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Feuerwehrkosten nach Autounfall

Themenstarteram 19. September 2008 um 14:24

Einen wunderschönen guten Tag.

Ich habe ein großes Problem und brauche dringend eure Hilfe!!

Ich habe vor enigen Monaten einen Autounfall gehabt, bin dort mit der erlaubten Geschwindigkeit von ca. 100 km/h <-- (laut Polizeigutachten) in eine Rechtskurve gefahren, bin zu weit nach außen abgetrieben, auf einen Grünstreifen, habe mich dann gedreht und bin gegen einen Baum mit der Fahrer B-Säule geknallt.

Da hinter mir noch ein paar andere waren haben die natürlich die Feuerwehr und die Polizei gerufen.

Auf jeden Fall sind 29 Feuerwehrleute angerückt, 2 Krankenwagen und ein Rettungshubschrauber. Der Krankenwagen und der Hubschrauber so wie alle anderen Kosten wurden schon beglichen, nur die Feuerwehrkosten in Höhe von ca 2500,00 € noch nicht. Die soll ich selber bezahlen.

Ich war Teilkasko mit SB 150,00€ versichert.

Der Staatsanwalt der in der Sache ermittelte, hat die Anklage gegen mich fallen gelassen (Fahrlässige Körperverletzung, da mein Kollege neben mir saß, er aber zum Glück nur eine kleine Beule hatte.).

Nun möchte ich wissen, ob ich diese Feuerwehrkosten tragen muss und ob überhaupt so viele Feuerwehrleute notwendig waren. Ich habe schon 2 Stunden gegoogelt, aber nichts in dieser hinsicht gefunden.

Ich wäre überaus dankbar, wenn ihr positive Antworten habt, denn ich bin sehr verzweifelt muss ich sagen...

Beste Antwort im Thema

Dann wollen wir mal Klarheit schaffen:

1. Es gibt ein sog. Feuerwehrgesetz in Deutschland.

Dieses legt fest, dass die jeweiligen Gemeinden in ihren Feuerwehrsatzungen bestimmen können, welche Einsätze in Rechnung gestellt werden dürfe.

 

2. In den Gemeindesatzungen ist mittlerweile regelmässig festgelegt, dass bei Fahrzeugbränden die Kosten den Fahrzeughaltern in Rechnung gestellt werden.

Das hat mit der Gleichbehandlung zu tun.

Gemeinden, bei welchen keine Autobahn weit und breit in der Nähe ist, wären ja besser gestellt, als solche, bei denen Autobahnen vorbeiführen (wo die Feuerwehr also häufiger ausrücken muss).

 

3. Die Kosten des Feuerwehreinsatzes fallen in den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung (sog. Rettungskosten).

Nach einem Urteil des BGH von 2006 muss die Kfz-Haftpflicht die Einsatzkosten der Feuerwehr übernehmen, da der Einsatz der Feuerwehr dazu dient, weitere Schäden zu verhindern.

Der Fahrzeughalter ist nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, bei Eintritt eines Schadenfalles, weitere (Folge-)Schäden abzuwenden oder zu vermindern.

 

Dazu braucht er nunmal die Feuerwehr.

 

Der Kumpel kann sich nun überlegen, ob er den Schaden über die Kfz-Versicherung laufen lässt, oder ob er ihn wg. seines Rabattes selbst bezahlt.

 

Bezahlt muss aber werden!

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsfrage wegen autobrand....' überführt.]

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Zitat:

Original geschrieben von StefanB.

Nun möchte ich wissen, ob ich diese Feuerwehrkosten tragen muss

ja musst du (bzw. deine versicherung)...

Zitat:

Original geschrieben von StefanB.

und ob überhaupt so viele Feuerwehrleute notwendig waren.

das hängt vom einsatzstichwort ab.....und wenn die leitstelle "vu mit mehreren eingeklemmten personen" gemeldet bekommt schicken die logischerweise nicht nur einen mannschaftstransporter mit 3leuten zur beseitigung der ölspur raus sondern direkt nen ganzen löschzug......

 

Themenstarteram 19. September 2008 um 18:13

ja, aber explizit ich aus meiner eigenen Tasche oder die Versicherung weil so viel ich gehört habe is das in der haftpflicht mit drin. wär auch sehr hilfreich wenn es iwelche § im inet gibt, wo man das sich noch mal durchlesen kann.

danke im voraus :)

Ich kenne mich diesbezüglich zwar nicht aus, aber als erste Quelle würde ich die dem Versivherungsvertrag/-antrag beigefügten Versicherungsbedingungen heranziehen. Hast Du auch schonmal bei Deiner Versicherung angefragt?

Themenstarteram 20. September 2008 um 13:23

ja die meinen dass die das nicht bezahlen also das ich die kosten aus meiner eigenen tasche bezahlen soll. die polizei meinte das es die versicherung bezahlen muss, aufgrund der haftpflicht.

ich tappe zurzeit noch im dunkeln.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt "Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden."

So oder so ähnlich findet es sich in den meisten Bedingungen.

Und ein Gebührenbescheid der Feuerwehr ist was anderes :(

Einige Versicherungen übernehmen die Kosten trotzem, andere halt nicht.

Das meist zitierte Urteil dazu ist vom Verwaltungsgericht Regensburg RO11K99.2286

Die KFZ Haftpflicht ist bei den Feuerwehrkosten, obwohl sie öffentlich-rechtlicher Natur sind- unter dem Gesichtspunkt der sog. "Rettungskosten" eintrittspflichtig.

Hatten wir gerade hier:

Feuerwehrkosten (mit BGH Aktenzeichen)

Gucksdu.

Hafi

 

Ja und nein.

In dem Rechtsstreit ging es um augelaufenes Öl. Darüber wurde die Brücke zum privatrechtlichen Anspruch gezogen.

Im Urteil wurde, soweit ich mich erinnere, festgehalten, dass ein Anspruch nur dann besteht, wenn daneben ein privatrechtlicher Anspruch besteht.

Es ist daher nicht möglich eine pauschale Aussage zu treffen, dass die Kosten auch übernommen werden.

Einsatzkosten werden über die KH abgedeckt, Bergungskosten über die TK. Ob die Kosten zu hoch sind oder der Einsatz größer als angemessen klärt der KH Versicherer schon.

Themenstarteram 21. September 2008 um 0:16

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt "Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden."

So oder so ähnlich findet es sich in den meisten Bedingungen.

Und ein Gebührenbescheid der Feuerwehr ist was anderes :(

Einige Versicherungen übernehmen die Kosten trotzem, andere halt nicht.

Das meist zitierte Urteil dazu ist vom Verwaltungsgericht Regensburg RO11K99.2286

Top, dies ist genau das, was ich gesucht habe. ihr seit echt super hier. Ich bedanke mich in verschärfter form und werde euch das ergebnis mitteilen. aber dieser thread ist noch nicht closed. ihr könnt gerne weiter so hilfreiche links und kommentare hier reinstellen, wäre ich sehr dankbar für.

mfg

Ich möchte mal vermuten, dass der TE den Bescheid der Feuerwehr seiner Kfz-Haftpflichtversicherung noch nicht zur Regulierung vorgelegt hat.

I. d. R. ist man als Fahrzeughalter nach schadenersatzpflichtigen Unfällen bei Strassenmeistereien und Feuerwehren immer Adressat von Forderungsschreiben - daher einfach weiterleiten.

Ich sehe hier überhaupt keinen Grund zur Besorgnis wegen einer Nichtregulierung. Im Übrigen (wegen ...ich habe vor einigen Monaten) gibt es seit dem 01.01.2008 ein neues VVG.

Was ein "Polizeigutachten" ist, ist mir allerdings unklar.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

 

Was ein "Polizeigutachten" ist, ist mir allerdings unklar.

Das ist die von Hand vermessene Brems/-Blockierspur von Hauptwachtmeister Horn.

 

Die steht dann in der Verkehsunfall- Anzeige. :D

 

Aber es kann ja auch sein, dass hier tatsächlich eine profesionelle Unfallaufnahme durch die Polizei mit einem Stereomesswagen erfolgte.

 

Kommt einem Gutachten schon ähnlich....

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

Hallo Delle,

habe verstanden, der Berufstand der SV hat daher eher nicht mit einem neuen Mitbewerber zu rechnen ;)

...nur weil ich war in Sorge...ein wenig

Grüße

Beukeod

LOL.......:D

servus.. ich hätte mal ne frage...

 

und zwar ist einem bekannten sein auto auf der autobahn angefangen zu brennen.... fahrzeug ist das auf dem strandstreifen komplett abgebrannt...

 

das fahrzeug hat nur eine haftpflichtversicherung..also keine teilkasko.-....

 

jetzt hat er von der feuerwehr eine rechnung bekommen von knapp 1000€...  muss dieser betrag nicht von der haftpflicht bezahlt? oder muss es das selber bezahlen,weil er ja keine teilkasko hat...

 

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsfrage wegen autobrand....' überführt.]

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