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Verdacht auf manipulierte Tüv-Prüfung

Themenstarteram 21. August 2015 um 20:47

Hallo,

Ich bin mir nicht sicher ob ich hier im richtigen Unterfourm bin, aber ich versuche es einfach mal.

In Kurzfassung:

Ich habe vor einigen Wochen einen PKW einer Freundin durchgecheckt, welchen sie vor kurzem in Eigenregie mit mängelfreiem Tüv gekauft hat. Dabei sind unter anderem mehr oder weniger gravierende Mängel aufgefallen:

- Handbremse links ohne Funktion

- 3 von 4 Radlagern erhöhtes Spiel

- Starker Motorölverlust

- Brems und Kupplungsleitungen / Schläuche teilweise stark korrodiert

- Diverse Lager und Buchsen ausgeschlagen

- Rostlöcher mit Unterbodenschutz und Bauschaum zugestopßft

Diverse weitere kleinere Mängel sind ebenfalls aufgefallen

Da ich ( ausgebildeter Kfz-ler) das ganze relativ gut einschätzen kann, hätte das Fahrzeug so niemals die Plakette erteilt bekommen dürfen. Um mich abzusichern haben diverse Kollegen ( Darunter 3 Kfz-Meister) sowie ein Ingenieur der Dekra unter das Fahrzeug geschaut. Alle haben meine Meinung geteilt. Unanbhänging voneinander.

Nun wurde mir geraten mich direkt an die Prüforganisation zu wenden. Das habe ich getan, inklusive Bildern. Nach vielen Problemen sind die Bilder nun endlich dort angekommen wo sin hin müssen. Daraufhin hat mich der damals ausführende Ingenieur direkt angerufen und gefragt welche Probleme es gibt. So wie er sich am Telefon gab, wusste er genau wovon ich rede.

Nun ist das Fahrzeug aber leider noch gut 8 Wochen auf Europareise. Vor Reiseantritt habe ich div. Mängel beseitigt. Jedoch nicht alle. Allerdings habe ich mich schon Wochen vor Reiseantritt bei der Organisation gemeldet. Angeblich sind meine Emails jedoch nie angekommen. Telefonisch konnte ich den zuständigen Herrn auch nicht erreichen. Ob das nun der Wahrheit entspricht oder nicht, lässt sich schwer sagen. Erst gestern bekam ich ihn nach vielen vielen Versuchen wieder ans Telefon. Emailverlauf ist aber noch vorhanden.

Nun erweckt es aber den Eindruck als ob ich nicht ernst genommen werden würde. Anfangs hörte sich das aber noch anders an. Als sie hörten, dass sich der Bus auf Reisen befindet kippe die "Stimmung" plötzlich.

Nun würde ich gerne wissen, welchen Weg man in solch einem Fall einschlagen sollte, sofern die Sache mit der Prüforganisation nichts ergibt. Eine Klage sollte der letzte Weg sein. Welche Möglichkeiten gibt es, sowas außergerichtlich aus der Welt zu schaffen? Denn davon sprach der Tüv Prüfer heute am Telefon. Dessweiteren muss es eine "Behörde" geben, welche die Prüforganisationen überwacht. Meiner Meinung nach sind die Mängel eindeutig und ausreichend. Ungern möchte ich irgendjemandem an den Karren fahren, jedoch ist das in solch einem Ausmaß eine Sauerrei.

Ein Junges Mädchen so übers Ohr zu hauen. Zumal es dabei auch um Sicherheitsrelevante Dinge geht.

Ich bereite mich in solchen Fällen gerne vor, dessweiteren würde ich gerne auch mal Einschätzungen Unbeteiliger hören.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. August 2015 um 10:22:58 Uhr:

Prima Aktion, wie dumm kann man als Fahrzeughalter / Autofahrer eigentlich sein. Hinterher, wenn die Prüfer durch solche Sachen richtig verunsichert und scharf gemacht sind kommt dann das große Gejammer, wenn man wegen jedem so kleinen Pipifax zur Nachprüfung antreten darf.

Ich habs vorletzte Woche selbst erlebt... ich war so blöd und habs seit langem einmal wieder bei einer offiziellen Niederlassung einer Prüforganisation versucht. Knapp 100,- EUR gelöhnt, das Auto stand noch nicht einmal auf der Bühne, der Kasper hatte gerade einmal den OBD2 Stecker angeklemmt, schon lag das Wörtchen Nachprüfung in der Luft.

Hab dann da drin richtig Rabatz gemacht und wegen nicht erbrachter Leistung mein Geld zurückgefordert... und erhalten. Inzwischen hab ich eine Plakette - "ohne festgestellte Mängel"...

Beim vorliegenden Fall, typisch deutsche Vollkaskomentalität... beim Autokauf zu blöd sich selbst unters Auto zu legen um den Zustand zu beurteilen und jetzt sucht man einen Schuldigen der die Verantwortung übernehmen soll.

Genau durch solche Leute werden die Kosten fürs Autofahren hochgetrieben... Gutachten, Prüfungen, Garantien, Gewährleistung für Gebrauchtwagen... sind alles so Sachen die von allen zu bezahlen sind, weil einzelne nicht in der Lage sind Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.

So jemandem, wie der Fahrzeugbesitzerin gehört nach meiner Meinung die Fahrerlaubnis entzogen, da sie anscheinend nicht in der Lage ist z.B. bei der Abfahrtskontrolle sicherheitsrelevante Defekte festzustellen und damit ihrer Pflicht nicht nachkommt ein verkehrsunsicheres Fahrzeug nicht in Betrieb zu nehmen.

Nach Lesen deines Beitrages steht für mich fest: Dumm und blöd (deine Worte!) wirkt auf mich hier nur einer, und das ist nicht der TE!

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will ja nicht klugscheißern aber es käme auf die Form der Äußerung an. Berechtigte Interessen wahrzunehmen, das ist schon o.k. beim passenden Tonfall.

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. August 2015 um 00:52:17 Uhr:

...wäre ich jener aaS könnte sich jemand, der solche Behauptungen ohne stichhaltige / gerichtsfeste Beweise aufstellt oder z.B. gegenüber meinem Arbeitgeber äußert schnell ganz warm anziehen.

StGB § 186 Üble Nachrede

StGB § 187 Verleumdung

Themenstarteram 22. August 2015 um 5:26

Die zuständigen Leute waren trotzdem sehr interessiert an dieser Geschichte.

Ob das ganze nun im Sande verläuft, oder nicht, wird die Zeit zeigen. Dessweiteren habe ich niemanden beschuldigt, lediglich einen Verdacht geäußert.

Warum sollte ich mich nicht an die Organisation wenden. Ich denke diese hat auch ein Interesse an der Zufriedenheit ihrer Leistungen.

Zitat:

@RS4-92 schrieb am 22. August 2015 um 07:26:03 Uhr:

Warum sollte ich mich nicht an die Organisation wenden. Ich denke diese hat auch ein Interesse an der Zufriedenheit ihrer Leistungen.

Dto., auch ein vernünftiger Prüfer übersieht was und kann einen schlechten Tag haben, aber man sollte hinterher schon wissen wenn man Scheisse gebaut hat. Und auch die Chefetage darf das in solchen Fällen mitbekommen, da wird auch schon mal ein Prüfer gegangen wenn sowas wiederholt vorkommt.

Ansonsten: Auto von Privat oder Händler gekauft? Auch wenn es am Anfang hieß der Verkäufer wäre außen vor, im Gegenteil. Wenn es ein Händler ist steht er im Rahmen der Gewährleistung gerade, und für so Nummer mit Bauschaum auch ein Privatverkäufer.

So kann man leider auch Prüfer gut bescheissen, frische Motorölwäsche, bisschen Bauschaum und Wachs auf die Roststellen - kein Prüfer klopft da cm-weise den ganzen Unterboden mit einem Schraubenzieher ab. Die normalen Kunden würden dem was erzählen überall den Unterbodenschutz kaputt zu machen.

Rechtlich kommt das Problem welchen Schaden der Prüfer verursacht haben soll. Die Mängel hat er ja nicht erzeugt sondern nur übersehen. Somit hat er eine mangelhafte Dienstleistung abgegeben, Vertragspartner/Auftraggeber ist aber der Verkäufer gewesen. Erst wenn weitere Schäden entstanden sind, es kauf von Privat ist und beim Verkäufer nichts zu holen - dann ist finanziell auch der Prüfer dran und muss Schadenersatz leisten.

am 22. August 2015 um 8:46

Zitat:

@RS4-92 schrieb am 22. August 2015 um 07:26:03 Uhr:

Die zuständigen Leute waren trotzdem sehr interessiert an dieser Geschichte.

Ob das ganze nun im Sande verläuft, oder nicht, wird die Zeit zeigen. Dessweiteren habe ich niemanden beschuldigt, lediglich einen Verdacht geäußert.

Warum sollte ich mich nicht an die Organisation wenden. Ich denke diese hat auch ein Interesse an der Zufriedenheit ihrer Leistungen.

Ganz dünnes Eis, für mich als Prüfer waren die Mängel zum Zeitpunkt der HU nicht vorhanden. Gerichtsfeste Beweise scheint es nicht zu geben / können nicht vorgelegt werden und was in der Zwischenzeit mit dem Fahrzeug so alles angestellt wurde braucht mich nicht zu interessieren.

Die Äußerungen sind mindestens geeignet um den Prüfer "verächtlich zu machen" und "in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen" und obendrein um seine Existenz zu gefährden.

Auf so "dumme Sachen", wie ",sowas außergerichtlich aus der Welt zu schaffen? Denn davon sprach der Tüv Prüfer heute am Telefon." was den Anschein eines Schuldeingeständnisses hat, würde ich mich nie und nimmer einlassen bzw. überhaupt solchen Quatsch reden.

Ich würde jemanden, der bei mir anruft und mir mitteilt mir ans Bein pinkeln zu wollen sofort auf StGB § 186 Üble Nachrede und StGB § 187 Verleumdung hinweisen.

Ggf., wenn z.B. mir bei meinem Arbeitgeber übel nachgeredet oder entsprechend datailierte Äußerungen in einem öffentlichen Forum oder im Branchenumfeld ("diverse Kollegen ( Darunter 3 Kfz-Meister) sowie ein Ingenieur der Dekra") auftauchen, würde ich nicht lange fackeln sondern relativ schnell einen Anwalt aufsuchen und Strafanzeige gegen den TE bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.

Halte mal den Ball flach, Gast. Bisher wurden hier nichtmal Namen genannt geschweige denn eine Organisation.

Daher dürften die Verweise auf deine Paragraphen ins Leere laufen.

Der Verdacht besteht nunmal. Nun müssen noch Indizien gefunden werden, welche den Verdacht untermauern. Besser wäre natürlich ein Beweis, aber da sieht es momentan wirklich etwas mau aus.

Ansprechpartner ist aber hier aber nicht der TÜV, sondern vorerst der Verkäufer.

erst mal solltest Du vielleicht für Dich definieren, was Du eigentlich willst. Schließlich kannst Du nur Ansprüche durchsetzen, wenn Du auch Ansprüche hast. Und ohne Schaden gibt es keinen Anspruch.

Generell sind die PRüforganisationen schon sensibel um ihren Ruf bemüht. Du kannst Schadenersatzansprüche gegen den Gutachter (häufig selbständige Sachverständige) und bei der Prüforganisation geltend machen. Für solche Ansprüche sind die auch versichert. Die Beweise hast Du ja zeitnah gesichert und hast auch Zeugen dafür. Da ist es unerheblich, dass der Bus jetzt auf Reisen ist.

Erst einmal ist es so, dass natürlich nicht Du die Ansprüche hast, sondern die Eigentümerin. Die könnte Dir diese Ansprüche abtreten. Oder sie muss sich selber kümmern. Hast Du der Eigentümerin für die Mängelbeseitigung eine Rechnung geschrieben? Falls ja ist die Prüforganisation für den entstandenen Schaden durchaus haftbar zu machen. Falls nein wird es schwierig, dann kannst Du nur die Teilerechnungen geltend machen und auf eine Ausgleichszahlung für Deinen privaten Aufwand hoffen.

am 22. August 2015 um 9:06

@Gleiterfahrer, ... für eine entsprechende Strafanzeige gibts 3 Baustellen, die der TE aufgemacht hat... zugegeben die öffentlichste, das Forum ist noch die schwächste. Die beiden stärkeren sind die eigene Prüforganisation und das Branchenumfeld... spätestens, wenn die 3 Meister und der Dekra-aaS in einer Zeugenbefragung aussagen, dass ihnen der Prüfbericht gezeigt oder der Name des Prüfers genannt wurde, wirds interessant.

Bisher habe ich aber keinen konkreten Namen des Prüfers oder der Organisation lesen können.

Der Bericht ist allgemein gehalten worden. Wenn sich nun einer angesprochen fühlt, darf er gern zur Polizei gehen und eine entsprechende Anzeige aufgeben.

Themenstarteram 22. August 2015 um 9:32

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. August 2015 um 10:46:49 Uhr:

Zitat:

@RS4-92 schrieb am 22. August 2015 um 07:26:03 Uhr:

Die zuständigen Leute waren trotzdem sehr interessiert an dieser Geschichte.

Ob das ganze nun im Sande verläuft, oder nicht, wird die Zeit zeigen. Dessweiteren habe ich niemanden beschuldigt, lediglich einen Verdacht geäußert.

Warum sollte ich mich nicht an die Organisation wenden. Ich denke diese hat auch ein Interesse an der Zufriedenheit ihrer Leistungen.

Ganz dünnes Eis, für mich als Prüfer waren die Mängel zum Zeitpunkt der HU nicht vorhanden. Gerichtsfeste Beweise scheint es nicht zu geben / können nicht vorgelegt werden und was in der Zwischenzeit mit dem Fahrzeug so alles angestellt wurde braucht mich nicht zu interessieren.

Die Äußerungen sind mindestens geeignet um den Prüfer "verächtlich zu machen" und "in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen" und obendrein um seine Existenz zu gefährden.

Auf so "dumme Sachen", wie ",sowas außergerichtlich aus der Welt zu schaffen? Denn davon sprach der Tüv Prüfer heute am Telefon." was den Anschein eines Schuldeingeständnisses hat, würde ich mich nie und nimmer einlassen bzw. überhaupt solchen Quatsch reden.

Ich würde jemanden, der bei mir anruft und mir mitteilt mir ans Bein pinkeln zu wollen sofort auf StGB § 186 Üble Nachrede und StGB § 187 Verleumdung hinweisen.

Ggf., wenn z.B. mir bei meinem Arbeitgeber übel nachgeredet oder entsprechend datailierte Äußerungen in einem öffentlichen Forum oder im Branchenumfeld ("diverse Kollegen ( Darunter 3 Kfz-Meister) sowie ein Ingenieur der Dekra") auftauchen, würde ich nicht lange fackeln sondern relativ schnell einen Anwalt aufsuchen und Strafanzeige gegen den TE bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.

So wie du redest, scheinst du dabei gewesen zu sein. Oder etwa doch nicht? Ich glaube ich kann sehr gut einschätzen was dieser Mensch am Telefon sagte und was nicht.

Dessweiteren habe ich niemandem ans Bein gepinkelt. Niemand, außer mir und der Organisation, kennt genauere Details oder hat den Prüfbericht gesehen. Ebenso wenig habe ich bei der Organisation angerufen und auf einen Mitarbeiter verwiesen. Im Gegenteil. Ich rief an und schilderte den Fall allgemein. Darauf wurden die Bilder und der Prüfbericht gefordert, in dem nunmal der Name auftaucht.

Und du willst mir jetzt allen Ernstes erzählen, das mehrere Zentimeter große Rostlöcher in wenigen Wochen enstehen, das Bremsleitungen innerhalb weniger Wochen so aussehen? Wer soll das glauben? Das ist an den Haaren herbei gezogen.

Es war ein Privatkauf. Um es nochmal zu sagen: Der Verkäufer ist eine andere Baustelle, diese wird separat behandelt und sollte hier nicht Thema sein.

Ich habe mich an die Prüforganisation gewandt, damit sie prüfen kann ob das ihrer Meinung nach alles sauber abgelaufen ist oder eben nicht. Je nachdem wie diese Erkenntnis ausfällt muss man eben weitere Schritte einleiten.

Wenn du dem TÜV-Prüfer sagen wir mal ein Gefälligkeitsgutachten/TÜV-Bescheinigung nachweisen willst, dann hast du leider keine Beweise dafür.

Ein Bekannter hat das Problem vor etwa 3 Jahren auch gehabt. Er konnte dem Prüfer und auch dem Verkäufer anhand seines Autos nichts nachweisen. Aber er war schlau und hat einen Freund dort ein ähnliches Auto kaufen lassen. Mit frischem TÜV ohne Mängel. Nach der Fahrzeugübergabe sind die beiden sofort zu einem Sachverständigen und dann hatte er Beweise. Ziemlich der gleiche Pfusch und man ahnt es schon der selbe TÜV-Prüfer.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 22. August 2015 um 11:48:59 Uhr:

... Er konnte dem Prüfer und auch dem Verkäufer anhand seines Autos nichts nachweisen. Aber er war schlau und hat einen Freund dort ein ähnliches Auto kaufen lassen. Mit frischem TÜV ohne Mängel. Nach der Fahrzeugübergabe sind die beiden sofort zu einem Sachverständigen und dann hatte er Beweise. Ziemlich der gleiche Pfusch und man ahnt es schon der selbe TÜV-Prüfer.

Naja, das mag genügen, den Prüfer und Verkäufer anzuschwärzen, sein eigenes Fahrzeug bleibt immer noch eine Möhre.

Gleiterfahrer der Verkäufer hat damals sofort beide Fahrzeuge zum vollen Kaufpreis zurückgenommen und das Geld in Bar auf den Tresen gelegt. Hat aber beiden nichts geholfen, die Anzeige lief trotzdem.

@TE: Dein Vorgehen in dieser Sache weist nicht den Hauch eines strafbaren Verhaltens auf. Da kannst Du gelassen bleiben. Ich verstehe gut, dass Du Dich über so eine schlampige HU ärgerst und Dir da innerlich der Kragen platzt. Um den Prüfer deswegen mal in die Rechtfertigungsposition bei seiner Organisation zu bringen, hast Du das alles richtig gemacht. Die nehmen sowas schon genauer unter die Lupe und für eine deutliche interne Reaktion brauchen die auch kein Strafurteil abwarten. Sollte der Prüfer schon auf dem Radarschirm der Organisation sein, dann könnte es schon sein, dass sein Stuhl nun stärker ins Schwanken kommt.

Grüße

Zitat:

@RS4-92 schrieb am 22. August 2015 um 07:26:03 Uhr:

Die zuständigen Leute waren trotzdem sehr interessiert an dieser Geschichte.

Du weist ja wer die HU durchgeführt hat und in welcher Prüfstelle. Die Prüfstelle hat auch eine Übergeordnete stelle. Dort kannst du ohne die Angabe des Verantwortlichen Prüfers und der Prüfstelle mal nachfragen warum ein Auto mit einer frischen gültigen HU nach so kurzer Zeit solche erheblichen Mängel aufweisen kann. Das der Prüfer das mit Absicht übersehen hat, oder zum Zeitpunkt der Prüfung die Mängel vorhanden waren würde ich nicht behaupten. Der rest wird sich dann von alleine erledigen. Auch wenn sie dir sagen das konnte der Prüfer nicht sehen, evtl wird der Name des Prüfers und der Prüfstelle verlangt. Das wird dann Intern geregelt, da kommt dann einfach ein unangekündigter Kontrolleur ins Haus und nimmt die Prüfstelle unter die Lupe, bzw. macht eine Nachprüfung an den geprüften Fahrzeugen

Wo soll man anfangen...

Der Prüfer ist natürlich NICHT für den Schaden verantwortlich, also läuft der Schadensersatzanspruch/Reparaturrechnung ins Leere. Auch ist ein TÜV-Bericht keine Zustandsgarantie durch den Prüfer. Und zu guter letzt kann der Prüfer Mängel übersehen oder falsch einschätzen.

Amtsmissbrauch (der Prüfer handelt im Auftrag der verantwortlichen Behörden) ist ohne Under-Cover-Aktion quasi nicht nachzuweisen. Und ganz ehrlich, warum sollte er überhaupt so handeln? Im besten Fall hat er etwas geschlampt oder der TE ein klein bischen übertrieben...

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