Verbotene Reparaturanleitungen? (!)
servus.
ich habe im vw-forum nach der meinung
über die zensur, einiger anleitungen gefragt.
hier ist der thread dazu.
und hier ist der erste beitrag dazu:
V O R A B:
hier wird keine GENAUE raparaturanleitung getextet!!!
ich finde es nicht sehr schön, daß ich
zensiert werde wenn ich bestimmte
reparaturanleitungen aufschreibe.
es sind anleitungen, welche auch für
betrügereien und illegales verwendet
werden könnten.
allerdings wird hier mit verschiedenem
maß gemessen.
wärend eine anleitung zum tausch des
lenkradschlosses gelöscht wird, weil
man damit auch einen "ersatzschlüssel"
machen könnte, wird eine anleitung
zum zerlegen eines türschlosses einfach
ignoriert obwohl man hier das gleiche
ergebnis erzielen kann.
jede freie werkstatt kennt diese art,
der reparatur, weiß, wo das loch gebohrt
werden muß und gibt diese anleitung
auch bedenkenlos weiter.
ich habe einen sehr guten draht zum
adac und deren studien und statistiken.
bisher wurde noch nie ein kfz auf diese
art und weise entwendet.
warum also dieser aufstand?
dann muß man einen beitrag über einen
reifenwechsel ebenso löschen.
er zeigt, wie man sich durch das lösen,
der radschrauben, an jemandem rächen
kann.
nächster punkt.
wenn mein tacho kaputt geht und ich
einen neuen brauche, dann muß er auch
den kilometerstand meines autos erhalten.
ein gebrauchter soll weder zu viel anzeigen
noch darf er zu wenig anzeigen. klar.
also muß der kilometerstand des neuen, an
den des alten angepasst werden. klar.
- technische frage
- keine ahnung
- motor-talk fragen
- pustekuchen
mir würden nur die werkstatt oder ein evtl.
zerstörerischer reparaturversuch bleiben.
wie alt sind denn unsere goldstücke?
macht es da denn wirklich noch sinn, den
kilometerstand nach unten zu schrauben?
das ist nicht mehr relevant und würde
den wert auch nicht wirklich noch steigern.
ab hier, möchte ich die meinungen jetzt frei geben.
ab hier, sollen sich die moderatoren über die
freigabe der anleitungen, gedanken machen.
es ist an der zeit, etwas zu ändern.
oder:
wie seht ihr die sache?
------
ich möchte nicht, daß dieser thread zu einem
streitgespräch wird.
bleibt bitte sachlich und greift euch nicht
gegenseitig an.
ich möchte diese sache fair geklärt haben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Ja klar läßt sich das aus der Welt schaffen...
Mit einer Entschuldigung. Mehr erwarte ich nicht ...
MFG Kester
Dann kannst du dich aber auch bei 2erlei entschuldigen.
nicht nur er hat sich falsch verhalten!
....die Meinung eines normalen MT-Mitglieds...
94 Antworten
Hallo 2erlei,
schön das wir wieder beim ursprünglichen Thema sind😉
Eine Zensur findet bei MT nicht statt und zweierlei Mass normalerweise auch nicht, allerdings hat jeder Moderator im Rahmen der NUB einen gewissen Ermessensspielraum.
Das Thema mechanische Tachojustierung hatte ich in meinem vorherigen Beitrag schon erwähnt.
Gruss TAlFUN
edit:
Den persönlichen Beitrag in Bezug auf Rotherbach muss ich jetzt aber nicht verstehen oder?
nein. den mußt du nicht verstehen.
der findet sich hier auf seite zwei.
was ist jetzt?
darf ich darf ich reparaturanleitungen
für mechanische tachos und
reparaturanleitungen für golf2-zündschlösser
geben oder wird es zensiert?
darf ich?
ist nur ja oder nein.
wir wissen jetzt ja, daß wir rechtlich im reinen sind.
Zitat:
Original geschrieben von 2erlei
himmel.
so werde ich nicht fertig.
was ist jetzt mit den verschiedenen
maßstäben bei der zensur?
...
werde ich jetzt also weiterhin zensiert?
...
ursprüngliche frage:
zensur mit zweierlei maß?
weiterhin?
Ich möchte dir wirklich nicht zu Nahe treten 2erlei, aber vielleicht solltest du dir wirklich erstmal über den Begriff der Zensur klar werden und was dieser bedeutet.
Eine Zensur findet sich auf der Beziehungsebene Staat -> Bürger, nicht aber bei Bürger -> Bürger. Da MT nicht als staatlicher Hoheitsträger auftritt, bliebe also nur noch die zweite Ebene, die aber wie erwähnt nicht greift.
Somit sind Änderungen oder Löschungen von Beiträgen keineswegs das, was du hier als Zensur oder gar als Straftat verkaufen willst. Auch eine mehrmalige Wiederholung ändert daran nichts. Als nachvollziehbares Beispiel seien hier Leserbriefe an Zeitungen genannt: wenn die Zeitung den Leserbrief ändert oder gar nicht abdruckt, wirst du doch nicht auch etwa allen Ernstes von Zensur reden wollen oder?
Gruß Tecci
OK 2erlei,
den Beitrag hatte ich überlesen, mea culpa.
Ich sehe es so, ist nun meine persönlich private Meinung, Beiträge zur Reperatur am Zündschloss solange sich diese nicht mit dem Kurzschliessen beschäftigen würde ich stehenlassen, Anleitungen zur Veränderung des Tachostandes nicht.
Gruss TAlFUN
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das ist aber zweierlei maß.
das weißt du.
gut, ich mache folgenden vorschlag.
dann muß ich mich aber langsam fertig machen.
ich gebe zündschlossreparaturanleitungen und
spare die tachos aus aber ich alarmiere dafür
jeden beitrag, den ich für bedenklich halte,
da er für eine straftat mißbraucht werden könnte.
schön, mit dir zu schreiben.
das führt zu ergebnissen.
Hallo 2erlei,
damit kann ich leben und ich denke alle anderen Moderatoren auch.
Solche Themen werden wohl immer eine Gratwanderung bleiben, egal von welcher Seite.
Genau aus diesem Grund gibt es das Sagt's uns😉
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von 2erlei
die neue laufleistung muß mit der
tatsächlichen laufleistung übereinstimmen.
...und bitte schön wie willst du das feststellen??
Ob ein Wagen jetzt 180000 oder 100000 gelaufen hat, das kann noch nicht mal der beste Sachverständige feststellen. Siehe doch mal alleine die Testberichte einer Autozeitung an mit den 100000km Test. Wenn die Motoren zerlegt werden dann sind sogar der Kreuzschliff super zu sehen.
Moin,
Dafür ist aber MT weder juristisch noch fiskal haftbar zu machen! Schon mal daran gedacht?
Dabei geht es um eines: Um Kohle und Schadensersatzansprüche. Und ja Du hast recht, weil ein paar Ärsche Scheiße gebaut haben ... das jemanden mal richtig viel Geld gekostet hast ...gibt es solche Regeln. Und denkt mal nach um WAS für Summen wir im Zweifelsfall hier reden.
Und mein lieber 2erlei ... Ich schreibe GRUNDSÄTZLICH meine Meinung, egal ob Grün, Rot, Geld, Schwarz oder gepunktet markiert.
Zitat:
Original geschrieben von PNkultweiss
Sehe es genauso! Mit jeder beliebigen Hinterhof Anleitung kann man angefangen vom Auto aufbrechen bis Kurzschließen alles machen! Da glaub ich ist das drehen am Tacho "fast" ein Kavaliersdilikt🙄!
Das Problem ist nur weil eine Hand voll Ärsc... mit solchen Anleitungen Mist baut dürfen alle anderen es ausbaden!MFG PNkultweiss
Du kannst dieses Wissen AUCH für unrechte Dinge einsetzen. Wofür DU oder der Fragesteller dieses Wissen einsetzt ... kann hier GAR NICHT geprüft werden. Und das ist das Problem, Verletzung der Sorgfaltspflichten. Das reicht für eine HAFTUNG ggf. aus.
Zitat:
Original geschrieben von slavenmaster
Wo ist denn hier eine Manipulation gegeben wenn ich mir einen neuen/gebrauchten Tacho einbaue und ihn auf meine gefahrenen KM einstelle?? Beispiel: Mein Wagen hat 120000 Km gelaufen und ich bekomme einen neuen Tacho und stelle ihn von 0 auf 120000 km, oder ich kaufe mir einen gebrauchten vom Schrott der 300000 auf der Uhr aht und stelle ihn dann auf meinen Stand ein? Wo ist da eine strafbare Manipulation??
Nein! Einfacher Grund: In der STVO und den relevanten Zulassungsvorschriften steht drin: Der Fahrer und der Halter sind für den rechtmäßigen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Hier ist MT als Betreiber raus, wenn wir einen entsprechenden Disclaimer etc.pp. setzen. Anders sieht es je nach Fall und Sachlage aus, wenn auch andere Rechtsbereiche mit reinspielen. Ganz gleich ob es Zivilrecht, Strafrecht oder irgendein Spezialrecht ist. Da kann auch derjenige mit belangt werden, der entsprechende Dinge ERMÖGLICHT und sei es manchmal sogar nur passiv.
Zitat:
Original geschrieben von costa.81
also da das ja anscheinend aussichtslos ist.
würde ich gerne eine alternative wissen mit der hier alle beteiligten leben können.
alles was in mt an wartungs fragen geschrieben wird kann auf eine oder andere weise zu irgend einer manupolation führen die irgend einen polizeilichen oder versicherungs relevantes vergehen vorweisen.
kenne das nur aus der tuning szene da beruft man sich auf das das nicht in der stvo zulässig ist und nur für renssport verwendungen zu gebrauchen ist.
also gibt es so eine gesetzgebung oder nicht.
wenn ja reicht es den dreizeiler davor zu setzen und alles ist ok?
Nochmal zum MITSCHREIBEN: Das Wissen KANN auch für eine Straftat verwendet werden. DU bist genausowenig wie MT in der Lage zu kontrollieren ob deine Reparatur zur RECHTEN Zwecken oder zu UNRECHTEN Zwecken eingesetzt wird. Denn dein vermitteltes Wissen kann zum Betrug verwendet werden.
Zitat:
Original geschrieben von websifus
Was eine Straftat darstellt, bestimmt das Gesetz. Die einschlägige Vorschrift ist § 23b StVG. Darin ist die Reparatur bzw. der Austausch eines defekten Wegstreckenzählers NICHT NICHT NICHT!!!!!!!!! mit einer Strafandrohung sanktioniert. Also ist die Reparatur eines Wegstreckenzählers, sofern dabei der ursprüngliche Anzeigestand nicht verfälscht wird, NICHT NICHT NICHT!!!!!! rechtswidrig oder gar strafbar.Die Nutzungsbestimmungen von Motortalk.de geben den Moderatoren nur Handhabe gegen postings, die rechtswidrig sind. Da die fraglichen postings zum Thema Reparatur von Wegstreckenanzeigen wie bereits mehrfach von mir dargelegt wurde, nicht rechtswidrig sind, gibt es für die Moderatoren keine Handhabe für eine Schließung des threads.
Wenn sie dies dennoch tun, so begehen sie hingegen selber einen Verstoß gegen die NB, da die NB die Moderatoren nicht dazu bevollmächtigen, an sich rechtmässige threads beliebig zu schliessen. Die NB gelten für alle. Schliessung ist nur bei Rechtswidrigkeit möglich und ob etwas rechtswidrig ist bestimmt sich nach dem Gesetz. Wenn das Gesetz die Reparatur von Wegstreckenzählern nicht als rechtswidrig erachtet, so ist dieses im Umkehrschluß rechtmässig!!!!
Daß eine Vertragswerkstatt nachher vielleicht eine reparierte Tachoeinheit verblombt und über die erbrachte Arbeit eine Urkunde ausstellt, ist hingegen völlig unerheblich. Dies alles wird vom Gesetz an keiner Stelle verlangt. Der Eigentümer kann mit seinem Auto und der darin befindlichen Tachoeinheit alles machen was er will. Er kann damit fahren, er kann die Kiste einmotten, er darf sie auseinander nehmen und wieder zusammenbauen, er darf alles mit dem Vorschlaghammer kurz und klein schlagen und er darf das Auto warten, instandsetzen und sogar als ganzes oder in Einzelteilen reparieren. Von diesem Grundsatz hat der Gesetzgeber, wie dargelegt, bei dem Wegstreckenzähler keine Ausnahme gemacht.
Die einschlägigen Normen wurden hier alle im vollständigen Wortlaut gepostet, die Normzusammenhänge von mir mehrfach erklärt. Wer dann immer noch die Anleitung zur Reparatur von Tachoeinheiten als Straftat bezeichnet sollte sich vielleicht mal seine komplette Denkeinheit austauschen lassen oder zumindest den Mund und die Finger verblomben lassen, damit auf deren Wege nicht mehr soviel Mist in die Welt frei gesetzt wird.
Hochachtungsvoll
An diesem Punkt informierst DU dich bitte zuerst was ZENSUR ist. MT betreibt keine ZENSUR im juristischen Sinne.
Zitat:
Original geschrieben von 2erlei
m-t darf zensieren, was eine straftat ist.
ok.
wenn ich einen mechanischen tacho justiere,
ist es keine straftat.
dann darf es auch nicht zensiert werden.
ok.
dann darf ich die anleitungen für mechanische
tachojustierung geben.ich halte mich an die fakten des gesetzes.
genauestens.dieses erwarte ich dann auch von den moderatoren.
also erst lesen, ob es sich um einen mechanischen
handelt oder auch nicht, dann zensurentscheidung treffen.damit dürften dann beide seiten zufrieden sein.
damit mache ich mich dann jetzt urlaubsfertig.
das habe ich mir verdient. jawohl.
sehen uns dann am samstag wieder.
Ein Vorgang der REGELMÄSSIG stattfindet. Bemerkt natürlich niemand, oder merkt niemand an. Ich habe letzte Woche 5 geschlossene Beiträge nachdem ich sie geprüft habe wieder geöffnet, in einem Fall wurden "unsichtbare" Beiträge sogar wieder öffentlich gemacht. Warum erzählt ihr eigentlich laufend davon, wie Dinge sein sollen, wie Dinge sind, wenn Ihr NULL Plan davon habt, wie die Dinge WIRKLICH sind?!
Meint Ihr wir sitzen hier rum und haben unseren Spass daran hier Beiträge zu löschen?!
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Trotzdem sollte man auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, geschlossene oder gelöschte Beiträge nach Prüfung wieder zu öffnen.Gruß k2
Danke dass du mir hier zeigst, wie deine Einstellung und dein Respekt deinen Mitmenschen gegenüber ist. Eigentlich hast du ALLEINE für diese anmassende Frechheit den Forenausschluss verdient.
Ich bin nicht hier zu deiner privaten Bespassung ... ich habe in meinem Leben noch ein paar Dinge mehr zu erledigen als nur hier rumzusitzen und dir deine sorry blöden ahnungslosen und einseitigen Ansichten durchzukauen.
Ich erwarte von dir eine öffentliche Entschuldigung, sonst schmeiß ich dich raus! Sorry da hab ich echt keinen Bock auf so einen Scheiß!!!
Zitat:
Original geschrieben von 2erlei
rotherbach.
du bist mir keine antwort mehr schuldig.
dein schweigen, sagt genug.
Die Antwort habe ich dir bereits gegeben: Nein! Da dieses Wissen zu Betrugszwecken verwendet werden kann und MT hierfür nicht HAFTBAR sein will.
Und unterlasst es mir persönlich zu kommen ...
stinksaure Grüße...
Kester
Zitat:
Original geschrieben von 2erlei
nein. den mußt du nicht verstehen.
der findet sich hier auf seite zwei.was ist jetzt?
darf ich darf ich reparaturanleitungen
für mechanische tachos und
reparaturanleitungen für golf2-zündschlösser
geben oder wird es zensiert?darf ich?
ist nur ja oder nein.
wir wissen jetzt ja, daß wir rechtlich im reinen sind.
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Netter Beitrag websifus,
allerdings nicht ganz korrekt, daran ändert auch das Hochachtungsvoll nichts.
Arbeiten an Airbags und Gurtstraffereinhaiten darf der Besitzer nicht vornehmen, das Sprengstoffgesetz ist da eindeutig!
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
... und damit auch das Thema mechanischer Wegstreckenzähler!Zitat:
Der Deutsche Bundestag hat am 17.06.2006 ein Gesetz gegen die Tachomanipulation verabschiedet.Das Gesetz stellt auch die Verwendung von entsprechenden Computerprogrammen und die mechanische Einwirkung auf den Wegstreckenzähler mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr unter Strafe. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Einschlägige Internetseiten sollen bislang dafür geworben haben, dass die Tachomanipulationen straflos sei.Diese Information dürfte damit unzutreffend geworden sein.Führende Anbieter sind nunmehr nach InKraft treten in die Neiderlande ausgewichen. Dort steht die manipulation nicht unter Strafe. Quelle:http://www.jura-office.de/cms/page.cgi?g=Detailed/219.html;d=1
Ich denke allerdings nicht, dass dies der Sinn und Zweck von 2erlei war als er mit einer berechtigten Frage dieses Thema erstellte oder?
Vielleicht sollten wir doch mehr beim Thema, der Frage des TE bleiben🙄
Gruss TAlFUN
MT Moderation
Falsch! Nicht "netter Beitrag doch nicht ganz korrekt" sondern "korrekter Beitrag und auch noch dazu nett!"😁
1.) Habe mich nur zu der Frage des Postings von Anleitungen zur Reparatur von mechanischen Wegstreckenzählern geäußert. Von Airbags und mechanischen Gurtstraffereinheiten war bei mir nie die Rede. (Dazu nachher weiter unter 3.) )
2.) Wie dir vielleicht auch schon in anderen Lebensbereichen aufgefallen ist, klafft oftmals ein nicht erheblicher Unterschied zwischen dem, was Politiker sagen, was dann in den Gesetzen geschrieben steht und wie das ganze dann in den Medien dargestellt wird. Diese Widersprüche können oftmals erst vor den Gerichten geklärt werden. Für die Feststellung, was Recht ist, ist zunächst ausschließlich der Gesetzestext maßgeblich. Da es sich beim § 23b STVG zudem um eine Strafnorm handelt, gilt hier der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Grundsatz "nullum crimen sine lege scripta" (Keine Strafe ohne ein im Zeitpunkt der Tat rechtskräftiges, das heißt in einem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren rechtmäßig beschlossenes und ordnungsgemäß verkündetes Gesetz.) Der von dir von http://www.jura-office.de gepostete Text ist nicht der Gesetzestext, sondern nur eine von vielen herumschwirrenden Texten im Internet, die die Rechtslage mehr verwirren (hier wohl mit Absicht, weil die wohl mit Rechtsberatung ihr Geld verdienen - also erst verdunkeln sie die Rechtslage um dich dann gegen Geld aufzuklären 😁 ). Im Gesetzestext ist nirgendwo davon die Rede, daß etwa die"mechanische Einwirkung auf den Wegstreckenzähler" unter Strafe gestellt würde. Nur das "Verfälschen" wird bestraft, nicht jedoch das Reparieren. "Mechanisches Einwirken" ist mithin nur ein bösartig berechnend gewählter Oberbegriff, der so im Gesetz nicht steht und den Eindruck erwecken soll, daß auch das Reparieren - da es ja ohne mechanisches Einwirken nicht geht - unter Strafe gestellt würde. Jedoch bleibt es dabei: NUR DAS VERFÄLSCHEN IST STRAFBAR. REPARATUR IST IMMER ERLAUBT!
3.) Der ursprüngliche thread ist im Golf 2er-Forum gestartet worden. In diesem Unterforum wurde er mit neuem Titel weitergeführt. Die Wahl des Titels ist jedoch sehr unglücklich, um nicht zu sagen "unmöglich". Es steht außer Zweifel, daß Reparaturanleitungen, deren Veröffentlichung verboten ist, gelöscht werden müssen. Insoweit sind die Nutzungsbestimmungen eindeutig. Ob eine Reparaturanleitung verboten ist, ist jedoch eine Frage des Einzelfalls! Es gibt keinen Prozeß gegen Gesetzlosigkeit, moralischen Verfall, Sittenlosigkeit und Unzucht, verhandelt wird stets die konkrete Tat, der Einzelfall. Wer das Böse als ganzes bekämpfen möchte, der kann ja zB zum Islam konvertieren, nach Mekka pilgern, und dort mit zig-tausenden anderen Pilgern hysterisch schreiend mit Steinen auf einen Felsen werfen, der in ihrem Glauben der Teufel selbst sein soll. Im Sinne einer Katharsys mag das befreiend wirken, ist jedoch in unserem Kultur- und Rechtskreis zur Klärung von Rechtsfragen wenig dienlich.
Sachdienlich wäre meines Erachtens eine Auflistung aller denkbaren Problemfälle, um sie dann jeweils einzeln auf ihre rechtliche Problematik durchzuprüfen. Ebenso sachdienlich wäre auch jeweils eine Nennung von Normen und gegebenenfalls Urteilen, da diese oftmals nicht unmittelbar auffindbar sind. Somit könnte man den Moderatoren eine Liste an die Hand geben, auf die sie dann von Fall zu Fall auch ohne profunde eigenen Rechtskenntnisse zurückgreifen können.
Spontan fallen mir als Problemfälle ein
Wegstreckenzähler
Anleitungen zum Verstellen von elektronischen WSZ (ist nicht unproblematisch!)
Reparaturen an Airbags
Gurtstraffereinheiten (wo zum Teufel sollen die Verbotsnormen stehen ...? Das findet doch kein normaler Mensch 😰)
...?
Gruß
@ Rotherbach:
Wo hab ich jemals von Zensur gesprochen? Ich hab das Wort nicht ein einziges mal hier verwendet.
Daß verbotenes Material gelöscht werden muß, steht ausser Frage. Das nicht verbotene Anleitungen nicht gelöscht werden sollen, sollte ebenso selbstverständlich sein. Der Vorwurf der Zensur wurde von mir in diesem Zusammenhang nirgends erhoben.
Wenn der juristisch nicht geschulte Moderator mit den juristischen Verantwortlichkeiten bisweilen überfordert sein mag, so ist das ganz normal. Problematisch wird es nur, wenn aus der Unfähigkeit zur Abgrenzung von Täterschaft, mittelbare Täterschaft, Teilnahme, Anstiftung und Beihilfe im Strafrecht sowie Sorgfaltspflichtverletzungen im Zivilrecht eine allgemeine Hyperaktivität erwächst in Folge derer aus der Angst, im Rechtswege belangt werden zu können, allzu viele threads unnötig geschlossen werden. Deshalb sollten wir ja die einzelnen Problemfelder auflisten, damit man vorweg die Verantwortlichkeiten klären kann.
Gruß
kester.
du schmeißt hier niemanden aus der diskussion.
wenn du nur so reden kannst, möchte ich nicht,
daß du dich hier weiterhin zu wort meldest und
das man deine beiträge hier nicht zur kenntnis
nimmt.
vergreifst du dich hier auch nur an einem der
mituser in diesem thread, setze ich himmel und
hölle in bewegung, dich hier zu entfernen.
ist das jetzt persönlich genug gewesen?*
taifun, pfeif ihn mal an die kurze kette zurück.
ich stehe 10minuten vor meinem verdienten urlaub
und der fängt hier in meinem thread mit scheiße an.
so, machts gut. bis zum wochenende.
*vorsicht, wenn ich weis um die nase werde.
Moin,
Das Problem der KONTROLLE und des MISSBRAUCHS löst sich dadurch nicht. Egal ob du das so oder so schreibst.
Und wie deine Meinung ist, sorry wenn ich das so direkt sage, ist völlig egal. Interessant ist die Sichtweise UNSERER Anwälte, die sich hierbei auch gut auskennen.
Airbags, WFS, Schließsysteme und Tachos sind für uns ein NO GO. Das ist doch mal ganz ehrlich ... nicht zuviel verlangt das man auf diese HANDVOLL THEMEN verzichten kann. Sonst werden unglaublich viele Themen toleriert ...
Das KANN man als GAST doch wohl akzeptieren ...
Gruß Kester
Moin,
Ich erwarte von dir wegen deines PERSÖNLICHEN Angriffes gegen mich eine Entschuldigung. Ansonsten werde ich dich von der Nutzung des Forums ausschließen.
Du hast 10 Minuten, deiner eigenen Angabe zu Folge. Ich diskutiere an der Stelle auch nicht.
In diese Situation hast du dich SELBST gebracht. Jetzt löffel die Suppe gefälligst auch aus.
MFG Kester
Mann 2erlei bleib doch mal aufm Teppich......
Ich schätze dich eigentlich als hilfsbereite und oft kompetentes Mitglied hier,hab aber manchmal so ein wenig das Gefühl du wärst ein wenig.....hm....ich sach ma übereifrig.
Hier bei MT gibts eben Regeln die wir alle einhalten müssen und die Mods sind dafür da,das dies auch geschiet.
Wem die Regeln nicht passen.....gibt noch andere Foren,oder?
Das die Auslegung der Regel manchmal schwanckt.....Mod sind auch nur Menschen!
Das solche Sachen wie Airbag und blabla numal ein heikles Thema sind ist numa einfach für MT die sicherere Variante solche ÖFFENTLICHEN Diskussionen zu unterbinden,war schon immer so,wird auch so bleiben und daran änderst du erst recht nix wenn du dich hier mit dem Rotherbach anlegst.
Solche Grenzwertigen Dinge müssen dann halt einfach per PN evtl. IRC geklärt werden und ich denk ma damit kann man sich wohl arrangieren.
Also....versaus dir nicht wegen unnötigem Kram......
Moin,
Ich denke er wird jetzt Richtung Urlaub gefahren sein. Schönen Urlaub, bin ja kein A....
Allerdings hat er damit wohl auch seine Entscheidung getroffen, Ich gebe ihm aber gerne noch bis morgen Zeit ... eilt ja nicht. Wenn die Entschuldigung bis morgen 20 Uhr hier steht, sehe ich von der Verbannung ab. Ansonsten stehe ich zu meinem Wort.
MFG Kester