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Versicherung hat sich noch nicht gemeldet Beitrag 2021 = normal??

Themenstarteram 21. November 2020 um 18:02

Meine Versicherung hat sich noch nicht gemeldet zwecks Höhe des Beitrag für 2021, ist das normal ? Da war doch bisher immer ein Schreiben im Briefkasten ?! :confused:

Bin seit letztem Jahr bei VRK

Klar kann ich auch ne Mail schreiben, abre das Nachhaken bin ich nicht wirklich gewohnt, genaugenommen GAR nicht

Beste Antwort im Thema

Ja, wenn dann der 30.11. :!

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Warte warte noch ein Weilchen ....

So etwas machen auch andere Versciherungen.

Sollte die Rechnung teurer als bisher ausfallen hast Du nach Erhalt des Schreibens 4 Wochen Zeit um zu kündigen.

VRK hat Betreuer: Frag einfach Deinen Betreuer, der dürfte schon Deine neue Rechnung einsehen können

Themenstarteram 21. November 2020 um 18:38

Vielen Dank.

Ich wusste nicht, daß man jeweils 4 Wochen Zeit zum Kündigen hat.

Ich dachte, man muß zum Versicherungswechsel im neuen Jahr grundsätzlich zum 31.11 kündigen, wenn man dies wünscht.

Das war doch zumindest mal so ?! :confused::confused::confused:

Nur, wenn die Versicherung erhöht!

Und wenn Du Deinen Betreuer anrufst, dann könnte es günstiger werden - aber achte auf die geänderten Rückstufungstabellen ..

Meine Versicherungen haben sich nur zum Teil bisher gemeldet, werden eine Teil kündigen lassen von der VR Bank.

Versicherungskammer Bayern

R+V

KRAVAG

VHV

helvetia

Themenstarteram 21. November 2020 um 18:58

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 21. November 2020 um 19:42:57 Uhr:

geänderte Rückstufungstabellen ..

Sagt mir grade nix.......

Rückstufungstabellen können sich zum Positiven und zum Negativen für den Kunden ändern, heißt Höherstufung nach Schadenfall geringer oder höher als bisher in den SFR.

Es gibt Versicherer, die versenden die Rechnungen so, dass sie am 29.11. oder 30.11. beim Kunden sind. Viele Kunden denken, sie können dann nicht mehr kündigen. Wenn die Rechnung z.B. am 15.12. mit einer Beitragserhöhung kommt, kann man immer noch zur Hauptfälligkeit kündigen.

@martinkarch für eine eventuelle Kündigung würde ich an deiner Stelle nicht bis zum 31.11. warten. Das geht auf jeden Fall schief ;)

Ja, wenn dann der 30.11. :!

Meine Versicherung spielt auch toter Mann. Ist auch dreist bei denen online ein Angebot durchrechnen zu lassen, und dort mit Versicherungsnummer anzugeben, dass dieses Auto bereits bei denen versichert ist.

Der neue Vertrag kam in Lichtgeschwindigkeit, aber die bestehende Versicherung wird anscheinend nicht automatisch gekündigt, und per Telefon und Email passiert nichts, obwohl explizit angegeben wird dass man auf diesen Wegen kündigen kann. Selbst die bei mir eingestellten Sende- und Empfangsbestätigungen haben die für die Kündigungs Emailadresse abgestellt.

Naja, für 350 Euro weniger Beitrag bei besseren Leistungen kann ich noch ein Einschreiben mit Rückschein losschicken. Aber das führt meinerseits nicht gerade zu einer erhöhten Kundenbindung.

@picard95 Informativer (für uns) wäre es ggfs. gewesen, wenn Du zumindest in Klammern den Namen der Vers. geschrieben hättest...;-)

Sorry, es handelt sich um DA-Direkt.

am 23. November 2020 um 10:41

Sofern die Hauptfälligkeit der 1.1. ist, müssen die Beitragsrechnungen im November zugestellt sein. Da dies jedoch nicht per Einschreiben passiert, kann es auch der Dezember werden.

Zitat:

@Klaus1085 schrieb am 23. November 2020 um 11:41:54 Uhr:

Sofern die Hauptfälligkeit der 1.1. ist, müssen die Beitragsrechnungen im November zugestellt sein. Da dies jedoch nicht per Einschreiben passiert, kann es auch der Dezember werden.

Hast Du zu der Aussage mal eine zuverlässige Quelle?

eine Quelle wird wohlmutlich nciht genannt werden....

Ich habe bei meiner VS jedoch festgestellt, dass die bei Beitragserhöhungen die Rechnung vor dem 30.11. zugestellt hat und erst später, wenn sich die Beiträge nicht erhöht haben.

Aber um bei der Frage des TE zu bleiben: wenn die Rechnung mit einer etwaigen Beitragserhöhung kommt, dann kann das Sonderkündigungsrecht nutzen. :)

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