ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall verursacht - hat der Unfallgegner echt drei Jahre Zeit, Forderungen geltend zu machen?

Unfall verursacht - hat der Unfallgegner echt drei Jahre Zeit, Forderungen geltend zu machen?

Themenstarteram 17. August 2015 um 13:54

Vor ca. drei oder vier Monaten hat meine Frau beim Rangieren ein anderes Auto touchiert. Sie hat mit dem Unfallgegner (eine Fahrschule) die Daten ausgetauscht und ich habe noch am selben Abend der Versicherung den Schaden gemeldet.

Seitdem ist für mich nichts sichtbares passiert, also habe ich bei meiner Versicherung angefragt, was Stand der Dinge ist. Antwort: Der Schaden wurde an einen Anwalt übergeben, der hat aber bisher noch keine weiteren Schritte eingeleitet. Auf dir Frage, wie das jetzt weitergeht, teilte man mir mit, dass der Geschädigte drei Jahre Zeit hätte, seine Forderungen geltend zu machen.

Im Ernst? Drei Jahre? Kann das sein? Ich meine in der Zeit hätte ich als Verursacher mehr als genug Zeit, alle Spuren des Unfalls zu beseitigen. Abgesehen davon will ich das Auto in absehbarer Zeit verkaufen, was ist dann?

Versteht mich nicht falsch, ich will mich da nicht vor irgendwas drücken, der Schaden soll schon beglichen werden, aber doch bitte zeitnah. Drei Jahre halte ich halt für verdammt lang.

Wäre schön, wenn mir da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte. :)

Beste Antwort im Thema
am 18. August 2015 um 14:35

Sobald ein Schaden gemeldet wird, bildet die Versicherung eine Rückstellung.

Die führt dazu, dass du bei der nächsten Hauptfälligkeit hochgestuft wirst, sollte der Schaden bis dahin nicht wieder geschlossen worden sein, weil doch keine Ansprüche gekommen sind.

Falls die Höherstufung erfolgt und letzendlich doch keine Zahlung erfolgt, so wird die Rückstufung auch wieder rückabgewickelt.

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten
am 18. August 2015 um 14:35

Sobald ein Schaden gemeldet wird, bildet die Versicherung eine Rückstellung.

Die führt dazu, dass du bei der nächsten Hauptfälligkeit hochgestuft wirst, sollte der Schaden bis dahin nicht wieder geschlossen worden sein, weil doch keine Ansprüche gekommen sind.

Falls die Höherstufung erfolgt und letzendlich doch keine Zahlung erfolgt, so wird die Rückstufung auch wieder rückabgewickelt.

am 18. August 2015 um 15:34

Zitat:

@FlashbackFM schrieb am 18. August 2015 um 12:40:34 Uhr:

Das war aber nicht meine Frage.

und diese beantworte ich nun wie folgt:

"Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestand und uns in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet wurde, für welches wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse."

so oder so ähnlich steht es in marktgängigen Bedingungen.

Zu Deutsch: wenn der Versicherer noch damit zu rechnen hat, dass Ansprüche kommen, muss er nach dem deutschen HGB Rückstellungen (Vorsichtsprinzip einschlägig!) bilden. Wenn er dies tut, ist der SFR schadenbelastet. Theoretisch wäre die Rückstellung demnächst erst nach der Verjährung aufzuheben und der SFR zu entlasten....

Die Praxis sieht anders aus. Kein Versicherer lässt ein Schadenfall Jahre lange offen, weil der Geschädigte doch noch kommen könnte. Geh mal von einem halben Jahres aus, dass wird das Ding tot gemacht. Was nicht heißt, dass der Schdenfall nicht wieder aufzumachen (und der SFR zu belasten) ist, wenn der Geschädigter tatsächlich kurz vor der Verjährung noch antanzt.

gruß

Die Versicherung hält das maximal ein halbes Jahr offen wenn nicht sogar kürzer. Wenn dann noch was kommt wird daraus ein neuer/alter Fall gemacht. Weil dann schicken die einen Sachverständigen raus und lassen alles genau Prüfen...

Themenstarteram 20. August 2015 um 9:13

Und genau darauf zielte meine Frage ab: Was passiert, wenn ich das Auto verkaufe bzw mein Auto schon wieder hübsch gemacht habe. Dann kann der Gutachter nämlich keine Schäden feststellen. Wahlweise, weil es das Auto nicht mehr gibt oder weil es repariert wurde. Es kann ja nicht sein, dass ich drei Jahre mit den Schäden herumfahren müsste, nur weil der Geschädigte eine Oberschnarchnase ist.

Bei dem Auto ist es mir momentan egal, da es hauptsächlich herumsteht, aber würde ich das Auto häufiger benutzen, hätte ich die Unfallspuren längst beseitigt. Was wäre dann?

am 20. August 2015 um 9:37

Kann dir egal sein.

am 20. August 2015 um 11:28

Zitat:

@wolfgear schrieb am 17. August 2015 um 19:40:06 Uhr:

Man ist ja nicht zuletzt aus diesem Grund dazu verpflichtet, seinem eigenen Versicherer umgehend einen Schaden anzuzeigen.

Umgehend ist auch so Definition.

Hatte mal nen Schaden und da bin ich zu meinem Vertreter gegangen und hab mich beraten lassen. Dann meinte er, ich hätte 4 Wochen Zeit mir zu überlegen ob ich den Schaden selber zahle oder er ihn meldet bei der Versicherung.

Themenstarteram 20. August 2015 um 12:12

Sinnvoller ist schon, ihn gleich zu melden. Man kann ihn dann ja immer noch zurückkaufen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall verursacht - hat der Unfallgegner echt drei Jahre Zeit, Forderungen geltend zu machen?