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Verwarngeld wegen Falschparkens obwohl besagtes Fahrzeug nicht existiert

Themenstarteram 24. Juni 2020 um 17:37

Hey liebe Community,

ich hab heute ein Schreiben der Polizei bekommen wegen eines Parkverstoßes mit einem VW - PKW das zufällig das gleiche Kennzeichen wie mein Motorrad hat. An besagtem Tag war ich nicht zu Hause sondern in einer Kleingruppe unterwegs. Aufgrund von Instagram Storys ist es sehr gut nachverfolgbar was ich an diesem Abend gemacht habe.

Nunja jetzt hab ich dieses Verwarngeld obwohl ich nicht solch ein Auto besitze und mich überhaupt nicht an diesem Ort aufgehalten haben kann. Es ist halt komischerweise auch als VW PKW angeben.

Die beiden Zeugen sind Polizisten.

Wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen? Hier muss ja offensichtlich was schief gelaufen sein.

Das Motorrad existiert tatsächlich noch, wird aber seit Monaten nicht mehr bewegt und ist halt auch kein VW PKW. An dem Ort des Verstoßes komm ich auch nie zufällig vorbei, da es ein Stadtteil ist der am anderen Ende liegt.

 

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Ruf da mal an oder schreib ganz schnell einen Brief an die Stelle. Da haben die ein offenes Ohr für solche verwechselungen. Das wird nach 3 Tagen eingestellt.

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Kläre das mit eurem Straßenverkehrsamt ab. Eventuell haben die das gleiche Kennzeichen zweimal ausgegeben.

Ruf da mal an oder schreib ganz schnell einen Brief an die Stelle. Da haben die ein offenes Ohr für solche verwechselungen. Das wird nach 3 Tagen eingestellt.

Bei Parkverstößen orüft niemand etwas händisch ... die haben dein Kennzeichen eingegeben und der Rest erfolgte automatisch.

Nun gibt es 2 Möglichkeiten ...

... Kennzeichen gefälscht

... doppelt ausgegeben

Letzteres wird korrigiert, bei ersterem bekommt dein Motorrad ein neues und das alte wird gesperrt. Brief schreiben ist unnötig, anrufen reicht. Schildere den Fall, eventuell musst du danach aber noch persönlich hin, weil du ein neues Kennzeichen zugeteilt bekommst.

Auch Polizisten machen Fehler, auch wenn vor Gericht gerne gefragt wird, was die von einer Falschaussage haben. Vielleicht hat auch jemand falsch abgetippt.

 

Ich bin angeblich mal nicht angeschnallt in einem VW mit meinem Kennzeichen, welches zu einem Opel gehörte, gefahren. Kurz eine eMail hingeschrieben und nie wieder etwas gehört. Eine Info, dass das Verfahren eingestellt wurde wäre schön gewesen, aber dafür sind sich die Herrschaften wohl leider zu fein, um eine Fehler einzugestehen.

 

Es wird eventuell per Foto festgehalten worden sein und der Fehler wird zu finden sein.

 

Aber tatsächlich weiß ich von einem Fall, bei dem ein Pferdeanhänger das selbe Kennzeichen wie ein KFZ hatte.

Das könnte einfach eine Verwechslung sein. Zahlendreher oder die Polizisten haben das Kennzeichen falsch abgeschrieben, oder bei der Bußgeldstelle hat jemand das Kennzeichen falsch eingegeben.

Einfach mal anrufen oder kurz Einspruch einlegen (ich besitze diesen PKW nicht, das Kennzeichen ist an einem Motorrad ...).

Ist mir auch schon mal passiert: ich sollte mit meinem grünen VW Golf falsch geparkt haben. Ich hatte aber einen schwarzen Skoda. Habe ich klargestellt und nie mehr etwas gehört.

oder anstatt hh-t 888 halt h-ht 888 eingegeben

oder was da halt bei dir sonst möglich ist

Jepp, wird einfach ein Fehler gewesen sein. Und da es durch die Umstände ganz einfach zu belegen ist, sehe ich hier noch nicht mal einen Grund für eine Frage im Forum. ;)

Einfach anrufen und klären. Wenn sie zickig sind, muss es über nen schriftlichen Einspruch gehen, aber vielleicht geht es schon so. In jedem Fall bringt dich ein Anruf weiter.

Hatte ich auch schon, ich sei mit einem Motorrad zu schnell gewesen in Norddeutschland. Aber das genannte Kennzeichen habe ich auf einem PKW-Anhänger....

Ein Telefonat --> erledigt

Verwarngeld ist ein Angebot, welches du nicht annehmen musst. Einspruch ist dagegen nicht möglich. Ohne Reaktion deinerseits gibt es einen Bußgeldbescheid, gegen den du Einspruch einlegen kannst und musst.

Als netter Mensch schickst du denen einen Zweizeiler und klärst den Sachverhalt. Telefonat? Niemals, ich möchte notfalls nachweisen können, dass ich auf deren Fehler hingewiesen habe.

Das Spielchen hatte ich schon zweimal - einmal mit dem Kennzeichen unseres Golf ein anderer Golf geblitzt worden; ein anderes Mal bekamen wir einen Anhörungsbogen, da war ein Audi geblitzt worden und bei der Bußgeldstelle hat man das Kennzeichen falsch eingegeben. Fehler passieren nunmal.

Das Du an dem Abend unterwegs warst würde ich im Widerspruch nicht angeben, nur das Du den Verstoß nicht begangen hast und niemand anderes das Fahrzeug bewegt hat und natürlich, dass das Fahrzeug ein anderes ist und möglicherweise ein Tippfehler vorliegt.

Ich hatte das mal in München. Im Bußgeldbescheid stand PKW, BMW, schwarz. Verstoß gegen die Oktoberfestverordnung. Zuparken der Lieferwege des Oktoberfestes. Es war aber ein Motorrad, lila/pink (war billig), Suzuki und ich war an dem Tag an der Nordsee.

Ich habe geantwortet, dass es ein Suzuki-Motorrad in einer komplett anderen Farbe ist und ich hatte vom selben Tag eine Werkstattrechnung/Reifenwechsel aus Bremerhaven (mit Kennzeichen) dem Einspruch beigelegt. Da haben die doch tatsächlich diskutiert, dass man durchaus morgens in Bremerhaven Reifen wechseln kann und abends in München falsch parken. Ok, sind nur 810 km bis zur Theresienwiese,

Im weiteren Briefwechsel habe ich erneut darauf hingewiesen, dass ich keinen BMW-PKW in schwarz besitze, sondern nur ein Suzuki-Motorrad in lila Pink. Da haben die glatt den Bußgeldbescheid geändert auf "BMW-Suzuki schwarz/lila"

Wurde dann aber nach ein paar mal hin- und her eingestellt, weil es dann verjährt war. Im Bescheid der Einstellung (im Folgejahr) stand aber noch drin, dass ich dieses Jahr nicht wieder das Oktoberfest zuparken soll.

Warum parkst du da auch mit deiner umlackierten BMW Suzuki? Die Lackierung und ändern der Herstellersymbole sowie Umbau von 4 auf 2 Räder war sicherlich teurer als das Verwarngeld ;-)

 

Leider denken manche, dass sie nie Fehler machen und irgendwie etwas durchsetzen müssen, ohne Sinn und leider ohne Verstand.

Einerseits gibt es Tippfehler bei der Eingabe, andererseits werden Kennzeichen manchmal doppelt vergeben. Passiert sehr selten, aber kommt vor. Ein Bekannter von mir bekam öfter Tickets wegen falschem Parkens. Da hatten in FFM zwei 5er BMW in Schwarz das gleiche Kennzeichen bekommen.... fiel der Zulassungsstelle dann auch recht schnell auf.

Zitat:

@400.000km schrieb am 24. Juni 2020 um 22:49:34 Uhr:

Da haben die glatt den Bußgeldbescheid geändert auf "BMW-Suzuki schwarz/lila"

Wurde dann aber nach ein paar mal hin- und her eingestellt, weil es dann verjährt war. Im Bescheid der Einstellung (im Folgejahr) stand aber noch drin, dass ich dieses Jahr nicht wieder das Oktoberfest zuparken soll.

Also da hättest du aber noch ein wirklich übles Schreiben verdient, dass an deinem BMW-Suzuki PKW 2 Räder fehlen. Vom Airbag und Co mal abgesehen. Das ist ja wirklich übelstes illegales Tuning. Einfach aus einem PKW ein Motorrad machen... nur um das Knöllchen nicht bezahlen zu müssen :-).

 

Themenstarteram 25. Juni 2020 um 16:13

Vielen Dank liebe Community,

ich wusste nicht das man bei der Polizei wegen solchen Dingen überhaupt anrufen darf.

Bin ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass Anhörungsbögen geprüft werden bevor man sie rausschickt.

Die Sachbearbeiterin ist wohl im Urlaub und nicht erreichbar.

Hab dann einfach auf euren Rat hin beim Polizeirevier angerufen und es stellt sich tatsächlich heraus, das es ungeprüft rausgeschickt wurde und jemand von der Polizei ein I mit einem J vertauscht hat.

Ich hatte echt Sorge, dass da noch mehr von der Polizei kommt (weitere Vergehen oder sonst was).

Ist also alles gut gegangen :)

Zitat:

@Blaack3 schrieb am 25. Juni 2020 um 18:13:21 Uhr:

ich wusste nicht das man bei der Polizei wegen solchen Dingen überhaupt anrufen darf.

Wohl eher nicht auf der 110. Aber auf der Nummer der Wache, warum sollte das nicht gehen.

Wundere mich eher, dass bei euch die Polizei dafür zuständig ist, an vielen Orten ist es das Ordnungsamt, die Polizei hat damit dann nichts mehr zu tun.

Zitat:

@Blaack3 schrieb am 25. Juni 2020 um 18:13:21 Uhr:

Ich hatte echt Sorge, dass da noch mehr von der Polizei kommt (weitere Vergehen oder sonst was).

Hätte es am anderen Ende des Telefons geheissen: "Ähm, würden sie vielleicht mal kurz vorbeikommen?" oder "Warten sie kurz, wir kommen schnell vorbei. Mit Blaulicht geht das ganz schnell"

Da wäre ich vielleicht hellhörig geworden ;-).

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