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Unfallschaden nach über 2 Jahren auszahlen lassen noch möglich? ADAC Rechtschutz+verzwickte Umständ

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 17:32

Guten Abend,

das Thema ist mir etwas peinlich aber ich fange einfach mal an.

Vorweg: Der Wagen war über meinen Stiefvater versichert. Nun läuft der Wagen über mich und gehört auch auf dem Papier mir.

Im Mai 2012 hatte ich einen Unfall. Außer Blechschäden ist zum Glück nichts passiert. Mit ist jemand in die Seite gefahren. Ohne weiter darauf einzugehen, bin ich der Meinung dass ich keine Schuld hatte oder zumindest nur zur Hälfte. Der Unfallgegner und ich waren sogar bei der gleichen Versicherung. Ich habe alles über meine Versicherungsvertreterin abwickeln lassen.

Am folge Tag hatte ich alle notwendigen Dokumente per Mail verschickt und die Vertreterin hatte sie weitergegeben. Ich bin 2 Monate mit dem Schaden umher gefahren da nichts passiert ist trotz mehrfacher Nachfrage.

Im August 2012 hatte ich dann den Wagen reparieren lassen. Mein Onkel, der Autolackierer ist, hat das für mich gemacht so dass ich nur den Lack bezahlen musste. Er hat mir eine Rechnung ausgestellt, wie ich sie auch normalerweise bezahlen müsste.

Im September/Oktober 2012 bekam mein Stiefvater einen Brief dass dem Unfallgegner der Schaden über 1000€ bezahlt wurde. Kurz darauf folgte dann das Schreiben für den im folge Jahr höheren Versicherungsbeitrag.

Mein Stiefvater sagte mir, er hätte mit der Versicherungsdame telefoniert und die meinte ich bekomme nichts. Aber die >1000€ reichen niemals aus um den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners zu begleichen. Naja ich nahm das so hin, wollte im Februar 2013 nochmal nachfragen, bekam aber telefonisch keine Antwort und hatte den Unfall wieder verdrängt. Ich habe recherchiert was zu tun wäre aber eine Lösung konnte ich nicht finden. So teuer wurde es ja doch nicht für mich, außer dass ich ein Jahr 300€ mehr für den Beitrag bezahlt habe.

Seit dem 1.1. habe ich den Wagen auf mich versichert und dazu bin ich auch ADAC Mitglied. Zufällig bin ich auf die ADAC Verkehrsversicherung gestoßen die wohl auch für Standard Mitglieder ist. Diese bietet eine kostenlose Erstberatung an. Das wäre ideal für mich. Ich dachte mir, die ganzen Dokumente mitzunehmen, alles zu schildern und dann einen Tipp zu erhalten, ob es überhaupt noch möglich ist das Geld zu bekommen und wenn ja, wie.

Allerdings denke ich mir, die werden auf ein Zweitgespräch pochen, das wiederum kostenpflichtig sein wird.

Ihr fragt euch sicherlich, wie ich so blöd sein kann erst nach 2 Jahren aktiv zu werden. Wie gesagt, die Kosten hielten sich für mich relativ niedrig, ich habe mich zu sehr auf meine Ex-Vertreterin verlassen die mir im Endeffekt keine Hilfe war und durch andere, für mich wichtigere, Umstände habe ich es verdrängt.

Nun steht mir das Wasser langsam bis zum Hals und ich könnte das Geld, das mir eigentlich zugestanden hätte, ganz gut gebrauchen.

 

Meine Fragen an euch:

Was haltet ihr von der Geschichte? Habe ich unter Umständen eine Chance auch wenn ich bei der Versicherung nicht mehr bin?

Und habt ihr Erfahrungen mit der ADAC Rechtsschutzversicherung?

Beste Grüße

Timo

Beste Antwort im Thema

Betreff: Verkehrsunfall vom

Ihr VN:

amtl. Kennzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf die bisherigen Telefonate sowie meinen Ihnen (hoffentlich) vorliegenden Unfallbericht übersende ich Ihnen:

a) den Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reparaturkosten

b) die Reparaturrechnung

verbunden mit der Bitte um Erstattung.

Hinzu kommen für die Reparaturzeit der Nutzungsausfall für x Kalendertag zu je x € sowie eine einmalige Kostenpauschale von 25,- €.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von € bis - zum 4 Wochen - auf mein Konto.

Zum weiteren Unfallhergang darf ich Sie bitten, sich die polizeiliche Ermittlungsakte (Anschrift und Aktenzeichen der Polizeidienststelle) anzufordern.

Ich gestatte mir vorsorglich den Hinweis, dass ich Eigentümer des beschädigten PKW's bin, mein Schwiegervater hingegen Versicherungsnehmer und Halter war. Die Erstattung steht daher mir zu. Eine entsprechende Bestätigung nebst vorsorglicher Abtretungser-klärung meines Schwiegervaters füge ich anbei.

Freundliche Grüße

Hansi Nachlässig

Abtretungserklärung

Hiermit bestätige ich, der unterzeichnende Willi Winzig, dass mein Schwiegersohn Hansi Nachlässig Eigentümer der Fahrzeuges XY-WE 123 seit dem (Datum der Zulassung auf den Schwiegervater) ist und trete ich ihm vorsorglich alle Ansprüche, die mir als Halter des Fahrzeuges durch den Verkehrsunfall vom zustehen, ab. Er ist berechtigt, die Ansprüche auf eigene Kosten und in eigenem Namen geltend zu machen.

Ich, Hansi Nachlässig, nehme die Abtretung an.

Ort, Datum und beide Unterschriften

 

Schreib das einfach ab und fülle die Lücken richtig aus. Ich hoffe, Du hast der Versicherung einen Unfallbericht eingereicht.

Gruß

Peter

P.S: Falls das ein Anwalt für Dich schreibt, bei rund 2.000,- € beträgt sein Honorar (ohne Vergleich, ohne Telefonate mit der Versicherung, nur Schriftverkehr) rund 200,- €.

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am 26. Juli 2014 um 17:46

1. Das Geld würde deinem Stiefvater zustehen, da dieser VN war.

2. Du bist in der Bringschuld. Du musst die Höhe und Kausalität des Schadens beweisen.

Wie willst du das jetzt noch machen?

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 17:51

Hallo

1. Das wäre sehr schlecht. Er war beim Unfall nicht dabei und ich glaube auch nicht, dass er für mich die Rennerei übernehmen würde.

2. Ich hatte nach dem Unfall, Zuhause, Bilder gemacht, die Polizei vor Ort hat Bilder gemacht und ich besitze ja die Rechnung von der Reparatur. Es muss doch nicht jeder Schaden von einem Gutachter untersucht werden?

Hallo,

dann fangen wir mal vorne an:

a) Anspruchsteller ist der jeweilige Fahrzeugeigentümer. Der muss nicht mit dem Halter (laut Fahrzeugbrief) oder Versicherungsnehmer identisch sein. Kannst Du nachweisen, dass Du Eigentümer bist (z.B. alter Kaufvertrag, Kaufpreis überwiesen, Versicherung und Steuer von Deinem Konto überwiesen, alle bisherigen Rep.-Rechnungen auf Deinen Namen)? Sonst kannst Du Dir die Ansprüche auch schriftlich abtreten lassen und machst sie selbst geltend (dann aber ohne Punkt e).

b) Verjährt ist die Forderung nicht. Merkwürdig aber, dass die "gegnerische" Versicherung sich zu Deinen Ansprüchen nicht schriftlich erklärt hat. Da würde ich direkt schriftlich mal nachfragen und nicht über die Versicherungsdame (Versicherungsvertreterin?). Ob und in welcher Höhe (prozentual) reguliert wurde. Falls die Dir überhaupt antworten, denn Du bist ja bei denen bisher nicht als Anspruchsteller aufgetreten, sondern Dein Schwiegervater.

c) Eine Rechtsschutzversicherung ist in der normalen ADAC-Mitgliedschaft nicht enthalten, nur die kostenlose Erstberatung. Hier könnte der ADAC aber locker ablehnen, da Dein Beratungsbedürfnis vor der Mitgliedschaft entstanden ist.

d) Zweifelhaft, ob Du Deine Forderung der Höhe nach nachweisen kannst. Es fehlt ein Gutachten, es fehlt ein Kostenvoranschlag. Vielleicht hast Du noch sehr gute Fotos, an Hand derer der Mindestschaden zu ermitteln ist. Kannst natürlich den Rechnungsbetrag geltend machen. Obwohl ich dies schon etwas merkwürdig finde, eine Rechnung zu erstellen, die der Auftraggeber einvernehmlich nie in der Höhe bezahlen sollte. Aber vielleicht hat Dein Onkel Dir ja vorher einen Kostenvoranschlag gemacht und den noch abgespeichert?

e) Wenn Du finanziell z.Zt. klamm bist, kannst Du vielleicht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. Das kann Dir das örtliche Amtsgericht sagen.

Viel Glück und investiere ruhig die rund 100,- € (?) im Jahr für eine Verkehrs-RS.

Peter

 

am 27. Juli 2014 um 7:09

Dann frag doch auch bei der Polizei an! Die treffen eine inoffizielle Vorentscheidung, wer Schuld hat.

Und, die Versicherung muss ja auch Unterlagen dazu haben.

PS da du damals nicht (!) dagegen vorgegngen bist, könnte man es dir auch als Schuldeingeständnis anerkennen.

Ist jetzt aber keine richtige Rechtsberatung hier.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 8:50

Morgen, erst einmal zu deiner Antwort Peter:

a)Das ist schon mal super da das Geld immer von meinem Konto abgebucht wurde.

b)Ich hatte ja schon mehrfach versucht an Informationen zu kommen. Meine Vertreterin wusste immer von nichts und die an der Hotline wollten mir trotz all möglicher Daten meines Stiefvaters keine Auskunft geben. Dabei wurde auch immer nur auf das Schreiben mit der Zahlungsbestätigung, an den Unfallgegner, verwiesen. Meinem richtigen Vater hatte ich das Schreiben gezeigt und er sagte mir dass damit feststeht dass ich Schuld hatte. Kann ich mir wie gesagt nicht vorstellen da der gezahlte Betrag niemals für die komplette Reparatur ausgereicht hätte.

c) Entschuldige, richtig. Die Erstberatung ist kostenlos. Da würde ich mich auf jeden Fall mal schlau machen, ob der ADAC in meinem Fall eine Erstberatung zulassen würde. Mir stellt(e) sich nur die Frage, ob überhaupt eine Chance besteht ohne dass ich am Ende mehr Geld in den Anwalt stecke und ob diese Beratungen überhaupt einen Mehrwert bieten oder nur der Vermittlung dienen.

d) Wo du es gerade sagst. Ich glaube einen Kostenvoranschlag hatte ich auch erhalten die identisch mit der richtigen Rechnung ist.

e) Ich glaube das wird nichts, aber schaue ich mir mal an. Eigentlich verdiene ich nicht so schlecht. Im vergangenen Jahr bin ich umgezogen, dieses Jahr hat mein Auto ordentlich Geld für Verschleißteile gefressen und Kleinigkeiten haben mein Finanziellespolster fast aufgebraucht.

 

@andi: Vor Ort hatten die Polizisten schon gesagt dass sie keine genaue Aussage treffen dürfen aber davon ausgehen dass ich Recht habe da der Unfallgegner einen oder den entscheidenden Fehler zugegeben hatte. Telefonisch hatte ich mich auch nochmal gemeldet und der nette Herr sagte mir durch die Blume dass es nach einer 50/50 Schuld aussieht. Dabei habe ich auch noch erfahren, dass die Versicherung nicht mal die Akte angefordert hat wobei ich das Aktenzeichen angegeben hatte und mehrfach im Unfallbogen auf die Unfallaufnahme der Polizisten verwiesen hatte.

am 27. Juli 2014 um 10:43

Tja, manchmal wird es sich auch gerne Einfach gemacht. Die gegnerische Versicherung hatte auch meinen Anwalt aufgefordert, die Arztberichte zu übersenden, wofür hatten die denn mein Einverständnis, das einzusehen?

am 27. Juli 2014 um 10:48

Was soll die Versicherung sich zu einfach gemacht haben?

Die haben doch nur was angefordert.

Ist doch völlig legitim, Unterlagen anzufordern, um Ansprüche prüfen zu können.

Dein Anwalt muss sich dann von dir die Erlaubnis holen, diese weiter zu reichen.

Zitat:

Original geschrieben von EightEleven

 

e) Ich glaube das wird nichts, aber schaue ich mir mal an. Eigentlich verdiene ich nicht so schlecht. Im vergangenen Jahr bin ich umgezogen, dieses Jahr hat mein Auto ordentlich Geld für Verschleißteile gefressen und Kleinigkeiten haben mein Finanziellespolster fast aufgebraucht.

Bei der Gewährung von Beratungshilfe kommt es zunächst auf die Einnahmen an. Von diesen werden die gesetzlichen Abgaben, Miete / Zinsbelastungen für Eigenheim sowie Unterhaltsverpflichtungen abgezogen.

Daumenregel: Wenn das bereinigte Einkommen so ist, dass man auch keinen Anspruch auf aufstockende Hilfe nach H IV hat, erhält man unentgeltliche Beratungshilfe. Liegt man drüber, muss man einen vom Einkommen abhängigen Betrag monatlich abstottern.

Prozesskostenhilfe beantragt man, wenn ein Prozess ansteht.

O.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 12:49

Dann werde ich keine kostenlose Hilfe bekommen. Aber ok, der Name sagt es ja schon. Die Stütze würde eh erst greifen, wenn es zu einem Prozess kommen sollte.

 

Dann frage ich mal so, lässt sich euren Erfahrungen nach eine Einschätzung der Situation in dem Erstberatungsgespräch klären? Wenn es wirklich so kommen sollte das der Anwalt nur die Schreiben sichtet und alles weitere in einem 2. oder 3. Gespräch geregelt wird, kann ich mir das Ganze wohl auch sparen. Meine Reparaturrechnung belief sich auf zirka 1700€ inkl MwSt. Wenn ich auch "nur" 50% erhalten sollte, würde mit den Anwaltskosten so gut wie nicht mehr übrig bleiben, denke ich zumindest. Und sollte der Unfallgegner auch noch klagen und ich im Unrecht stehen, kann ich mich pleite melden.

Bei einer Klage sind wir noch gar nicht.

Wenn ich es richtig verstehe, hast Du bisher keine Forderungen bei der gegnerischen Versicherung gestellt.

Also Reparaturrechnung einreichen und um Regulierung bitten.

Die üblichen Pauschalen direkt mit fordern.

Sollte es zu einer Aufteilung der Haftung gekommen sein,

wird es dir die gegn. VS mitteilen.

Gruß Cokefreak

am 27. Juli 2014 um 14:45

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70

Was soll die Versicherung sich zu einfach gemacht haben?

Die haben doch nur was angefordert.

Ist doch völlig legitim, Unterlagen anzufordern, um Ansprüche prüfen zu können.

Dein Anwalt muss sich dann von dir die Erlaubnis holen, diese weiter zu reichen.

Letzter Satz in meinem Post!

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 16:17

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Bei einer Klage sind wir noch gar nicht.

Wenn ich es richtig verstehe, hast Du bisher keine Forderungen bei der gegnerischen Versicherung gestellt.

Also Reparaturrechnung einreichen und um Regulierung bitten.

Die üblichen Pauschalen direkt mit fordern.

Sollte es zu einer Aufteilung der Haftung gekommen sein,

wird es dir die gegn. VS mitteilen.

Gruß Cokefreak

Genau. Ich scheue mich momentan nur etwas davor das einfach selbst zu machen. Ich versuche mich immer an Formalitäten zu halten um ja nichts falsch zu machen, finde aber keine passenden Musterschreiben für solche Angelegenheiten. Des Weiteren schäme ich mich mittlerweile dafür. Es ist doch schon komisch, wenn einer wie ich sich erst 2 Jahre später meldet, gar kein Kunde mehr ist und Geld möchte. Dafür werde ich mich sicherlich rechtfertigen müssen. Aber gut, da muss ich durch.

Viel schlimmer wäre für mich, wenn das vor Gericht geht, ich keinen Anspruch auf das Geld bekomme und am Ende auch noch die Gerichtskosten für mich und meinen Unfallgegner zahlen muss.

Betreff: Verkehrsunfall vom

Ihr VN:

amtl. Kennzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf die bisherigen Telefonate sowie meinen Ihnen (hoffentlich) vorliegenden Unfallbericht übersende ich Ihnen:

a) den Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reparaturkosten

b) die Reparaturrechnung

verbunden mit der Bitte um Erstattung.

Hinzu kommen für die Reparaturzeit der Nutzungsausfall für x Kalendertag zu je x € sowie eine einmalige Kostenpauschale von 25,- €.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von € bis - zum 4 Wochen - auf mein Konto.

Zum weiteren Unfallhergang darf ich Sie bitten, sich die polizeiliche Ermittlungsakte (Anschrift und Aktenzeichen der Polizeidienststelle) anzufordern.

Ich gestatte mir vorsorglich den Hinweis, dass ich Eigentümer des beschädigten PKW's bin, mein Schwiegervater hingegen Versicherungsnehmer und Halter war. Die Erstattung steht daher mir zu. Eine entsprechende Bestätigung nebst vorsorglicher Abtretungser-klärung meines Schwiegervaters füge ich anbei.

Freundliche Grüße

Hansi Nachlässig

Abtretungserklärung

Hiermit bestätige ich, der unterzeichnende Willi Winzig, dass mein Schwiegersohn Hansi Nachlässig Eigentümer der Fahrzeuges XY-WE 123 seit dem (Datum der Zulassung auf den Schwiegervater) ist und trete ich ihm vorsorglich alle Ansprüche, die mir als Halter des Fahrzeuges durch den Verkehrsunfall vom zustehen, ab. Er ist berechtigt, die Ansprüche auf eigene Kosten und in eigenem Namen geltend zu machen.

Ich, Hansi Nachlässig, nehme die Abtretung an.

Ort, Datum und beide Unterschriften

 

Schreib das einfach ab und fülle die Lücken richtig aus. Ich hoffe, Du hast der Versicherung einen Unfallbericht eingereicht.

Gruß

Peter

P.S: Falls das ein Anwalt für Dich schreibt, bei rund 2.000,- € beträgt sein Honorar (ohne Vergleich, ohne Telefonate mit der Versicherung, nur Schriftverkehr) rund 200,- €.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 18:03

Vielen Dank Peter! Das ist sehr freundlich von dir!

Dürfte ich abschließend noch eine Frage stellen, auch wenn sie vermutlich blöd ist.

Mein Stiefvater ist momentan im Ausland. Telefonisch würde ich ihn erreichen aber eine Unterschrift zu erhaschen wird etwas schwierig. Die Unterschrift fälschen mag ich ungerne, da ich sie auch nicht hinbekomme. Könnte ich versuchen den Teil mit der Abtretungserklärung erst einmal weg zu lassen und erst bei Bedarf nachreichen?

Das Geld wurde wie gesagt ja von meinem Konto abgebucht, ich habe die übrige Jahresgebühr zur Kündigung auf mein Konto überwiesen bekommen und im Unfallprotokoll tauche ja auch nur ich auf.

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