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VarioCredit - (Total-)Schaden

Themenstarteram 14. Februar 2018 um 19:09

Hey Leute :)

Ich versuche mich momentan so gut es geht mit dem VarioCredit auseinanderzusetzen.

Baut man selbst einen Unfall mit Totalschaden als Folge (Vollkasko versichert), wie sieht es dann bezüglich des Restwerts aus? Wie behandelt das der Autoverkäufer?

Anderer Fall - jemand fährt mir rein, mein Auto hat einen Totalschaden. Wie sieht es dann aus?

Bin ziemlich unerfahren, was Versicherungen & Kredite angeht.

Danke für eure Hilfe ;)

Beste Antwort im Thema

Das Zauberwort heißt "GAP-Deckung"

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Hallo,

VarioFinanzierung bedeutet für mich,dass es sich um eine Finanzierung handelt, an deren Vertragsende Du die 3 Optionen hast.

1. verbrieftes Rückgaberecht ( Rückgabe ja, aber zu welchem Preis??? )

2. Anschlussfinanzierung

3. Ablöse der Restschuld

Grundsätzlich kann keine Beispielrechnung die Angaben im Versicherungsvertrag ersetzen. Die dortigen Angaben sind absolut verbindlich.

Mal angenommen, Du hast ein Fahrzeug für 30.000.- Euro gekauft. Bei einer monatl. Rate von 265,xx Eur., wären es dann, auf 48 Monate gerechnet, eine Darlehnstilgung von 12.000.- Euro ( 2,9% Zins).

Blieben also am Ende der Laufzeit ( nach 4 Jahren also) 18.000.- Euro Restsumme, die dann in eine der o.g. 3 Möglichkeiten münden.

Soweit der "normale" geplante Ablauf.

Nun passiert Folgendes: Fahrzeug finanziert, aber nach 12 Monaten wird das Fahrzeug über Nacht von Unbekannt entzündet. Übrig bleibt nur das blanke Metall.

Es wären also 12 x 265,xx Euro, also 3180.- Euro getilgt, aber 26.820.- Euro noch zu tilgen.

Restwert des Fahrzeugs ist 0.- Euro

Die Versicherung rechnet auf Totalschadensbasis ab und ersetzt den Wiederbeschaffungswert, also jenen Wert, welchen Du aufwänden musst, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen.

Der Wiederbeschaffungswert kann nun höher sein als 26.820.- Euro, aber auch niedriger. Das richtet sich nach den örtl. Gegebenheiten und grundlegend nach Schwacke.

Bedeutet also: Wenn mehr getilgt wird, ist die Restdarlehenssumme eher geringer, als der Wiederbeschaffungswert. Ist die Tilgungsrate klein, kann es sein, dass der Wiederbeschaffungswert geringen als die Restdarlehnssumme ist.

Da der Kreditgeber aber sein Darlehen, möglichst gleich und sofort, im Falle der Vernichtung des Kreditgegenwertes, zurück haben möchte, kann es also durchaus passieren, dass plötzlich noch einige tausend Euro " nachgeschossen" werden müssen.

Ob Vollkasko, Teilkasko oder Haftpflich zahlt, spielt hier zumindest keine finanzielle Rolle, da die finanzielle Leistung gleich ist. Lediglich ist bei Voll- und Teilkasko evtl. ein vertragl. Selbstbehalt zu zahlen, lt. Versicherungsvertrag.

Etwas stressig wird es, wenn das Fahrzeug "nur" stark beschädigt ist. Nehmen wir an, der geschätzte Schaden beläuft sich auf 15.000.- Euro, Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 25.000.- Euro.

Nun kann der defekte Wagen verkauft werden. Abzügl. des Restwertes des Fahrzeuges ( Gutachter schlägt Kaufinteressenten vor) ersetzt die Versicherung den Rest bis zum Wiederbeschaffungswert. Alles Weitere verläuft dann wie weiter oben.

Oder, das Fahrzeug wird repariert. Das darf dann sogar 30% mehr als der Wiederbeschaffungswrt kosten. Allerdings hast Du ein Unfallauto, welches prima fährt, aber im Falle einer Rückgabe an den Händler, nach Ablauf des Finanzierungsvertrages, wird so oft das blaue Wunder erlebbar. Da muss dann kräftig nachgezahlt werden.

Bliebe also nur, das Auto weiterhin zu fahren und den Restbetrag zu kreditieren oder Abzulösen.

Richtig böse wird es, wenn die Versicherung ( Haftpfl., Halb- o. Vollkasko) Dir grobe Fahrlässigkeit unterstellt, bzw. beweisen kann. ( Alkohol am Steuer, Drogen, Leichtsinn ( Auto im Winter unbeaufsichtigt, innen mit einem Infrarotstrahler in der Garage erwärmt, mit dem Streichholz in den ( Benzin-) Tank geleuchtet... ). Dann kann die Versicherung die Leistung verweigern und der Kredit muss dennoch innerhalb kürzester Zeit getilgt werden.

Aber auch, wenn die Schuldfrage am Unfall erst vor Gericht geklärt werden muss, kann es vorkommen, dass die Bank den Kreditvertrag einseitig kündigt und das Geld zurückhaben möchte. Ob die Sache vor Gericht liegt und noch andauern kann, interessirt die Bank i.d.R. nicht. Eine ( Vollkasko oder Haftpflicht des Unfallgegeners, zahlt erst, nachdem die Schuldfrage geklärt ist. ( Ok, es gibt evtl auch Vorleistung der Vollkasko, aber das ist hier nicht zu betrachten.

 

Ich würde mich beraten lassen, wie der Wertverlust des Fahrzeugs über die Jahre ist und danach die Tilgung des Darlehens dran ausrichten. Dann besteht zumindest nicht die große Gefahr, im Falle des wenn... viel Geld zur Tilgung des Darlehens kurzfristig aufbringen zu müssen.

Ich hoffe, ich konnte Dir in aller Kürze etwas helfen.

Gruss vom Asphalthoppler

Das Zauberwort heißt "GAP-Deckung"

am 15. Februar 2018 um 7:05

Die muss man auf jeden Fall in der VK-Versicherung mit dabei haben, sonst muss man die Differenz Wiederbeschaffungswert - Restwert aus eigener Tasche bezahlen. Achte einfach darauf bei der Auswahl der Versicherung, dann geht das glatt.

Was für ein Fahrzeug willst du vario-finanzieren?

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 14. Februar 2018 um 21:51:53 Uhr:

Das Zauberwort heißt "GAP-Deckung"

So einfach kann es manchmal sein ... :-)

Hallo,

gibt es die GAP- Deckung auch bei einer Finanzierung? Oder ist das dann die Restwertversicherung, die mit meheren hundert Euro / Jahr zu Buche schlägt???

 

Habe ( außer bei Leasing) noch keine Erfahrunge damit. Wäre nett, wenn mich jemand darüber aufklären könnte.

Gruß vom Asphalthoppler

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 15. Februar 2018 um 11:53:10 Uhr:

Hallo,

gibt es die GAP- Deckung auch bei einer Finanzierung? Oder ist das dann die ( oft völlig) überteuerte Restwertversicherung?

Habe ( außer bei Leasing) noch keine Erfahrunge damit. Wäre nett, wenn mich jemand darüber aufklären könnte

Gruß vom Asphalthoppler

Aber sicher! Lies mal z.B. hier: https://www.bdk-bank.de/handelspartner/versicherungen/gap/

Hallo,

1000 Dank für den Link! Ich bin nun (fast) im Ruhestand und stelle fest, dass ich eigentlich immer noch viel zu wenig weiß.

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 15. Februar 2018 um 11:39

Zitat:

@cz3power schrieb am 15. Februar 2018 um 08:05:43 Uhr:

Die muss man auf jeden Fall in der VK-Versicherung mit dabei haben, sonst muss man die Differenz Wiederbeschaffungswert - Restwert aus eigener Tasche bezahlen. Achte einfach darauf bei der Auswahl der Versicherung, dann geht das glatt.

Was für ein Fahrzeug willst du vario-finanzieren?

Wenn ich das richtig versteh, ist es einfach zu meiner Versicherung zubuchbar? Dann mache ich mal einen Termin bei der LVM.

Es soll ein Audi TT werden.

Anschaffungspreis liegt bei 37.840 €. Anzahlen würde ich 18.500 um die Rate gering zu halten (4,59€ à 48 M.), somit hat das Auto einen Restwert von 21.108,23€.

An dem VarioCredit finde ich es gerade so interessant das Auto (i.d.R) ohne Probleme zurück zugeben und mich nicht mit dem Verkauf rumschlagen zu müssen ;)

Hoffentlich hat Dein Mähdrescher-Versicherungs-Fuzzi einen Plan. Bei dieser Konstellation macht eine GAP-Deckung wenig Sinn

am 15. Februar 2018 um 13:16

Zitat:

@Nightsub schrieb am 15. Februar 2018 um 12:39:15 Uhr:

 

Wenn ich das richtig versteh, ist es einfach zu meiner Versicherung zubuchbar? Dann mache ich mal einen Termin bei der LVM.

Es soll ein Audi TT werden.

Anschaffungspreis liegt bei 37.840 €. Anzahlen würde ich 18.500 um die Rate gering zu halten (4,59€ à 48 M.), somit hat das Auto einen Restwert von 21.108,23€.

An dem VarioCredit finde ich es gerade so interessant das Auto (i.d.R) ohne Probleme zurück zugeben und mich nicht mit dem Verkauf rumschlagen zu müssen ;)

Die GAP-Versicherung muss Teil deines Versicherungsumfangs sein.

Hast du einen Zahlendreher drin? 4,59€ soll dann die monatliche Rate sein? Das kann ich mir absolut nicht vorstellen. Welche Bank bietet dir so etwas an? Und wie kommst du darauf, dass du das Fahrzeug am Ende wieder zurückgeben kannst? Das muss ja mit dem Händler/der Audi-Bank vorab vereinbart werden. Und allein schon deshalb erscheint mir die monatliche Rate deutlich zu günstig...

Wäre ein Gebrauchtwagen-Leasing nicht sinnvoller (liquiditätsschonender), ggf. auch nur auf 36 Monate?

Der Restwert der Vario-Finanzierung wird ja auch an eine jährlich Fahrleistung gekoppelt.

Themenstarteram 15. Februar 2018 um 15:16

Zitat:

@cz3power schrieb am 15. Februar 2018 um 14:16:06 Uhr:

Zitat:

@Nightsub schrieb am 15. Februar 2018 um 12:39:15 Uhr:

 

Wenn ich das richtig versteh, ist es einfach zu meiner Versicherung zubuchbar? Dann mache ich mal einen Termin bei der LVM.

Es soll ein Audi TT werden.

Anschaffungspreis liegt bei 37.840 €. Anzahlen würde ich 18.500 um die Rate gering zu halten (4,59€ à 48 M.), somit hat das Auto einen Restwert von 21.108,23€.

An dem VarioCredit finde ich es gerade so interessant das Auto (i.d.R) ohne Probleme zurück zugeben und mich nicht mit dem Verkauf rumschlagen zu müssen ;)

Die GAP-Versicherung muss Teil deines Versicherungsumfangs sein.

Hast du einen Zahlendreher drin? 4,59€ soll dann die monatliche Rate sein? Das kann ich mir absolut nicht vorstellen. Welche Bank bietet dir so etwas an? Und wie kommst du darauf, dass du das Fahrzeug am Ende wieder zurückgeben kannst? Das muss ja mit dem Händler/der Audi-Bank vorab vereinbart werden. Und allein schon deshalb erscheint mir die monatliche Rate deutlich zu günstig...

Wäre ein Gebrauchtwagen-Leasing nicht sinnvoller (liquiditätsschonender), ggf. auch nur auf 36 Monate?

Der Restwert der Vario-Finanzierung wird ja auch an eine jährlich Fahrleistung gekoppelt.

Gerade nochmal nachgerechnet - Zahlendreher dürfte nicht drin sein. Vielleicht hab ich ja irgendwas falsch verstanden ;)

Ist direkt von Audi, sprich ein Audi Gebrauchtwagen Plus. Hänge nochmal einen Screenshot an. Wie gesagt Anzahlung von 18,5. 48 Monate und 15tkm pro Jahr.

Das mit dem Gebrauchtwagen-Leasing wäre auch eine Option, über die ich noch gar nicht nachgedacht habe. Steht auch noch in den Sternen wie und ob ich es finanziere :)

 

am 15. Februar 2018 um 15:25

Zitat:

@cz3power schrieb am 15. Februar 2018 um 14:16:06 Uhr:

Hast du einen Zahlendreher drin? 4,59€ soll dann die monatliche Rate sein? Das kann ich mir absolut nicht vorstellen. Welche Bank bietet dir so etwas an? Und wie kommst du darauf, dass du das Fahrzeug am Ende wieder zurückgeben kannst? Das muss ja mit dem Händler/der Audi-Bank vorab vereinbart werden. Und allein schon deshalb erscheint mir die monatliche Rate deutlich zu günstig...

Bei der Anzahlung kommt das doch hin. Er hat hier im Prinzip die höchste Anzahlung gewählt. Und hier geht es weniger um ein Bankgeschäft, sondern darum ein Auto zu verkaufen. Daher werden auch solche Konditionen gewährt.

Verstehe nicht, worin der Vorteil von niedrigen Raten und hoher Anzahlung liegen Soll. Das "gute Gefühl", dass das Auto monatlich scheinbar wenig kostet? Die sind dann ja schon im Voraus bezahlt worden. Oder verbessert das die Gesamtkonditionen spürbar?

am 15. Februar 2018 um 15:28

2,49% Zinsen wird er sonst nirgends sicher bekommen für sein Geld. Klar, spekulativ angelegt kann das natürlich funktionieren, muss aber nicht.

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