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Unfallschaden Seite. So teuer? Wie wickle ich ab? Wirtsch. Totalschaden???

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 23. September 2013 um 7:54

Hallo Phaeton-Freunde, hatte am Samstag einen Unfall in am Bodensee. 2-spurig-Taxifahrer zog auf meine linke Spur und hat mich auf Höhe der Beifahrertür getroffen. Tür vorne, hintere für, Seitenteil beim Rad Stoßstange, Felge verschrammt. Polizei sagt, Taxi ist Schuld, steht in Protokoll, Taxifahrer sagt, ich hätte ihn geschnitten-völliger Blödsinn, aber er sagt es halt 8Story im Nachhinein.

Hat jemand eine Tipp was ich nun machen soll:

Eigentlich Rechtsanwalt und

heute Gutachter.

Soll ich da lieber zu VW gehen, oder kann das jeder Gutachter gleich gut? Ich kann nicht abschätzen, ob die Türen neu rein müssen (siehe Bilder) sehe keine Dellen oder Wölbungen. Wenn beide Türen rein müssten, Seitenteil lackieren und hintere Stoßstange, dann ist das ja schon fast ein wirtschaftlicher Totalschaden????Ich überleg mir eben, ob ich das Fahrzeug, dass ich eh gerade am verkaufen bin, überhaupt reparieren lasse-steht bei Autoscout drin (PLZ 78048-11900.- Preis, Bj. 2007, 153000 km) oder mit Schaden "selbst"verkaufe, oder mit Schaden meinem VW-Händler verkaufe? Will nenn 1% Phaeton aus der Manufaktur...

Vielleicht hat da jemand Erfahrung in so was? Herzlichen Dank auf jeden Fall.

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+1
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Eridanus

A346, was heißt hier Laien ?????

er meint damit leute wie dich - die 'ratschläge' erteilen, obwohl sie offensichtlich von tuten und blasen keine ahnung haben... :rolleyes:

 

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Erst zum Gutachter, ob der nun von Deinem VW Betrieb gerufen wird, oder ob Du Dir selber einen Gutachter suchst, ist nicht so relevant.

Mit dem Gutachten wendest Du Dich an einen Rechtsanwalt, meisst hat den Gutachter da schon einen Rechtsanwalt, mit dem er vorwiegend zusammen arbeitet, oder den er empfehlen kann.

Dann wartest Du auf das Geld und kannst Dir in Ruhe Alternativen zur Reparatur bei VW ausdenken und durchrechnen.

Ich würde wohl das Geld von der Versicherung einstreichen und den Wagen unrepariert veräußern, zumal Du ihn ja sowieso verkaufen wolltest.

Viel Erfolg!

Themenstarteram 23. September 2013 um 8:32

Hallo Hoellenqualen,

vielen Dank für die Antwort. So mach ichs, bin echt gespannt. Sind die Reparaturen wirklich so teuer, dass das fast zu einem wirtschaftlichen Totalschaden gehen kann? Bei 11900.- angestrebtem Verkaufspreis.

Weisst Du, ob das stimmt, dass man bei Fremdverschulden auf jeden Fall einen Leihwagen bezahlt bekommt, egal, ob man einen nutzt?, bzw. man bekommt einen vergütet?

Grüße aus dem Black-Forest.

Die Frage über die Höhe des Schadens wird Dir spätestens das Gutachten beantworten.

Eine Ferndiagnose auf Grundlage der Bilder bringt Dich hier sicher nicht weiter.

Der Leihwagen, bzw die Ausfallzeit steht Dir dann für die Dauer der Reparatur zu und wird auch im Gutachten Brücksichtigung finden.

Zitat:

Original geschrieben von nuovomonte

... Weisst Du, ob das stimmt, dass man bei Fremdverschulden auf jeden Fall einen Leihwagen bezahlt bekommt, egal, ob man einen nutzt?, bzw. man bekommt einen vergütet?

Nein, einen Mietwagen bekommst du nur ersetzt, wenn dieser auch tatsächlich benötigt wird/wurde. Es muss also ein tatsächlicher Fahrbedarf vorhanden sein und im Zweifelsfall nachgewiesen werden!

Du solltest auch aufpassen, dass du keinen sog. "Unfalltarif" aufgeschwatzt bekommst. Auf den Mehrkosten bleibst du definitiv sitzen. Ebenso musst du dir in aller Regel eine Eigenersparnis anrechnen lassen (ca. 10%).

Wenn du keinen Mietwagen benötigst und nimmst, kannst du ggf. einen Nutzungsausfall geltend machen. Dieser Tagessatz richtet sich nach Fahrzeugtyp und Alter. Allerdings gibt es auch diesen in aller Regel nur, wenn kein eigenes Ersatzfahrzeug vorhanden ist.

Das dürfte die aktuelle ständige Rechtsprechung sein, welche von fast allen Amts- und Landgerichten so angewendet wird.

 

Die Vorgehensweise wurde ja bereits genannt...

- Schaden anzeigen

- eigenen Gutachter aussuchen, da der Schaden mehr als eine Bagatelle sein sollte

- eigenen Anwalt aufsuchen, wenn gegnerische Versicherung nicht reguliert

- im Zweifelsfall Klage erheben

Sollte die Sache vor Gericht landen, dann wird es nicht nur sehr langwierig, sondern es besteht zudem das Risiko, dass du auch eine Mitschuld trägst. Es sollte daher im Polizeiprotokoll unbedingt drinstehen, dass der Gegner die Alleinschuld eingestanden hat. Ansonsten droht im Zweifelsfall 50%/50%.

Zitat:

Original geschrieben von norto

Zitat:

Original geschrieben von nuovomonte

... Weisst Du, ob das stimmt, dass man bei Fremdverschulden auf jeden Fall einen Leihwagen bezahlt bekommt, egal, ob man einen nutzt?, bzw. man bekommt einen vergütet?

Nein, einen Mietwagen bekommst du nur ersetzt, wenn dieser auch tatsächlich benötigt wird/wurde. Es muss also ein tatsächlicher Fahrbedarf vorhanden sein und im Zweifelsfall nachgewiesen werden!

Du solltest auch aufpassen, dass du keinen sog. "Unfalltarif" aufgeschwatzt bekommst. Auf den Mehrkosten bleibst du definitiv sitzen. Ebenso musst du dir in aller Regel eine Eigenersparnis anrechnen lassen (ca. 10%).

Wenn du keinen Mietwagen benötigst und nimmst, kannst du ggf. einen Nutzungsausfall geltend machen. Dieser Tagessatz richtet sich nach Fahrzeugtyp und Alter. Allerdings gibt es auch diesen in aller Regel nur, wenn kein eigenes Ersatzfahrzeug vorhanden ist.

Das dürfte die aktuelle ständige Rechtsprechung sein, welche von fast allen Amts- und Landgerichten so angewendet wird.

 

Die Vorgehensweise wurde ja bereits genannt...

- Schaden anzeigen

- eigenen Gutachter aussuchen, da der Schaden mehr als eine Bagatelle sein sollte

- eigenen Anwalt aufsuchen, wenn gegnerische Versicherung nicht reguliert

- im Zweifelsfall Klage erheben

Sollte die Sache vor Gericht landen, dann wird es nicht nur sehr langwierig, sondern es besteht zudem das Risiko, dass du auch eine Mitschuld trägst. Es sollte daher im Polizeiprotokoll unbedingt drinstehen, dass der Gegner die Alleinschuld eingestanden hat. Ansonsten droht im Zweifelsfall 50%/50%.

Sorry das kann ich so nicht stehen lassen ;) Du hast das Recht auf einen Mietwagen egal ob du ihn wirklich brauchst oder nicht. Ich hatte 2 Unfälle die letzten 2 Jahre, da war immer der Gegner Schuld und immer habe ich einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung bekommen.

Und den hab ich wirklich nicht benötigt.

Allerdings muss man sagen dass der Mietwagen auch 2 Klassen unter dem Phaeton sein darf, also darfst nicht nicht damit rechnen dass du eine Oberklasse als Mietwagen gezahlt bekommst.

Das mit dem Tagessatz stimmt allerdings auch, mir wurde in beiden Fällen gesagt ich könnte einen Mietwagen haben oder einen Tagessatz.

Achja du bekommst den natürlich nur in einen angemessenen Zeitraum, ich hatte einen Totalschaden und hatte ein Recht von 2 Wochen.

Und wenn der Taxifahrer schon mit geschnitten kommt würde ich mir unbedingt einen Anwalt nehmen, da das immer Theater gibt.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Mebe2602

 

Sorry das kann ich so nicht stehen lassen ;) Du hast das Recht auf einen Mietwagen egal ob du ihn wirklich brauchst oder nicht. Ich hatte 2 Unfälle die letzten 2 Jahre, da war immer der Gegner Schuld und immer habe ich einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung bekommen.

Und den hab ich wirklich nicht benötigt.

Da muss ich mal Veto einlegen. Wenn du dir einen Mietwagen geben lässt, musst du ihn auch nutzen. Wenn er nur vor der Tür steht und einmal genutzt wird während der Gesamten Reparaturdauer, wird die gegnerische Versicherung die Kosten von dir einfordern. Diese Fahrt kannst du auch mit Taxi machen und die Rechnung einreichen.

Wenn du ein zweites Fahrzeug hast, besser die Nutzungsausfallentschädigung geben lassen. Da hast du mehr davon.

Zitat:

Original geschrieben von power_driver

Zitat:

Original geschrieben von Mebe2602

 

Sorry das kann ich so nicht stehen lassen ;) Du hast das Recht auf einen Mietwagen egal ob du ihn wirklich brauchst oder nicht. Ich hatte 2 Unfälle die letzten 2 Jahre, da war immer der Gegner Schuld und immer habe ich einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung bekommen.

Und den hab ich wirklich nicht benötigt.

Da muss ich mal Veto einlegen. Wenn du dir einen Mietwagen geben lässt, musst du ihn auch nutzen. Wenn er nur vor der Tür steht und einmal genutzt wird während der Gesamten Reparaturdauer, wird die gegnerische Versicherung die Kosten von dir einfordern. Diese Fahrt kannst du auch mit Taxi machen und die Rechnung einreichen.

Wenn du ein zweites Fahrzeug hast, besser die Nutzungsausfallentschädigung geben lassen. Da hast du mehr davon.

Ok dass er nur vor der Tür steht darf vielleicht nicht sein, aber ich hatte damals 3 Wochen Urlaub, musste aber weder den Urlaub nachweisen noch dass ich überhaupt arbeite.

Ich hab den Wagen nur genutzt um Einkaufen zu fahren oder zu Freunden, mehr aber auch nicht...

Klar wenn du einen Zweitwagen hast würde ich auch lieber den Tagessatz einstecken, ich hatte aber nur den Einen und bin damit aber nicht wirklich viel gefahren und keiner hat etwas gesagt.

Achja ich wusste damals auch nicht dass ich ein Recht auf einen Mietwagen habe, hat mir mein Anwalt gesagt und er hatte Recht, schließlich habe ich einen bekommen und musste nichts außer den Sprit zahlen :)

bei einem Totalschaden wären es 12 Werktage Anspruch auf einen Mietwagen,dein Auto scheint aber noch Fahrtüchtig zusein,also dürfte Dir da nur ein Anspruch für die Dauer der Reparatur zustehen,aber auch nur dann wenn Du die Reparatur machen lässt.

Willst Du mit der gegenerischen Versicherung abrechnen,sprich das Geld kassieren für die Reparatur,abzzgl der MWST.,dann hast Du keinen Anspruch auf einen Mietwagen,vorausgesetzt dein Auto ist Fahrtüchtig....

Vorsichtig geschätzt würde ich mal min.von 5.000€ Schaden ausgehen.

Zitat:

Vorsichtig geschätzt würde ich mal min.von 5.000€ Schaden ausgehen.

ne stoßstange erneuern kostet schon 2400 eur...

Zitat:

Original geschrieben von take2

Zitat:

Vorsichtig geschätzt würde ich mal min.von 5.000€ Schaden ausgehen.

ne stoßstange erneuern kostet schon 2400 eur...

ich sag ja vorsichtig geschätzt:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Mebe2602

Zitat:

Original geschrieben von norto

...

Sorry das kann ich so nicht stehen lassen ;) Du hast das Recht auf einen Mietwagen egal ob du ihn wirklich brauchst oder nicht. Ich hatte 2 Unfälle die letzten 2 Jahre, da war immer der Gegner Schuld und immer habe ich einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung bekommen.

Und den hab ich wirklich nicht benötigt.

Allerdings muss man sagen dass der Mietwagen auch 2 Klassen unter dem Phaeton sein darf, also darfst nicht nicht damit rechnen dass du eine Oberklasse als Mietwagen gezahlt bekommst.

Das mit dem Tagessatz stimmt allerdings auch, mir wurde in beiden Fällen gesagt ich könnte einen Mietwagen haben oder einen Tagessatz.

...

Das kann man durchaus so stehen lassen.

Die letzten Male habe ich diese Ausführungen nämlich genau unter der Überschrift "Im Namen des Volkes - Endurteil" gelesen. Und unter diesem Aspekt sind diese auch rechtsmittelfest. ;)

Man hat als Geschädigter einen Anspruch auf Schadenersatz. Und was hierbei alles Schaden ist, ist inzwischen sehr genau abgeurteilt worden. Daraus folgt in aller Regel für Rechtsstreitigkeiten vor Gericht:

- Mietwagen nur bei konkreten Fahrbedarf*; ansonsten Taxi, ÖPNV, etc. (ggf. auf Abrechnung)

- Mietwagen nur ausnahmsweise zum Unfallersatztarif

- Mietwagenkosten ggf. abzgl. ersparte Eigenaufwendung (i.d.R. 10% - selbst bei niedrigklassigerem Ersatzwagen kann der Abzug erfolgen)

- Mietwagen durchaus in derselben Fahrzeugklasse bzw. ähnlicher Ausstattung möglich

- Nutzungsausfallentschädigung kann entfallen, wenn ein weiteres Fahrzeug vorhanden ist

- Minderwert nach Fahrzeugtyp, -alter, -zustand und Art der Beschädigung (ggf. weitere Faktoren)

- Gutachterkostenersatz nur außerhalb von Bagatellen

- Rechtsanwaltskosten dito

[* 2-3 Kurzstreckenfahrten reichen hier sicherlich nicht wirklich aus.

Im Übrigen gibt es für die Erstattung von Mietwagenkosten eigene Tabellen namens Schwacke und Fraunhofer - dort ist alles Wesentliche aufgelistet und wird von fast allen Gerichten für die Berechnung herangezogen.]

Gewiss gibt es inzwischen auch wieder Versicherer die im Einzelfall andere (großzügigere) Regulierungen vornehmen und so das Prozessrisiko vermeiden (wollen).

Aber sobald die Sache durch den Richter entschieden wird, geht es in aller Regel nach den vorbezeichneten Maßgaben. (Warum in aller Regel? Es sind nun einmal zivilrechtliche Streitigkeiten und hier wird nur "zwischen" den Parteien entschieden.)

Themenstarteram 23. September 2013 um 13:08

An alle bisherigen Themenbegleiter "recht herzlichen Dank". Das ist toll, in dem Forum, dass man ganz schnell wirkliche Hinweise bekommt.

Ich hab jetzt einen Gutachter angerufen, zu dem gehe ich heute Abend. Auf den Rechtsanwaltstermin muss ich bis morgen warten, mindestens. Wenn gleich mir jetzt auch schon wieder die Sekretärin des Anwaltes gesagt hat, dass normalerweise ich den Gutachter "nicht" beauftragen sollte, weil das eher die gegnerische Versicherung macht (glaub ich ja fast nicht) und ich u. U auf den Kosten sitzen bleibe, gerade wenn es evtl. sogar noch Theater gibt mit der Schuldfrage. Aber jetzt ist dass halt so. Ich geh da hin, dann weiss ich, was das Ding kostet.

Das alles ist einfach sehr kompliziert, es ist frustrierend, dass dann die 50/50 Regelung anscheinend sofort Einzug hält, bei geringstem Zweifel??? an der Schuld.

Und dass einem dann so gut bürgerliche End-50er neben der Polizei stehend wirklich knallhart ins Gesicht lügen, das find ich das eigentlich bedenkliche. Die netten silbergrauen Herren, wahrscheinlich ging er am Sonntag zur Kirche (Entschuldigung, emotional, gilt auch nicht für alle-oder auch für blonde, schwarzhaarige, rot, gefärbte..Frauen und Männer ...:-)), statt froh zu sein, dass den Kindern im Auto nix passiert ist, nur Blech... und meiner Frau, die neben dran sass. Anscheinend hat Ihre Aussage doch auch Gewicht.

Ich bin gespannt, sag Euch mal die Schadenshöhe, wer am nächsten dran ist .... . Wenn meiner doch 11000.- Wert hat, dann könnte das ja sogar knapp werden, oder? mit Totalschaden ß

Nun denn, nochmals Danke und Grüße.

Wenn Du" nicht schuld" bist, lass Dir bloss nicht den Gutachter der Gegnerischen Versicherung aufquatschen. Wenn Dir das auch Dein Anwalt rät und nicht dessen Sekretärin wechsel den Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von norto

Zitat:

Original geschrieben von Mebe2602

 

Sorry das kann ich so nicht stehen lassen ;) Du hast das Recht auf einen Mietwagen egal ob du ihn wirklich brauchst oder nicht. Ich hatte 2 Unfälle die letzten 2 Jahre, da war immer der Gegner Schuld und immer habe ich einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung bekommen.

Und den hab ich wirklich nicht benötigt.

Allerdings muss man sagen dass der Mietwagen auch 2 Klassen unter dem Phaeton sein darf, also darfst nicht nicht damit rechnen dass du eine Oberklasse als Mietwagen gezahlt bekommst.

Das mit dem Tagessatz stimmt allerdings auch, mir wurde in beiden Fällen gesagt ich könnte einen Mietwagen haben oder einen Tagessatz.

...

Das kann man durchaus so stehen lassen.

Die letzten Male habe ich diese Ausführungen nämlich genau unter der Überschrift "Im Namen des Volkes - Endurteil" gelesen. Und unter diesem Aspekt sind diese auch rechtsmittelfest. ;)

Man hat als Geschädigter einen Anspruch auf Schadenersatz. Und was hierbei alles Schaden ist, ist inzwischen sehr genau abgeurteilt worden. Daraus folgt in aller Regel für Rechtsstreitigkeiten vor Gericht:

- Mietwagen nur bei konkreten Fahrbedarf*; ansonsten Taxi, ÖPNV, etc. (ggf. auf Abrechnung)

- Mietwagen nur ausnahmsweise zum Unfallersatztarif

- Mietwagenkosten ggf. abzgl. ersparte Eigenaufwendung (i.d.R. 10% - selbst bei niedrigklassigerem Ersatzwagen kann der Abzug erfolgen)

- Mietwagen durchaus in derselben Fahrzeugklasse bzw. ähnlicher Ausstattung möglich

- Nutzungsausfallentschädigung kann entfallen, wenn ein weiteres Fahrzeug vorhanden ist

- Minderwert nach Fahrzeugtyp, -alter, -zustand und Art der Beschädigung (ggf. weitere Faktoren)

- Gutachterkostenersatz nur außerhalb von Bagatellen

- Rechtsanwaltskosten dito

[* 2-3 Kurzstreckenfahrten reichen hier sicherlich nicht wirklich aus.

Im Übrigen gibt es für die Erstattung von Mietwagenkosten eigene Tabellen namens Schwacke und Fraunhofer - dort ist alles Wesentliche aufgelistet und wird von fast allen Gerichten für die Berechnung herangezogen.]

Gewiss gibt es inzwischen auch wieder Versicherer die im Einzelfall andere (großzügigere) Regulierungen vornehmen und so das Prozessrisiko vermeiden (wollen).

Aber sobald die Sache durch den Richter entschieden wird, geht es in aller Regel nach den vorbezeichneten Maßgaben. (Warum in aller Regel? Es sind nun einmal zivilrechtliche Streitigkeiten und hier wird nur "zwischen" den Parteien entschieden.)

Hmm ok scheint wohl von Fall zu Fall anders zu sein, ich konnte eben nur von meiner Erfahrung berichten und dass das bei mir alles kein Problem war.

Es ist allerdings sehr verwirrend dass das nicht eindeutig geregelt ist...

Achja noch ein Tipp falls du ADAC Plus Mitglied bist bekommst du auch einen Mietwagen, allerdings nur wenn der Werkstattaufenthalt deines Autos mindestens 3 oder 4 Tage beträgt. ( Genaue Bedingung müssstest du nochmal nachschlagen.

Gruß

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