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vom verkauf zurücktreten?
servus!
mein kumpel hat gestern sein auto verkauft bzw wurde es nur angezahlt um es zu reservieren und soll am mittwoch geholt und der rest bezahlt werden.
das problem ist,dass das mit dem kauf seines neuen autos nicht klappt und er das auto aber beruflich unbedingt braucht!
normalerweise kann er doch verkauf zurücktreten da das auto ja noch nicht bezahlt ist oder nicht?!(rein rechtlich gesehen-ist zwar schon assozial aber geht nicht anders)
der kaüfer würde natürlich sofort das geld zurückbekommen und eine gewisse entschädigung!
Beste Antwort im Thema
Wo sind wir eigentlich gelandet, und wo soll das noch hinführen?
A. verkauft vorschnell am Samstag ein Auto an B und kassiert dafür eine Anzahlung, das Auto soll Mittwoch abgeholt werden. Am Sonntag (also einen Tag später) "erfährt" A, dass er kein neues Auto bekommt. (Hat er auf einen Lottogewinn gehofft...oder wie jetzt :confused:) Warum, um alles in der Welt, hängt A sich nicht am Sonntag gleich ans Telefon, ruft B an und erklärt ihm die Lage. Da er sowieso in der schwächeren Rechtsposition ist (es wurde ja von einigen alles richtig und ausführlich beschrieben), wäre er besser noch gleich zu B gefahren, hätte ihm das Geld plus Unkostenentschädigung angeboten und ihn gebeten, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Aber nein. Da wird erst mal nachgefragt, ob es nicht eine "asoziale" Möglichkeit gibt, sich mit Trickserei aus dem Vertrag rauszuschleichen. Ich seh schon die Anwälte, die sich die Hände reiben. Und den "Kumpel" mit'm Rad zur Arbeit fahren...
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31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von la merde
Zitat:
Original geschrieben von keyuser
Zitat:
Genau so ist es.
Der Käufer MUSS liefern.
BM
Das wäre nicht gut.....
was wäre nicht gut, für dich etwa???
hier wird die anfechtung vergessen. ein anfechtungsgrud muss dann natürlich vorhanden sein. vielleicht lässt sich ja einer finden?:D
Servus,
es wäre nicht gut, wenn der Käufer liefern müßte. In der Regel liefert der Verkäufer. Meinen Einwand jetzt verstanden?
Gruß
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von keyuser
Servus,
es wäre nicht gut, wenn der Käufer liefern müßte. In der Regel liefert der Verkäufer. Meinen Einwand jetzt verstanden?
Gruß
Klaus
fände ich widerum schlecht, wenn der käufer seine leistung nicht liefern müsste
Zitat:
Original geschrieben von la merde
Zitat:
Original geschrieben von keyuser
Servus,
es wäre nicht gut, wenn der Käufer liefern müßte. In der Regel liefert der Verkäufer. Meinen Einwand jetzt verstanden?
Gruß
Klaus
fände ich widerum schlecht, wenn der käufer seine leistung nicht liefern müsste
Natürlich muß er zahlen, aber im zitierten Post war es sicher nicht so gemeint.
Jetzt ist aber gut.......
Zitat:
Original geschrieben von Mistral28
@ Jan: Kaufverträge sind gesetzlich geregelt.
Da habe ich aber noch keine Bundestagdebatte über gesehen.
Kaufverträge sind gestaltungsfrei,können mündlich oder schriftlich abgeschlssen werden !
Nur wenn kein Kleingedrucktes vorhanden ist,oder nichts anderes bewiesen werden kann, gilt BGB.
Was für ein Blödsinn!
Ich finde es echt traurig, dass Leute wie Mistral28 diesen Quatsch verbreiten und dabei zu allem Überfluss auch noch rechthaberrisch auftreten. Hier könnte ab und zu ein wenig Lektüre im Vorfeld Abhilfe schaffen.
"hoinzi" und "waschbaer123" haben aber zum Glück den Fall kompetent aufgeklärt.
Gruß
Philip
Zitat:
Original geschrieben von keyuser
Natürlich muß er zahlen, aber im zitierten Post war es sicher nicht so gemeint.
Jetzt ist aber gut.......
hehe, wollte dich nur ein bisschen foppen:D
Hallo Leute,
durch Zufall gegoogelt und schon das richtige gefunden ;-)
Habe eine Klausur mit diesem Thema in der UNI.
Nach §433 I BGB Kaufvertrag wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu übereignen. Der Kaufvertrag kommt zustande. Verkäufer will Geld, der Käufer das Auto
Nach § 241 I BGB ist der Gläubiger ( Käufer ) berechtigt eine Leistung ( Auto ) zu fordern. Satz 2 besagt, die Leistung kann auch im Unterlassen bestehen.
Kommt das Unterlassen zustande, greift § 275 I BGB, der besagt, dass es für den Verkäufer oder anderen nicht möglich ist zu leisten. ( Auto ist ja Schrott, dieses Auto gibts nur einmal )
Rücktritt vom Vertrag wegen nicht erbrachter Leistung § 323 II BGB ohne Fristsetzung, da die Leistung nicht erbracht werden kann.
Kaufpreis muss nicht bezahlt werden, da im § 326 I und IV BGB steht, es kann auf Gegenleistung verzichtet werden.
Grüße
murphys law
grade bei deinem nick, murphy ;)
das muss man auch durchsetzen(koennen) und ab da gibts ein MOEGLICHES problem.
Harry
Wo sind wir eigentlich gelandet, und wo soll das noch hinführen?
A. verkauft vorschnell am Samstag ein Auto an B und kassiert dafür eine Anzahlung, das Auto soll Mittwoch abgeholt werden. Am Sonntag (also einen Tag später) "erfährt" A, dass er kein neues Auto bekommt. (Hat er auf einen Lottogewinn gehofft...oder wie jetzt :confused:) Warum, um alles in der Welt, hängt A sich nicht am Sonntag gleich ans Telefon, ruft B an und erklärt ihm die Lage. Da er sowieso in der schwächeren Rechtsposition ist (es wurde ja von einigen alles richtig und ausführlich beschrieben), wäre er besser noch gleich zu B gefahren, hätte ihm das Geld plus Unkostenentschädigung angeboten und ihn gebeten, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Aber nein. Da wird erst mal nachgefragt, ob es nicht eine "asoziale" Möglichkeit gibt, sich mit Trickserei aus dem Vertrag rauszuschleichen. Ich seh schon die Anwälte, die sich die Hände reiben. Und den "Kumpel" mit'm Rad zur Arbeit fahren...
Zitat:
Original geschrieben von murphys law
Habe eine Klausur mit diesem Thema in der UNI.
:rolleyes:. da sind sie, die dummen juristen der zukunft.
bist bestimmt auch einer von denen, welche glauben, dass die werkstatt deinen wagen rausrücken müssen, obwohl du die rechnung nicht bezahlst....
Zitat:
Original geschrieben von la merde
Zitat:
Original geschrieben von murphys law
Habe eine Klausur mit diesem Thema in der UNI.
:rolleyes:. da sind sie, die dummen juristen der zukunft.
bist bestimmt auch einer von denen, welche glauben, dass die werkstatt deinen wagen rausrücken müssen, obwohl du die rechnung nicht bezahlst....
Da hat doch wer Galileo gesehen...
Zitat:
Original geschrieben von lgentle
Zitat:
Original geschrieben von la merde
:rolleyes:. da sind sie, die dummen juristen der zukunft.
bist bestimmt auch einer von denen, welche glauben, dass die werkstatt deinen wagen rausrücken müssen, obwohl du die rechnung nicht bezahlst....
Da hat doch wer Galileo gesehen...
die im TV haben nicht immer viel ahnung. Wenn man sich mit Themen auskennt und dann mal TV Reportagen sieht da kann einem Manchmal schlecht werden was die alles nicht wissen und was die sich zusammen dichten. (geht jetzt nicht um das behalten des Autos bei iht gezahlter rechnung).
Wo bei ich mir da denke , wie will man das rechtfertigen ein 30000€ gegenstand wegen einer 500 € Rechnung zu "Pfänden".
Soll ja nicht mein Problem sein wenn dann zahl ich unter Vorbehalt.
@ highspeed.
Das wollte ich damit auch sagen. nämlich das la merde einen angehenden juristen als "dumm" betitelt und versucht das mit einer aussage aus galileo von vor ner woche zu untermauern.
ohne dem user ZU nahe treten zu wollen...... es kam (was ich las) eh nur was "nomen est omen raus"
Harry
Zitat:
Original geschrieben von lgentle
Da hat doch wer Galileo gesehen...
ich jedenfalls nicht:confused:. läuft galileo nicht während der tagesschau? da gibts kein grund umzuschalten
aber immer gut zu sehen, wo ihr eure infos abholt
Zitat:
Original geschrieben von la merde
Zitat:
Original geschrieben von lgentle
Da hat doch wer Galileo gesehen...
ich jedenfalls nicht:confused:. läuft galileo nicht während der tagesschau? da gibts kein grund umzuschalten
aber immer gut zu sehen, wo ihr eure infos abholt
Ich gebe keine Fachbezogenen Tipps. Und Galileo überschneidet sich nur geringfügig mit der Tagesschau