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Unfallschaden nach über 2 Jahren auszahlen lassen noch möglich? ADAC Rechtschutz+verzwickte Umständ

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 17:32

Guten Abend,

das Thema ist mir etwas peinlich aber ich fange einfach mal an.

Vorweg: Der Wagen war über meinen Stiefvater versichert. Nun läuft der Wagen über mich und gehört auch auf dem Papier mir.

Im Mai 2012 hatte ich einen Unfall. Außer Blechschäden ist zum Glück nichts passiert. Mit ist jemand in die Seite gefahren. Ohne weiter darauf einzugehen, bin ich der Meinung dass ich keine Schuld hatte oder zumindest nur zur Hälfte. Der Unfallgegner und ich waren sogar bei der gleichen Versicherung. Ich habe alles über meine Versicherungsvertreterin abwickeln lassen.

Am folge Tag hatte ich alle notwendigen Dokumente per Mail verschickt und die Vertreterin hatte sie weitergegeben. Ich bin 2 Monate mit dem Schaden umher gefahren da nichts passiert ist trotz mehrfacher Nachfrage.

Im August 2012 hatte ich dann den Wagen reparieren lassen. Mein Onkel, der Autolackierer ist, hat das für mich gemacht so dass ich nur den Lack bezahlen musste. Er hat mir eine Rechnung ausgestellt, wie ich sie auch normalerweise bezahlen müsste.

Im September/Oktober 2012 bekam mein Stiefvater einen Brief dass dem Unfallgegner der Schaden über 1000€ bezahlt wurde. Kurz darauf folgte dann das Schreiben für den im folge Jahr höheren Versicherungsbeitrag.

Mein Stiefvater sagte mir, er hätte mit der Versicherungsdame telefoniert und die meinte ich bekomme nichts. Aber die >1000€ reichen niemals aus um den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners zu begleichen. Naja ich nahm das so hin, wollte im Februar 2013 nochmal nachfragen, bekam aber telefonisch keine Antwort und hatte den Unfall wieder verdrängt. Ich habe recherchiert was zu tun wäre aber eine Lösung konnte ich nicht finden. So teuer wurde es ja doch nicht für mich, außer dass ich ein Jahr 300€ mehr für den Beitrag bezahlt habe.

Seit dem 1.1. habe ich den Wagen auf mich versichert und dazu bin ich auch ADAC Mitglied. Zufällig bin ich auf die ADAC Verkehrsversicherung gestoßen die wohl auch für Standard Mitglieder ist. Diese bietet eine kostenlose Erstberatung an. Das wäre ideal für mich. Ich dachte mir, die ganzen Dokumente mitzunehmen, alles zu schildern und dann einen Tipp zu erhalten, ob es überhaupt noch möglich ist das Geld zu bekommen und wenn ja, wie.

Allerdings denke ich mir, die werden auf ein Zweitgespräch pochen, das wiederum kostenpflichtig sein wird.

Ihr fragt euch sicherlich, wie ich so blöd sein kann erst nach 2 Jahren aktiv zu werden. Wie gesagt, die Kosten hielten sich für mich relativ niedrig, ich habe mich zu sehr auf meine Ex-Vertreterin verlassen die mir im Endeffekt keine Hilfe war und durch andere, für mich wichtigere, Umstände habe ich es verdrängt.

Nun steht mir das Wasser langsam bis zum Hals und ich könnte das Geld, das mir eigentlich zugestanden hätte, ganz gut gebrauchen.

 

Meine Fragen an euch:

Was haltet ihr von der Geschichte? Habe ich unter Umständen eine Chance auch wenn ich bei der Versicherung nicht mehr bin?

Und habt ihr Erfahrungen mit der ADAC Rechtsschutzversicherung?

Beste Grüße

Timo

Beste Antwort im Thema

Betreff: Verkehrsunfall vom

Ihr VN:

amtl. Kennzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf die bisherigen Telefonate sowie meinen Ihnen (hoffentlich) vorliegenden Unfallbericht übersende ich Ihnen:

a) den Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reparaturkosten

b) die Reparaturrechnung

verbunden mit der Bitte um Erstattung.

Hinzu kommen für die Reparaturzeit der Nutzungsausfall für x Kalendertag zu je x € sowie eine einmalige Kostenpauschale von 25,- €.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von € bis - zum 4 Wochen - auf mein Konto.

Zum weiteren Unfallhergang darf ich Sie bitten, sich die polizeiliche Ermittlungsakte (Anschrift und Aktenzeichen der Polizeidienststelle) anzufordern.

Ich gestatte mir vorsorglich den Hinweis, dass ich Eigentümer des beschädigten PKW's bin, mein Schwiegervater hingegen Versicherungsnehmer und Halter war. Die Erstattung steht daher mir zu. Eine entsprechende Bestätigung nebst vorsorglicher Abtretungser-klärung meines Schwiegervaters füge ich anbei.

Freundliche Grüße

Hansi Nachlässig

Abtretungserklärung

Hiermit bestätige ich, der unterzeichnende Willi Winzig, dass mein Schwiegersohn Hansi Nachlässig Eigentümer der Fahrzeuges XY-WE 123 seit dem (Datum der Zulassung auf den Schwiegervater) ist und trete ich ihm vorsorglich alle Ansprüche, die mir als Halter des Fahrzeuges durch den Verkehrsunfall vom zustehen, ab. Er ist berechtigt, die Ansprüche auf eigene Kosten und in eigenem Namen geltend zu machen.

Ich, Hansi Nachlässig, nehme die Abtretung an.

Ort, Datum und beide Unterschriften

 

Schreib das einfach ab und fülle die Lücken richtig aus. Ich hoffe, Du hast der Versicherung einen Unfallbericht eingereicht.

Gruß

Peter

P.S: Falls das ein Anwalt für Dich schreibt, bei rund 2.000,- € beträgt sein Honorar (ohne Vergleich, ohne Telefonate mit der Versicherung, nur Schriftverkehr) rund 200,- €.

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Zitat:

Original geschrieben von EightEleven

Vielen Dank Peter! Das ist sehr freundlich von dir!

Dürfte ich abschließend noch eine Frage stellen, auch wenn sie vermutlich blöd ist.

Mein Stiefvater ist momentan im Ausland. Telefonisch würde ich ihn erreichen aber eine Unterschrift zu erhaschen wird etwas schwierig. Die Unterschrift fälschen mag ich ungerne, da ich sie auch nicht hinbekomme. Könnte ich versuchen den Teil mit der Abtretungserklärung erst einmal weg zu lassen und erst bei Bedarf nachreichen?

Es beruhigt mich sehr, dass du Fälschungen nur ungerne machst.

Entweder reichst du die Abtretung nach oder du wartest bis er wieder da ist - darauf dürfte es bei diesem zeitlichen Ablauf auch nicht mehr ankommen, oder?

Gibt es dort kein Fax-Gerät?

Themenstarteram 28. Juli 2014 um 16:52

Du hast schon Recht Sause. :D Ich werde es erst einmal ohne die Abtrittserklärung versuchen.

Ob er ein Fax hat, weiß ich nicht da er sich in einem Auslandseinsatz befindet für die nächsten 4 Monate. Ich vermute mal ja aber sicher bin ich mir nicht und ob er überhaupt die Zeit dafür hat. Meiner Mutter habe ich schon mal gesagt, wenn die beiden telefonieren, soll er mich bitte auch anrufen.

Zitat:

Original geschrieben von EightEleven

 

Im August 2012 hatte ich dann den Wagen reparieren lassen. Mein Onkel, der Autolackierer ist, hat das für mich gemacht so dass ich nur den Lack bezahlen musste. Er hat mir eine Rechnung ausgestellt, wie ich sie auch normalerweise bezahlen müsste.

Es wundert mich, dass Du Dir um die Urkundenfälschung bei der Abtretung so einen Kopf machst, aber bei der Vorlage einer getürkten Rechnung und dem damit begangenen Betrug keine Last hast...

:D:D:D

Wieso Betrug? Der TE hat einen Kostenvoranschlag über die Schadenshöhe, über den soll er abrechnen. Der Schaden wird nach Objekten Kriterien bemessen und erstattet. Ob er die Rep. dann über seinen Onkel quasi geschenkt bekommt, das Geld versäuft oder mir spendet, spielt dann keine Rolle mehr.

Themenstarteram 28. Juli 2014 um 18:28

Naja wie man es nimmt oder? Der Kostenvoranschlag wurde gestellt. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass er mir den Wagen fast kostenlos repariert.

Dann gab er mir die Rechnung und wollte nur die Kosten für den Lack haben. Und wie Peter es schreibt. Es ist ein Schaden entstanden, ich habe einen Kostenvoranschlag bekommen (bin an keine Werkstatt gebunden) und ob ich ihm das Geld Bar gebe, er mir die Kosten erspart und ich ihm dafür den Rasen mähe, hat ja die Versicherung nicht zu interessieren.

Ich bin zwar kein Jurist aber Betrug wäre es wohl eher wenn ich mehrere tausend Euro verlangen würde. Die Reparaturkosten wurden schon sehr human berechnet.

Ähm Rechnung und Kostenvoranschlag packe ich aber zusammen in den Brief, mit dem Schreiben oder? Hört sich für mich gerade so an, als wäre nur der Kostenvoranschlag für die Versicherung interessant.

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH

Wieso Betrug? Der TE hat einen Kostenvoranschlag über die Schadenshöhe, über den soll er abrechnen.

Tja, nur war davon hier nie die Rede.

Es ging um die Vorlage einer Rechnung. Und damit wird der Versicherer zumindest über den Anfall der MwSt. getäuscht.

Dass der Onkel diese tatsächlich auch nicht abgeführt haben dürfte, wenn die Rechnung nur pro forma erstellt wurde, steht noch auf einem anderen Blatt.

Ein feines Steuervergehen des Onkels hätten wir dann auch noch.

Zitat:

Original geschrieben von EightEleven

 

Ich bin zwar kein Jurist aber Betrug wäre es wohl eher wenn ich mehrere tausend Euro verlangen würde. Die Reparaturkosten wurden schon sehr human berechnet.

Ich schon. Daher die kurze Zusatzinfo, dass die Höhe des Betrags nur für das Strafmaß relevant ist, nicht für die tatbestandsmäßigkeit. :)

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 17:57

Ich habe nochmal nachgefragt. Die Rechnung hat mein Onkel nicht eingereicht, da er die Arbeiten ja "nicht ausgeführt" hat. Aber kriminell sind wir trotzdem. Den Lack und die anderen Utensilien hat er sicherlich von der Steuer abgesetzt. ;)

Um das Schreiben werde ich mich erst morgen oder am Freitag kümmern. Dank Hafi komme ich jetzt doch etwas ins Grübeln, wobei sich die angebliche Steuerhinterziehung geklärt hat.

Wenn Du auf Basis des Kostenvoranschlags abrechnest, ist alles in Ordnung. Dass die Reparatur durchgeführt wurde, kannst Du auch mit einem Foto mit Tageszeitung nachweisen (wegen Nutzungsausfall).

Nur das mit der Rechnung solltest Du lassen...

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 20:33

Einen Nutzungsausfall wollte ich eigentlich ausschließen. Das wäre wieder Betrug. ;)

Mein Auto war nach dem Unfall noch verkehrstüchtig. Ich habe den Wagen auch erst einige Wochen später reparieren lassen. Gut, mein Onkel wohnt nicht bei mir in der Nähe, die Zeit habe ich aber Urlaub bei Verwandten verbracht, so dass ich nicht unbedingt auf das Auto angewiesen war für die 2 Tage.

Wenn solch ein Nutzungsausfall allerdings auch eine Art Pauschale ist und keinerlei Nachweispflicht besteht, würde ich natürlich gerne die 2 Tage für die Reparatur in Anspruch nehmen. :)

Nimm die zwei Tage Nutzungsausfall in Anspruch (Höhe ergibt sich aus der entsprechenden Tabelle). Da Du Deinem Onkel das Material bezahlt hast, kannst Du in der Höhe eigentlich auch die MwSt. geltend machen. Wirst aber vermutlich keine Rechnung haben. Und wenn Dein Onkel die Rechnung steuertechnisch nicht verbucht hat, lass die MwSt. einfach fallen. Die meisten Betriebe werden als GmbH geführt und versteuern damit mit Rechnungserstellung, nicht mit Zahlungseingang. Hätte Dein Onkel die MwSt. abgeführt, könntest Du sie geltend machen. Dem ist aber nicht so.

Themenstarteram 30. Juli 2014 um 18:01

Vielen Dank nochmals Peter! Ich werde das Schreiben doch noch heute abschicken, mal sehen wie die Reaktion ausfallen wird. Ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten, auch wenn die Antworten bisher immer recht lang ausfielen.

Themenstarteram 13. August 2014 um 16:38

2 Wochen sind um und immer noch keine Antwort.

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