am 14. Mai 2015 um 17:55:31 Uhr:

 

Leihwagen sind immer kostenlos. :p Ich bin damals nach Nürnberg geflogen und dann weiter mit dem ICC. Im Vergleich zum Kaufpreis waren die Kosten dafür verschwindend gering. Die Kosten für die Taxifahrt zum Werk übernimmt übrigens Audi.

Welchen Vorteil soll man im Falle einer Insolvenz haben? Ist doch völlig egal, bei welchem Händler man gekauft hat. Insolvent ist insolvent. Ich glaube, Du hast das Prinzip der Online-Vermittlung nicht verstanden.

Leihwagen sind immer kostenlos. Auch ja? So haben wir überhaupt keine Kosten.

Welchen Vorteil soll man im Falle einer Insolvenz haben? Ich kenne vorab den Händler und bezahle erst das Fahrzeug wenn ich es habe. Das läuft über ein Anderkonto beim Notar.

Ich glaube, Du hast das Prinzip der Online-Vermittlung nicht verstanden. Ich habe sehrwohl das Prinzip verstanden. Erst Vermittlungsauftrag, dann den Händler irgenwo in D erfahren und dann schauen was passiert. Nein Danke!

Zitat:

@Spartako schrieb am 14. Mai 2015 um 15:13:31 Uhr:

Für Menschen mit Behinderungen ab GdB 70 lohnt sich das Leasing weniger, wenn sie die tatsächlichen Fahrtkosten absetzen wollen. Bei einem Kaufpreis von 71.600 EUR kannst Du allein durch Abschreibungen 12.000 EUR jährlich absetzen, sofern Du den Wagen ausschließlich beruflich nutzt. Zusätzlich dann natürlich noch alle weiteren Aufwendungen.

Kurze Bemerkung am Rande:

Ich glaube, das Thema Abschreibung stimmt so heute nicht mehr.

Die Absetzbarkeit von Pkw-Kosten für Schwerbehinderte, die das Fahrzeug beruflich nutzen, ist in letzter Zeit deutlich eingeschränkt worden.

Nach meinen Informationen sind es maximal 4500 EUR pro Jahr, egal wie hoch deine Anschaffungskosten waren. Und wenn du wenige Kilometer fährst, dann reduziert sich der Betrag sogar noch.

@Beateschule

Das mit dem "kostenlosen Leihwagen" war eine Tautologie, daher mein Augenzwinkern. Lies Dir mal den § 598 BGB durch.

Nicht "schauen, was passiert". Erst nach der Vermittlung machst Du den Kaufvertrag, konfigurierst, vereinbarst die Zahlungsmodalitäten. Wer hindert Dich, dem Verkäufer dieselben Zahlungsmodalitäten vorzuschlagen? Und wenn wir mal ehrlich sind, ist eine Insolvenz in den paar Tagen zwischen Zahlung und Abholung extrem unwahrscheinlich.

Aber Menschen sind unterschiedlich und einige sind halt ängstlicher als andere. Daher kann ich Dich verstehen. Man sollte aber subjektive Wahrnehmung und objektive Gegebenheiten nicht vermischen und damit unbegründete Ängste schüren. Das ist dem Ziel eines Forums nicht dienlich.

 

@tremonia

Kann es sein, dass Du das mit den Aufwendungen für Privatfahrten verwechselst? Vielleicht gibt es dort eine Obergrenze. Bei einer maximal akzeptierten Obergrenze von 15.000 km und 30 Cent pro km wären das 4.500 EUR.

Wenn es tatsächlich eine Obergrenze für tatsächliche Fahrtkosten gibt, wäre ich Dir für die Angabe der Quelle dankbar. Wäre nett, wenn Du das dann hier postest:

Tatsächliche Fahrzeugkosten

Müsste brandaktuell sein, denn in den letzten Jahren hatte ich weit über 4.500 EUR jährlich geltend gemacht und das FA hatte das immer akzeptiert.

am 15. Mai 2015 um 18:39

Hinweis zur Absetzbarkeit der Kosten:

Beruflich bedingte Fahrten: Es können die tatsächlichen (!) Kosten in nachgewiesener Höhe angesetzt werden ohne KM-Limitierung! Habe beispielsweise 2014 19.440 KM und 2013 gar 31.994 KM geltend gemacht. Alles andere wäre auch unlogisch: Wenn ich viel Fahren muss, fallen entsprechende Kosten an und warum sollte ich die nicht absetzen können. Fahre ja beruflich und nicht zum Spaß...

Private Fahrten: Die sind tatsächlich auf 15.000 KM gedeckelt und auch die tatsächlichen Kosten können nicht angesetzt werden sondern die Pauschale von EUR 0,30/KM. Dafür müssen die 15.000 nicht nachgewiesen werden - sie können pauschal geltend gemacht werden, also auch, wenn so viel KM gar nicht angefallen sind!

Za4aCosmo

Danke. Sehe ich auch so. Dann könnte man die Möglichkeit, die tatsächlichen Fahrtkosten geltend zu machen, gleich abschaffen. Denn eine Obergrenze würde u. U. bedeuten, dass man als Pendler über die Pauschale mehr absetzen kann als über die tatsächlichen Kosten.

Allerdings bleibt die Frage, ob das FA jedes Auto akzeptieren muss.

am 15. Mai 2015 um 19:31

Ich glaube, dass ist denen relativ egal. Das mit der Limitierung auf 15.000 KM für Privatfahrten haben wir auch einem älteren Herrn zu verdanken, der gegen das FA geklagt hatte. Er ist als Rentner in seinem Mercedes CLK wesentlich mehr gefahren, was dann nicht mehr der "notwendigen privaten Lebensführung" sondern eher einem Hobby zugeordnet wurde. Der CLK aber, der der Oberklasse zuzuordnen ist, war damals in keiner Weise Gegenstand des Verfahrens...

Warum sollte das bei dienstlich genutzten Fahrzeugen anders sein?

OK, bei Maybach für die berufliche Nutzung wird man sich schon was einfallen lassen müssen:D

Leute.... hier geht es um HÄNDLERRABATT und HERSTELLERRABATT und nicht um die Km Pauschale...

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