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Verwarnungsgeld rechtens?

Themenstarteram 23. August 2019 um 9:54

Guten Morgen,

mich hat eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld erreicht.

Szenario findet ihr als Bild im Anhang.

Mir wird folgendes vorgeworfen:

"Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250 gesperrt war.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, §49 StVO; §24 StVG; -- BKat

Bemerkungen: Parken Baustellen Ein- und Ausfahrt."

Verwarnunsgeld liegt bei 30€

Nun meine Einwände:

Ich habe nicht IN dem gesperrten Verkehrsbereich, sondern davor geparkt.

Zusätzlich war die Baustellen Ein- und Ausfahrt nicht ausgeschildert.

Meiner Meinung nach könnte man mich höchstens für das Parken hinter der Kreuzung belangen (was in dem Fall für über 3 Stunden bei 20€ liegt).

Könnte ich gegen das Verwarnungsgeld angehen?

Ich freue mich über jede Hilfe!

LG

Beste Antwort im Thema

Man merkt, das wieder Freitag ist .

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Hm, wegen 10 € Differenz?

Klar, kannste dagegen angehen... :D:D

Ciao

Ratoncita

Themenstarteram 23. August 2019 um 10:06

Ich bin Studentin. Da machen 10€ schon einen Unterschied :rolleyes::D

Man merkt, das wieder Freitag ist .

Auto steht eindeutig vor der Baustelleneinfahrt.

Sieht man ja auch auf dem Bild.

Alles rechtens

Parken Baustellen Ein- und Ausfahrt."

Verwarnunsgeld liegt bei 30€

am 23. August 2019 um 10:38

Such dir einen Job. Die 10 € verdienst du schneller, als du sie dir erstreitest. Vielleicht am Bau? Oder als Politesse?

Ich sehe das ganze jetzt einfach mal von 2 Seiten. / Vorweg: Ich hätte mich da jetzt nicht hingestellt.

Ja durchaus verständlich, dass die Zufahrt zur Baustelle blockiert wurde.

ABER: Wenn die Beschilderung tatsächlich so war wie im Bild dargestellt ist (also das runde rote Schild "Verbot der Einfahrt" laienhaft gesagt) - dann geht damit ja noch nicht zwingend ein wie auch immer geartetes Halteverbot einher, oder? Oder ergibt sich aus dem Einfahrtsverbot automatisch ein Halteverbot in den Straßenbereichen davor?

Es sei denn, man hält genau so mittig in der Straße wie im Bild dargestellt ... das wäre dann ja eine offensichtliche Blockade. Aber wenn man "ordentlich" am Rand halten würde - und eben keine separaten Halteverbotsschilder stehen?

Meinungen?

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 23. August 2019 um 12:43:07 Uhr

Meinungen?

Meine Meinung ist, dass man als Student/in durchaus logisch denken darf/sollte.

Zweifellos stellt das Parken im dargestellten Bereich eine gewisse Behinderung anderer dar.

Aber gut, wenn man das genauer wissen will, stellt man sich hin.

Kostet dann ggf. 20 oder 30 €.

Lehrgeld, Studiengebuehr...wie auch immer, billig allemal. ;)

Ciao

Ratoncita

 

Zitat:

@zweidreivier schrieb am 23. August 2019 um 12:38:17 Uhr:

Such dir einen Job. Die 10 € verdienst du schneller, als du sie dir erstreitest. Vielleicht am Bau? Oder als Politesse?

Und aufgrund solcher konstruktiven Beiträge wundern sich die Leute, warum da auf einmal ein Schloß hängt..... :rolleyes:

Wird Zeit dass Falschparken irgendwann 100 .- kostet.

Moin!

Vor dem Schild kann geparkt werden. Die Frage ist aber wie weit steht das geparkte Fahrzeug von dem Scheitelpunkt der Kreuzung, die wir ja nicht so rechteckig sein? (...) und stand das Fahrzeug mittig der Straße oder am Rand, was ist die Breite der Straße ab Fahrzeugspiegel?

G

Zitat:

@cldbld schrieb am 23. August 2019 um 11:54:23 Uhr:

....

Könnte ich gegen das Verwarnungsgeld angehen?

....

Einspruch einlegen und Geld für weitere Kosten vorsorglich schonmal beiseite legen.... :D

Zitat:

@cldbld schrieb am 23. August 2019 um 11:54:23 Uhr:

Nun meine Einwände:

Ich habe nicht IN dem gesperrten Verkehrsbereich, sondern davor geparkt.

Zusätzlich war die Baustellen Ein- und Ausfahrt nicht ausgeschildert.

Die muss auch nicht ausgeschildert sein. Wenn es eine reine Absperrung war, kann man sie innerhalb von 5 Minuten bei Seite räumen, und den Verkehr wieder freigeben. Das Fahrteug würde dann mittig auf der Fahrbahn parken... Oder wie in diesm Fall vor der Baustelleneinfahrt.

Wenn das Fahrzeug am Straßenrand geparkt hätte, dürfte es kein Knölchen geben.

am 23. August 2019 um 11:52

Zitat:

"Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250 gesperrt war.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, §49 StVO; §24 StVG; -- BKat

Bemerkungen: Parken Baustellen Ein- und Ausfahrt."

Verwarnunsgeld liegt bei 30€

Das Wesentliche steht genau im fettmarkierten Text. Zu- und Ausfahrten von Baustellen blockieren wird eben geahndet.

Zitat:

Nun meine Einwände:

Ich habe nicht IN dem gesperrten Verkehrsbereich, sondern davor geparkt.

Zusätzlich war die Baustellen Ein- und Ausfahrt nicht ausgeschildert.

Da spielt auch keine Rolle, dass du vor der Baustelle geparkt hast, wenn du das Ein- und Ausfahren des Baustellenbetriebs behinderst.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 23. August 2019 um 13:52:26 Uhr:

Zitat:

"Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250 gesperrt war.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, §49 StVO; §24 StVG; -- BKat

Bemerkungen: Parken Baustellen Ein- und Ausfahrt."

Verwarnunsgeld liegt bei 30€

Das Wesentliche steht genau im fettmarkierten Text. Zu- und Ausfahrten von Baustellen blockieren wird eben geahndet.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 23. August 2019 um 13:52:26 Uhr:

Zitat:

Nun meine Einwände:

Ich habe nicht IN dem gesperrten Verkehrsbereich, sondern davor geparkt.

Zusätzlich war die Baustellen Ein- und Ausfahrt nicht ausgeschildert.

Da spielt auch keine Rolle, dass du vor der Baustelle geparkt hast, wenn du das Ein- und Ausfahren des Baustellenbetriebs behinderst.

Mehr muss und sollte hier nicht mehr gesagt werden.

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