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Vollkasko mit 300 € SB bei Reparaturkosten in Höhe von 510 € in Anspruch nehmen?

Themenstarteram 11. Februar 2017 um 21:04

Hallo an alle!

Folgendes Problem ergibt sich momentan:

Der PKW meiner Freundin ist von einem Fahrzeug beschädigt worden, und dessen Besitzer hat anschließend Fahrerflucht begangen, weswegen seine Identität leider unbekannt ist.

Die Polizei hat den Schaden aufgenommen, und derselbige wurde der Versicherung gemeldet.

Neben der Haftpflichtversicherung besteht für den PKW eine Teilkaskoversicherung mit 150 € Selbstbeteiligung und Werkstattbindung sowie eine Vollkaskoversicherung mit 300 € Selbstbeteiligung und Werkstattbindung (leider....).

Zudem möchte ich noch erwähnen, dass meine Freundin inzwischen eine relativ hohe Schadenfreiheitsklasse erreicht hat, da sie seit über 30 Jahren keinen Unfall verursacht und bislang auch noch nie ihre Kaskoversicherung in Anspruch genommen hat.

Die Schadenshöhe wurde von der Vertragswerkstatt der Versicherung auf 510 Euro (brutto) beziffert.

Meine Freundin hat nun vor, die Vollkaskoversicherung per fiktiver Abrechnung in Anspruch zu nehmen und ihr Fahrzeug nicht reparieren zu lassen.

Die Vollkasko-/Teilkaskoversicherung möchte sie anschließend kündigen, da ihr PKW schon ca. acht Jahre alt ist. Wenn sie sich dann in voraussichtlich ca. fünf Jahren wieder ein neues Auto kauft, wird sie dieses dann wieder vollkasko versichern

Was haltet ihr von der geplanten Vorgehensweise?

Würden meiner Freundin als Differenz zu den 300 € Selbstbeteiligung die vollen 210 Euro zustehen, oder würde dieser Betrag durch den Abzug von Mehrwertsteuer gekürzt werden?

Und würde meine Freundin durch die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung auch in der Schadenfreiheitsklasse ihrer Haftpflichtversicherung hochgestuft werden?

Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure hilfreichen Antworten.

Gruß

Roland

Beste Antwort im Thema

Du läßt damit deine SFK doch für lumpige 210,-€ (minus MWSt) raufsetzten.

Das macht für mich keinen Sinn.

Gruß Metalhead

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Wenn es darum geht 130€ mehr auf dem Konto zu haben wäre evtl. ein Versicherungswechsel oder Wechsel in einen neuen Tarif zur nächsten Hauptfälligkeit eine gute Idee. Das könnte sogar mehr Geld einsparen. Und natürlich durchrechnen ob Vollkasko noch Sinn macht (bei älterem Fahrzeug und hohem SFR wirkt sich das aber oft kaum aus).

Themenstarteram 12. Februar 2017 um 22:18

Danke für die vielen Antworten!

Wenn ihr auf die Ungewissheit der Zukunft verweist, haltet ihr es dabei auch für möglich, dass in 5 Jahren die Vollkaskoversicherungs-SFR nicht mehr an die sehr niedrige Haftpflichtversicherungs-SFR gekoppelt sein könnte, dass also die Versicherungen diesen Weg bis dahin möglicherweise verbaut haben?

das kann jetzt nur geraten werden. möglich ist alles. die letzten jahren haben aber eher gezeigt, dass es immer mehr möglichkeiten in der SF-Welt gibt. Ich halte daher eine Ausweitung der bisherigen Regelungen für wahrscheinlich als eine Einschränkung, aber nichts genaues weiß man nicht oder so...

Zitat:

@Roland745 schrieb am 11. Februar 2017 um 23:19:39 Uhr:

Eigentlich müsste meine Freundin von ihrer Versicherung doch 170,10 € (= 210 € minus 19 % MwSt.) erstattet bekommen, oder?

176,47€ ;)

Gruß Metalhead

Nein der Selbstbehalt wird vom erstattungsfähigen Schaden abgezogen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 13. Februar 2017 um 18:10:57 Uhr:

Nein der Selbstbehalt wird vom erstattungsfähigen Schaden abgezogen.

Wollte nur auf den Rechenfehler hinweisen.

Gruß Metalhead

ok, das war verwirrend :-)

Themenstarteram 14. Februar 2017 um 6:37

Vielen Dank für eure Antworten!

Ich werde meiner Freundin diesen Thread zeigen und ihr davon abraten, den Schaden über die Vollkaskoversicherung abwickeln zu lassen.

Ihre Vollkasko- und Teilkaskoversicherung sollte sie kündigen, da sich eine solche bei einem acht Jahre alten Fahrzeug kaum noch lohnt, zumal man wie in dem beschriebenen Fall sowieso auf den gesamten Kosten sitzen bleibt.

Da es meiner Freundin auch nicht weiterhilft, dass sie seit über 30 Jahren keinen Unfall verursacht und in all den Jahren bislang noch nie ihre Kaskoversicherung in Anspruch genommen hat, sollte sie besser die zukünftig gesparten Beiträge für eventuell durchzuführende Reparaturen zurücklegen.

Bei einem Neufahrzeug sieht die Sache während der ersten zwei oder drei Jahre hingegen schon wieder anders aus, da mag eine Vollkaskoversicherung sinnvoll sein.

Eine Frage:

Ist die Kaskoversicherung eigentlich an die Haftpflichtversicherung gekoppelt, so dass bei Kündigung der Kaskoversicherung für das Jahr 2018 ein kompletter Vertragsneuabschluss mit neuen Haftpflichtversicherungsbedingungen erforderlich ist, oder können beide Komponenten separat gekündigt werden?

Zitat:

@Roland745 schrieb am 14. Februar 2017 um 07:37:29 Uhr:

Ist die Kaskoversicherung eigentlich an die Haftpflichtversicherung gekoppelt, so dass bei Kündigung der Kaskoversicherung für das Jahr 2018 ein kompletter Vertragsneuabschluss mit neuen Haftpflichtversicherungsbedingungen erforderlich ist, oder können beide Komponenten separat gekündigt werden?

Nö, Kaskoversicherung kann man separat kündigen.

Ne Teilkasko macht aber unter Umständen schon noch sinn (Wildschaden, Glasbruch, Diebstahl).

Gruß Metalhead

Aber vorher durchrechnen lassen. Eine VK mit guter SF-Klasse kann günstiger sein als eine TK, die keine SF-Klassen kennt.

Richtig, erst mal rechnen, dann handeln.

Ich habe unsere beiden PKW (16 und 19 Jahre alt) noch VK versichert, weil das bei meinen SF-Rabatten nur wenig kostet.

am 14. Februar 2017 um 15:19

Bei halbwegs guter SF-Klasse macht meist nur Hop oder Top Sinn, sprich VK oder nur Haftpflicht. HP mit TK ist selten eine lohnende Alternative.

Themenstarteram 15. Februar 2017 um 22:00

Danke für eure Antworten!

Ich denke halt, dass man ab einem gewissen Fahrzeugalter sowohl auf eine Vollkasko- als auch auf eine Teilkaskoversicherung verzichten kann, zumal wenn der Neuwert des Fahrzeugs relativ niedrig gewesen ist.

Und wie ich jetzt bei meiner Freundin gesehen habe, bleibt man bei einem Schadensfall trotz Vollkaskoversicherung oftmals doch auf den Kosten sitzen.

Naja, meine Freundin hat für die Vollkaskoversicherung auch nur unwesentlich mehr als 100 Euro pro Jahr bezahlt.....

Für Minischäden schließt man auch keine Versicherung ab und ein Schaden von 510 € kann nichts gravierendes sein.

am 15. Februar 2017 um 22:28

Wenn die Kaskoversicherung nach dem Schaden direkt gekündigt würde, dann käme zum ersetzten Schaden von ca. 130 Euro noch die Beitragsersparnis hinzu. ca. 80 Euro?

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