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Unfall/Wertverlust/Leasing

Themenstarteram 15. Juli 2008 um 22:24

Hallo.

Ich hatte letze Woche einen Unfall, mir ist jmd aufgefahren.

Der Schaden belief sich auf ca. 3000 Euro. Alles repariert, wunderbar.

Jetzt stand im Schreiben der Gegnerischen Versicherung etwas von Wertverlust 950 euro.

Und jetzt fängts an, muss ich den Unfall generell der VW Bank melden? Bekommen die die 950 Euro oder bekomm ich die?

Und ich zahl die bei Rückgabe an Mehrkosten, falls ich den Wagen zurück gebe?

Oder wie läuft das?

danke.

Beste Antwort im Thema

Zunächst: Schäden über 2500 Euro müssen bereits VOR der Reparatur telefonisch dem Leasinggeber gemeldet werden (so in den Leasingbedingungen nachzulesen). Ist hier nicht passiert, OK, kann man nicht mehr ändern. Grundsätzlich MUSS jeder Schaden dem Leasinggeber gemeldet werden.

Bei der Schadenhöhe gehe ich stark davon aus, daß ein Gutachten vorliegt. In diesem Gutachten wird dann auch die Wertminderung aufgeführt sein (diese wird ja nicht von irgendeiner Versicherung pauschal festgelegt, sondern von einem technischen Sachverständigen). Ich würde empfehlen, dieses Gutachten dem Leasinggeber zukommen zu lassen. Dann haben die schon mal ein genaues Bild vom Schaden, mehr können Sie von Dir dann auch nicht verlangen und Du bist damit auf der sicheren Seite.

Die Wertminderung steht, wie bereits oben erwähnt, dem Leasinggeber zu. Sollte die gegnerische Versicherung diese an Dich auszahlen, musst Du diese an die Audi Leasing zahlen. In den Leasingbedingungen werden hier zwei Fälle unterschieden: 1. Du zahlst sie sofort an die Leasinggesellschaft (ist wohl der Normalfall und wird man aufgrund des Gutachtens wohl auch von Dir verlangen); 2. Du zahlst sie bei Fahrzeugrückgabe. In jedem Falle aber zahlst Du sie.

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am 15. Juli 2008 um 22:29

ich wuerde an deiner stelle die wertminderung durch den leasinggeber ermitteln/mitteilen lassen und dann das geld bei der gegnerischen versicherung eintreiben.

du kannst davon ausgehen, dass du nach rueckgabe des fahrzeuges zur kasse gebeten wirst.

 

gruesse vom doc

am 15. Juli 2008 um 22:41

Der Betrag durch den Wertverlust steht dem Leasinggeber zu.

Wenn der Unfall dem Leasinggeber gemeldet wird, und dazu rate ich, und dieser die Reparatur frei gibt hast Du als Fahrer nix mehr damit zu schaffen und bist bei Rückgabe des Fahrzeugs damit aus dem Schneider.

Grüße

Zunächst: Schäden über 2500 Euro müssen bereits VOR der Reparatur telefonisch dem Leasinggeber gemeldet werden (so in den Leasingbedingungen nachzulesen). Ist hier nicht passiert, OK, kann man nicht mehr ändern. Grundsätzlich MUSS jeder Schaden dem Leasinggeber gemeldet werden.

Bei der Schadenhöhe gehe ich stark davon aus, daß ein Gutachten vorliegt. In diesem Gutachten wird dann auch die Wertminderung aufgeführt sein (diese wird ja nicht von irgendeiner Versicherung pauschal festgelegt, sondern von einem technischen Sachverständigen). Ich würde empfehlen, dieses Gutachten dem Leasinggeber zukommen zu lassen. Dann haben die schon mal ein genaues Bild vom Schaden, mehr können Sie von Dir dann auch nicht verlangen und Du bist damit auf der sicheren Seite.

Die Wertminderung steht, wie bereits oben erwähnt, dem Leasinggeber zu. Sollte die gegnerische Versicherung diese an Dich auszahlen, musst Du diese an die Audi Leasing zahlen. In den Leasingbedingungen werden hier zwei Fälle unterschieden: 1. Du zahlst sie sofort an die Leasinggesellschaft (ist wohl der Normalfall und wird man aufgrund des Gutachtens wohl auch von Dir verlangen); 2. Du zahlst sie bei Fahrzeugrückgabe. In jedem Falle aber zahlst Du sie.

am 9. Oktober 2008 um 14:12

Nun ja... aus "aktuellem Anlass" muss ich mich hier mal einklinken :(

War gerade etwas "forsch" beim rückwärtigen einfahren in die Garage.

Ergebnis: Stoßstange hinten Beifahrerseite zerkratzt und minimal am Übergang zum hinteren Kotflügel (kurz unter dem seitlichen Rücklicht - ist ein sportback).

Würde das gerne so lackieren lassen, bzw. per "Spot-Repair" machen lassen oder im schlimmsten Falle eine neue Stoßstange dran machen.

 

Muss ich auch diesen "Bagatellschaden" melden?

Zitat:

Original geschrieben von atropin

Nun ja... aus "aktuellem Anlass" muss ich mich hier mal einklinken :(

War gerade etwas "forsch" beim rückwärtigen einfahren in die Garage.

Ergebnis: Stoßstange hinten Beifahrerseite zerkratzt und minimal am Übergang zum hinteren Kotflügel (kurz unter dem seitlichen Rücklicht - ist ein sportback).

Würde das gerne so lackieren lassen, bzw. per "Spot-Repair" machen lassen oder im schlimmsten Falle eine neue Stoßstange dran machen.

Muss ich auch diesen "Bagatellschaden" melden?

sowas kannst du ja schnell (und oft auch ohne rechnung :-P) in einer lackierei machen lassen. und ein kratzer ist ja, wenn er fachmännisch lackiert wurde, kein wertverlust. würd des lackieren lassen und gut isses.

gruß thomas

Zitat:

Original geschrieben von atropin

Nun ja... aus "aktuellem Anlass" muss ich mich hier mal einklinken :(

War gerade etwas "forsch" beim rückwärtigen einfahren in die Garage.

Ergebnis: Stoßstange hinten Beifahrerseite zerkratzt und minimal am Übergang zum hinteren Kotflügel (kurz unter dem seitlichen Rücklicht - ist ein sportback).

Würde das gerne so lackieren lassen, bzw. per "Spot-Repair" machen lassen oder im schlimmsten Falle eine neue Stoßstange dran machen.

Muss ich auch diesen "Bagatellschaden" melden?

Habe gerade solch einen Fall mit dem Verkäufer meines Autohauses, bei dem ich den Wagen geleast habe, durchgesprochen: Solche Kleinschäden müssen seiner Meinung nach nicht gemeldet werden.

Ich würde aber in einem Schadenfall "immer" den Verkäufer kontaktieren und ihn entscheiden lassen, ob der Leasinggeber eine Unfallmeldung erhält.

Gruß Christof

am 9. Oktober 2008 um 19:32

Vielen Dank für eure Rückmeldung!

Ärgerlich ist eben, dass ein Kratzer über die Stoßstange hinaus geht.

Sonst hätte ich jetzt einfach eine neue Stoßstange dran gemacht.

Ich fahre die Tage mal zu den beiden Spot-Repair stellen hier und frage was die machen können bzw. nicht können und was es kosten würde!

am 9. Oktober 2008 um 20:46

@atropin

eventuell solltest du das erst vor rueckgabe des fahrzeugs machen lassen, wenn die das gleiche nochmal passiert zahlst du sonst doppelt...

 

gruesse vom doc

am 9. Oktober 2008 um 22:41

Hatte ich auch schon überlegt - aber der Wagen ist erst 6 Monate alt. Und noch 42 Monate damit rumfahren...

Weiss nicht ob mein Ego und mein Auge da mitspielen :D

am 28. Juli 2010 um 6:32

Hallo Audi verrückte : )

Ich habe gestern mit meine A3, den ich geleast habe, ein Unfall verursacht. (Bin jemanden aufgefahren, der wollte doch nicht bei "Gelb" über die Ampel fahren)

Der Geschädigte hat meine Schadenskarte.

Ich werde heute meine Versicherung (Vollkasko, Selbstb. 300 €) anrufen und den Unfall melden.

Wegen der Reparatur werde ich ich wohl zum Audipartner fahren.

Habe ich anspruch auf ein ersatzfahrzeug ?

Welche kosten außer der Selbstbeteiligung kommen auf mich zu ?

 

Danke für Eure mithilfe

 

Grüße

Mehmet

Die 300€ kommen in jedem Fall auf dich zu. Ein Ersatzauto ist abhängig von der Versicherung (nachzulesen in deinen Versicherungsunterlagen). Einen Anspruch darauf hast du sicher nicht.

Wie gesagt, die 300 Taler und evtl noch ein Ersatzauto. Ach ja, die Mehrkosten durch die Rückstufung der SF bei deiner Versicherung.

am 28. Juli 2010 um 7:54

Also werde ich höhergestuft und Zahle die 300 €.

Die Versicherung sollte alle Kosten übernehmen oder muss ich mich um irgendwas kümmern, so dass ich nichts aufgedrückt bekomme ?

Danke

 

Bis auf die 300€ und eevtl. ein Ersatzauto musst du dich um nichts kümmern.

am 28. Juli 2010 um 8:14

Alles klar Danke clickme.

Ich habe vorhin die Servicenummer von Audi angerufen, die haben gesagt "ob die Vers. alles zahlt hängt davon ab, wie hoch Ihre schuld am Unfall war"

stimmt das, wozu dann Vollkasko ?

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