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unter 21 gewerblich fahren ?

Themenstarteram 20. April 2006 um 12:27

Hallo.

ich bin 19 Jahre alt und habe seit ca. einem dreiviertel Jahr meinen Führerschein Klasse C/CE.

Da ich privat ehr selten LKW fahren kann, aber trotzdem nicht "aus der Übung" kommen will, hat mir ein Bekannter folgendes angeboten:

Er fährt bei einer Spedition kleine Touren, und hat mir angeboten auch einmal eine kleine Tour zu fahren.

Allerdings darf ich ja unter 21 Jahren nicht gewerblich meinen LKW-Führerschein nutzen (soweit ich jetzt informiert bin). Anderer seits verdiene ich ja kein Geld damit !

Wie ist das geregelt ? Darf ich, oder darf ich nicht ???

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24 Antworten

Re: unter 21 gewerblich fahren ?

 

frage mal im Strassenverkehsamt nach.

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von Tiggerhappy

Hallo.

ich bin 19 Jahre alt und habe seit ca. einem dreiviertel Jahr meinen Führerschein Klasse C/CE.

Da ich privat ehr selten LKW fahren kann, aber trotzdem nicht "aus der Übung" kommen will, hat mir ein Bekannter folgendes angeboten:

Er fährt bei einer Spedition kleine Touren, und hat mir angeboten auch einmal eine kleine Tour zu fahren.

Allerdings darf ich ja unter 21 Jahren nicht gewerblich meinen LKW-Führerschein nutzen (soweit ich jetzt informiert bin). Anderer seits verdiene ich ja kein Geld damit !

Wie ist das geregelt ? Darf ich, oder darf ich nicht ???

Re: unter 21 gewerblich fahren ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Tiggerhappy

Allerdings darf ich ja unter 21 Jahren nicht gewerblich meinen LKW-Führerschein nutzen (soweit ich jetzt informiert bin). Anderer seits verdiene ich ja kein Geld damit !

doch...bis 7,5 (7,49)t

Themenstarteram 20. April 2006 um 14:04

bis 7,5 ?

naja gut, hierbei ginge es um Sattelzug :D

ok, da weiß ich ja jetzt bescheid.

vielen dank

am 20. April 2006 um 19:31

was heißt gewerblich????? also ich darf bei mir auf der firma (iveco) alle lkw fahren auch voll beladene zum abholen oder wegbringen!!!!!

ich verdiene damit ja kein geld ich hole sie nur zum reparieren ab und nicht zu fernfahren!!!!

bin übrigends auch 19

wie sieht das bei selbständigen aus,dürfen die evt. mit einer sondergenehmigung auch unter 21 jahren fahren?

hi...

 

unter 21 darf man nicht im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden (richtige LKW :)). Wobei gewerblicher Güterverkehr "die beförderung von Gütern für andere" ist. Was man dabei verdient ist egal. Meines Wissens dürfen Werkstatt- oder Überprüfungsfahrten durchgeführt werden....

 

mfg JAn

Zitat:

Original geschrieben von Tiggerhappy

bis 7,5 ?

naja gut, hierbei ginge es um Sattelzug :D

ok, da weiß ich ja jetzt bescheid.

vielen dank

Gewerblich über 7,49 to ist nur erlaubt, wenn du dich entweder in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer befindest oder diese schon abgeschlossen hast. In dieser Hinsicht ist die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Verlautbarung zu den Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften und das Kontrollgerät im Straßenverkehr unmissverständlich. Hier heisst es z. B. in Bezug auf Artikel 5: Artikel 5 VO (EWG) Nr. 3820/85 hat Vorrang gegenüber der grundsätzlichen Mindestaltersregelung in § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung; d. h. im gewerblichen Güterverkehr ist nach wie vor das 21. Lebensjahr maßgebend, es sei denn, der Betroffene kann eine abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer nachweisen..

Zusätzlich wirst du im Laufe der kommenden Jahre im gewerblichen Güterkraftverkehr nur noch tätig sein dürfen, wenn du die dafür nötige Grundqualifikation (und dann regelmässige Nachschulungen) nachweisen kannst. Aber das ist Gott sei Dank noch nicht aktuell, da dafür lange Übergangsfristen gelten.

Viel wichtiger ist aber, dass du nicht vergisst deinen Führerschein alle 5 Jahre verlängern zu lassen. Seit Anfang 1999 sind neu-erteilte Führerscheine u. a. der Klassen CE nur noch 5 Jahre gültig (siehe Führerschein!).

Das ganze Thema ist ein grosses Wirrwarr, genauso wie die Bestimmungen über die Lenk- und Arbeitszeiten mit etlichen Gestzen und Verordnungen.

Gruß,

Frank

Schliesse mich Inserv an.

Ergänzend zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass in einem Familienbetrieb auch gewerbliches Fahren erlaubt ist, wenn die Notwendigkeit besteht. (Z.b. Fahrer kurzfristig ausgefallen)

Das gewerbliche Fahren unter 21 ist wie schon erwähnt in der Ausbildung möglich. Wenn Du diese abgeschlossen hast, und noch nicht 21 bist musst Du warten, bis Du entsprechendes Alter erreicht hast. (Wirrwarr. So war es bei mir aber vor 6 Jahren. Hatten uns erkundigt, weil meine Eltern eine Spedition haben)

Den Führerschein nach 5 Jahren mit neuem Gesundheitscheck erneuern. Wenn Du den Termin verpasst keine Panik. Der Führerschein verfällt erst 1 Jahr nach Verlängerungstermin.

Sen

am 17. Mai 2006 um 11:12

@Sencillo: Wir haben auch einen Familienbetrieb. Ich habe mit 18 (vor 8 Monaten) den CE gemacht. darf ich jetzt zur Brauerei fahren mit unserem 2435 und da Bier holen? ich werde dafür nicht bezahlt. Ich habe keine lust bis 21 Jahre zu watren. Und mit einem 7,5t lohnt es sich nicht zu fahren bei uns. Es muss doch irgendeine lösung dafür geben.

 

M.F.G Martin

Hallo !

Es kommt nicht darauf an, ob DU (der Fahrer) etwas verdient, es kommt darauf an, ob die Firma mit dieser Fahrt etwas verdient (sag jetzt ja nicht, im Speditionsgewerbe ist ja sowieso nichts verdient...).

Wenn diese Fahrt gewerblich ist (gegen Entgeld) dann maximal 7,5 to (Nicht 7,49 sondern einschließlich 7,5) bis 21 Jahre.

Gruß

Mikne

am 18. Mai 2006 um 17:50

An der Fahrt verdient mein Vater ja auch nichts, im gegenteil. Ich soll ja nur von der Bitburger Brauerei das Bier für unseren Betrieb nach Bad Wildungen Transportieren.

Wir sind ja keine Spedition.

am 18. Mai 2006 um 20:50

Hallo,

Zitat:

An der Fahrt verdient mein Vater ja auch nichts, im gegenteil. Ich soll ja nur von der Bitburger Brauerei das Bier für unseren Betrieb nach Bad Wildungen Transportieren.

Wir sind ja keine Spedition.

Es spielt ja auch keine Rolle, ob DU gewerblich handelst. Derjenige der deinen Bekannten (plötzlich: Vater) beschäftigt, tut dies aber unzweifelhaft gewerblich (egal ob normaler Transport oder Werksverkehr).

Und auch wenn es dir 1000 Mal nicht gefallen wird, du wirst Schwierigkeiten bekommen, wenn du als 19jähriger gewerblich Waren transportierst und kontrolliert wirst. Es sei denn du kannst einen Befähigungsnachweis nachweisen :p

Im Übrigen wirst du, um deinen Führerschein behalten zu können, ja sowieso diverse Nachschulungen und Prüfungen bestehen müssen.

1. Alle fünf Jahre den Führerschein verlängern

2. Bei einem neuen LKW, den du fahren möchtest, die EU-Fahrerkarte beim Tüv (je nach Bundesland) bestellen

3. Und ab 2009 (mit Übergangsfristen für bestimmte Berufsgruppen bis 2014) den neuen Befähigkeitsnachweis bereithalten (Schulung!)

Auf kurz oder lang wirst du nicht mehr so einfach fahren dürfen. Und das ist in Anbetracht der Personen, die bei Speditionen die Güter transportieren, auch ganz gut.

Gruß, Frank

am 19. Mai 2006 um 6:00

@Inserv: Meinen Vater wird von keinem beschäftigt sondern ihm gehört der Betrieb selber. Ich soll ihm die Getränke nur von der Brauerei zur unserer Firma Transportieren. Unser Betrieb verdient an der Fahrt nichts weil wir nur für uns selber die Ware abholen und nicht für andere. Würde das gehen? Weil an der Fahrt wird ja nichts verdient. Was meint ihr dazu?

M.F.G Martin

Hallo,

Zitat:

Den Führerschein nach 5 Jahren mit neuem Gesundheitscheck erneuern. Wenn Du den Termin verpasst keine Panik. Der Führerschein verfällt erst 1 Jahr nach Verlängerungstermin.

Ab dem auf dem Führerschein angegebenen Ablaufdatum darfst du aber keine Fahrzeuge der entsprechenden Klassen mehr führen. Innerhalb 2 Jahren nach diesem Datum (nicht 1 Jahr) wird aber gegen Vorlage der erforderlichen Unterlagen ein neuer Führerschein ausgestellt. Sind mehr als 2 Jahre vergangen, müssen die entsprechenden Führerscheinprüfungen wiederholt werden.

Gruß,

Michael

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