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Versicherung sieht deliktunfähiges Kind als "Ladung" an.

Themenstarteram 28. Oktober 2019 um 20:24

Ich hab mal gehört, dass ein deliktunfähiges Kind, das beim aussteigen die Autotüre gegen ein anderes parkendes Auto haut, als "Ladung" angesehen wird.

Damit kommt dann auch keine regulierung über die private Haftpflicht in Frage, da der Fahrer vom Auto dafür verantwortlich ist, dass sich die "Ladung" im Auto nicht selbständig macht.

Was ist denn von dieser Aussage zu halten?

Ist die rechtlich gesehen richtig?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@beachi schrieb am 29. Oktober 2019 um 18:21:29 Uhr:

es wird so gehandhabt wie geschrieben. ob dir die antwort nun passt oder nicht, ist nur temporär von belang.

Es kommt Gott sei Dank nicht darauf an, wie Versicherungen etwas handhaben, sondern was rechtlich richtig ist!

1. Es ist absoluter Schwachsinn, ein Kind als Ladung zu titulieren!

2. Richtig ist, dass Kinder bis zum 7. Lebensjahr deliktunfähig sind und deshalb nicht haften. Richtig ist aber auch, dass die Privathaftpflichtversicherung zahlungspflichtig ist, wenn Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert sind.

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Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 17:02

Zitat:

@beachi schrieb am 29. Oktober 2019 um 14:10:43 Uhr:

demzufolge ist das aussteigen des kindes und der entstandene schaden dem fahrzeugführer zuzuordnen, denn der hat seine pflichten nicht wahrgenommen. daher kfz-risiko, kein fall für die phv. wurde auch schon genannt, wenn ich richtig gelesen habe.

was genau ist dir jetzt noch unklar?

Ich finde es nicht richtig, so wie du es darstellst.

Wer sagt denn, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, ob und wie das Kind aussteigt?

Es könnte ja auch sein, dass die Mutter des Kindes auf den Beifahrersitz sitz und der Fahrer wer ganz anderes ist.

Wenn jetzt das Kind hinten aussteigt, kann ich mir nicht vorstellen, dass deshalb der Fahrer ein verschulden hat.

Die Kfz Haftpflicht muss ja nicht bezahlen, weil der Fahrer was falsches gemacht hat.

Sie muss wegen der Betriebsgefahr des Fahrzeuges bezahlen.

Wenn kleine Kinder hinten sitzen, dann wäre doch eine Kindersicherung sinnvoll....

genau und die tür wird vom erwachsenen geöffnet

was ist dennw enn das kind aussteigt und vor das nächste auto rennt?

@AudiFahrer1783 ich habe dir deine eingangsfrage beantwortet (wie auch einige andere). es wird so gehandhabt wie geschrieben. ob dir die antwort nun passt oder nicht, ist nur temporär von belang.

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 17:23

Klar wäre eine Kindersicherung sinnvoll.

Aber darum solls hier nicht gehen.

Die Deliktunfähigkeit gilt ja auch für Kinder bis 10 Jahre.

Ebenso kann es auch einem Erwachsenen passieren, dass er die Türe gegen ein anderes Auto schlägt.

Bitte also keine Diskussion um die Kindersicherung aufmachen. Die tut nichts zur Sache.

Zitat:

@beachi schrieb am 29. Oktober 2019 um 18:21:29 Uhr:

es wird so gehandhabt wie geschrieben. ob dir die antwort nun passt oder nicht, ist nur temporär von belang.

Es kommt Gott sei Dank nicht darauf an, wie Versicherungen etwas handhaben, sondern was rechtlich richtig ist!

1. Es ist absoluter Schwachsinn, ein Kind als Ladung zu titulieren!

2. Richtig ist, dass Kinder bis zum 7. Lebensjahr deliktunfähig sind und deshalb nicht haften. Richtig ist aber auch, dass die Privathaftpflichtversicherung zahlungspflichtig ist, wenn Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert sind.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 29. Oktober 2019 um 18:39:55 Uhr:

 

Es kommt Gott sei Dank nicht darauf an, wie Versicherungen etwas handhaben, sondern was rechtlich richtig ist!

Es kommt darauf an, was mit der Versicherung vertraglich vereinbart ist und das steht in den Vertragsbedingungen.

Zitat:

 

2. Richtig ist, dass Kinder bis zum 7. Lebensjahr deliktunfähig sind und deshalb nicht haften. Richtig ist aber auch, dass die Privathaftpflichtversicherung zahlungspflichtig ist, wenn Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert sind.

Richtig ist aber auch, dass die Privathaftpflicht in diesem Fall nicht zahlungspflichtig wäre, wenn in den Versicherungsbedingungen steht, dass nur gezahlt wird, wenn keine andere Versicherung zur Leistung verpflichtet ist. Ob das dort steht, kann uns nur der TE sagen.

Die Deliktunfähigkeit im Straßenverkehr geht doch bis zum 10. Lebensjahr oder gehört das Aussteigen aus dem Auto nicht zum Straßenverkehr?

Mit Straßenverkehr ist der fließende Verkehr gemeint, an dem ein Kind als Fußgänger, Tretroller- oder Fahrradfahrer teilnimmt. Ruhender Verkehr ist nicht gemeint.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 29. Oktober 2019 um 20:31:22 Uhr:

Mit Straßenverkehr ist der fließende Verkehr an dem ein Kind als Fußgänger, Tretroller- oder Fahrradfahrer teilnimmt. Ruhender Verkehr ist nicht gemeint.

Hallo,

kann ja sein, dass sich in der Definition etwas in den Jahren verändert hat dann: sorry!, aber " Strassenverkehr" umfasst m.W. den öffentlich, wie privaten Verkehrsraum, incl. Autobahnraststätten, Parkhäuser und Tankstellen.

Der ruhende Verkehr ist Teil des Strassenverkehrssystems..

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 23:31

https://www.anwalt.de/.../kinder-im-strassenverkehr_009837.html

Hier wird das ganz gut erklärt, was mit dem Straßenverkehr gemeint ist.

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