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Unfall - welches Verhalten ist richtig?

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 9:24

Hallo Forengemeinschaft,

leider muss ich euch schon in meinem ersten Posting in diesem Forum um Euren Rat bei einer unangenehmen Angelegenheit bitten.

Als ich gestern von der Arbeit heim kam, bog ich in eine Straße ein und sah, dass das Auto vor mir (das Auto meiner Unfallgegnerin) an der rechten Straßenseite anhält, scheinbar um ein entgegenkommendes Fahrzeug an einem parkenden Auto vorbei zu lassen.

Ich habe mich also mit einem Abstand von ca. 1,50m hinter das Auto gestellt, um dem entgegenkommenden PKW Platz zu schaffen.

Als ich bereits hinter ihr stand legte sie plötzlich den Rückwärtsgang ein (ich bemerkte es durch die Rückfahrleuchten) und sie wollte rückwärts einparken.

Ich reagierte mit mehreren Sekunden langem Hupen, doch angeblich, wie sie im nachhinein behauptete, hörte sie meine Hupe nicht und setzte ihre Rückwärtsfahrt fort.

Da sie mich offensichtlich nicht nur überhörte sondern auch übersah, war ein Zusammenstoß unausweichlich, sie rammte mit der linken Seite ihrer Heckstoßstange die Mitte meiner Frontschürze.

Bei ihr entstand dabei ein Lackschaden an der Stoßstange, bei mir sowohl ein Lackschaden, als auch Risse in der GFK-Schürze (rechts und links an den Halterungen).

Nachdem sie und ihr Ehemann die Schuld nicht eingestehen wollten, verständigte ich kurzerhand die Polizei, die den Schaden aufnahm.

Glücklicherweise stellte die Polizei klar, dass meine Unfallgegnerin die alleinige Schuld trägt, da sie ihre Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren verletzt hat. Schließlich wies uns die Polizei an, die Adressdaten auszutauschen bzw. die Kennzeichen aufzuschreiben.

Ich habe nun folgendes vor, zu unternehmen und bitte Euch um Euren Rat, ob das soweit okay ist:

1. Ich werde zu A.T.U. fahren und mir einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen lassen. Hier besteht die Problematik, dass bereits ein Vorschaden an meiner Frontschürze bestanden hat. Bei einem Komplettaustausch und Neulackierung der Schürze würde ja auch dieser Vorschaden beseitigt werden. Ist das rechtens? Wie ist hier zu verfahren?

2. Ich werde bei der zuständigen Polizeidienststelle anrufen und mir das Aktenzeichen des Unfallberichts anfordern, falls es die gegnerische Versicherung benötigt.

3. Ich werde bei dem "Zentralruf der Autoversicherer" anrufen, um das Versicherungsinstitut aus dem Kennzeichen zu ermitteln

4. Falls ich dort nicht schon verbunden werde, rufe ich bei der Versicherung des Unfallgegners an und informiere ihn darüber, dass ich keine Schadensregulierung durch die Versicherung wünsche, sondern bereits einen Kostenvoranschlag einer freien Werkstadt erstellen lassen habe, auf dessen Basis der Schadensausgleich stattfinden soll. Ist das mein gutes Recht?

5. Ich reiche die notwendigen Papiere bei der gegnerischen Versicherung ein.

Ehrlich gesagt möchte ich den Schaden überhapt nicht beheben lassen, da mein Auto weiterhin verkehrstüchtig ist und ich ohnehin vor habe, meinen alten Calibra bald durch ein neues Auto zu ersetzen. Trotzdem sollte mir ja derselbe Schadensausgleich zustehen, oder?

Was die Situation auch nicht einfacher macht ist, dass die Unfallgegnerin und ihr Mann ziemlich emotionsgeladen (Italiener eben) und nicht wirklich gut auf mich zu sprechen waren (er drohte mir sogar, was den anwesenden Polizeibeamten zum Intervenieren veranlasste).

Somit habe ich eine gewisse Befürchtung, dass sie nicht gerade kooperationsfreudig sein werden. Eigentlich sollte ja nichts passieren können, da in dem Polizeibericht klar drin steht, das sie die alleinige Schuld trägt. Jedoch habe ich trotzdem ein bisschen ein mulmiges Gefühl dass sie es über die juristische Keule versuchen, wenn ihr mich versteht.

Ich wäre euch um ein paar hilfreiche Verhaltenstips sehr dankbar!

Viele Grüße

Marco

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16 Antworten
am 16. Oktober 2007 um 9:52

Hallo erstmal, du bist auf jeden fall im Recht!! Wenn sie dich Bedrohen Schalte die Polizei ein!! Hast du die Versicherungsdaten von der Frau?? Wenn ja melde den vorfall selber ihrer Versicherung!! und hast du eine Rechtschutz?? Wenn ja da anrufen und den vorfall Schildern für,n guten Rechtsanwalt..

Grüße Dirk.........

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 9:56

Hallo Dirk,

vielen Dank für deine Antwort.

Die Versicherungsdaten der Unfallgegnerin habe ich leider (noch) nicht, jedoch kann ich diese ja über den "Zentralruf der Autoversicherer" (0800er-Nummer) kostenlos ermitteln lassen, da ich das Kennzeichen und die Adresse des Halters besitze.

Rechtschutz habe ich leider keinen und zum Anwalt greifen wollte ich eigentlich auch erst dann, wenn es irgendwelche Probleme geben sollte (z.B. sie die Schuld leugnen oder sich der Versicherer quer stellt, etc.)

Ganz wichtig unfalgutachten immer bei der Dekra machen lassen ( Die schauen genau udn da stellt sich keine Versicherung gegen da sich keine Versicherung mit der Dekra anlegt )

Und als Unschuldiger im Unfall hast du FREIE GUTACHTERWAHL

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von fluchti24

Und als Unschuldiger im Unfall hast du FREIE GUTACHTERWAHL

Am liebsten würde ich natürlich auch zum Gutachter meines Vertrauens gehen.

Das Problem, das ich sehe, ist jedoch, dass die Schadenshöhe wohl noch im Bereich der "Bagatellschäden" (unter 500 €) liegt und somit ich die Kosten des Gutachtens selbst zu tragen hätte. Daher komme ich wohl um einen einfachen Kostenvoranschlag nicht herum.

Zitat:

Original geschrieben von dj.tifosi

und zum Anwalt greifen wollte ich eigentlich

den anwalt zahlt die gengerische versicherung!

Denke Anwalt braucht man in dem Stadium noch nicht, erst wenn sich wirklich quergestellt wird.

Was spricht hier gegen einen KV beim FOH? Selbst wenn es keine Serienschürze ist, er kann sie auch instand setzen und neu lackieren, incl. An- und Abbau. Und den KV sollte dann auch keiner anfechten, wenn er nicht der Fachmann ist, wer dann....

Evtl. anfallende Kosten des KV werden von der Versicherung übernommen.

(Vorschäden werden natürlich gegengerechnet, kann man die im KV irgendwie beziffern?)

Das weitere Vorgehen bzgl. Zentralruf usw. ist in Ordnung. Was das Aktenzeichen der Polizei betrifft, wurde Dir da nichts am Unfallort ausgehändigt? Bei uns gibts da so Personalienaustauschkarten mit AZ.

Ansonsten bei der Versicherung noch Unkostenpauschale für Telefon, Laufereien usw. einfordern (Pauschalen um 30 € werden meist anerkannt), Minderwert wird bei so einem kleinen Schaden eher nicht zu erwarten sein.

Viel Glück:-)

Viele Grüße

Thomas

den gutachter zahlt auch grundlegend die Gegnerversicherung.

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 20:32

Vielen Dank für Eure Tips.

So wie es Thomas empfhohlen hat war ich heute bei dem Lackierer / Karosseriewerkstatt meines Vertrauens und habe ihn darum gebeten, mir einen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Seiner Meinung nach werde ich um einen Austausch + Neulackierung der Frontschürze nicht herum kommen, da in diesem Stadium wohl eine Reparatur der alten Schürze noch teuerer wäre. Ich schätze also mal so pi mal Daumen die Schadenshöhe auf 500 €. Am Donnerstag bekomme ich dann den Kostenvoranschlag ausgehändigt.

Außerdem habe ich heute über den Zentralruf die Versicherung des Unfallgegners ermittelt und den Unfall dort gemeldet (der Unfallgegner hat die Versicherung bis dato noch nicht informiert). Der freundliche Herr hat alle relevanten Daten aufgenommen und mich darum gebeten, den Voranschlag an die Versicherung zu schicken.

Danach wird sich die Versicherung bei mir melden. Ich hoffe ja mal, es geht alles soweit reibungslos über die Bühne. Ich werde euch informieren, sobald ich näheres weiß.

Viele Grüße

Marco

Moin,

Zuerst mal ... beruhigen ... Du hast soweit erstmal alles richtig gemacht.

Das einzige Problem bei der Schadensregulierung könnte der Vorschaden sein, bzw. werden. Ansonsten geht so eine Regulierung im Bereich bis 1000 Euro meistens ziemlich schnell und schmerzlos über die Bühne.

Einzige Unbekannte ist das Verhalten deines Unfallgegners. Wenn dieser nämlich sagt, er sei nicht rückwärts gefahren, dann entscheidet die Schuldfrage nämlich ein Richter. Die Polizei entscheidet das nämlich mitnichten, soll heißen, sagt die Polizei, XYZ ist Schuld, kann ein Richter das durchaus noch umkippen. Von daher solltest du deine Zeugen warm halten.

MFG Kester

Themenstarteram 22. Oktober 2007 um 8:33

Es gibt inzwischen einiges neues zu berichten:

Zum einen habe ich den Kostenvoranschlag meiner Karosseriewerkstatt erhalten. Die Reparatur würde mit 1300 € zu Buche schlagen. Also ganzschön hart an der Grenze zum Totalschaden, wenn man überlegt, dass ein 93er Calibra 16V mit 180tkm nur noch einen Restwert von 1500€ laut Schwacke hat.

Zum anderen habe ich einen Fragebogen von der gegnerischen Versicherung bekommen und hätte hier noch einige Fragen an euch. Und zwar wird die Frage gestellt, ob das Fahrzeug Vorschäden hat und wenn ja, ob diese behoben wurden.

Hier müsste ich ja eigentlich wahrheitsgemäß antworten, dass mein Auto schon einmal einen Frontaufprall an einer Wand (nein, ich bin nicht gefahren, sondern meine Ex ;-)) hatte. Bei dem Unfall wurde die Vorderkante der Motorhaube gequetscht, die Frontschürze zerstört und der Querträger eingedrückt.

Ich habe damals den Querträger so gut wie möglich geradegezogen, die Motorhaube gerichtet und nachlackiert und eine neue Frontschürze angeschafft und selbst mit der Sprühdose lackiert. Ja, ich weiß, dass man so was seinem Calli eigentlich nicht antut, aber ich war zu dem Zeitpunkt armer Student und hatte kein Geld für eine "ordentliche" Reparatur. Es ging mir einfach um Funktionalität statt um Estetik.

Was würdet ihr also an meiner Stelle auf die Frage antworten?

Außerdem fragt der Versicherer, wann und wo das Fahrzeug besichtigt werden kann. Muss ich einer Besichtigung durch den Versicherer überhaupt zustimmen oder kann ich auch sagen, dass ich keine Begutachtung durch den Versicherer wünsche, sondern - falls notwendig - ich einen Gutachter meines Vertrauens stellen werde. Wie ist diesbezüglich die Rechtslage?

Befürchte, dass mich der Versicherer aufgrund des Vorschadens unangemessen benachteiligen wird. Denn schließlich wäre bei dem aktuellen Unfall die Schürze (unabhängig von der Art und Weise der Reparatur des Vorschadens) sowieso gerissen. Dadurch wäre ein Austausch der Schürze ohnehin erforderlich.

Bitte klärt mich mal über meine Rechte bezüglich der ganzen Geschichte auf. Vielen Dank im Voraus!

Gruß

Marco

Moin,

Du hast doch einen Versicherungsvertreter, bei welchem Du deine Versicherung abgeschlossen hast, oder ?! Wende dich an diesen, dieser wird dich diesbezüglich sicherlich beraten können. Selbstredend MUSST Du dort Wahrheitsgemäße Aussagen treffen ! Und selbstredend hat die Versicherung auch einen Anspruch den Unfallschaden zu besichtigen, davon unangetastet bleibt im Haftpflichtfalle natürlich dein Recht auf freie Gutachterwahl. (Nur dieser wird selbstredend den Vorschaden auch nennen).

MFG Kester

lasse ein gutachten bei der Dekra erstellen für die gegnerische versicherung ( diese zahlt den auch )

Zum vorschaden kann ich nur sagen das es sich hier um einen Reparierten handelt der demnach nicht zwingend den restwert verändert.

Sofern dieser nicht im unfallbericht erwähnt ist würde ich den nicht nennen ala mir ist keiner bekannt ( du bist ja nicht der erstbesitzer )

Der Karosseriebauer denkt auch, nur weil 'ne Versicherung bezahlt kann er den alten DM-Preis verlangen und einfach € dahinterschreiben oder?

Zitat:

Original geschrieben von spoce

Der Karosseriebauer denkt auch, nur weil 'ne Versicherung bezahlt kann er den alten DM-Preis verlangen und einfach € dahinterschreiben oder?

Mit teillackierung ist das nunmal nicht billig und das muß der UG und der Versicherer nunmal vertreten.

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