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VW Herstellerrabatt + Händlerrabatt?

Themenstarteram 23. Juni 2012 um 18:58

Hallo liebe Auto-Freunde,

endlich ist es soweit, ich habe, trotz meiner Behinderung, den verdammten Führerschein bestanden :-):-):-)

Da ich während meiner Fahrausbildung auf einem Polo gelernt habe, soll auch mein erstes eigenes Auto ein Polo werden.

Ich habe mir bisher von zwei VW-Händlern Angebote machen lassen. Beide gewähren mir 15% Behindertenrabatt + 1.000€ "Junge Fahrer" Prämie.

Das wären also in der Addition ungefähr 20 % Herstellerrabatt auf den Listenpreis.

Da dieser Rabatt ausschließlich von VW stammt, habe ich zusätzlich Händlerrabatt eingefordert. Meine Überlegung ist, dass der Händler mir ja auch Rabatt geben "müsste", wenn ich keine Behinderung hätte.

Beide Händler haben mir jedoch gesagt, dass durch die Nutzung des Behindertenrabattes der Vertrag direkt mit VW zustande käme und sie lediglich als Vermittler in Erscheinung treten würden.

Angeblich bekommen beide für diese Vermittlertätigkeit nur eine kleine Provision, so dass kein Nachlass mehr möglich sei.

Nun meine Frage: Ist die Aussage richtig, oder will der Händler damit nur seine Marge schützen, nach dem Motto "20 % sind genug"?

Vielen Dank für eure Antworten :-)

Liebe Grüße

Anastasia (die schon bald die Straßen (un)sicher machen wird.

 

 

Beste Antwort im Thema

Guten Abend!

Ich möchten diesen Thread mal aus der Versenkung holen, um den aktuellen Stand zu erfragen zu diesem Thema.

Gilt diese Auteilung 10% VW / 5% Händler aktuell beim Behindertenrabatt?

Durch die Aufteilung kommt mir nämlich ins Gedächtnis, dass der Verkäufer, mit dem ich letztens sprach, glaube diese Verteilung in seinem Tool eingetippt hat. Hab mir als Laie aber damals nichts dabei gedacht.

Ich hatte nur dieses eine Gespräch letztens, wo der Verkäufer meinte, dass bei 15% in dieser "Sonderzielgruppe" Schluss ist.

Aber beim Lesen dieses Threads jetzt, und wenn man bedenkt, dass der Händler i.d.R. bei jedem Verkauf mehr als 5% gibt ohne dass man fragt, stellt sich mir die Frage, ob nicht auch bei dieser "Sonderzielgruppe" etwas mehr drin sein könnte?!

Man lernt ja dazu und ich werde bei einem nächsten Gespräch bei einem anderen Händler dies einmal ansprechen, jedoch wäre es schon gut zu wissen, ob da wirklich Spielraum für den Händler ist. Ich will ihm ja nichts böses und er soll auch seinen Kühlschrank füllen, aber wenn er eigentlich ohne Bauchschmerzen 3% aus seiner Händlermarge noch abgeben kann zusätzlich zu den 5%, hätten ja alle was davon. :)

Freue mich über Eure Antworten!

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Zitat:

@Spartako schrieb am 15. Mai 2015 um 18:30:57 Uhr:

 

@tremonia

Kann es sein, dass Du das mit den Aufwendungen für Privatfahrten verwechselst? Vielleicht gibt es dort eine Obergrenze. Bei einer maximal akzeptierten Obergrenze von 15.000 km und 30 Cent pro km wären das 4.500 EUR.

Wenn es tatsächlich eine Obergrenze für tatsächliche Fahrtkosten gibt, wäre ich Dir für die Angabe der Quelle dankbar. Wäre nett, wenn Du das dann hier postest:

Tatsächliche Fahrzeugkosten

Müsste brandaktuell sein, denn in den letzten Jahren hatte ich weit über 4.500 EUR jährlich geltend gemacht und das FA hatte das immer akzeptiert.

Hast recht. Ich meinte natürlich Privatfahrten. Früher konnte man bei Privatfahrten auch die tatsächlichen Kosten absetzen. Jedenfalls wurde dies über viele Jahre vom FA akzeptiert.

Meine Privatfahrten liegen von den KM deutlich über den beruflichen Fahrten.

Bei den beruflichen Fahrten komme ich nie über 10 TKM.

PS: Vielleicht kann ein Moderator mal die Beiträge in den dafür passenden Thread überführen :)

Einige können scheinbar nicht LESEN .... ihr macht mit solchen Einträgen ein Forum sinnlos!!!!

.... hier geht es um HÄNDLERRABATT und HERSTELLERRABATT und nicht um die Km Pauschale...

Nun komm mal wieder runter. Also zurück zum Thema ...

Zitat:

@Fritz1962 schrieb am 23. Februar 2015 um 00:23:08 Uhr:

Letzendlich geht es jedem um den Rabatt (=bares Geld), ob schwerbehindert oder nicht.

Es erschließt sich mir die ganze Sinnhaftigkeit bder Rabattgewährung der Händler / Hersteller nicht. Auch war/bin der Meinung, dass ich bei der Suche nache einem neuen Wagen bei Audi 15% plus X als schwerbehinderter erhalten könnte.

Ein Flyer auf dem Tisch des Verkäufers mit dem sinngemäsen Sprüch ' wenn Sie schwerbehindert sind, sprechen Sie uns auf unsere Sonderkonditionen an.." lässt unterschwellig auch darauf schließen eine zusätzlich Rabatt zu erhalten.

Aber weit gefehlt! Mir wurde 15% Schwerbehindertenrabatt gewährt, die ich vor meiner Behinderung, in besseren wirtschaftlichen Zeiten, auch schon erhalten habe.

Darf man anderen Beiträgen hier im Forum glauben, werden aber für das von mir gesuchte Fahrzeug A4 auch schon

22% Rabatt bei einem Listenpreis von 54.000 € gewahrt. Warum mir bei knapp 60.000 € Listenpreis

nur 15% gewährt werden erschließt sich mir nicht, es sei denn der Händler macht in diesem Fall auf dem Rücken der Schwerbehinderten als Sonderzielgruppe wie es heißt, ein besseres Geschäft als mit Rabatten für Ottonormalkunde und wird dafür seitens des Herstellers noch "belohnt".

Oder seh ich hier was falsch?

Grüße,

Fritz

Verstehe die ganze Aufregung nicht. Kein Händler wird sich in die Karten schauen lassen. Und natürlich machen Rabatte für Menschen mit Behinderungen wenig Sinn, insbesondere dann, wenn sie schon ab 50 GdB ohne Merkzeichen gegeben werden. Die Sinnlosigkeit zeigt sich bereits darin, dass einige Hersteller in Abhängigkeit von der konjunkturellen Lage ein Merkzeichen verlangen oder nicht.

Sich als Behinderter ausgebeutet zu fühlen, weil man "nur" 15 % bekommt, ist lächerlich. Ich finde es angenehm, ohne verhandeln zu müssen, 15 % zu bekommen. Und über den einen Prozentpunkt, den ich gerade beim Kauf eines Volvo dazubekommen habe, freue ich mich. Ich halte eh nichts davon, bis aufs Blut zu verhandeln und bei ganz neuen und gefragten Modellen glaube ich nicht, dass man ohne Sonderkonditionen 15 % Nachlass bekommt. Bei einem A6 oder Q5, welche schon seit Jahren auf dem Markt sind und es 2016 bzw. 2017 vollkommen neu geben wird, erwartet man natürlich mehr Nachlass. Und den bekommt man wahrscheinlich auch - ob mit oder ohne Schwerbehinderung. Schweinerei, diese Diskriminierung! :D

An @alle die sich auskennen.

Ich habe erstmals eine Online Bestellung mit behindertenrabatt aufgegeben mit 3% plus zu den normalen 15% , also 18% Gesamtrabatt.

Nun habe ich zwei Vodrucke 1x VW und 1x Händler.

Dazu die Info:

"Besonderheit Kaufvertragsanfertigung bei Person mit Behinderung:

Diese Bestellung ist für den VW-Händler ein Agenturgeschäft, deshalb stellt der Händler 2 Bestellungen für ein Fahrzeug aus.

Agenturgeschäft bedeutet, dass Sie eine Bestellung über den Händler direkt bei der Volkswagen AG einreichen und bei dieser Bestellung dürfen nur 15% Rabatt ausgewiesen werden. Damit Sie jetzt zu den vereinbarten 18% Rabatt kommen hat der VW-Händler noch eine hausinterne Bestellung angefertigt in der letztendlich der Preis festgehalten ist den Sie bei der Lieferung an den Händler bezahlen müssen."

Beide Bestellungen soll ich nun unterschreiben aber letzlich nur dann die des Händlers bezahlen.

Irritierend ist dass die Bestellung an VW 3% teurer ist als die des Händlers.

Ist das in Ordnung oder gibt es hier eine Falle ?

MfG

am 7. Juli 2015 um 11:28

Hallo!

 

Wenn ihr euren Wagen über euren Schwerbehindertenausweis kauft, dann hat der Händler mit dem Verkauf so zu sagen nichts zu tun. Der Verkäufer bekommt nur seine Provision.

Die 15% werden rein von Volkswagen gewährt.

Zusätzlich muss man einen Wisch unterschreiben, das dass bestellte Fahrzeug mindestens 6 Monate auf euren Namen zugelassen wird, ansonsten kann es Ärger geben.

 

(Ich habe am 01.07 mein neues Auto bestellt, daher bin ich glaube ich auf aktuellem Stand! :) )

Wenn ihr euren Händler, bzw. Verkäufer gut kennt (priv. oder sonst etwas) dann kann er den Wagen ohne Schwerbehindertenausweis bestellen, dann sind auch mehr % drin weil es nicht über Volkswagen direkt abgerechnet wird, sondern mit eurem Händler.

 

Gruß,

Kroenen

Zitat:

@Hansberlin schrieb am 6. Juli 2015 um 10:01:02 Uhr:

An @alle die sich auskennen.

Ich habe erstmals eine Online Bestellung mit behindertenrabatt aufgegeben mit 3% plus zu den normalen 15% , also 18% Gesamtrabatt.

Nun habe ich zwei Vodrucke 1x VW und 1x Händler.

Dazu die Info:

"Besonderheit Kaufvertragsanfertigung bei Person mit Behinderung:

Diese Bestellung ist für den VW-Händler ein Agenturgeschäft, deshalb stellt der Händler 2 Bestellungen für ein Fahrzeug aus.

Agenturgeschäft bedeutet, dass Sie eine Bestellung über den Händler direkt bei der Volkswagen AG einreichen und bei dieser Bestellung dürfen nur 15% Rabatt ausgewiesen werden. Damit Sie jetzt zu den vereinbarten 18% Rabatt kommen hat der VW-Händler noch eine hausinterne Bestellung angefertigt in der letztendlich der Preis festgehalten ist den Sie bei der Lieferung an den Händler bezahlen müssen."

Beide Bestellungen soll ich nun unterschreiben aber letzlich nur dann die des Händlers bezahlen.

Irritierend ist dass die Bestellung an VW 3% teurer ist als die des Händlers.

Ist das in Ordnung oder gibt es hier eine Falle ?

MfG

Kannste mal sagen warum Du diese Frage nicht Deinen VW-Händler stellst:confused:??

Wenn ich jetzt sage : IST EINE FALLE!! was machste dann??

Mein Gott Leute, sprecht die an, mit denen ihr die Verträge macht und nicht das Forum. Hier gibt es keine Gewähr!:mad:

Es ist doch so einfach: nur das unterschreiben was du verstehst, also in diesem Fall ein klares NEIN!

Zitat:

@Za4aCosmo schrieb am 15. Mai 2015 um 20:39:47 Uhr:

Hinweis zur Absetzbarkeit der Kosten:

Beruflich bedingte Fahrten: Es können die tatsächlichen (!) Kosten in nachgewiesener Höhe angesetzt werden ohne KM-Limitierung! Habe beispielsweise 2014 19.440 KM und 2013 gar 31.994 KM geltend gemacht. Alles andere wäre auch unlogisch: Wenn ich viel Fahren muss, fallen entsprechende Kosten an und warum sollte ich die nicht absetzen können. Fahre ja beruflich und nicht zum Spaß...

Private Fahrten: Die sind tatsächlich auf 15.000 KM gedeckelt und auch die tatsächlichen Kosten können nicht angesetzt werden sondern die Pauschale von EUR 0,30/KM. Dafür müssen die 15.000 nicht nachgewiesen werden - sie können pauschal geltend gemacht werden, also auch, wenn so viel KM gar nicht angefallen sind!

Za4aCosmo

Deine Aussage ist falsch!

ich habe gerade meinen EK- Bescheid bekommen, o h n e Nachweis sind max. 3000 KM a o,30 € absetzbar.

@ rolliman

auch wenn es nicht hierhin gehört, aber solch eine Falschaussage muss berichtigt werden!

am 12. Juli 2015 um 16:54

Sorry - hast teilweise vielleicht recht.

Bei mir als außergewöhnlich Gehbehinderten sind es 15.000 KM. Bei Personen, die nicht einem Rollifahrer gleichgestellt sind, mögen das weniger sein!

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