- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unreparierter Vorschaden, neuer Unfall, wohl wirtschaftlicher Totalschaden
Unreparierter Vorschaden, neuer Unfall, wohl wirtschaftlicher Totalschaden
Also fogendes, Freundin mit BMW am Ende September einen Wildunfall mit Wildschwein gehabt. Polizei Unfall aufgenommen, Auto zur BMW, Gutachten erstellt, Versicherung Schadensregulierung zugestimmt.
Reparaturkosten lagen bei 7200€
Wiederbeschaffungswert 8290€
Termin für Reparatur gemacht, sollte letzte Woche stattfinden.
Jetzt folgendes, 4 Tage vor Reparatur kanallt ihr einer ins Auto, Schuld liegt beim Unfallgegner.
Auto abgeschleppt, zur BMW, heute neues Gutachten bekommen...
Reperaturkosten liegen bei 11200€
Daten aus Gutachten:
WBW 8290€
Restwert 4500€
Anwalt ist zur Sicherheit schonmal eingeschaltet.
Hat jmd ne Idee wie die Versicherung hier vorgehen wird oder schonmal den selben oder ienen ähnlichen Fall erlebt?
Beste Antwort im Thema
Ein Fahrzeug mit einem unreparierten Altschaden in dieser Höhe kann nicht den gleichen Wiederbeschaffungswert wie das gleiche Fahrzeug ohne Altschaden haben.
Hier stimmt was nicht...
Ähnliche Themen
18 Antworten
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 31. Oktober 2015 um 08:28:58 Uhr:
betreffen die Repatorkosten im zweiten Gutachten nur den zweiten Schaden?
oder zweiter Schaden + Wildschaden in Summe?
Zweites Gutachten ist nur für den zweiten Schaden alleine, wobei ich denke wenn man für den Gesamten Schaden ein Gutachten macht wird es nicht so teuer, da in beiden Gutachten viele selbe Arbeitsscchritte vorhanden sind...
Je nachdem wie sehr man an dem Auto hängt,
könnte man nachfragen was die Gesamtreparatur kostet.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 31. Oktober 2015 um 09:32:04 Uhr:
Je nachdem wie sehr man an dem Auto hängt,
könnte man nachfragen was die Gesamtreparatur kostet.
Naja, hängen tut sie nicht wirklich an dem Auto, Hauptsache finanziell mit so wenig Verlust wie möglich aus der Sache raus
Zitat:
@Holgicz schrieb am 31. Oktober 2015 um 09:07:56 Uhr:
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 31. Oktober 2015 um 08:28:58 Uhr:
betreffen die Repatorkosten im zweiten Gutachten nur den zweiten Schaden?
oder zweiter Schaden + Wildschaden in Summe?
Zweites Gutachten ist nur für den zweiten Schaden alleine, wobei ich denke wenn man für den Gesamten Schaden ein Gutachten macht wird es nicht so teuer, da in beiden Gutachten viele selbe Arbeitsscchritte vorhanden sind...
dann schließe ich mir der Meinung an:
gruß
Zitat:
@hk_do schrieb am 31. Oktober 2015 um 01:12:48 Uhr:
Von der Kasko-Versicherung 4960 minus SB, von der Haftpflichtversicherung des 2. Gegners 3790 Euro plus Nutzungsausfall/Mietwagen und Unkostenpauschale, vom Restvertaufkäufer 4500 Euro.
Macht in Summe 13250 abzüglich SB zuzüglich Mietwagen/Nutzungsausfall und Unkostenpauschale.
(falls Steuer enthalten ist, muss die beim Neukauf ggf. nachgewiesen werden, sonst wird sie nicht erstattet).