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Unterschiedliche Radgrößen

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Themenstarteram 18. Mai 2020 um 10:46

Auf einem Mazda 3 Bj. ca. 2010 werden an der Vorderachse 175/65R14 Winterreifen und an der Hinterachse 185/55R15 Allwetterreifen gefahren. Ist das zulässig ?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. Mai 2020 um 17:37

war wohl noch der Account von meinem Ex. Ich habe das geändert.

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No No

Was ahmenzel bereits mit einem doppelten "no no" kommentiert hat, findest Du hier ausführlich:

Fahren mit Mischbereifung

Grundsätzlich gilt - falls nicht bauartbedingt vorne und hinten unterschiedliche Felgen vorgeschrieben sind (vgl. Smart und manche Supersportwagen) - gleiche Felgengrößen mit passender Bereifung an beiden Achsen. Verbindlich sind die Eintragungen im Fahrzeugschein, ansonsten ist eine Sondererlaubnis des TÜV erforderlich.

Themenstarteram 18. Mai 2020 um 13:34

Danke vorerst. Es geht aber grundsätzlich um 14 Zoll vorne und 15 Zoll hinten.

Zitat:

@catalaia schrieb am 18. Mai 2020 um 12:46:11 Uhr:

Auf einem Mazda 3 Bj. ca. 2010 werden an der Vorderachse 175/65R14 Winterreifen und an der Hinterachse 185/55R15 Allwetterreifen gefahren. Ist das zulässig ?

Wenn die Bereifung wie oben beschrieben auf dem Wagen montiert ist könnte bei einem evtl. Unfall die Versicherung die Zahlung des Schadens verweigern.

Jeder Reifenhändler kann fachmännisch Auskunft geben.

Ist diese Reifenkonstellation nicht im Fahrzeugbrief eingetragen?

Wie bereits schon geschrieben wurde ist diese Reifenkonstellation nicht normal.

Hat der TÜV bisher nicht gemeckert??

PS: Stimmt die Angabe deines Geburtsdatums wirklich?

Zitat:

Wenn die Bereifung wie oben beschrieben auf dem Wagen montiert ist könnte bei einem evtl. Unfall die Versicherung die Zahlung des Schadens verweigern.

Jeder Reifenhändler kann fachmännisch Auskunft geben.

Ist diese Reifenkonstellation nicht im Fahrzeugbrief eingetragen?

Wie bereits schon geschrieben wurde ist diese Reifenkonstellation nicht normal.

Hat der TÜV bisher nicht gemeckert??

PS: Stimmt die Angabe deines Geburtsdatums wirklich?

Das könnte stimmen (Jugendbild?) - Aber: es wird das Geschlechtssymbol für "männlich" angegeben.:rolleyes::confused::D

Themenstarteram 18. Mai 2020 um 17:37

war wohl noch der Account von meinem Ex. Ich habe das geändert.

Themenstarteram 18. Mai 2020 um 17:40

Im Fzg Schein ist die Reifengröße 185/55R15 eingetragen. Wir haben das mal nachgeprüft.

Zitat:

@catalaia schrieb am 18. Mai 2020 um 19:37:58 Uhr:

war wohl noch der Account von meinem Ex. Ich habe das geändert.

Ich hatte eher die Vermutung dass die beiden letzten Zahlen verdreht wurden.

Zitat:

@catalaia schrieb am 18. Mai 2020 um 19:40:20 Uhr:

Im Fzg Schein ist die Reifengröße 185/55R15 eingetragen. Wir haben das mal nachgeprüft.

Meine frage zum TÜV ist damit aber nicht beantwortet.

Die 14" felgen sind wohl aus versehen auf der Vorderachse gelandet.

Zitat:

@catalaia schrieb am 18. Mai 2020 um 19:37:58 Uhr:

war wohl noch der Account von meinem Ex. Ich habe das geändert.

Danke! Jetzt passen Foto und Profilangabe zusammen. Nur das Geburtsdatum fehlt nun - wie es sich gehört! :D

Themenstarteram 18. Mai 2020 um 18:05

Das Fahrzeug wird mittlerweile 6-7 Wochen mit dieser Bereifung gefahren. Der Fahrer äußerte, „ das darf so gefahren werden“ ! So ich weiß, wird nach einer Pol. Kontrolle ein Punkt in Flensburg fällig.

@catalaia => Im Link von @Rehana steht eindeutig geschrieben.

Zitat:

Folgende Arten der Mischbereifung sind grundsätzlich zulässig:

Mischung von Reifen, die nicht demselben Modell entsprechen bzw. nicht denselben Hersteller haben

Mischung von Sommer und Winterreifen

Mischung von Reifen unterschiedlicher Profiltiefen

Mischung von Runflat-Reifen und Standardreifen

Es ist allerdings nicht erlaubt, Reifen unterschiedlicher Größen zu montieren. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn im Fahrzeugschein darauf hingewiesen wird, dass eine unterschiedliche Reifengröße auf Vorder- und Hinterachse zulässig ist.

Hier noch eine "aktuellere" Version von 2020.

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Ich hoffe nun sind alle Klarheiten beseitigt.;)

Hallo Armin,

danke für die Aktualisierung des Bußgeldkatalogs/Reifen. Im Fall eines Verstoßes muss man aber beim Büttel mit Karte bezahlen können, denn soviel Bargeld schleift ja heutzutage kein Mensch mehr mit sich rum.

Hoffentlich nimmt das nicht überhand, Verkehrserziehung in der Schule und später bei Fahrschulen durch immer drakonischere Strafen zu ersetzen, die nur Vergeltungsgelüste wecken: "Beim nächsten Mal erwischt ihr mich nicht!"

Hallo Reinhard,

deinen ersten "Danke Button" habe ich dir zu deinem Beitrag zukommen lassen.

die freundlichen Helfer dürfen schon seit geraumer Zeit kein Bargeld mehr annehmen.

Somit wird seit Jahren mit Plastikgeld bezahlt; oder die "Rechnung" wird dir zugeschickt.

Mein Schwiegersohn durfte mal 10€ bezahlen, wegen vergessenem Blinker. Nur mit Karte.

Ausländische Verkehrsteilnehmer werden zur Bank begleitet und dürfen (müssen) noch mit Barem bezahlen.

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