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Urheberrechtsverletzungen (Text)

Themenstarteram 16. Mai 2018 um 9:59

In einigen Threads sehe ich immer wieder mal, daß User komplette oder fast komplette Text per cut & paste aus anderen Online-Magazinen oder (kommerziellen) Nachrichten-Portalen übernehmen.

Selbst mit Quellenangabe (Link) geht das m.E. oft über das Recht auf ein "Kleinzitat" hinaus (

https://www.internetrecht-rostock.de/zitatrecht.htm ) .... und könnte als (hier nicht erlaubtes und das Urheberrecht verletzendes) "Großzitat" angesehen werden.

 

Beispiele dafür finden sich z.B. in dem VW-Abgas-Sammelthread:

https://www.motor-talk.de/.../...um-den-abgasskandal-t5444904.html?...

https://www.motor-talk.de/.../...um-den-abgasskandal-t5444904.html?...

https://www.motor-talk.de/.../...um-den-abgasskandal-t5444904.html?...

 

---> vielleicht sollte man hier User, Moderatoren & Forenpaten (sofern letztere beide die Aufgabe haben, im Namen des Betreibers möglichen Schaden durch UHV-Klagen von der Platform abzuwenden) etwas mehr sensibilisieren?

 

( Andererseits scheint es die Nachrichtenportale / Verlage wie Spiegel, FAZ oder Vogel nicht zu stören, wenn ihre Texte geklaut werden - sonst hätte es sicherlich schon Klagen gegeben ;) )

Beste Antwort im Thema

Anscheinend hast du deinen Link nicht richtig gelesen oder verstanden.

Ich hab das Wichtigste mal zitiert.:D

Zitat:

Aber auch auf gewerblichen Webseiten und Briefbögen finden sich oft Zitate mehr oder weniger bekannter Personen in Form von Redewendungen oder Sprüchen.

Die User hier sind idR privat und nicht gewerblich hier unterwegs.

Zitat:

...ohne Zustimmung des Urhebers zu eigenen Zwecken zu verwenden.

Die Zitate werden nicht als Werbung o. ä. verwendet.

Zitat:

Vielmehr fordert das Gesetz bei allen drei Zitatarten, dass das Zitat als Beleg oder der Erläuterung des Inhalts des übernehmenden Werkes dient. Das Zitat muss also der Unterstützung der eigenen vertretenen Auffassung dienen und Ausdruck der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk sein.

Die Zitate werden als Beleg gebracht zur Untermauerung der eigenen Meinung(sbildung) und zur Diskussion gestellt.

Zitat:

Wird aus einem online-Beitrag zitiert, sollte neben Name des Autors und des Beitrages der Direktlink aufgeführt werden.

Quellen bzw. Links sind vorhanden.

Wo sind in den von dir verlinkten Beiträgen die Verstöße zu finden?

Ich sehe sie nicht.

8 weitere Antworten
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Wo kein Kläger, da keine Anklage. Wenn da gezielt jemand dagegen suchen würde, könnte das zum Problem werden.

Anscheinend hast du deinen Link nicht richtig gelesen oder verstanden.

Ich hab das Wichtigste mal zitiert.:D

Zitat:

Aber auch auf gewerblichen Webseiten und Briefbögen finden sich oft Zitate mehr oder weniger bekannter Personen in Form von Redewendungen oder Sprüchen.

Die User hier sind idR privat und nicht gewerblich hier unterwegs.

Zitat:

...ohne Zustimmung des Urhebers zu eigenen Zwecken zu verwenden.

Die Zitate werden nicht als Werbung o. ä. verwendet.

Zitat:

Vielmehr fordert das Gesetz bei allen drei Zitatarten, dass das Zitat als Beleg oder der Erläuterung des Inhalts des übernehmenden Werkes dient. Das Zitat muss also der Unterstützung der eigenen vertretenen Auffassung dienen und Ausdruck der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk sein.

Die Zitate werden als Beleg gebracht zur Untermauerung der eigenen Meinung(sbildung) und zur Diskussion gestellt.

Zitat:

Wird aus einem online-Beitrag zitiert, sollte neben Name des Autors und des Beitrages der Direktlink aufgeführt werden.

Quellen bzw. Links sind vorhanden.

Wo sind in den von dir verlinkten Beiträgen die Verstöße zu finden?

Ich sehe sie nicht.

Themenstarteram 16. Mai 2018 um 12:00

Zitat:

Wo sind in den von dir verlinkten Beiträgen die Verstöße zu finden?

Die Verstöße sind genau an den von mir zitierten Beiträgen zu finden.

Zitat:

Ich sehe sie nicht.

Vielleicht weil du keine juristische Vorbildung hast?

 

Zu den von dir angesprochenen Einwänden:

Das Urheberrecht in Deutschland kennt weder eine "fair use" Doktrin wie in den USA, noch eine "durch Privatpersonen geduldete öffentliche Nutzung". Lediglich die Privatkopie ist - im privaten Nutzungskreis (also nicht in einem Internet-Forum) - erlaubt.

Daß auf der verlinkten Seite des Rechtsanwalts von "Gewerblicher Nutzung" die Rede ist, liegt wohl daran, daß dieser sich in erster Linier an Gewerbetreibende richtet. Die will er aufklären, und die will er vermutlich dann auch als Mandanten...

 

Auch spielt keine Rolle, ob mit den hierher zu Motor-Talk kopierten - urheberrechtlich geschützten - Beiträgen anderer Geld verdient oder Werbung gemacht wird. Das Urheberrecht kennt keine Ausnahme "zur nicht-kommerziellen bzw. nicht-einkommens-erzielenden" Verwendung in der Öffentlichkeit.

Das wurde hier auch bereits von einem Moderator so gesehen:

https://www.motor-talk.de/.../...hutz-bei-motor-talk-t2623700.html?...

Da ging es zwar um kopierte Bilder - aber das gilt auch für Texte (ist nur nicht jedem "Normalverbraucher" gleich so bewußt ... MP3s und Filme, das weiß jeder ... Bilder machen auch noch - aber an die Texte denkt fast niemand)

 

Zitat als Beleg und Link: Problem ist nicht ein Zitat an sich oder die fehlende Quellenangabe, sondern das Volltextzitat.

Hast du die Ausführungen der Rechtsanwaltskanzlei zum Unterschied § 51 Nr. 1 und Nr. 2 durchgelesen und verstanden?

Es wäre nichts einzuwenden, wenn hier nur "Stellen eines Werks" zitiert worden wären.

---> Beispiel, basierend auf dem 1. Beispiel-Link:

*********************

"Der ZDK-Präsident forderte mehr Unterstützung von der Bundesregierung."

Ich bin der Meinung, der hat Recht!

*********************

 

Es wurden hier aber ganze Beiträge oder fast ganze Beiträge per cut & paste übertragen. Auch eine Kommentierung darunter oder eine farbliche Markierung einzelner Stellen macht daraus kein (erlaubtes) Zitat nach § 51 Nr. 2 ....

 

 

Zitat:

@6502 schrieb am 16. Mai 2018 um 14:00:25 Uhr:

 

Vielleicht weil du keine juristische Vorbildung hast?

Aber vielleicht gesunder Menschenverstand!

Oh la la! Hier ist ein "Gschdudierter"

Gruss Skunky77

Themenstarteram 16. Mai 2018 um 21:38

Leider habe ich kein Jura studiert - aber ich habe gesunden Menschenverstand und kann juristische Texte gut verstehen.

Was du meinst ist eher "Stammtisch-Mentalität" .... "wenn ich nix damit verdiene, darf ich es doch kopieren". Das sieht ein deutscher Richter leider anders - wie es in CH ist: keine Ahnung....

Zitat:

@6502 schrieb am 16. Mai 2018 um 23:38:29 Uhr:

Leider habe ich kein Jura studiert - aber ich habe gesunden Menschenverstand und kann juristische Texte gut verstehen.

Was du meinst ist eher "Stammtisch-Mentalität" .... "wenn ich nix damit verdiene, darf ich es doch kopieren". Das sieht ein deutscher Richter leider anders - wie es in CH ist: keine Ahnung....

Mein Fachgebiet ist da eher das Steuergesetz, doch sehen wir es punkto Copyright etwas lockerer.

Gruss Skunky77

Themenstarteram 16. Mai 2018 um 22:44

Zitat:

@Skunky77 schrieb am 16. Mai 2018 um 23:46:05 Uhr:

 

Mein Fachgebiet ist da eher das Steuergesetz, doch sehen wir es punkto Copyright etwas lockerer.

Wenn es nach mir gänge: ich wäre sofort für die Einführung einer "Fair Use" Reglung: nicht-kommerzielle Verwendung aller Texte & Bilder, die im WWW gepostet wurden, sind erlaubt. Auch dann. wenn die erneute Veröffentlichung durch Privatpersonen ohne Gewinnerzielungstrieb auf Plattformen (wie MT) erfolgt, die eigentlich durch Werbung Geld verdienen (und damit wiederum eine Gewinnerzielungstrieb haben)....

.... aber auf mich hört ja kein Politiker .... ;)

am 22. Mai 2018 um 11:20

Zitat:

@6502 schrieb am 16. Mai 2018 um 23:38:29 Uhr:

Leider habe ich kein Jura studiert - aber ich habe gesunden Menschenverstand und kann juristische Texte gut verstehen.

Was du meinst ist eher "Stammtisch-Mentalität" .... "wenn ich nix damit verdiene, darf ich es doch kopieren". Das sieht ein deutscher Richter leider anders - wie es in CH ist: keine Ahnung....

Ich habe eine juristische "Vorbildung" und sehe überhaupt kein Problem, sofern die Quelle genannt wird. Die hier zitierte Form deckt sich nicht mit der Definition eines Großzitates.

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