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angemeldetes Motorrad ohne Schilder gekauft

Yamaha
Themenstarteram 17. Mai 2013 um 9:07

Hallo Forengemeinde,

ich hab da ein ziemlich dringendes Problem...

letzte Woche hab ich beim Händler meines Vertrauens ein Motorrad gekauft, welches Dieser wiederum angeblich bereits abgemeldet vom Vorbesitzer übernommen hat.

Händler hat dann noch Inspektion und TÜV gemacht und gestern wollte ich die Maschine zulassen - wobei ich von der netten Dame auf der Zulassung überrascht wurde, weil die Maschine noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist.

Der Händler hat mir sämtliche Papiere ausgehändigt und richtig - auf dem Schein ist KEIN entsprechender Vermerk...

Schilder hat der Händler nicht, weil die Maschine ja angeblich abgemeldet gewesen sein soll...

Der Vorbesitzer ist nicht auffindbar...

Zugelassen ist sie auf den Vorbesitzer mit Saisonkennzeichen und sowohl Steuer als auch Versicherung sind bezahlt...

Was tun????

Anderes Moped will ich nicht, hab lange genug gesucht das Wunschteil im bezahlbaren Rahmen zu finden...

Beste Antwort im Thema

Da es dem von Dir erworbenen Motorrad an einer wesentlichen Eigenschaft mangelt (nämlich der Zulassungsfähigkeit auf Dich), welche Dir vom gewerblichen Verkäufer zugesichert wurde, ist der erste Weg zum Händler. Das ist sein Problem. Verlang die Kohle zurück oder pronto eine Lösung.

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Da es dem von Dir erworbenen Motorrad an einer wesentlichen Eigenschaft mangelt (nämlich der Zulassungsfähigkeit auf Dich), welche Dir vom gewerblichen Verkäufer zugesichert wurde, ist der erste Weg zum Händler. Das ist sein Problem. Verlang die Kohle zurück oder pronto eine Lösung.

am 17. Mai 2013 um 14:00

Jep,

da hat der Händler nun ordentlich zu laufen, Er muß sich nun um die zulassungsfähigkeit des Möpis kümmern :D falls Er nicht will ab zur Schiedsstelle:D

z.B. http://www.google.de/url?...

am 17. Mai 2013 um 14:15

Neues Schild prägen lassen, losfahren, alle Rundenrekorde brechen und Tagessieger mit Zielfoto werden.

Versichert u d versteuert ist da Möpp ja...

Umtauschen!

So, hat der Hobel null wert.

Wo bitte schön ist das Problem? Vor allem: Warum hast Du das nicht direkt auf der Zulassungsstelle geregelt? Zu der letzten Frage darf ich gleich die Antwort geben: Weil die Tante da auch keine Ahnung hatte...

Als aktueller Eigentümer darfst Du die Verlusterklärung für das Kennzeichen abgeben. So sieht so etwas aus: Klick mich! Das ist der Vordruck vom Kreis Euskrichen, aber die Erklärung kannst Du auch formlos abgeben - also einfach den Text abschreiben. Oder Du streichst das "EU-" einfach durch, dann kannst Du auch diese Erklärung nehmen.

Und dann ab zur Zulassung!

Der einzige Unterschied zur normalen Zulassung ist, daß Du statt des alten Nummernschildes nun die Verlusterklärung vorlegst. Das ist alles. eVB, Dein Ausweis, HU/AU-Bericht, sowie Zulassungsbescheinigung I und II - alles unverändert.

 

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

So, hat der Hobel null wert.

So ein Blödsinn! Er muß lediglich eine Erklärung abgeben, daß das Kennzeichen futsch ist und er es brav abgibt, falls es sich wieder anfinden sollte. Das ist alles. Wie oben schon gepostet - normal hätte er das gleich auf der Zulassungsstelle machen können; er hatte wohl nur das Pech, eine noch nicht richtig geschulte Kraft oder eine Azubine aus dem ersten Lehrjahr oder eine warum auch immer mit den simpelsten Dingen nicht vertraute Dame erwischt zu haben.

 

Gruß Michael

am 17. Mai 2013 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

...er hatte wohl nur das Pech, eine noch nicht richtig geschulte Kraft oder eine Azubine aus dem ersten Lehrjahr oder eine warum auch immer mit den simpelsten Dingen nicht vertraute Dame erwischt zu haben.

Gruß Michael

Offensichtlich lag es aber wohl nicht an der Kraft bei der Zulassungsstelle, sondern wohl eher beim Händler, der wohl vergessen hat, das noch zugelassene Moped abzumelden (was sehr wahrscheinlich auch vereinbart, aber vergessen wurde).

Deswegen würde ich den schwarzen Peter jetzt nicht bei der Zulassungsstelle hinlegen, sondern beim Händler.

Der hat schließlich dem TE das Moped verkauft und auch dafür zu sorgen, dass die im Kaufvertrag vereinbarten Eigenschaften eingehalten werden. Dazu gehört auch, dass ein beim Händler gekauftes Moped ohne solche Probleme zugelassen werden kann.

Gruß.

 

Ach ja, lieber TE...Händler des Vertrauens???...da würde ich mal ganz schnell einige Bedenken anmelden und diesem Händler mal auf die Füße latschen. Der (oder sein Beauftragter) hat nämlich offenbar seine Hausaufgaben nicht gemacht.

Gruß.

Ein Kennzeichenschild mit Plakette der Zulassungsstelle ist kein Gegenstand, den man einfach so mal kurz verlustig meldet, weil es einem in den Kram passt. Klimafrosch wollte das Moped zulassen, hat die Papiere vorgelegt und war ehrlich, als er nach dem Schild gefragt wurde, das die Zulassungsstelle entstempeln muss, wenn ein anderes Kennzeichen zugeteilt werden soll. Klimafrosch kann zum Verbleib des Schildes absolut nichts sagen, also kann er auch keine Erklärung abgeben oder unterschreiben. Vielleicht sollte der Händler ganz einfach einmal beim Vorbesitzer nachfragen!

pfistikas

Was meinst Du Pfiffikus, sorry pfistikas eigentlich, aus welchem Grund BEHÖRDEN entsprechende Informationen und Formulare ins Netz stellen? Damit die Damen und Herren dort so richtig was zu lachen haben, wenn der Bürger sich darauf verlässt?

Nochmals: Das Kennzeichen ist verloren und mehr soll die TE ja gar nicht erklären. ES ist verloren, nicht SIE hat es verloren. Und das darf eben auch der Eigentümer(*) erklären, das muß nicht der Halter machen.

Deshalb kann sich unsere TE selber darum kümmern - im Gegensatz zum Händler, der das aus naheliegenden Gründen übrigens NICHT kann: Er ist weder der Halter (der nicht erreichbar ist, wie im ersten Posting schon steht) noch ist er der Eigentümer.

 

Gruß Michael

 

(*) Ich gebe zu, daß ich eine Information tatsächlich unterschlagen habe: Der Eigentümer muß sich natürlich als Eigentümer ausweisen, d. h. im Regelfall legt man dafür den Kaufvertrag vor. Das sollte aber nicht soooo schwer sein, oder?

Der TE hat nichts verloren und er weiß nichts über den Verbleib. Wenn der zu mir käme, würde ich ihn wegschicken! Die Erklärung hat zunächst der letzte Halter abzugeben.

Habe mir jetzt noch kurz das Formular der Behörde in Euskirchen angesehen - es bestätigt meine Behauptung zu 100 %!

1. Du bringst nicht einmal ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit mit. DIE Threaderstellerin ist eine Sie.

2. Ich beziehe mich auf die Informationen der Stadt Euskirchen und habe das Formular von dort verlinkt. Du behauptest einfach, Dein Stammtisch weiß es besser - oder woher hast Du Deine schlauen Ideen sonst?

Also hier ein Link zu der Seite über die nötigen Unterlagen: Klick mich!

Die Liste bezieht sich auf den Normalfall, bei dem Halter und Eigentümer identisch sind. Den Ausweis des vorherigen Halters und eine Vollmacht von ihm muß die TE nicht vorlegen, da sie als Eigentümerin verfügungsberechtigt ist. Ihren Ausweis muß sie vorlegen! Aber das muß sie bei der Zulassung sowieso.

Übrigens: Vor etwa einem halben Jahr hatte ich selber einen solchen Fall. Nur war ich der Vorbesitzer, der die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr hatte. Ich habe mich daher ebenso wie der Käufer des Autos erkundigt und wir erhielten beide die gleiche Auskunft: Ich (Halter) könnte die Erklärung abgeben, aber es kann eben auch der Eigentümer (Käufer). Was für mich ganz angenehm war, weil es mir den Weg zur Zulassungsstelle oder alternativ das "Verleihen" meines Ausweises ersparte...

Ach ja, was jedem klar sein muß: Wenn ein Diebstahl anzunehmen ist (z. B. wenn das Fahrzeug mit Kennzeichen geparkt wurde und das Nummernschild dann veschwindet), dann ist natürlich eine Diebstahlanzeige bei der Polizei fällig - immerhin ist zu erwarten, daß das Kennzeichen missbräuchlich verwendet werden soll.

 

Gruß Michael

Wir kommen uns nicht näher ...

Natürlich ist es für die TE ärgerlich, dass sie das Moped nicht sofort zulassen konnte. Aber der Knackpunkt ist, dass sie gar nicht weiß, ob das Kennzeichenschild verloren wurde oder vielleicht doch noch beim letzten Halter im Keller oder in der Garage liegt. Sie kann daher guten Gewissens keine Erklärung abgeben, dass das Schild verloren wurde. Genau das ist nämlich der Unterschied zu den Beispielfällen, wo Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen tatsächlich schon seit kürzerer oder längerer Zeit fehlen.

Wenn man einen Behördenvertreter findet, der das so akzeptiert, hätte man gewonnen. Korrekt wäre es aber nicht. Ansonsten hilft nur eine Lüge.

Ich gehöre übrigens auch zu der Gattung der Behördenvertreter, die den ganzen Tag darauf warten, einen braven Bürger auslachen zu können.

Das Kennzeichen ist verloren (falls Du das nicht glaubst, lies z. B. auf Wikipedia mal nach, wie das definiert ist). Warum sollte die Eigentümerin Klimafrosch lügen? Sie gibt an, daß das Kennzeichen verloren ist. Den Formulartext anzupassen(*), um keine falschen Angaben zu machen ist doch ganz einfach.

Ich sehe da absolut kein Problem.

 

Gruß Michael

 

(*) Wie üblich streicht man nicht zutreffende Angaben. Sie streicht also "Halter" und "mir". Da sie das Datum nicht weiß, schreibt sie zwischen "am" und "folgende" das kleine Wörtchen "unbekannt". Oder sie macht es ganz elegant und streicht einfach "Halter" und "mir am __________" aus. Ist das so schwer?

am 17. Mai 2013 um 22:05

@ Klimafrosch:

Wenn Du über den Händler an den vorherigen Kaufvertrag zwischen Händler und vorherigem Halter kommen kannst, dann solltest Du Dir davon eine Kopie geben lassen und mit dieser zur Zulassungsstelle fahren. Der Händler muss ja Unterlagen/Kaufvertrag über den Ankauf des Fahrzeugs nachweisen.

Die Fahrzeugpapiere hast Du ja und auch Deinen Kaufvertrag.

 

Mit einem Vermerk bei der Zulassungsstelle über die Nichterreichbarkeit des vorherigen Halters und den Verbleib der letzten Kennzeichen bei diesem dürfte eine Ummeldung eigentlich zu machen sein.

Die Gebühren und eine Entschädigung für den gesamten Aufwand solltest Du dem Händler in Rechnung stellen, der Dir das Fahrzeug als abgemeldet verkauft hat.

 

Gruß.  

Es macht keinen Sinn, dass wir uns hier bekriegen. Fakt ist, dass die TE bei der Zulassungsstelle abgeblitzt ist und das nicht, weil die dortige Verwaltungsangestellte dumm oder faul ist, sondern weil der Verlust des Kennzeichens nicht einfach so geschluckt wurde. Der Sachverhalt wurde mit Sicherheit in der Kollegenrunde und mit der Leitung kurz abgesprochen.

Wir können der TE auch keinen Rat geben, denn auf der Behörde hat man ihr vermutlich gesagt, was sie tun soll. Das hat sie entweder vergessen, nicht begriffen oder hier nicht rein geschrieben.

Mit meinen Amerkungen habe ich versucht, die Handlungsweise der Zulassungsstelle zu begründen. Wikipedia hilft in dieser Situation eher nicht.

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