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Versicherung UK Zulassung

Themenstarteram 6. Februar 2024 um 12:49

Hallo.

Habe einen PKW mit englischer Zulassung und englischen Kennzeichen. Der deutsche Vorbesitzer hatte ihn für einige Monate in D bei der Signal iduna versichert. Als ich dort anfragte, sagten die mir, dass sie nur noch für ukrainische Fahrzeuge Grenzversicherungen anbieten. Hat hier jemand Ahnung von sowas und kann mir eine Versicherungsgesellschaft nennen, bei der ich das Auto mit den originalen Kennzeichen weiter nutzen kann? Bin völlig ratlos, da ich im Internet immer nur Versicherungen für ukrainische PKW finde. Vielen Dank für eure Hilfe.

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19 Antworten
am 6. Februar 2024 um 16:45

Da diese Konstellation nicht erlaubt ist, wird dir niemand einen für dich guten Rat geben können.

Gemäß § 20 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland nur vorübergehend im deutschen Straßenverkehr geführt werden und auch nur dann, wenn das Fahrzeug keinen regelmäßigen Standort in Deutschland hat.

Die Ukraine-Burschen haben eine Ausnahmegenehmigung. Die hast du nicht.

Warum die "Ukraine-Burschen" und nicht z.B."Ukrainischen Staatsbürger"?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 6. Februar 2024 um 18:01:51 Uhr:

Warum die "Ukraine-Burschen" und nicht z.B."Ukrainischen Staatsbürger"?

Danke remarque.

Bitte, gerne.

Die Frage ist, warum man in Deutschland mit einem UK-Kennzeichen rumfahren will? Damit die Knöllchen ins Nirwana geschickt werden?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 6. Februar 2024 um 18:17:21 Uhr:

Bitte, gerne.

Die Frage ist, warum man in Deutschland mit einem UK-Kennzeichen rumfahren will? Damit die Knöllchen ins Nirwana geschickt werden?

Vermutlich weil die lustigen Umbauten in UK keine Problem sind und die hier bei der HU die Kiste sofort stillgelegt würden.

Oder sich das Knöllchen für falsches Parken sparen.

Vielleicht ist es auch nur ein Oldtimer englischen Fabrikats, an dem man aus stilistischen Gründen die UK-Kennzeichen behalten möchte.

Kann alles sein, sind aber alles keine rechtlich zulässigen Gründe.

Themenstarteram 7. Februar 2024 um 18:07

Oki. Ich danke euch allen für die Hilfe. Und nein... ich hatte keine niederen Beweggründe.

Was? Das ist alles? Du willst Deine Beweggründe nicht kundtun?

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 7. Februar 2024 um 19:16:16 Uhr:

Was? Das ist alles? Du willst Deine Beweggründe nicht kundtun?

Naaaaaa, wir möchten doch niemand zwingen im Internet alles über sich preiszugeben.

Ich kann den Beitrag allerdings verstehen.

Ist dann aber keine Diskussionsgrundlage.

Gruß Moorteufelchen

Themenstarteram 8. Februar 2024 um 5:28

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 7. Februar 2024 um 19:26:21 Uhr:

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 7. Februar 2024 um 19:16:16 Uhr:

Was? Das ist alles? Du willst Deine Beweggründe nicht kundtun?

Naaaaaa, wir möchten doch niemand zwingen im Internet alles über sich preiszugeben.

Ich kann den Beitrag allerdings verstehen.

Ist dann aber keine Diskussionsgrundlage.

Gruß Moorteufelchen

Na gut. Auch auf die Gefahr hin, hier zum Opfer seltsamer Kommentare zu werden...

Meine Beweggründe sind meine Töchter, die die englischen Schilder bei nem RHD cool fänden und ich selbst bin da bei ihnen. Jedoch wurde ich hier hinreichend belehrt und werde die Möhre jetzt anständig deutsch HUen und kennzeichnen. Vorher brauche ich auch noch Coc... Bürokratie vor Fahrspaß...

Natürlich ist das mit Bürokratie verbunden, aber es ist nun mal so das der Deutsche Staat auch steuern kassieren möchte wenn der Wagen hier dauerhaft bewegt wird.

Das man dem Fahrer/ Halter habhaft werden will bei vergehen etc. ist natürlich auch wichtig.

am 8. Februar 2024 um 11:37

Also ich möchte ja nicht angeben, aber ich habe meine Autos, meine Pferde, meine Häuser und meine Schiffe alle auf Panama angemeldet...

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