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Frage zu Schaden bei Leasingrückgabe

Themenstarteram 15. Dezember 2017 um 10:11

Hallo zusammen,

ich habe letzten Monat mein VW Leasingfahrzeug zurückgegeben, beim Gutachten der Dekra wurde ein kleiner Steinschlag in der Windschutzscheibe festgestellt. Die Kosten für die Reparatur wurden mit ca. 680€ netto veranschlagt.

Da ich den Schaden von meiner Versicherung regulieren lassen möchte, forderte ich eine Rechnung für die Reparatur an. VW antwortete mir, dass sie den Schaden nicht reparieren lassen.

Wie seht ihr den Fall, muss ich dennoch den Schaden laut Gutachten zahlen, oder nur ggfs. Eine Wertminderung?

Dankeschön

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13 Antworten

Du hast ja schon selber richtig erkannt.

Man kann bei einem Kratzer das ganze Auto austauschen und der Steinschlag ist beseitigt. Dann stellt man die Kosten fuers ganze Auto dem Leasingnehmer in Rechnung. Das ist was die Meisten wohl gerne tun wuerden, vor Allem wenn sowieso die Versicherung zahlt.

Der Neueinbau einer Scheibe ist nicht immer notwendig. Die Kosten bei Carglass fuer sowas sind 105 Euro.

Da ist man dann bei 105 EUR + geschaezte 200 EUR merkantile Wertminderung.

Pauschal hohe Schaeden in Rechnung zu stellen ist beliebt nicht nur bei Fahrzeugvermietern, sondern allen Vermietern.

Ich wuerde dem Leasinggeber schreiben, dass ein Neueinbau nicht notwendig ist, sondern eine Reparatur der Scheibe ausreicht. Die Schadensregulierung wird angezweifelt, da die Notwendigkeit eines Neueinbaus einer Scheibe nicht begruendet werden konnte. Dann musst du aber ggf. einen Gutachter finden der anhang des Fotos diese Aussage bekraeftigt.

Was sagt denn die Versicherung dazu?

Themenstarteram 15. Dezember 2017 um 12:03

Danke für deine Antwort.

Die Versicherung hatte dem Autohaus eine Kostendeckungszusage geschickt. Da sich rausstellte, dass der Schaden ja nicht repariert wurde, habe ich nun meine Versicherung um eine Abrechnung nach Gutachten gebeten. Bis da eine Rückmeldung kommt, dauert es wohl noch eine Weile.

Kann halt sein das auf der Fahrerseite keine Steinschläge repariert werden dürfen aber so gut kenn ich mich jetzt auch nicht aus.

Zitat:

@trc84 schrieb am 16. Dezember 2017 um 23:17:16 Uhr:

Kann halt sein das auf der Fahrerseite keine Steinschläge repariert werden dürfen aber so gut kenn ich mich jetzt auch nicht aus.

Sie duerfen nicht repariert werden. Sie duerfen aber ignoriert werden? So ein Schwachsinn

Kleiner Steinschlag unter 2mm im Sichtfeld – Gebrauchsspur ohne Berechnung

https://www.leasingtime.de/blog/204-die-leasingrueckgabe

Themenstarteram 17. Dezember 2017 um 13:01

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 17. Dezember 2017 um 07:33:50 Uhr:

Kleiner Steinschlag unter 2mm im Sichtfeld – Gebrauchsspur ohne Berechnung

https://www.leasingtime.de/blog/204-die-leasingrueckgabe

Das habe ich auch angeführt, aber VW argumentiert, dass die Dekra als unabhängiger Gutachter den Schaden nicht als Gebrauchsspur ansieht.

Zitat:

@timixd schrieb am 17. Dezember 2017 um 14:01:19 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 17. Dezember 2017 um 07:33:50 Uhr:

Kleiner Steinschlag unter 2mm im Sichtfeld – Gebrauchsspur ohne Berechnung

https://www.leasingtime.de/blog/204-die-leasingrueckgabe

Das habe ich auch angeführt, aber VW argumentiert, dass die Dekra als unabhängiger Gutachter den Schaden nicht als Gebrauchsspur ansieht.

Was steht den im Gutachten?

Gelöscht

Naja, eigentlich ist es denkbar einfach. Du bist zum Ersatz der Wertminderung nicht der Reparatur verpflichtet. Natürlich wäre es einfacher gewesen diese vorher noch durchführen zu lassen. Wäre ja TK gewesen.

Ich würde warten wie die Versicherung reagiert.

Ansonsten gilt:

Wenn der Wagen nicht repariert wird ist das ein Hinweis darauf, dass der Verkauf im unreparierten Zustand wirtschaftlich sinnvoller ist als im Reparierten, mithin die Wertminderung < Reparaturkosten sind. Ansonsten soll die Gegenseite vortragen, warum nicht repariert wird. Im Zweifel stünden auf jeden Fall dann ein Mitverschulden im Raum.

Insofern würde ich die Forderung dann mit der Begründung erst einmal zurückweisen.

Zitat:

@JMB1990 schrieb am 17. Dezember 2017 um 01:32:37 Uhr:

Zitat:

@trc84 schrieb am 16. Dezember 2017 um 23:17:16 Uhr:

Kann halt sein das auf der Fahrerseite keine Steinschläge repariert werden dürfen aber so gut kenn ich mich jetzt auch nicht aus.

Sie duerfen nicht repariert werden. Sie duerfen aber ignoriert werden? So ein Schwachsinn

Äh, ich glaub ich wurde falsch verstanden... ich sagte nur das ich denke das man das rein rechtlich nicht repariert werden kann, in Form von Steinschlag ausbessern... sondern gleich die komplette Scheibe neu.

Wieso der Leasinggeber dem TD-Ersteller keine Reparatur macht, bleibt ein Rätsel.

... was unser Leasinghasser nicht alles tut...

Er erweckt sogar 3 Jahre alte Threads...

Was ich nie nachvollziehen kann, warum nicht nach km gestaffelt? Es ist doch nachvollziehbar, dass mit 3x 10 tkm oder 3x 30tkm nach drei Jahren ein anderer Verschleißkatalog gelten muss. Dafür zahlt man ja auch kräftig.

Völlig unlogisch.

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