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Unfallmotorrad als unfallfrei gekauft?!

Themenstarteram 17. März 2017 um 12:08

Hallo Motor-Talk Forum,

Folgendes Problem: Ich hatte mir im Sommer letzten Jahres ein Motorrad (GSXR K8) neu zugelegt.

Es war ein Privatkauf und der Verkäufer hatte angegeben, dass das Bike unfallfrei ist.

Jetzt stand das Motorrad länger bzw. wenig bewegt (aufgrund Auslandsaufenthalt etc.) und mir ist bei der Vorbereitung auf die diesjährige Saison letzte Woche aufgefallen, dass der Scheinwerfer an den äußeren Rändern sehr viele Kratzer aufweist und auch die komplette Hinterradbremse komplett ausgeschlagen ist (habe ich schon ausgetauscht). Des Weiteren wurde auch am Ram-Air links ordentlich rumgefuscht.

Habe anschließend mal die Verkleidung abgenommen und mir das alles näher angeschaut. Dabei konnte ich dann feststellen, dass auch etliche Plastikhalterung abgebrochen sind und notdürftig mit Kabelbindern zusammenhalten werden. Am Cockpit sieht man z.B. sehr deutlich, dass ein komplettes Stück abgebrochen ist. Fragt bitte nicht, wie ich das übersehen konnte beim Kauf. Jetzt weiß ich natürlich nicht, was noch alles an dem Motorrad an Schäden vorhanden ist, da ich bis jetzt natürlich nur relativ oberflächlich war.

Da trotzdem jetzt beidseitig nicht unerhebliche Schäden vorhanden sind gehe ich davon aus, dass da mehr war als ein kleiner Rutscher oder Umfaller. Was meint ihr dazu? Hinzukommt, dass der Verkäufer mir das Motorrad als Unfallfrei verkauft hat.

Jetzt meine Frage: Kann man dort noch irgendwas machen, da der Kauf ja jetzt schon circa ein ¾ Jahr zurückliegt?

Zusätzlich habe ich bereits den alten Kaufvertrag beim Händler, wo das Fahrzeug gekauft wurde angefragt, um evtl. herauszufinden, in welchem Zustand der jetzige Verkäufer das Motorrad angekauft hatte (war ein Händler).

Beste Grüße

Satrez

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16 Antworten

Wenn der Verkäufer schriftlich versichert hat, dass die Maschine unfallfrei ist, könnte das mit dem Regress noch klappen.

Dazu brauchst du dann aber

- Gutachten, dass einen Unfall feststellt

- Rechtsanwalt

- Klage

Erstmal den Verkäufer kontaktieren, wie er sich dazu stellt. Denn Du wirst erstmal in Vorleistung gehen müssen. Vorher Kosten/Nutzen abwägen.

Themenstarteram 17. März 2017 um 12:22

Danke für die schnelle Antwort.

Ja ich habe natürlich den Kaufvertrag vorliegen, wo er mir versichert hat, dass die Maschine unfallfrei ist, sowie keine sonstigen Beschädigungen an der Maschine sind, was zweifelsohne nicht der Fall ist.

Zusätzlich bekomme ich noch den "alten" Kaufvertrag vom Händler die Tage zugeschickt, der die Maschine an ihn verkauft hat. Eventuell werde ich daraus auch schon schlauer, was Schäden angeht.

Ich muss dazu sagen, es handelt sich um ein Importfahrzeug. Aber ein Händler wird ja kaum sein Motorrad als unfallfrei an einen Kunden weiterverkaufen, wenn derartige Schäden vorliegen?! Oder bin ich da zu naiv?

Ansonsten wird es wahrscheinlich dann doch der Weg zum Anwalt, wie du schon geschrieben hast. Habe den Verkäufer bis jetzt noch nicht darauf angesprochen. Nur was ist, wenn er alles abstreitet? Ich habe die Maschine ja jetzt schon einige Monate. Wie kann ich denn beweisen, dass ich den Schaden nicht selbst verursacht habe? Oder bekommt das dann ein Gutachter mit hoher Wahrscheinlichkeit raus?

am 17. März 2017 um 12:37

Mit Anzeige und Staatsanwaltschaft drohen wegen Betruges. Das kann die Sache extrem beschleunigen.

..naja..

wann war der Kauf ?

Wenn Wochen/Monate her, dann wirds schwierig zu beweisen, dass Du nicht

den "Unfall/Umfaller" verursacht hast..

Ansonsten hättest gute Chancen, den Kauf Rückabwickeln, nach Abzug der

gefahrenen Kilometer.. (1.000km sind frei, danach kann pro km. ~ 0,2€ abgezogen

werden)

Am einfachsten, einen Rechtsanwalt befragen, dabei den KV nicht vergessen..

Halte uns mal auf dem laufenden

Themenstarteram 17. März 2017 um 13:13

Naja also der Kauf liegt jetzt leider schon 9 Monate zurück.

Bin seither aber nur knapp über 2000km gefahren und natürlich auch nicht gestürzt oder ähnliches.

Wichtige Vorbemerkung: Wir sind hier alle keine Anwälte, deshalb sind unsere Hinweise völlig unverbindlich und können ggfs. auch unzutreffend sein.

Meines Erachtens gilt, dass ein Verkäufer schwere Mängel und Schäden nicht verschweigen darf, wenn er von ihnen Kenntnis hat. Das bedeutet, dass ein Verkäufer, wenn er entweder weiß, dass das ein Unfallmopped ist, oder wenn er sogar selbst den Unfall gebaut hat, nicht sagen darf, dass das Mopped unfallfrei ist. Tut er es dennoch, dann macht er sich des Betruges schuldig. Das ist eine Straftat, die verjährt auch nicht so schnell.

(Deshalb mögen es viele private Verkäufer auch nicht so, wenn sich der ADAC oder die DEKRA ihr Fahrzeug vor dem Verkauf noch einmal gründlich ansehen. Alle Schäden, die sie da finden, geben sie dem Besitzer bekannt, der weiß sie dann und muss sie auf Nachfrage nennen.)

Allerdings, und jetzt kommt die große Hürde: Es gilt die Unschuldsvermutung. Vor allem, wenn der Verkäufer kein Profi ist, dann muss man ihm beweisen, dass er von dem Unfall gewusst hat. Immerhin hast du das Mopped gekauft, ohne die Unfallschäden zu bemerken, also waren sie offenbar nicht so einfach zu sehen - so würde ein Richter argumentieren. Vielleicht ging es dem Vorbesitzer ähnlich (es sei denn, er hat das Krad neu gekauft). Und nach einem Dreivierteljahr musst du natürlich auch beweisen, dass die Schäden schon da waren, als du den Bock gekauft hast. Es ist eigentlich eher unüblich, dass sich jemand ein Mopped kauft und es dann erst einmal ein Dreivierteljahr kaum benutzt. Da stellt sich schon die Frage, ob nicht du den Schaden verursacht hast und ihn jetzt dem Verkäufer in die Schuhe schieben willst.

Wohl gemerkt, nicht falsch verstehen: Du unterstellst dem Verkäufer was. Also musst du auch beweisen, dass es so ist, wie du behauptest. Der Verkäufer muss nicht beweisen, dass es nicht so ist. Und wenn der Verkäufer ein abgew*xtes Arschloch ist, dann kommt er mit einem Kumpel zur Verhandlung, und der Kumpel schwört Stein auf Bein, dass er das Mopped zusammen mit dem Verkäufer bis zum Verkauf regelmäßig gewartet hat, dabei auch dauernd die Verkleidung runter hatte - und dass ihm solche Schäden dabei gewisslich aufgefallen wären, wenn sie denn damals schon da gewesen wären.

Und wenn der Verkäufer und sein Kumpel nicht gerade ein ellenlanges Vorstrafenregister wegen Eigentumsdelikten haben, dann gehst du als Verlierer aus dem Gerichtssaal und darfst die Chose auch noch zahlen. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das an deiner Stelle eher lassen.

Themenstarteram 17. März 2017 um 13:44

Danke für die sehr ausführliche Anwort.

Ich bin mir bewusst, dass das sehr schwierig wird bezüglich der Beweislage.

Ich will dem jetztigen Verkäufer auch nichts unterstellen geschweige denn anhängen. Von seiner Erscheinung bzw. Auftreten her ist er jedoch eher weit entfernt von der Person, die du oben beschrieben hast. Aber man schaut den Leuten ja nur vor den Kopf.

Daher habe ich ja bereits "seinen" Kaufvertrag mit dem Händler angefragt über das er das Motorrad erworben hatte. Dort müsste dann ja stehen in welchem Zustand sich das Motorrad befunden hat. Falls dann dort ausdrücklich erwähnt wird, dass das Motorrad verunfallt war, kann man ja schon davon ausgehen das er dort wissentlich getäuscht hat.

Allerdings wenn das Motorrad ohne Schäden verkauft wurde, wird es meiner Meinung nach sehr schwierig noch zu beweisen, dass die Schäden von ihm waren und nicht von mir, da bereits 9 Monate vergangen sind.

Was meint ihr dazu?

Zitat:

@Satrez schrieb am 17. März 2017 um 14:44:47 Uhr:

 

Daher habe ich ja bereits "seinen" Kaufvertrag mit dem Händler angefragt über das er das Motorrad erworben hatte. Dort müsste dann ja stehen in welchem Zustand sich das Motorrad befunden hat. Falls dann dort ausdrücklich erwähnt wird, dass das Motorrad verunfallt war, kann man ja schon davon ausgehen das er dort wissentlich getäuscht hat.

In dem Fall hätte der Verkäufer die Ar***karte gezogen, ja.

Wenn der Händler ihm die Maschine aber unfallfrei verkauft hatte, dann dürfte es m. M. nach schwierig werden, zu beweisen, wer die Schäden verursacht hat.

am 17. März 2017 um 16:25

Also, die "Unschuldsvermutung" gilt im Strafrecht, also für den Fall des Betruges. Im Zivilrecht gibt es das nicht. Hier gilt sogar die Wahrheitspflicht - und wer sich nicht daran hält, kann wegen Prozessbetruges belangt werden. Das gilt auch für Dich als Kläger.

Wie hoch schätzt Du denn den Streitwert ein?

Paar Kratzer an der Lampe, bisschen abgebrochenes Plastik, an einem Grauimport mit mindestens 2 Vorbesitzern?

Bei 9 Monaten würde ich mutmaßen, dass das gegessen ist. Ich gegenzug kann der Verkäufer behaupten, dass dir das passiert ist... Die Beweislage ist also mehr als Kritisch...!

am Ende ist die Kiste schon so importiert und nie so genau begutachtet worden.

am 18. März 2017 um 9:16

Genau. Das machen die ab Werk so. War aufpreispflichtig.

Bin jetzt davon ausgegangen, dass sie als Gebrauchte importiert wurde

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