ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verdacht auf manipulierte Tüv-Prüfung

Verdacht auf manipulierte Tüv-Prüfung

Themenstarteram 21. August 2015 um 20:47

Hallo,

Ich bin mir nicht sicher ob ich hier im richtigen Unterfourm bin, aber ich versuche es einfach mal.

In Kurzfassung:

Ich habe vor einigen Wochen einen PKW einer Freundin durchgecheckt, welchen sie vor kurzem in Eigenregie mit mängelfreiem Tüv gekauft hat. Dabei sind unter anderem mehr oder weniger gravierende Mängel aufgefallen:

- Handbremse links ohne Funktion

- 3 von 4 Radlagern erhöhtes Spiel

- Starker Motorölverlust

- Brems und Kupplungsleitungen / Schläuche teilweise stark korrodiert

- Diverse Lager und Buchsen ausgeschlagen

- Rostlöcher mit Unterbodenschutz und Bauschaum zugestopßft

Diverse weitere kleinere Mängel sind ebenfalls aufgefallen

Da ich ( ausgebildeter Kfz-ler) das ganze relativ gut einschätzen kann, hätte das Fahrzeug so niemals die Plakette erteilt bekommen dürfen. Um mich abzusichern haben diverse Kollegen ( Darunter 3 Kfz-Meister) sowie ein Ingenieur der Dekra unter das Fahrzeug geschaut. Alle haben meine Meinung geteilt. Unanbhänging voneinander.

Nun wurde mir geraten mich direkt an die Prüforganisation zu wenden. Das habe ich getan, inklusive Bildern. Nach vielen Problemen sind die Bilder nun endlich dort angekommen wo sin hin müssen. Daraufhin hat mich der damals ausführende Ingenieur direkt angerufen und gefragt welche Probleme es gibt. So wie er sich am Telefon gab, wusste er genau wovon ich rede.

Nun ist das Fahrzeug aber leider noch gut 8 Wochen auf Europareise. Vor Reiseantritt habe ich div. Mängel beseitigt. Jedoch nicht alle. Allerdings habe ich mich schon Wochen vor Reiseantritt bei der Organisation gemeldet. Angeblich sind meine Emails jedoch nie angekommen. Telefonisch konnte ich den zuständigen Herrn auch nicht erreichen. Ob das nun der Wahrheit entspricht oder nicht, lässt sich schwer sagen. Erst gestern bekam ich ihn nach vielen vielen Versuchen wieder ans Telefon. Emailverlauf ist aber noch vorhanden.

Nun erweckt es aber den Eindruck als ob ich nicht ernst genommen werden würde. Anfangs hörte sich das aber noch anders an. Als sie hörten, dass sich der Bus auf Reisen befindet kippe die "Stimmung" plötzlich.

Nun würde ich gerne wissen, welchen Weg man in solch einem Fall einschlagen sollte, sofern die Sache mit der Prüforganisation nichts ergibt. Eine Klage sollte der letzte Weg sein. Welche Möglichkeiten gibt es, sowas außergerichtlich aus der Welt zu schaffen? Denn davon sprach der Tüv Prüfer heute am Telefon. Dessweiteren muss es eine "Behörde" geben, welche die Prüforganisationen überwacht. Meiner Meinung nach sind die Mängel eindeutig und ausreichend. Ungern möchte ich irgendjemandem an den Karren fahren, jedoch ist das in solch einem Ausmaß eine Sauerrei.

Ein Junges Mädchen so übers Ohr zu hauen. Zumal es dabei auch um Sicherheitsrelevante Dinge geht.

Ich bereite mich in solchen Fällen gerne vor, dessweiteren würde ich gerne auch mal Einschätzungen Unbeteiliger hören.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. August 2015 um 10:22:58 Uhr:

Prima Aktion, wie dumm kann man als Fahrzeughalter / Autofahrer eigentlich sein. Hinterher, wenn die Prüfer durch solche Sachen richtig verunsichert und scharf gemacht sind kommt dann das große Gejammer, wenn man wegen jedem so kleinen Pipifax zur Nachprüfung antreten darf.

Ich habs vorletzte Woche selbst erlebt... ich war so blöd und habs seit langem einmal wieder bei einer offiziellen Niederlassung einer Prüforganisation versucht. Knapp 100,- EUR gelöhnt, das Auto stand noch nicht einmal auf der Bühne, der Kasper hatte gerade einmal den OBD2 Stecker angeklemmt, schon lag das Wörtchen Nachprüfung in der Luft.

Hab dann da drin richtig Rabatz gemacht und wegen nicht erbrachter Leistung mein Geld zurückgefordert... und erhalten. Inzwischen hab ich eine Plakette - "ohne festgestellte Mängel"...

Beim vorliegenden Fall, typisch deutsche Vollkaskomentalität... beim Autokauf zu blöd sich selbst unters Auto zu legen um den Zustand zu beurteilen und jetzt sucht man einen Schuldigen der die Verantwortung übernehmen soll.

Genau durch solche Leute werden die Kosten fürs Autofahren hochgetrieben... Gutachten, Prüfungen, Garantien, Gewährleistung für Gebrauchtwagen... sind alles so Sachen die von allen zu bezahlen sind, weil einzelne nicht in der Lage sind Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.

So jemandem, wie der Fahrzeugbesitzerin gehört nach meiner Meinung die Fahrerlaubnis entzogen, da sie anscheinend nicht in der Lage ist z.B. bei der Abfahrtskontrolle sicherheitsrelevante Defekte festzustellen und damit ihrer Pflicht nicht nachkommt ein verkehrsunsicheres Fahrzeug nicht in Betrieb zu nehmen.

Nach Lesen deines Beitrages steht für mich fest: Dumm und blöd (deine Worte!) wirkt auf mich hier nur einer, und das ist nicht der TE!

86 weitere Antworten
Ähnliche Themen
86 Antworten

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2015 um 12:07:49 Uhr:

das Mindestmaß wird bei vielen Bremsbelägen dadurch festgelegt dass die Verschleißanzeige angeht.

Praktisch, meine Kratzbleche kann ich dann passend zurecht biegen. :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2015 um 09:41:34 Uhr:

 

wenn die nachweisbar unter der Verschleissgrenze sind, ist der HU-Ing für seine Arbeit durchaus haftbar zu machen (und für diese Zwecke auch versichert)

Welcher Vermögensschaden ist denn dadurch entstanden, dass nicht erkannt wurde, dass die Belagstärke unter der Verschleissgrenze lag?

O.

Und im übrigen haftet der Prüfer als sog. Beliehener überhaupt nicht, sondern es haftet das jeweilige Bundesland. Dieses nimmt den Prüfer dann und nur dann in Haftung, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, was zu beweisen wäre.

O.

interessanter Artikel dazu: http://www.rug-anwaltsblog.de/.../

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2015 um 14:46:56 Uhr:

interessanter Artikel dazu: http://www.rug-anwaltsblog.de/.../

Auf diesen Artikel habe ich hier schon vor 5 Tagen verwiesen.

O.

am 28. August 2015 um 18:02

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2015 um 12:07:49 Uhr:

das Mindestmaß wird bei vielen Bremsbelägen dadurch festgelegt dass die Verschleißanzeige angeht. Es gibt aber auch da fahrzeugabhängig Verschleißgrenzen. Reicht halt dann je nach Laufleistung mehr oder weniger lang. Ich denke auch, dass der Prüfingenieur das nach Augenmaß festlegt.

Das Mindestmaß definiert der Hersteller. Es liegt bei Bremsbelägen in aller Regel so um die 2mm. Und klar, das liegt ein Stückchen vor dem Punkt, Metall auf Metall. Dieses Mindestmaß darf nicht unterschritten werden. Darunter ist ein Fahrzeug nicht mehr als verkehrssicher einzustufen (obwohl Metall auf Metall auch gut bremst;)). Die Verschleißanzeige kommt in aller Regel klar davor, also so bei ca. 3-4mm (das ist auch nicht hoch präzise), denn man will ja nicht erst Meldung, wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher ist ;).

Am Ende muss ein Fahrzeug verkehrssicher verkauft werden. Aber wenn das Mindestmaß heute nicht unterschritten ist und das Fahrzeug heute verkauft wird, ist das ok. Auch wenn das Mindestmaß auf der Heimfahrt des Käufers unterschritten wird.

Problem ist hier wie dort immer, beweise hinterher wie der Zustand bei Kauf war. Das ist kaum möglich.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 28. August 2015 um 14:19:58 Uhr:

Und im übrigen haftet der Prüfer als sog. Beliehener überhaupt nicht, sondern es haftet das jeweilige Bundesland. Dieses nimmt den Prüfer dann und nur dann in Haftung, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, was zu beweisen wäre.

Jein.

Die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen müssen das Land von allen Ansprüchen Dritter freistellen und dafür eine ausreichende Versicherung abschließen. (siehe StVZO Anlage VIIIb, Nummer 2.6)

Auch die Träger der technischen Prüfstellen müssen das Land von allen Ansprüchen Dritter freistellen (KfSachVG §10 Absatz 4)

Entsprechende Versicherungsverträge enthalten übrigens üblicherweise eine gewisse Selbstbeteiligung. Deshalb wird ein Prüfer (bzw. dessen Arbeitgeber), falls er denn für einen Satz Bremsbeläge tatsächlich in die Haftung genommen werden könne, diesen wohl eher selber zahlen als den Fall der Versicherung zu melden...

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. August 2015 um 22:00:05 Uhr:

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 28. August 2015 um 14:19:58 Uhr:

Und im übrigen haftet der Prüfer als sog. Beliehener überhaupt nicht, sondern es haftet das jeweilige Bundesland. Dieses nimmt den Prüfer dann und nur dann in Haftung, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, was zu beweisen wäre.

Jein.

Die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen müssen das Land von allen Ansprüchen Dritter freistellen und dafür eine ausreichende Versicherung abschließen. (siehe StVZO Anlage VIIIb, Nummer 2.6)

Auch die Träger der technischen Prüfstellen müssen das Land von allen Ansprüchen Dritter freistellen (KfSachVG §10 Absatz 4)

Dies ändert nichts an der Tatsache, dass Ansprüche an das Bundesland gestellt werden müssen. Das Bundesland sichert sich im Innenverhältnis zu den Überwachungsporganisationen durch die Verpflichtung zum Abschluss entsprechender Versicherungen ab.

O.

Nein.

Das Bundesland muss mit dem Vorfall überhaupt nicht belästigt werden; üblicherweise werden die Ansprüche von der beteiligten Firma direkt an deren Versicherung gemeldet und von dieser bearbeitet.

(Übliche Gründe für Schadenersatzforderungen sind übrigens nicht mangelhafte HU-Durchführungen sondern schlicht und ergreifend Beschädigungen des Fahrzeugs bei der HU.)

Zitat:

@hk_do schrieb am 30. August 2015 um 14:11:43 Uhr:

Nein.

Das Bundesland muss mit dem Vorfall überhaupt nicht belästigt werden; üblicherweise werden die Ansprüche von der beteiligten Firma direkt an deren Versicherung gemeldet und von dieser bearbeitet.

Wenn das Bestehen eines Schadeneratzsanspruches strittig ist und dies gerichtlich geklärt werden soll, muss dieser Anspruch beim entsprechenden Bundesland geltend gemacht werden und nicht bei TÜV/Versicherung. (Für Beliehene gilt dasselbe wie für Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete)

Dies schließt nicht aus, dass bei klarer Sachlage Schadensersatansprüche in direkter Absprache mit TÜV und deren Versicherung geklärt werden.

O.

So ich nochmal zum Thema zurück. Ein Bekannter hatte die Bremsen vor Kauf geprüft. Mir wurde dann vom Händler zugesichert, das dort noch was gemacht wird und wenn der TÜV was beanstandet es auch behoben wird. Bei Abholung war ich natürlich alleine und habe keine Blicke mehr drauf geworfen, da der TÜV-Bericht sauber war habe ich mich darauf verlassen.

Nunja ich stehe noch in Kontakt mit dem Händler und ich soll jetzt einen Kostenvoranschlag einholen, dann klären wir das weitere Vorgehen, da zwischen uns insgesamt eine Strecke von 100 km liegt (50/50).

Ich hoffe er lässt sich drauf ein, dass ich mir die vor Ort machen lassen kann.

Irgendwo aber ein Unding wie das gelaufen ist, auch vom TÜV.

Die Beläge sind soweit runter, dass da kaum noch was drauf ist.^^

Schade das ich keine Ahnung davon habe, sonst wäre es mir vlt eher aufgefallen.

am 23. Oktober 2015 um 13:27

1. Prüfstelle hat erhebliche Mängel festgestellt und Siegel verweigert

2. und andere Prüfstelle hat keinerlei Mängel festgestellt und TÜV Siegel angebracht

 

ADAC Prüfzentrum hat einen Komplett Check durchgeführt und darin ist angegeben, dass keinerlei Reperaturen vorgenommen wurden und am Fahrzeug weitaus höhere erhebliche Mängel vorhanden sind, als beim 1. Bericht.

Dass 2. Prüfstelle diese nicht gesehen haben will, ist nicht nachvollziehbar und weise darauf hin, dass das Fahrzeug nicht geprüft wurde.

 

Was tun?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verdacht auf manipulierte Tüv-Prüfung